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Strafverfolgung möglich bei erhöhter Geschwindigkeit über Youtube-Video..?

Themenstarteram 27. Juni 2020 um 11:06

Hallo,

Bin über einen sogar aktuellen Fall gestolpert, wo ein bekannter "Youtuberer" seine Fahrt INNERORTS filmte und über Youtube ausstrahlte.

Dabei zeigt das Tacho deutlich die völlig überhöhte Geschwindigkeit an. Außerdem war klar wer in diesem Wagen saß.

Kann die Polizei in so einem Fall ermitteln auch wenn man kein KFZ Kennzeichen im Film gesehen hat, aber man aufgrund der "Berümtheit" der Person weiß welchen Wagen er aktuell gefahren hat (auf ihn zugelassen) und man diese Person zweifelsfrei erkannt hat..?

Zudem stellt sich die Frage ob man etwas verfolgen kann/darf was nicht mit "Polizeimethoden" bzw. normalen Blitzern der Gemeinde festgestellt worden ist..?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2020 um 20:45:30 Uhr:

Forderungen nach versteigerung des Fahrzeugs und lebenslangem Führerscheinentzug sind hier nur offensichtliche Beweise für neidisches gehabe.

Neidisch? Worauf? Mit über 100 durch die Stadt zu ballern? Da bräuchte ich keinen Porsche für, dafür würde auch mein Sharan reichen. Ich bin nur nicht asozial genug dafür. Nicht mal ausreichend genug, solch asoziales Verhalten in Schutz zu nehmen...

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Klar kann man das. Den Beweis hat er ka selbst geliefert. Da wird halt dann noch eine ordentliche Tolleranz abgezogen und fertig.

Und wo(Link) kann man das Video genau sehen?

Oder ist es sogar Deins?

Das Video ist bereits wieder offline aber es wurden Mitschnitte bereits an die Polizei übermittelt. Es handelt sich hierbei um einen berühmten Youtuber aus Dortmund. ;)

Im Schwarzwald hatte die Polizei neulich einige Motorradfahrer verfolgt, welche mit rund 300 km/h durch Ortschaften gerauscht sind.

Nach dem Anhalten wurde die Helmkamera des einen Fahrers beschlagnahmt, dort war die ganze Fahrt (für die Polizei als zusätzlicher Beweis) aufgezeichnet.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 27. Juni 2020 um 13:16:22 Uhr:

Das Video ist bereits wieder offline aber es wurden Mitschnitte bereits an die Polizei übermittelt. Es handelt sich hierbei um einen berühmten Youtuber aus Dortmund. ;)

Schade, hätte ich mir gerne mal angesehen.

Hier mal was nettes zum Thema:

https://www.google.com/.../...motovlogger-und-sein-urteil-7231876.html

Wenn ich schon so geistig behindert bin und alle um mich rum gefährde, sollte ich nicht noch so sau dumm sein und es hochladen.

Zitat:

@Oskar78 schrieb am 27. Jun 2020 um 12:19:27 Uhr:

Schade, hätte ich mir gerne mal angesehen.

Nicht sonderlich spektakulär. "Nur" kurz voll beschleunigt im Porsche Taycan Turbo S. Aber halt in geschlossener Ortschaft. Und es stand halt mal kurz eine 142 auf dem Tacho.

Schwachmaten und Vollpfosten mit Geltungsbedürfnissen... gibts noch ne schlimmere Kombination??

Das wird der hier sein

Jean Pierre Kraemer (alias „JP Perfomance“)

https://www.google.com/.../...t-polizei-id229400228.html%3fservice=amp

Nach meinem Kenntnisstand wird hier nicht wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften als Owi ermittelt, sondern wegen einer Straftat nach § 315c Abs. 1, 2. Von daher kann das in der Tat böse Folgen haben.

Da muß der Leidensdruck, sich selbst präsentieren zu müssen, aber schon sehr hoch sein, wenn Täter ein solches Risiko eingehen.

Das Fahrverbot wird JP wohl mehr weh tun, als (für ihn) die paar Euro ;)

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Juni 2020 um 13:43:08 Uhr:

Da muß der Leidensdruck, sich selbst präsentieren zu müssen, aber schon sehr hoch sein, wenn Täter ein solches Risiko eingehen.

Ich denke, die leben zum Teil so in ihrer Welt und in der festen Überzeugung ihrer Fähigkeiten, dass hier einfach nicht mehr nachgedacht wird. Ich kann mir auch vorstellen, dass man Seinesgleichen um sich scharrt und hier einfach keine Widersprüche oder Refelktion zum Verhalten zu erwarten sind.

Oder ganz kurz: Warum böse Absicht unterstellen, wenn pure Dummheit ausreicht?

p.s. Die PS Profis schaue ich trotzdem ab und an ganz gerne.

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