Strafe Fahrerflucht

Hallo,

Mir ist folgende Sache passiert und mich wuerde interessieren ob schon jemand eine aehnliche Erfahrung, oder das entsprechende Rechtswissen, hat und mir sagen kann mit welcher Strafe ich rechnen muss.

Ich habe auf der Autobahn, ohne jeglichen Fremdeinfluss, die Leitplanke auf der rechten Seite gestriffen und sicherlich auch beschädigt. Ich bin, da mein Auto zwar völlig zerkratzt und etwas zerbeult ist, aber vollkommen fahrbereit, dann heim gefahren und habe von dort aus die Polizei und die Versicherung verständigt. Das Ganze ca 30 Minuten nachdem es geschehen ist. Ja ich weiss (jetzt) welch ein Fehler das war.

Ich habe den Schaden erst beim Notruf gemeldet und bin dann, auf deren Anweisung, zum Polizeirevier, wo ich den kompletten Tatbestand zu Protokoll gegeben hab. Das wieserum war dann mittlerweile ca 1 Stunde nach dem Unfall. Mir wurde dann mitgeteilt, dass ich dadurch jett der Fahrerflucht angeklagt werden. Der Polizist war so freundlich mir durch die Blume zu sagen, dass ich nicht direkt einer Aussage machen soll sondern erst, wenn ich schriftlich dazu aufgefordert werden. Ich vermute, damit ich dann noch solche Sachen, wie "Schock" mit angeben kann, was sich ja sehr gut ergoogeln laesst.

Nichts desto trotzt spricht das allwissnde Internet von sehr hohen Geldstrafen, Fahrverboten und sogar Freiheitsstrafen ...

Kann mir jemand sagen womit ich rechnen muss?

Danke im Vorraus

Beste Antwort im Thema

Ich bin fest der Ansicht das das Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht weiter verfolgt, bzw. eingestellt wird.

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Zitat:

@Alien2012 schrieb am 6. Juli 2020 um 15:32:01 Uhr:


Ich bin mal in den 90ern ein Auto auf einem Parkplatz umgenäht, weil ich ohne Licht losgefahren bin.

Wenn Du das Schnittmuster noch hast - ich hätte Interesse 🙂

Was macht man mit einem umgenähten Auto? Da bringt mir auch das Schnittmuster wenig. Ich mag sie richtig herum.

Hallo,

Auch wenn die Diskussion, wie so oft im schoenen Internet, mittlerweile ins Laecherliche gezogen wurde, moechte ich mich kurz zum Stand melden.
Ich habe gestern einen Bußgeldbescheid mit der Anschuldigung "Sie kamen von der Fahrbahn ab und verursachten Sachschaden" erhalten. Der Bescheid belaeuft sich ueber 35€. Stellungnahme nur erforderlich, wenn die Strafe abgelehnt wird. Ich habe natuerlich sofort bezahlt.

Ob das jetzt alles war, oder noch etwas wegen dem "Unerlaubten entfernen vom Unfallort" gibt, bleibt noch abzuwarten (wie lang eigentlich?)

Gruß

Ich denke mal, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nicht weiter verfolgt wurde. Gab ja auch keinen Grund dazu.
Vermutlich wird deine KFZ-Haftpflicht nochmal angeschrieben, wenn der Schaden an der Leitplanke beglichen werden soll.
Und so möglicherweise auch deine Einstufung davon betroffen ist.

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Normalerweise schaut sich die Autobahnmeisterei die Leitplanke an und stellt fest ob eine Beschädigung vorliegt. Wegen etwas Farbabrieb machen die kein Fass auf, wenn jedoch die Funktion beeinträchtigt sein sollte werden die eine Rechnung (ggf direkt an die Versicherung) schicken.

Es sind zwar 2 voneinander unabhängige Vergehen, die auch separat abgehandelt werden könnten. Man fasst sie aber in der Regel zu einem Tatbestand zusammen.

Mit dem Bußgeldbescheid kannst Du davon ausgehen dass die Sache damit erledigt ist.

Hat sich der Baulastträger in der Zwischenzeit zur Schadenregulierung gemeldet? Sollte die Leitplanke unbeschädigt geblieben sein wäre sogar der Bußgeldbescheid anfechtbar. Das unerlaubte Entfernen wäre dann mangels Schaden auch kein Thema mehr.

Zitat:

@stero111 schrieb am 25. September 2020 um 13:16:11 Uhr:


Normalerweise schaut sich die Autobahnmeisterei die Leitplanke an und stellt fest ob eine Beschädigung vorliegt. Wegen etwas Farbabrieb machen die kein Fass auf, wenn jedoch die Funktion beeinträchtigt sein sollte werden die eine Rechnung (ggf direkt an die Versicherung) schicken.

Wenn das Fahrzeug noch fahrbereit war dann wäre es für eine Autobahnleitplanke recht ungewöhnlich, wenn diese ihre Funktion verloren hätte.😉

Ach übrigens. Ich würde in ins Gefängnis stecken und letztlich noch vierteilen.😉

Eine Leitplanke hat die Funktion, Energie aufzunehmen, das tut sie durch Verformung. Es ist beim einem Streifschuss durchaus üblich, dass die Stützen verbogen sind, während das Auto nur Kratzer hat. Die Schutzfunktion der Planke ist aber damit nicht mehr gegeben.

Zitat:

@Rasanty [url=https://www.motor-talk.de/forum/strafe-fahrerflucht-
Hat sich der Baulastträger in der Zwischenzeit zur Schadenregulierung gemeldet?

Nein bei mir hat sich nie jemand gemeldet. Es besteht aber die Moeglichkeit, dass meine Versicherung das direkt geregelt hat. Mein Auto wurde mittlerweile auch ueber die Versicherung komplett repariert. Eine Rechnung dafuer hab ich auch nie gesehen. Die Schadenshoehe kenne ich nur, da ich mal in der Werkstatt angerufen hatte.

Gruss

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. September 2020 um 13:42:28 Uhr:


Eine Leitplanke hat die Funktion, Energie aufzunehmen, das tut sie durch Verformung. Es ist beim einem Streifschuss durchaus üblich, dass die Stützen verbogen sind, während das Auto nur Kratzer hat. Die Schutzfunktion der Planke ist aber damit nicht mehr gegeben.

Dann richten sie mal in den nächsten Tagen ihr Augenmerk auf diese Planken und sie werden feststellen, dass es eine Vielzahl an Beschädigungen gibt, die nicht repariert wurden. Dies liegt nicht nur daran, dass, aufgrund von Personalmangel und zu viel Arbeit, vielfach Schäden unbemerkt bleiben, sondern auch and er Tatsache, dass nicht jede Verformung die grundsätzliche Funktion der Planke aufhebt.

Es wäre schrecklich, wenn dies so wäre. Die Planken haben soviel statische Reserve (die Super-Rail erst recht), dass sie nicht bei jedem touchieren ausgetauscht werden müssen.

Nochmal: Wenn kein gegnerischer Schaden eingetreten ist kann man das Bußgeld abbiegen. Zu beachten ist die Einspruchsfrist. Läuft die ab ist der Bescheid rechtskräftig.

Also ich habe absolut nicht vor gegen die 35€ vorzugehen ...
Ich hatte tierisch Angst vor einem Fahrverbot ... 35€ , so es denn dabei bleibt, sind sowas von OK fuer mich.

Wenn es bereits bezahlt wurde ist es ehh zu spät um dagegen an zu gehen...

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