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Strafe Fahrerflucht

Themenstarteram 6. Juli 2020 um 12:53

Hallo,

Mir ist folgende Sache passiert und mich wuerde interessieren ob schon jemand eine aehnliche Erfahrung, oder das entsprechende Rechtswissen, hat und mir sagen kann mit welcher Strafe ich rechnen muss.

Ich habe auf der Autobahn, ohne jeglichen Fremdeinfluss, die Leitplanke auf der rechten Seite gestriffen und sicherlich auch beschädigt. Ich bin, da mein Auto zwar völlig zerkratzt und etwas zerbeult ist, aber vollkommen fahrbereit, dann heim gefahren und habe von dort aus die Polizei und die Versicherung verständigt. Das Ganze ca 30 Minuten nachdem es geschehen ist. Ja ich weiss (jetzt) welch ein Fehler das war.

Ich habe den Schaden erst beim Notruf gemeldet und bin dann, auf deren Anweisung, zum Polizeirevier, wo ich den kompletten Tatbestand zu Protokoll gegeben hab. Das wieserum war dann mittlerweile ca 1 Stunde nach dem Unfall. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich dadurch jett der Fahrerflucht angeklagt werden. Der Polizist war so freundlich mir durch die Blume zu sagen, dass ich nicht direkt einer Aussage machen soll sondern erst, wenn ich schriftlich dazu aufgefordert werden. Ich vermute, damit ich dann noch solche Sachen, wie "Schock" mit angeben kann, was sich ja sehr gut ergoogeln laesst.

Nichts desto trotzt spricht das allwissnde Internet von sehr hohen Geldstrafen, Fahrverboten und sogar Freiheitsstrafen ...

Kann mir jemand sagen womit ich rechnen muss?

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Ich bin fest der Ansicht das das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht weiter verfolgt, bzw. eingestellt wird.

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Ich bin fest der Ansicht das das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht weiter verfolgt, bzw. eingestellt wird.

Ich glaube auch nichts das es großartig verfolgt wird, auch weil du dich selbst gemeldet hast.

 

Keine Angst ca bei Seite 2 bekommst du auch hier Gefängnis und 4 Teilung verbunden mit lebenslangen Fahrverbot.

Das ist vermutlich eine Formsache, daß zunächst das Verfahren eröffnet, dann aber eingestellt wird.

Themenstarteram 6. Juli 2020 um 13:20

Das klingt alles sehr gut. Aber hat jemand von euch damit Erfahrung?

Ein Fahrverbot, egal wie kurz, waere fuer mich eine riesen Katastrophe ...

Zitat:

@Steapa schrieb am 6. Juli 2020 um 15:20:23 Uhr:

Das klingt alles sehr gut. Aber hat jemand von euch damit Erfahrung?

Wenn Du so fragst, nein. :) Und ich hoffe auch, dass ich diese Erfahrung

nie machen muss.

Ich denke auch, da wird nicht wirklich was kommen. Man muss auch mal die Gesamtsituation betrachten, du hast dich ja selbst gemeldet.

Ich bin mal in den 90ern ein Auto auf einem Parkplatz umgenäht, weil ich ohne Licht losgefahren bin. Es war Sonntag morgen 04.00 Uhr und Handy war damals auch nicht selbstverständlich. Ich wollte nicht denRest der Nacht auf dem Parkplatz stehen. Also bin ich zur nächsten Tankstelle gefahren und haben den Unfall gemeldet. Da wurde erst garnicht über Fahrerflucht oder dergleichen gesprochen.

ja, der TE sollte sich mal nicht allzu große Sorgen machen. Das wird schon so in Ordnung gehen.

Er hat den Schaden innerhalb kurzer Zeit selbst gemeldet - alles richtig gemacht.

Auf was willst auch bei ner beschädigen Leitplanke warten, die fährt ja nicht weg.

Schaden gemeldet, alles richtig gemacht.

Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 6. Juli 2020 um 15:35:40 Uhr:

Auf was willst auch bei ner beschädigen Leitplanke warten, die fährt ja nicht weg.

Schaden gemeldet, alles richtig gemacht.

Gruß jaro

Eben. Ich finde es auch sicherer dann weiterzufahren, als mich auf den Standstreifen zu stellen um zu warten, wenn sie überhaupt gekommen wären. Ist ja nicht ganz ungefährlich auf der Autobahn.

Themenstarteram 6. Juli 2020 um 13:43

Mir wurde erklaert, dass sogar das Warten direkt auf dem Standstreifen ebenso gesetzeswidrig gewesen waere. Es gibt nur ein wirklich richtiges Verhalten, bei welchem ich mich nicht strafbar gemacht haette und das sei weiterfahren bis zur naechsten Abfahrt oder Parkplatz und von dort den Schaden melden.

Das sind die Aussagen des Polizisten ...

Hatte das gleiche im Winter 18.

Habe mich selbst bei bei der Wache 4Tage später angezeigt.

Dann kann ein Brief als Beschuldigter usw...

Dann hat mein Anwalt ein Brief verfasst und das Verfahren wurde eingestellt.

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 6. Juli 2020 um 15:52:46 Uhr:

Hatte das gleiche im Winter 18.

Habe mich selbst bei bei der Wache 4Tage später angezeigt.

Dann kann ein Brief als Beschuldigter usw...

Dann hat mein Anwalt ein Brief verfasst und das Verfahren wurde eingestellt.

Was wahrscheinlich auch ohne den Brief des Anwalts der Fall gewesen wäre. :)

Zitat:

@Steapa schrieb am 6. Juli 2020 um 15:43:01 Uhr:

Mir wurde erklaert, dass sogar das Warten direkt auf dem Standstreifen ebenso gesetzeswidrig gewesen waere. Es gibt nur ein wirklich richtiges Verhalten, bei welchem ich mich nicht strafbar gemacht haette und das sei weiterfahren bis zur naechsten Abfahrt oder Parkplatz und von dort den Schaden melden.

Das sind die Aussagen des Polizisten ...

Da hatten die Polizisten schon recht... Aber die wissen das auch so genau, weil es ihr Beruf ist, und sie täglich damit zu tun haben. Da jeder Fall einzeln bewertet wird, und auch die Schadenshöhe mit einfließt, gibt es keine pauschale Antwort.

Zitat:

@Steapa schrieb am 6. Juli 2020 um 14:53:02 Uhr:

Nichts desto trotzt spricht das allwissnde Internet von sehr hohen Geldstrafen, Fahrverboten und sogar Freiheitsstrafen ...

Ich habe mal aus Neugierde gegoogelt, und bin bis jetzt nur auf problematische Fälle gestoßen, wo der Schaden erst am nächsten Tag (oder später) gemeldet wurde.

Wie viele KM bist du denn weiter gefahren? Vieleicht hast du ja an der nächsten Ausfahrt telefoniert, und warst 30 Minuten später an einer Polizeistation. ;) Das soll jetzt keine Anstiftung zur Falschaussage sein, sondern schildern, wie wenig Zeit vergangen ist, bis du die Sache geregelt hast. Du musst dich schleißlich nicht selbst belasten, und kannst im schlimsten Fall sagen, dass du es nicht mehr weißt.

Gab's da nicht mal so'n Passus, nachdem die Meldung innerhalb 24 straffrei ist???

Gruß jaro

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