strafe

moin....

was winkt einem denn wenn ich, z.b auf die fahrerkarte vom disponenten fahr und dann kontrolliert werd????

gruß matze

35 Antworten

Hey Matze!
Hab´ von einem Kollegen gehört, der bei
so einer Aktion auf der A31 bei Meppen
Kontrolliert wurde. Strafe lag bei 1500 euro!

Gruß 1851

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


schriftlich ging bei uns sehr gut, da wir in allen autos fleetboard habn 😁 ....

ach hast du ne ahnung, 2 azubis wurden bei uns gekündigt schon 1er weil er sich geweigert hat paletten zu reparieren obwohl er schon fährt, der andere weil er nie viel gearbeitet hat nur dumm gelabert

Beim ersten war es Arbeitsverweigerung, wenn er das nich schon seit mehr als 6Std am Stück gemacht hat, beim 2. Ähnlich! Wenn aber aufgefordert wird gegen gesetze zu verstoßen...dann hörts halt auf! Sag sowas mal der zuständigen Kammer 😁

Grüße
Steini

ach die kammer ...
wenn ich da anruf und frag wie die abschlussprüfung für bkf aussieht dann heißts "ja da haben wir keine ahnung rufen se in nem halben jahr wieder an 🙄" ....

ja siehst aber azubis sind auch kündbar ....

aber naja ich sag dazu noch nicht viel, ich möcht einfach nur die strafen wissen, und wie siehts aus wenn man noch in der probezeit ist ???

Die Frage ist ja wie kommt der Azubi an die Karte der Dispo? Wissentlich oder z.B. gestohlen?

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wie ich schon geschrieben hab "die karte wurde NICHT gestohlen" ... den rest selber denken

So einfach kannst du einen Azubi nicht kündigen.

Und glaubst du die erzählen dir wirklich wie die Abschlussprüfung aussieht? Wäre ja zu einfach.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


wie ich schon geschrieben hab "die karte wurde NICHT gestohlen" ... den rest selber denken

Kann ich mir denken!
Gebe aber zu dass ich die fahrerkarte vom Chef
immer bei mir habe.
Stell dir mal vor :
freitag, 18Uhr, 4 wochen nicht zu haus gewesen, 20km
vor zu haus, Fahrzeit um!
Gib´s nur eins: Karte vom Chef rein und ab nach haus!!!
Oder nich Matze?

Gruß Marco

oh michael, ich ich fragte nich was dran kommt, nur wie die abläuft ...

am mo hatten bei uns welche abschlussprüfung, lachhaft ... 1 kaputte birne, kaputte sicherrung und in der anhängerdose waren die kabelabgezogen die musste wieder eingesteckt werden und basta ....

natürlich kannst du azubis einfach kündigen wurde bei uns ja auch gemacht

marco, ne da kam die werkstatt und hat das auto heimgefahren -->werkstattfahrt<- weil unbedingt was repariert werden musste und ich bin mitm pkw heimgefahren 😉

Zitat:

Original geschrieben von Matze 1390


aber naja ich sag dazu noch nicht viel, ich möcht einfach nur die strafen wissen, und wie siehts aus wenn man noch in der probezeit ist ???

Schau mal in die Mitte von Seite 1.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


oh michael, ich ich fragte nich was dran kommt, nur wie die abläuft ...

am mo hatten bei uns welche abschlussprüfung, lachhaft ... 1 kaputte birne, kaputte sicherrung und in der anhängerdose waren die kabelabgezogen die musste wieder eingesteckt werden und basta ....

natürlich kannst du azubis einfach kündigen wurde bei uns ja auch gemacht

marco, ne da kam die werkstatt und hat das auto heimgefahren -->werkstattfahrt<- weil unbedingt was repariert werden musste und ich bin mitm pkw heimgefahren 😉

Werkstattfahrten dürfen glaub ich auch ohne Karte dürchgeführt werden.

Stimmt das?

Allerdings sollen fahrzeuge in unserer Firma NIE ohne fahrerkarte bewegt werden.

Anweisung des chefs!

Manche schreiben hier einen Quatsch... 😕

Wenn ich 20Km von zu hause bin schieb ich doch nicht ne fremde Karte rein und riskier ne Strafe bis zu 5000€. Da bezahl ich lieber 30€ strafe weil die Fahrzeit überzogen wurde. Die meisten Beamten sehen da meist sogar darüber hinweg. Gerade wenn sowas Freitags bzw. vor der WE/großen Pause aufgezeichnet wird.

@Matze
So ne Abschlussprüfung ist mit Sicherheit Regional unterschiedlich. Allerdings gehört viel mehr dazu als nur eine Störsuche! Habe selbst alles durch und ich weiß von was ich rede. 😉

@510er
Normaler weise haben Werkstätten ihre Werkstattkarte. Allerdings ist es wahrscheinlich egal ob die gesteckt wird. Denn wenn ich in Auto aus der Werkstatt geholt hab wurde damit immer ohne Karte gefahren.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390


natürlich kannst du azubis einfach kündigen wurde bei uns ja auch gemacht

Das kann man so nicht unterschreiben. Azubis sind extrem schwer zu kündigen, wenn sie denn aus der Probezeit raus sind.

Der erste Azubi war im Recht. Auszubildende müssen nach der Berufsbildungsgesetz nur Aufgaben übernehmen, die zu den Ausbildungsinhalten gehören. Ohne das Berufsbild BKF zu kennen, behaupte ich jetzt mal, dass Paletten reparieren nicht dazu gehört. Dementsprechend muss der Auszubildende diese Tätigkeit nicht ausführen und hätte ohne Probleme vors Arbeitsgericht gehen können (dort sind eh 99% der Urteile zu Gunsten des Arbeitnehmers).

Beim zweiten Azubi kann ich mangels Info nicht viel sagen, allerdings ist schlechte Leistung bei Auszubildenden kein Kündigungsgrund. Gekündigt kann ein Azubi meinst nur fristlos, mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Wie sagte mein damaliger Chef, als ich selbst noch in der Lehre war: "Ich könnte Sie noch nicht mal kündigen, wenn Sie aus Versehen die Halle abbrennen" Ich nahms mit Humor und hab ihn nach Streichhölzern gefragt 😉

Leider wird halt doch in vielen KMUs die Gesetzeslage vom Chef nicht beachtet (weil nicht bekannt oder schlichtweg ignorant) oder zurechtgebogen 🙁

@ VW Heinz

die Werkstattkarten sind Unternehmens und Personen bezogen und Bei dem /den jeweiligen Fachkräften für Fahrtenschreiberkontrollen nach § 57b.
Wenn eine solche Karte ins Gerät gesteckt wird ändert das Gerät auf den Kalibriermodus und es können daten geändert werden. Jede Änderung wird mit Namen, Datum und Uhrzeit im Gerät gespeichert. Die Werkstattkarten sind meines Wissens auch die einzigen bei denen ein Code bei jeder karte verschieden eingegeben werden muss. Und nachdem nicht jeder Mechaniker eine eigene Karte hat und diese ja auch nur für die Prüfungen und Einstellungen am System zu verwenden sind, wird im Normalfall auch keine gesteckt.

Faustl

Danke für die Auskunft... 🙂

Man lernt eben nie aus...

Zitat:

VO (EG) 561/2006, Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
g)Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge,die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;

Wenn eine Werkstattkarte gesteckt ist, geht der Digi in den Kalibriermodus.Bei Kalibierungen wird eine ganze Menge Daten gespeichert.

Im Kontrollgerät unter anderem die Anfangskalibrierung bei Aktivierung, erste Kalibrierung im derzeigen Fahrzeug, die 5 letzten Kalibrierungen. Jeweils: Zweck, Werkstattkartendaten und aktualisierte Parameter.

Auf der Werkstattkarte werden auch entsprechende Daten gespeichert. Z.B. die letzen 88 Kalibrierungen, Anzahl der insgesamt durchgeführten Kalibrierungen, Fahrtätigkeitsdaten, Daten zum Fahrzeug/Kontrollgerät. Außerdem sind die Werkstattkarte wie Blechgurke gesagt hat personalisiert und PIN-geschützt.

Mal schnell jemandem die Karte ausleihen ist keine gute Idee, die Kontrollorgane sehen nämlich mit wessen Karte die Einstellungen vorgenommen wurden.

Bei einfachen Probefahrten würde ich einen Ausdruck anfertigen und dort die Probefahrt vermerken. Allerdings wird das Fahren ohne Fahrerkarte gespeichert, könnte bei der nächsten Kontrolle dann zu Problemen führen. Die Abholung aus der Werkstatt dürfte außerdem nicht mehr unter Probefahrt fallen; somit gilt die 561/2006 und die Fahrerkarte muß gesteckt werden. Wobei wird dann oftmals in das Problem kommen, dass die Wochenruhezeit unterbrochen wird...

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