Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs

Moin,

hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?

Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.

Gruß,

Mark

178 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von mark5378



Zitat:

Original geschrieben von southlight


Lass Dich nicht irritieren. Natürlich war deine Bestellung verbindlich, da ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, sofern der Händler innerhalb von 10 Tagen bestätigt hätte.

Grüße, south

Ist halt die Frage in welcher Form und in welchem Umfang diese Bestätigung zu erfolgen hat...

Laut den Bedingungen muss es schriftlich sein. Entweder gleich auf der Bestellung vermerkt (s.o.) oder eben innerhalb von 10 Tagen durch einen Brief o.ä.

Grüße, south

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE


Verstehst du worauf ich hinauswill? 😉

Es kommt eben darauf an, was man unterschreibt. Wenn man einen Kaufvertrag macht, auf dem beide unterschreiben, hast du Recht.

Im vorliegenden Fall hat jedoch der TE nur eine Bestellung unterschrieben. Dieses Angebot muss der Händler annehmen, und zwar laut AGB entweder schriftlich innerhalb von 10 Tagen oder konkludent durch Auslieferung des Wagens. Damit wollen sich die Händler wie gesagt ein Hintertürchen offenhalten, um das Auto in der Zwischenzeit noch besser verkaufen zu können.

Grüße, south

Verträge bedürfen keiner Form.
Wenn es aber die Schriftform gibt, die unterschrieben ist, kann man nicht mehr mit dem Handschlag argumentieren. Wenn dazu in dem ganze steht, dass Nebenabreden nicht gelten sondern der Schriftform bedürfen, es sei denn die Lieferung wird vollzogen, was aber unstreitig nicht passiert ist. ( ich hoffe sehr für den TE, dass das Auto noch nicht auf ihn zugelassenwurde)
Aber nun sitzt er beim Anwalt, nachher sind wir alle schlauer.

er bekommt bestimmt die 10 % ausgezahlt und wir werden alle reich 😁

Aber ich muß sagen, ich finde das cool - auf Seite 2 steht, dass es eine schriftliche Bestätigung braucht, dann wird 6 Seiten Diskussion geführt um am Ende da rauszukommen, dass er eine schriftliche Bestätigung braucht.
Ich hoffe nur, dass ihm der Mangel der Bestätigung jetzt auch den A**** rettet sonste sehen wir aber alle ganz schön alt aus 😁

Falls er überhaupt was konkretes sagen kann und es nicht butterweich vom RA ist wie: "ich schreib da mal hin und dann gucken wir was passiert . . ."

Bald ist er zurück . . .

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Also wie einige schon vermutet haben muss der Verkäufer laut Anwalt eine schriftliche Bestätigung
schicken, ansonsten kommt kein Kauf zustande.
Da dies bisher nicht geschehen ist....
 

Hallo Mark,

was tut der Anwalt nun weiter?

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von FE 64


Hallo Mark,
 
was tut der Anwalt nun weiter?
 
Gruß Frank

Ich werde an das Autohaus schreiben dass ich mich auf die

Bedingungen berufe und das Auto nicht kaufen werde.

Wenn es Probleme gibt soll ich mich noch mal bei ihm melden.

Zitat:

Original geschrieben von mark5378



Zitat:

Original geschrieben von FE 64


Hallo Mark,
 
was tut der Anwalt nun weiter?
 
Gruß Frank
Ich werde an das Autohaus schreiben dass ich mich auf die
Bedingungen berufe und das Auto nicht kaufen werde.
Wenn es Probleme gibt soll ich mich noch mal bei ihm melden.

Hallo Mark,

schreib am besten per Einschreiben / Rückschein.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von FE 64



Zitat:

Original geschrieben von mark5378


 
 
Ich werde an das Autohaus schreiben dass ich mich auf die
Bedingungen berufe und das Auto nicht kaufen werde.
Wenn es Probleme gibt soll ich mich noch mal bei ihm melden.
 
Hallo Mark,
schreib am besten per Einschreiben / Rückschein.
Gruß Frank

 Das sowieso. Aber danke für den Tip!

Wenn das Geld knapp ist, kann man auch mit einem Zeugen zusammen zu dem Autohaus fahren, das Schreiben in doppelter Ausfertigung mitnehmen und sich den Erhalt des selbigen auf der zweiten Seite, die man wieder mitnimmt bestätigen lassen.
Dann ist man auch sicher, dass das Autohaus nicht hinterher behauptet einen leeren Umschlag erhalten zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Rapsak


 ich hoffe sehr für den TE, dass das Auto noch nicht auf ihn zugelassenwurde

Kann gar nicht auf mich zugelassen sein weil die gar keine

Versicherungsbestätigung von mir erhalten haben 😎

Komischerweise haben sie auch noch nicht danach verlangt...

Zitat:

Original geschrieben von Rapsak


Wenn das Geld knapp ist, kann man auch mit einem Zeugen zusammen zu dem Autohaus fahren, das Schreiben in doppelter Ausfertigung mitnehmen und sich den Erhalt des selbigen auf der zweiten Seite, die man wieder mitnimmt bestätigen lassen.
Dann ist man auch sicher, dass das Autohaus nicht hinterher behauptet einen leeren Umschlag erhalten zu haben.

ich denke die 5€ sollten für sowas drin sein 😉

leerer umschlag gibts nicht. Beim Einschreiben ist der Empfänger in der Beweispflicht! Deine Beweispflicht ist mit dem Rückschein getan!

oh oh, da wird aber einem Verkäufer das Grinsen aus dem Gesicht fallen . . .

Halt uns dennoch mal auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist . . denke da kommt noch was . . .

Aber dennoch: Glückwunsch schonmal und echt cool, dass wir zumindest soweit helfen konnten, das du deinen Hintern zum Anwalt bringst 😁

Zitat:

Original geschrieben von Pepsi15


oh oh, da wird aber einem Verkäufer das Grinsen aus dem Gesicht fallen . . .
 
Halt uns dennoch mal auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist . . denke da kommt noch was . . .
 
Aber dennoch: Glückwunsch schonmal und echt cool, dass wir zumindest soweit helfen konnten, das du deinen Hintern zum Anwalt bringst 😁

 Werde euch auf alle Fälle auf dem Laufenden halten. Ehrlich gesagt glaube ich auch nicht dass die Sache damit gegessen ist. Der Händler wird sicher versuchen sich rauszuwinden...

Vielleicht dachte er auch einfach nur, dass du mit deiner geringen Erfahrung schon einfach blind bezahlen würdest. Steht immer ein Dummer auf, man muss ihn nur finden. Wenn er es so geplant hat, wirst wahrscheinlich nichts mehr von ihm hören. Hoffe, dass du mit einem blauen Auge und ohne Geld zu bezahlen aus der Sache raus kommst und dass du daraus gelernt hast, Geld, was man nicht hat, nicht auszugeben, auch wenn dann das "Traumauto" schon weg ist... 🙂

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