Strafzettel bekommen, verstehe die Welt nicht mehr
Hallo,
ich habe soeben einen Strafzettel bekommen, obwohl ich meines Erachtens alles richtig gemacht habe.
Es handelt sich um eine Kurzparkzone der Stadt Salzburg, wo 3 Stunden parken mittels Parkuhr erlaubt sind.
Hab ich natürlich alles gemacht und trotzdem einen saftigen Strafzettel kassiert.
Im Anhang hab ich ein Bild hochgeladen, wo man ganz gut erkennen kann dass ich HINTER dem Parkverbotsschild stehe (Weißes Auto im Hintergrund). Kann es sein dass ich etwas übersehen habe?
LG
Beste Antwort im Thema
So liebe Leute,
nach etwas Diskutieren und Argumentieren wurde mir recht gegeben. Das ganze wurde lt. Magistrat falsch ausgeschildert. Anbei die Mail, die ich bekommen habe:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX!
Das Strafamt der Stadtgemeinde Salzburg teilt Ihnen mit, dass zu oben angeführten Aktenzeichen das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 Ziffer 4 VStG 1991, einmalig eingestellt ist.
Sie werden drauf hingewiesen, dass dort ein Halte- und Parkverbot ausgenommen für Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung der Zone 13 sowie Behinderte besteht.Nach durchgeführten Lokalaugenschein musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild leider nicht ordnungsgemäß angebracht ist, wird jedoch ehestmöglich aufgestellt.
(...)
Habe auch keinen Anwalt einschalten müssen. Das Magistrat hat in diesem Fall m.M.n. sehr objektiv und unkompliziert gehandelt.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
LG
48 Antworten
Danke für die Rückmeldung.
Zitat:
@Tweak112 schrieb am 6. November 2018 um 21:44:59 Uhr:
So liebe Leute,
nach etwas Diskutieren und Argumentieren wurde mir recht gegeben. Das ganze wurde lt. Magistrat falsch ausgeschildert. Anbei die Mail, die ich bekommen habe:
Zitat:
@Tweak112 schrieb am 6. November 2018 um 21:44:59 Uhr:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX!
Das Strafamt der Stadtgemeinde Salzburg teilt Ihnen mit, dass zu oben angeführten Aktenzeichen das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 Ziffer 4 VStG 1991, einmalig eingestellt ist.
Sie werden drauf hingewiesen, dass dort ein Halte- und Parkverbot ausgenommen für Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung der Zone 13 sowie Behinderte besteht.Nach durchgeführten Lokalaugenschein musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild leider nicht ordnungsgemäß angebracht ist, wird jedoch ehestmöglich aufgestellt.
(...)Habe auch keinen Anwalt einschalten müssen. Das Magistrat hat in diesem Fall m.M.n. sehr objektiv und unkompliziert gehandelt.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
LG
Danke für die Rückmeldung.
Kurze Rückfrage. Eingestellt ohne Auflagen oder Zahlung der "Verwaltungskosten"? (Das wird bei uns in D ja gerne mal gemacht, obwohl man "nichts gemacht" hat.)
auch von mir ein Danke für die Rückmeldung 😎
Wenigstens hier hat der Rechtsstaat funktioniert.