Strafe für "Geisterfahren"
Hallo Leute,
ich hab einmal ne Frage
ich war heute in der Stadt unterwegs und habe irrtümlich angenommen, dass die straße auf der ich fahre 2 spurig ist (also das 2 spuren in eine richtung gehen, net nur eine... fragt mich net wieso, vielleicht weil ich die zeit davor autobahn gefahren bin oder wie auch immer.)
auf jeden fall bin ich auf die linke spur gewechselt um in 100m links abzubiegen.. nun war das allerdings nicht die linke spur, sondern die gegenfahrbahn
Meine Frage ist jetzt, wie hoch die Strafe für so ein Fehlverhalten ist (geschädigt wurde keiner, die Straße war frei, sonst wäre mir schon aufgefallen das da was net stimmt, nur ein Autofahrer der aus ner Ausfahrt raus wollte hat wohl was dumm geschaut)
Danke euch schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Im schlimmsten Fall wird dieses Fehlverhalten mit einem tödlichen Frontalaufprall bestraft.
Hätte, wäre, wenn... Hätt´der Hund nicht, hätt´er den Hasen.
Was nur immer dieses wilde konstruieren theoretisch möglicher, aber laut TE-Beschreibung niemals eingetretener, Fälle soll, entzieht sich meiner Logik.
Es ging um das (versehentliche) Benutzen eines falschen Fahrstreifens ohne jegliche Zwischenfälle.
Nein, es lief kein Kind auf die Straße.
Nein, niemand unterschritt den Mindestabstand.
Nein, niemand überschritt die Höchstgeschwindigkeit.
Nein, es hat niemand gedrängelt oder geschlichen.
Nein, der TE hat keine Unterbodenbeleuchtung eingeschaltet.
Nein, das Fahrzeug war nicht entgegen den Versicherungsbedingungen illegal gechippt.
...
(hab ich irgendein Klientel vergessen...?) 🙄
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Sofort Führerschein abgeben.
Solche Aussagen sind natürlich auch an Inhaltslosigkeit nicht mehr zu überbieten.
Kein Wunder, dass so viele Threads hier im V&S ins negative kippen. 🙁
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Solche Aussagen sind natürlich auch an Inhaltslosigkeit nicht mehr zu überbieten.
Doch, es geht noch viel schlimmer. Ich denke da an den jüngsten Glatteis-Thread. Oder ans TL-Forum.
Die von Dir angesprochenen Beiträge sind zwar inhaltslos, aber sie haben immerhin was mit dem Thema zu tun 😁
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Weiß nicht, es gab keine smilies, daher ist eine Interpretation, ob es ironisch gemeint war, schlecht möglich.Zitat:
Original geschrieben von rallediebuerste
Na, Ironiedetektor defekt? 😉PS: Ein erneut absolut unsinnigen Beitrag habe ich jetzt enfernt.
Hallo, MartinSHL !
Da du User und Moderator bist, solltest du doch "fruchtzwerg"
eigendlich kennen ! 😉
mfg trixi1262
PS: Da ja dem TE nichts weiter passiert ist, keinerlei Gegenverkehr herrschte und es wohl Niemand bemerkt hat,so denke ich auch
einfach abwarten und gut Ist es !
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Weiß nicht, es gab keine smilies, daher ist eine Interpretation, ob es ironisch gemeint war, schlecht möglich.Zitat:
Original geschrieben von rallediebuerste
Na, Ironiedetektor defekt? 😉PS: Ein erneut absolut unsinnigen Beitrag habe ich jetzt enfernt.
Egal, hab ich nochmal verfasst.
Auf so unsinnige entfern Aktionen hab ich keinen Bock. 😉
Ähnliche Themen
Das mit "nicht so schlimm" kann aber böse enden.
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Das mit "nicht so schlimm" kann aber böse enden.
Wie gut, dass das gar nichts mit dem zu tun hat, was der TE veranstaltet hat…
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wie gut, dass das gar nichts mit dem zu tun hat, was der TE veranstaltet hat…
Geisterfahrer bleibt Geisterfahrer, bewusst oder unbewusst. Was wäre passiert, wenn einer von vorne gekommen wäre?
Hätte man bei Innerortsgeschwindigkeiten wohl locker Ausweichen können, bzw. wäre das Ergbenis sicher nicht so dramatisch!
Des weiteren war es ja bei dem anderen VORSATZ! Daher auch die hohe strafe!
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Geisterfahrer bleibt Geisterfahrer, bewusst oder unbewusst.
Lies dir den von dir verlinkten Artikel mal komplett durch und nicht nur die Überschrift. Dann wirst du erkennen, dass Geisterfahrer eben nicht gleich Geisterfahrer ist, wenn es um eine Strafzumessung geht. Der TE kann schon allein mangels eines Unfallopfers nicht wegen Mordes verurteilt werden.
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Geisterfahrer bleibt Geisterfahrer, bewusst oder unbewusst. Was wäre passiert, wenn einer von vorne gekommen wäre?
Wie bei den meisten Fällen innerstädtischen Begegnungsverkehrs: gar nichts.
Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs schon.Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Dann wirst du erkennen, dass Geisterfahrer eben nicht gleich Geisterfahrer ist, wenn es um eine Strafzumessung geht. Der TE kann schon allein mangels eines Unfallopfers nicht wegen Mordes verurteilt werden.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wie bei den meisten Fällen innerstädtischen Begegnungsverkehrs: gar nichts.
😁
Wie meinst Du das? Passiert Dir das andauernd? 😛
Wenn Du schon Wikipedia bemühst, solltest Du Dir erstmal in der ersten Zeile lesen, was ein Falschfahrer überhaupt ist 🙄
Für eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs muss erstmal eine konkrete Gefährdung vorliegen. Solange also kein anderer de facto gefährdet wurde passiert da gar nichts.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wenn Du schon Wikipedia bemühst, solltest Du Dir erstmal in der ersten Zeile lesen, was ein Falschfahrer überhaupt ist
Ja, ok, dann wie würdest Du die Aktion des TE nennen, auf der falschen Straßenseite zu fahren?
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Für eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs muss erstmal eine konkrete Gefährdung vorliegen. Solange also kein anderer de facto gefährdet wurde passiert da gar nichts.
Soo sicher würde ich an Deiner Stelle nicht sein!
LinkDa war doch was mit "Einer wollte aus einer Ausfahrt raus".