Strafzettel bekommen, verstehe die Welt nicht mehr

Hallo,

ich habe soeben einen Strafzettel bekommen, obwohl ich meines Erachtens alles richtig gemacht habe.
Es handelt sich um eine Kurzparkzone der Stadt Salzburg, wo 3 Stunden parken mittels Parkuhr erlaubt sind.
Hab ich natürlich alles gemacht und trotzdem einen saftigen Strafzettel kassiert.

Im Anhang hab ich ein Bild hochgeladen, wo man ganz gut erkennen kann dass ich HINTER dem Parkverbotsschild stehe (Weißes Auto im Hintergrund). Kann es sein dass ich etwas übersehen habe?

LG

Beste Antwort im Thema

So liebe Leute,
nach etwas Diskutieren und Argumentieren wurde mir recht gegeben. Das ganze wurde lt. Magistrat falsch ausgeschildert. Anbei die Mail, die ich bekommen habe:

Zitat:

Sehr geehrter Herr XXX!

Das Strafamt der Stadtgemeinde Salzburg teilt Ihnen mit, dass zu oben angeführten Aktenzeichen das Verfahren gem. § 45 Abs. 1 Ziffer 4 VStG 1991, einmalig eingestellt ist.
Sie werden drauf hingewiesen, dass dort ein Halte- und Parkverbot ausgenommen für Bewohner mit einer Ausnahmegenehmigung der Zone 13 sowie Behinderte besteht.

Nach durchgeführten Lokalaugenschein musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild leider nicht ordnungsgemäß angebracht ist, wird jedoch ehestmöglich aufgestellt.
(...)

Habe auch keinen Anwalt einschalten müssen. Das Magistrat hat in diesem Fall m.M.n. sehr objektiv und unkompliziert gehandelt.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!

LG

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Genau so ist es.

Auch ich als Deutscher hätte mich da nicht hingestellt.

Das Parkverbot wird aufgehoben, ja.
Es folgen Parkplätze innerhalb der Kurzparkzone, ja.
Diese dürfen Bewohner mit Parkkarte oder Leute mit Gehbehinderung nutzen, ja.

Und?

Wenn man es anders liest, dürften auch Bewohner mit Parkkarte oder Leute mit Gehbehinderung im Halte-/Parkverbot parken. Macht das Sinn - geben die baulichen Gegebenheiten das her bzw. hatten die Fahrzeuge, die neben dir standen eine Parkkarte oder einen Ausweis?

Ich mache das Parken immer auch vom Umfeld abhängig. Nur meine Meinung, aber wird schon korrekt ausgeschildert sein. Ansonsten Anwalt oder selbst die Gesetze studieren.

Vielleicht kommt auch noch jemand, der es ganz genau sagen kann und will. Das wäre dann natürlich "billiger".

Da hat sich wohl der sparsame Stadtkämmerer einen eigenen Pfosten für die Parkplatzbeschilderung gespart und zwei Beschilderungen, die nicht miteinander zu tun haben, an einem befestigt. Könnte natürlich sein, dass so etwas in Österreich zulässig ist ...
OpenAirFan

Was für ein Bullshit. Ein simples Parkverbotende und Parkbeginn mit Einschränkung war wohl zu schwierig.
Würde ich nicht zahlen wegen falscher Beschilderung.

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Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 9. Oktober 2018 um 02:27:39 Uhr:


Was für ein Bullshit. Ein simples Parkverbotende und Parkbeginn mit Einschränkung war wohl zu schwierig.
Würde ich nicht zahlen wegen falscher Beschilderung.

Dann musst das jetzt den österreichischen Behörden nur noch verklickern, dass die Zonen falsch ausgeschildert sind. Du darfst denen aber nicht mit deutschem Recht kommen, das zählt hier nicht.

Eindeutig, Ab hier - Halteverbot Ende ! Und ab hier Beginn einer Parkfläche mit Parkausweis Parkkarte Zone 13 ! Frei für Bewohner mit Parkausweis und Rollstuhlfaherparkplatz. Ist doch wenn man möchte so erkennbar und wird so auch in Deutschland beschildert. Gilt doch ab Schild und nicht rückwärts.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. Oktober 2018 um 08:50:04 Uhr:


... wird so auch in Deutschland beschildert.

Ganz sicher nicht. Beschränkungen für Bewohner oder Behinderte sind immer Zusatzzeichen, d.h. sie müssen unter einem Zeichen 314 stehen. Oder umgekehrt, ein Verbotszeichen (283/286), darunter ein Zusatzzeichen mit "frei". So wie hier, also ein Schild mit "frei", würde es ohne ein Verbotszeichen keine Wirkung entfalten.

Wie es in Österreich ist, weiß ich nicht.

In Deutschland gelten Zusatzzeichen für das Hauptschild - in diesem Fall würde das Zusatzschild "Frei für Bewohner und Behinderte" also IMHO nur das endende Halteverbot einschränken

Zitat:

@Bitboy schrieb am 9. Oktober 2018 um 08:50:04 Uhr:


Eindeutig, Ab hier - Halteverbot Ende ! Und ab hier Beginn einer Parkfläche mit Parkausweis Parkkarte Zone 13 ! Frei für Bewohner mit Parkausweis und Rollstuhlfaherparkplatz. Ist doch wenn man möchte so erkennbar und wird so auch in Deutschland beschildert. Gilt doch ab Schild und nicht rückwärts.

Alles richtig ... außer dem Hinweis zu Deutschland. 😉

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:03:15 Uhr:


In Deutschland gelten Zusatzzeichen für das Hauptschild - in diesem Fall würde das Zusatzschild "Frei für Bewohner und Behinderte" also IMHO nur das endende Halteverbot einschränken

Es ist in Deutschland auch normal, dass die Beschränkungen durch Zusatzzeichen auch noch mal am Ende-Schild stehen. Das hat dann bei uns zwar keine Aufschrift "Ende", sondern einen entsprechenden Pfeil, aber auch wer das Ende-Schild sieht, muss ja wissen, welche genaue Regelung bis dorthin gilt.

Zitat:

@Florian333 schrieb am 9. Oktober 2018 um 09:11:22 Uhr:



Es ist in Deutschland auch normal, dass die Beschränkungen durch Zusatzzeichen auch noch mal am Ende-Schild stehen. Das hat dann bei uns zwar keine Aufschrift "Ende", sondern einen entsprechenden Pfeil, aber auch wer das Ende-Schild sieht, muss ja wissen, welche genaue Regelung bis dorthin gilt.

Richtig. Habe ja auch nicht behauptet, dass die Beschilderung keinen Sinn ergibt 🙂

Wenn sich ein Zusatzschild immer auf das Hauptschild bezieht, würde das bedeuten, dass "mit Parkausweis 13" bis zum Ende des Parkverbots galt.

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 9. Oktober 2018 um 12:32:15 Uhr:


Wenn sich ein Zusatzschild immer auf das Hauptschild bezieht, würde das bedeuten, dass "mit Parkausweis 13" bis zum Ende des Parkverbots galt.

Ende des Parkverbots innerhalb einer Kurzparkzone? Es wird immer kurioser. 😁

Zitat:

@Leclatcestmoi schrieb am 9. Oktober 2018 um 12:32:15 Uhr:


"mit Parkausweis 13"

Nicht der Parkausweis hat die Nummer 13. Die 13 bezieht sich laut Schild auf die ganze Zone.
Andere Länder, andere Sitten.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 9. Oktober 2018 um 13:43:07 Uhr:


Die 13 bezieht sich laut Schild auf die ganze Zone.

Genau! Deshalb durfte der TE ohne Parkkarte dort auch nicht stehen. Und das Ende der Zone ist nicht bekannt.

Hoffentlich versteht der TE die Welt nun wieder besser (siehe Thementitel). 😉

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