strafe

moin....

was winkt einem denn wenn ich, z.b auf die fahrerkarte vom disponenten fahr und dann kontrolliert werd????

gruß matze

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Hei Matze !

Hab mal den Typen gefragt der auf eine fremde Fahrerkarte gefahren ist. Seine FS konnte er behalten. Geldstrafe waren 800 Euro die er in Raten abstottern durfte. Weiteren Hintergrund kenne ich leider nicht.

Soweit ich in Erfahrung bringen konnte war das sein erstes Delikt in diese Richtung. Deshalb die "milde" Strafe.

Uwe

Ich bin weder Rechts- oder Staatsanwalt noch Richter.

Aber nicht nur anhand der angeführten verhängten "Zahlstrafen" (aus dem Text ging nicht hervor, ob es Geldstrafen - nach Tagessätzen - oder Geldbussen oder Bussgelder waren) glaube ich, dass hier weder Sozialvorschriften noch Verkehrsvorschriften die Grundlage einer Beschuldigung waren.

Ich glaube vielmehr, dass hier bereits Vorschriften aus dem Strafgesetz greifen, die vermutlich bei den genannten Fällen auch zur Anwendung kamen.

Zitat:

§ 269 StGB
Fälschung beweiserheblicher Daten

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Diese Vorschrift ist nichts anderes als das elektronische Gegenstück zur Urkundenfälschung.

Und man sollte dabei eines nicht ausser Acht lassen:
Geldstrafen, die den Rahmen von 90 Tagessätzen (also im Falle der Nichtzahlung entsprechende Anzahl an Tagen in einer JVA) übersteigen, gehen in das so genannte "polizeiliche Führungszeugnis" ein!

was passiert eigentlich wenn ich aus versehen mit der fahrrerkarte vom kollegen weiterfahre.... Fahr gelegentlich aushilfe Just in Time und da kann das schon schnell mal passieren wenn man schnell den lkw wechseln muß....

Meiner Meinung nach hat die Dispo mitschuld. Du als Fahrer must auf deine Karte aufpassen. Somit würde ich als Azubi die Dispo voll belasten da sie mich wissentlich fahren lies!!!!

Mir ist es auch schon passiert das ich meine Karte im Fahrzeug vergessen habe. Aber ich wußte wer fährt und wo er langfährt.

Somit war eine Überschreitung der Lenk Ruhezeit unwahrscheinlich. Und das auf Sardinien kontrolliert wird ist auch sehr unwahrscheinlich!

Da ich aber nicht so oft LKW fahre passiert es schnell das man die Karte vergisst.

Bei Werkstattprobefahrten muß der MTCO auf out of Scoupe gestellt werde. Somit muß man nicht die Karte einlegen.

P.S. Es muß ein lückenloser Nachweis geführt werden!

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Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


moin....

was winkt einem denn wenn ich, z.b auf die fahrerkarte vom disponenten fahr und dann kontrolliert werd????

gruß matze

Wenn nachweisbar ist, dass das wissentlich geschah, astreine Urkundenfälschung. Führerscheintechnisch passiert nichts, könnte aber meines Wissens in bestimmten Fällen zum Einzug der Karte führen (bei Disponenten nicht soo tragisch), also besser nicht ausprobieren, oder in deinem Fall, besser nicht mehr machen. Die Geldstrafe ist in dem Fall sicher das kleinere Übel.

Zitat:

Original geschrieben von Hawk79


was passiert eigentlich wenn ich aus versehen mit der fahrrerkarte vom kollegen weiterfahre.... Fahr gelegentlich aushilfe Just in Time und da kann das schon schnell mal passieren wenn man schnell den lkw wechseln muß....

Dasselbe wie bei Matzes Disponenten. Aufpassen. Du bist als LKW-Fahrer dafür verantwortlich, dass du deine Aufgaben bei einer Fahrzeugübernahme (techn. Check, Einstellen des Arbeitsplatzes und auch Einrichten des Aufzeichnungsgerätes) erfüllst. Keine Ausrede.

Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki


Bei Werkstattprobefahrten muß der MTCO auf out of Scoupe gestellt werde. Somit muß man nicht die Karte einlegen.

DTCO. Ansonsten alles richtig.

Zitat:

Original geschrieben von dragon46



Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


natürlich kannst du azubis einfach kündigen wurde bei uns ja auch gemacht
Das kann man so nicht unterschreiben. Azubis sind extrem schwer zu kündigen, wenn sie denn aus der Probezeit raus sind.

Der erste Azubi war im Recht. Auszubildende müssen nach der Berufsbildungsgesetz nur Aufgaben übernehmen, die zu den Ausbildungsinhalten gehören. Ohne das Berufsbild BKF zu kennen, behaupte ich jetzt mal, dass Paletten reparieren nicht dazu gehört. Dementsprechend muss der Auszubildende diese Tätigkeit nicht ausführen und hätte ohne Probleme vors Arbeitsgericht gehen können (dort sind eh 99% der Urteile zu Gunsten des Arbeitnehmers).

Beim zweiten Azubi kann ich mangels Info nicht viel sagen, allerdings ist schlechte Leistung bei Auszubildenden kein Kündigungsgrund. Gekündigt kann ein Azubi meinst nur fristlos, mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Wie sagte mein damaliger Chef, als ich selbst noch in der Lehre war: "Ich könnte Sie noch nicht mal kündigen, wenn Sie aus Versehen die Halle abbrennen" Ich nahms mit Humor und hab ihn nach Streichhölzern gefragt 😉

Leider wird halt doch in vielen KMUs die Gesetzeslage vom Chef nicht beachtet (weil nicht bekannt oder schlichtweg ignorant) oder zurechtgebogen 🙁

So ist es, wenn man einen Azubi so einfach vor die Türe setzen könnte hätte mein Chef unseren Azubi schon mit einem Arschtritt verabschiedet. Naja jetzt wird er halt voll durchgezogen und nicht übernommen.

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