strafzettel aus holland ? muss man den zahlen ?
hallo ihr
heute hab ich verwundert in den briefkasten geschaut. bekamm da einen netten brief aus holland zugeschickt.
ich war vor 2 monaten in holland unterwegs und da bin ich anscheinend geblitzt worden. jedenfalls wollen sie jetzt wegen 20 km/h zu schnell 120 euro haben.
muss ich das überhaupt zahlen ? können die mir was wollen falls ich es nicht tue ?
es steht geschrieben das immer der halter für das geld aufkommen muss, nicht der der das auto zu diesem zeitpunkt hatte. kann ja auch nicht sein, oder ? wenn ich das auto jemand ausleihe, das ich dafür zahlen soll.
bringt es was zum anwalt damit zu gehen ? wie gesagt, würde gern wissen ob man das zahlen muss. es war ja glaub ich so das sie dich vor ort erwischen müssen, sonst gibts nix
gruss
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hufergasse
Mich hat es auf der nächtlichen Fahrt von Elten nach Den Helder gleich 2x erwischt. 1x mit 130Km/h und beim zweiten mal mit 128. 120 waren erlaubt!!Grüße von jemanden der nun im Land der köstlichen, vergorenen Milchmischerzeugnisse und Wassertomaten seinen Limiter auf 120 programmiert:-))
128 + 5 (ges.abzug) = 133 +5% abweichung ist fast 140 km/h auf Tacho. Zu schnell ist eben zu schnell.
Und zu Tom56:
Schau dir doch mal die Statistiken an wo Deutschland steht in Europa i.b. Verkehrsopfer.
Zitat:
Und zu Tom56:
Schau dir doch mal die Statistiken an wo Deutschland steht in Europa i.b. Verkehrsopfer.
die sind so schlecht, weil so viel passiert beim ausweichen, wenn wieder ein holli käse fährt! :-))
Zitat:
Original geschrieben von tom56
die sind so schlecht, weil so viel passiert beim ausweichen, wenn wieder ein holli käse fährt! :-))
ja, ja.
Fahre am Sonntag trotzdem ins Ertzgebirge, aber mit Motorrad.
Grüsse,
Habeve
Wer ein Knöllchen aus den Niederlanden erhält, kann mir gerne per PN seine E-Mail-Adresse (und später das Knöllchen) mailen. Dank eines Kommilitonen (studiere in den Niederlanden) habe ich vor ein paar Wochen erfahren, wie man kleinere Geldbußen per (niederländischem) Gerichtsverfahren erledigen lassen kann ;-) Die Erfolgsquote liegt bei gut fünfzig Prozent...
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Muss man eigentlich schon, aber man kann es ja versuchen, sich zu drücken. Wenn ich mich nicht irre, werden ab 1.1.2008 Bussgelder europaweit eingetrieben. Wenn Du darauf wetten willst, dass dabei die "Altlasten" unter den Tisch fallen, lass es. Ansonsten rechne mit Post von den deutschen Behörden, die die holländische Knolle einreiben - mit saftigem Verwaltungszuschlag, versteht sich.
Also, versuchs einfach, aber beklage Dich nicht, wenn es Dich dann irgenwann nachträglich erwischt. Und wer weiss, vieleicht kommst Du früher nach Holland als Du glaubst. Dann solltest Du nicht drauf hoffen, dass die Dich übersehen, die niederländische Polizei ist ordentlich auf Draht.
Grüsse
Christoph
Zitat:
Wer ein Knöllchen aus den Niederlanden erhält, kann mir gerne per PN seine E-Mail-Adresse (und später das Knöllchen) mailen. Dank eines Kommilitonen (studiere in den Niederlanden) habe ich vor ein paar Wochen erfahren, wie man kleinere Geldbußen per (niederländischem) Gerichtsverfahren erledigen lassen kann ;-) Die Erfolgsquote liegt bei gut fünfzig Prozent...
für wenn ist das jetzt gut ? für die niederlande ? oder für mich ?
also ich hab jetzt beschlossen nix zu zahlen. laut adac auskunft könnte mir im moment nix passieren. und man geht davon aus das altlasten nicht mehr verfolgt werden
gruss
ne offizielle einstellung wäre gut, wenn du nochmal während der "verfolgungszeit" in die niederlande einreisen willst... solltest du halter des betroffenen pkws sein, könnte auch die nächste flugreise via schiphol etc. ein problem werden. dann würde nämlich dein name in der datenbank stehen. wenn du aber definitiv nicht einreisen willst, kannst du es mit der papierkorbmethode versuchen...
Die Mitgliedstaaten hatten 2 Jahre lang Zeit, den "EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen" in nationales Recht umzusetzen. Stichtag war der 22.03.2007.
Frankreich hat es z.B. hinbekommen, Deutschland natürlich mal wieder nicht. Momentan wird "Herbst 2007" anvisiert. Dieser steht aber schon vor der Tür, deshalb denke ich nicht vor Anfang 2008.
Da aktuelle Vergehen nach dem neuen Recht noch nachträglich bestraft werden können, spielt man momentan ein Glücksspiel, wenn man nicht bezahlt. Es gilt die Verfolgungs- bzw. Vollstreckungsverjährung des Tatortlandes.
Mit den weiteren Gebühren (Verwaltung, Vollstreckung,...) kann dann ein nettes Sümmchen zusammenkommen.
Vollstreckt wird aber erst ab 70€. In Frankreich beginnen aber Tempoverstöße z.B. IMHO erst ab 90€.
Zitat:
Original geschrieben von tom56
ruf doch mal bei der deutschen polizei an, die werden es wissen, schliesslich müssten die ja auch den betra bei der einfordern am ende
Die Vollstreckung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher und nicht durch die Polizei. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Die Mitgliedstaaten hatten 2 Jahre lang Zeit, den "EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen" in nationales Recht umzusetzen. Stichtag war der 22.03.2007.
Frankreich hat es z.B. hinbekommen, Deutschland natürlich mal wieder nicht. Momentan wird "Herbst 2007" anvisiert. Dieser steht aber schon vor der Tür, deshalb denke ich nicht vor Anfang 2008.
Da aktuelle Vergehen nach dem neuen Recht noch nachträglich bestraft werden können, spielt man momentan ein Glücksspiel, wenn man nicht bezahlt. Es gilt die Verfolgungs- bzw. Vollstreckungsverjährung des Tatortlandes.
Mit den weiteren Gebühren (Verwaltung, Vollstreckung,...) kann dann ein nettes Sümmchen zusammenkommen.
Vollstreckt wird aber erst ab 70€. In Frankreich beginnen aber Tempoverstöße z.B. IMHO erst ab 90€.
Die Vollstreckung erfolgt durch einen Gerichtsvollzieher und nicht durch die Polizei. 😉
Da spricht wohl einer aus Erfahrung!😁
Oder wer beschäftigt sich sonst freiwillig mit diesem Thema.😉
Ich plädiere für ein europaweites "Verfolgen und Eintreiben" der Vergehen und Gelder!
Zitat:
Original geschrieben von DRIVER55
Da spricht wohl einer aus Erfahrung!😁
Oder wer beschäftigt sich sonst freiwillig mit diesem Thema.😉
...
Vielleicht ein Rechtsanwalt? 😉
Gruß
Kai
ein nettes forum, wenn es um das thema verkhersrecht geht
Wer sein Strafticket in den Niederlanden nicht zahlt bekommt irgendwann mal eine MAHNUNG,die noch etwas teurer ist als das Ticket vom 1 mal.Wieder nicht bezahlt kommt die nächste MAHNUNG.Natürlich nochmal mehr Geld.Zum Schluss kommt noch eine MAHNUNG,natürlich muss man noch mehr bezahlen.Wer dann immer noch nicht zahlt und vielleicht irgendwann mal wieder rüber fährt und in Kontrolle kommt,der wird zur Kasse gebeten,was richtig teuer werden kann.Geht bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs.Einspruch kann man aber natürlich SCHRIFTLICH einlegen,aber ZUERST MUSS MAN BEZAHLEN UND DANN EINSPRUCH EINLEGEN WENN ES NICHT BERECHTIGT WAR DAS TICKET.Wie und wo das geht steht auf dem Zahlbescheid.Geblitz wird drüben schon für geringe Geschwindigkeitsübertretung.Must einmal für 5 (FÜNF) KM zu schnell zahlen.Statt 50 fuhr ich 55 KM.Gerne stehen die MOBILEN Blitzer kurz hinter der Grenze dort wo es von 100 Km/h runter geht auf 70,60,50 KM/h.Für die die über die A61 fahren müsse,die blitzer stehen kurz hinter der Grenze auf dem Parkplatz an der Tankstelle in Fahrtrichtung Kreisverkehr und am Schrottplatz auf dem Seitenstreifen.Gerne stehen sie mit der RADARPISTOLE am Stadion und kontrolieren was aus Richtung Venlo Zentrum kommt und Bergauf fährt Richtung Deutsche Grenze.Auch geblitz wird in der 70 er Zone zwischen Venlo Bahnhof und Stadtteil Blerick nahe der Shell Tankstelle.Ebenfalls Kontroliert wird in Tegelen nahe der Texaco Tankstelle.Immer in Zivil Pkw.Also Feunde des Bleifusses immer hübsch langsam wenn in den Niederlanden gefahren wird,am besten nach Vorschrift.Nicht Parken wo der Bordstein GELB eingefärbt ist.Da ist Parkverbot und wie alle Straftickets ist das sehr Teuer im Vergleich zu hier.Da kann man hier 2 - 3 mal Falschparken was drüben einmal kostet.
Mit den besten Wünschen
Mefir1966 🙄
Zitat:
Original geschrieben von SP()RTCOUPE200K
hallo ihr
heute hab ich verwundert in den briefkasten geschaut. bekamm da einen netten brief aus holland zugeschickt.
ich war vor 2 monaten in holland unterwegs und da bin ich anscheinend geblitzt worden. jedenfalls wollen sie jetzt wegen 20 km/h zu schnell 120 euro haben.
muss ich das überhaupt zahlen ? können die mir was wollen falls ich es nicht tue ?
es steht geschrieben das immer der halter für das geld aufkommen muss, nicht der der das auto zu diesem zeitpunkt hatte. kann ja auch nicht sein, oder ? wenn ich das auto jemand ausleihe, das ich dafür zahlen soll.
bringt es was zum anwalt damit zu gehen ? wie gesagt, würde gern wissen ob man das zahlen muss. es war ja glaub ich so das sie dich vor ort erwischen müssen, sonst gibts nix
gruss