Strafe bei Umweltzone ohne Plakette?
Hi Leute,
ich habe eine kurze Frage.
Seit ein paar Monaten ist ja der Busgeldkatalog (von den Punkten in "Flensburg"😉 geändert/verschärft worden.
Welche Strafe bekomme ich nun wenn ich ohne Feinstaubplakette oder mit falscher Feinstaubplakette in eine Umweltzone fahre und erwischt werde?
Sind das immernoch die 40€ und der eine Punkt?
Oder ist das mit geändert worden?
Weitere Fragen:
- Muss ich, wenn ich erwischt worden bin, die Umweltzone schnellstmöglich verlassen?
- Bekommen stehende/parkende Autos, die eine falsche/fehlende Plakette drauf haben, auch die gleiche Strafe? Wird das Auto dann abgeschleppt? Oder wird nur der fließende Verkehr überwacht?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
Noch mehr Vorsatz geht wohl kaum... 😁
Was ja nur wieder zeigt, dass die Strafen in D einfach zu gering sind.
Bei 400,- € und 1 Monat Fahrverbot würde die Sache vermutlich anders aussehen.
Ich habe nichts dagegen, wenn Leute die Überzeugung vertreten, die Plakette ist Unsinn und bringt garnichts.
Auch finde ich es gut, wenn diese Leute ihre Überzeugung offen vertreten und auch dafür einstehen wenn ihnen der Wind entgegen bläst.
Die 400,- Euro würden diesen Leuten helfen zu beweisen wie sehr sie hinter ihrer Überzeugung stehen.
Aber wenn ich lese, dass man großmäulig "aus Prinzip" keine Plakette klebt, weil das alles Unsinn ist und sich - wenn man erwischt wird - statt sich mit stolzer Brust hinstellt und sagt "Jawoll, her mit der Strafe. Das ist mir meine Überzeugung wert" sich eher wie ein Waschweib heulend hinter der Halterhaftung versteckt, dann habe ich die Befürchtung, dass die meisten "Überzeugungen" doch nur leere Phrasen sind.
Übrigens sollte man sich nicht wundern, wenn die Masche "Halterhaftung" demnächst durch rigoroses Abschleppen der Fahrzeuge untergraben wird.
48 Antworten
Tja nun - auch Euer Ordnungsamt ist nicht überall. Da hast Du wohl Glück gehabt. Ich kenne - auch aus anderen Foren - gegenteilige Berichte. 😁
das liegt eher dran das wir ne grüne plakette haben denn polizei und ordnungsamt und politessen sind wir mehr als genug begegnet.
ich kenn solche berichte net
ausserdem kannste auch nen bescheid bekommen wenn die grüne plakette im auto liegt und net an der scheibe wie es ja einige machen
Mein Wagen hat zwar die grüne Plakette - aber ich habe keine angebracht. Bin dennoch regelmäßig in München u.a in den Umweltzonen Unterwegs...teilweise auch über Nacht geparkt... gab noch nie Probleme. Interessiert eher weniger...
ich grabs mal aus....
wie schauts momentan mit der strafe aus?
wird unterschieden, ob meine karre ne grüne bekommen würde und nur keine drin hat oder ob der wagen keine entsprechende plakette bekäme?
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Kleines Missverständis darf noch geklärt werden.
Entgegen anderslautenden Meinungen gilt, dass bei parkenden Autos (Motor aus) ohne Umweltplakette grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Parkende Autos müssen daher keine Umweltplakette haben, da sie lt. Rechtssprechnung keine Emissionen freisetzen.
Naja, nur weil etwas im Automagazin von VOX erzählt wird darf ein deutscher Richter das trotzdem anders sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Oberarzt
Entgegen anderslautenden Meinungen gilt, dass bei parkenden Autos (Motor aus) ohne Umweltplakette grundsätzlich keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Parkende Autos müssen daher keine Umweltplakette haben, da sie lt. Rechtssprechnung keine Emissionen freisetzen.
Das ist längst Geschichte.
Seit dem 01.02.2009 wird nun auch der ruhende Verkehr in den Umweltzonen kontrolliert. Danach wird nicht nur derjenige mit 40 € und einem Punkt in Flensburg bestraft, der ohne gültige Plakette in der Umweltzone fährt, sondern auch derjenige, der dort parkt. Grund dafür ist eine Änderung des Bußgeldkataloges vom 05.01.2009, welcher am 08.01.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde
in ramsauers neuem katalog war ja angedacht, dass es keinen punkt mehr geben soll wenn man keine umweltplakette hat. weiss jemand ab wann das so in kraft treten wird?
Eben nicht.
"Parken im öffentlichen Raum" ist nicht grundsätzlich "Teilnahme am öffentlichen Verkehr".
Lt. Rechtssprechung wird lediglich pauschal davon ausgegangen.
Im mir bekannten Fall wurde ein PKW auf einem Anhänger überführt und auf einen öffentlichen Parkplatz vor der Wohnung des Käufers abgeladen.
Er bekam Anhörung und Strafe wg. fehlender Umweltplakette u. abgefahrenen Reifen.
Das AG blieb stur und beharrte auf die Bezichtigung.
Er rief das LG an und bekam Recht. Der neue Eigentümer des KFZ musste lt. LG Gelegenheit haben, das neu erworbene KFZ an die allgemein gültigen u. ggf. örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierfür wurde ihm eine Frist eingeräumt.
parken im öffentlichen raum ist teilnahme am verkehr nämlich der ruhende verkehr
solltest bevor du sowas rumposaunst mal den aktuellen bußgeldkatalog schnappen
Zitat:
Strittig war indes, ob und wie der ruhende Verkehr überwacht wird. Der Bußgeldkatalog kannte unter Nr. 153 nur den Tatbestand des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Plakette, wobei Fahrzeugführer der Fahrer und nicht der Halter ist. Da ein Fahrzeug im ruhenden Verkehr keinen Fahrer hat, war die Rechtslage nicht eindeutig, um auch das Parken eines Fahrzeuges ohne Plakette ahnden zu können. Zudem kannte der Bußgeldkatalog in Nr. 153 nur das zum 1. März 2008 gestrichene Zeichen 270, nicht aber die beiden die Umweltzone umschließenden Zeichen 270.1 und 270.2. Um hier Rechtsklarheit zu schaffen, wurde zum 1. Februar 2009 der Bußgeldkatalog geändert. Der Tatbestand unter Nr. 153 lautet nun Teilnahme am Verkehr, wozu auch das Parken im öffentlichen Raum gehört.
Zitat:
Damit gilt seit dem 1. Februar 2009 folgende an den Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1) angelehnte Regelung[66]:
Bußgeldkennzahl: 141621
Tatbestand: Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen.
§ 41 Abs. 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3, Nr. 4, StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Regelsatz in Euro (EUR): 40 EUR
Punkte: 1
am verkehr teilgenommen das heist rollender und stehender verkehr also fahren und parken.
um nicht daran teilzunehmen muss es in ner garage oder in nen abgesperrten gelände ( nicht öffentlicher grund) sein
und deinen fall ? warst du dabei oder hast du das bloßgehört?
Hat schon jemand erfahtung damit, was leuten blüht, die falsch zugeteilter plakette unterwegs sind ?
Zitat:
Original geschrieben von Oberarzt
Er rief das LG an und bekam Recht. Der neue Eigentümer des KFZ musste lt. LG Gelegenheit haben, das neu erworbene KFZ an die allgemein gültigen u. ggf. örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierfür wurde ihm eine Frist eingeräumt.
Welches Aktenzeichen?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Welches Aktenzeichen?Zitat:
Original geschrieben von Oberarzt
Er rief das LG an und bekam Recht. Der neue Eigentümer des KFZ musste lt. LG Gelegenheit haben, das neu erworbene KFZ an die allgemein gültigen u. ggf. örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Hierfür wurde ihm eine Frist eingeräumt.
Würde mich auch interessieren. Möglicherweise wurde hier etwas verkürzt berichtet.