Strafe bei nichtabnahme des Fahrzeugs
Moin,
hab mir Ende Dezember einen BMW angeschaut den ich dann auch kaufen wollte.
Habe dem Verkäufer zugesichert den Wagen bis Ende Januar bar zu bezahlen.
Nun werde ich die 22999€ wohl doch nicht aufbringen können, da ich über die
Kohle doch erst in einigen Monaten zugreifen werden kann.
Hinten auf dem Kaufvertrag steht dass ich bei Nichtabnahme 10% des Kaufpreises
zahlen muss. Die Strafe kann auch niedriger oder höher ausfallen wenn der Käufer
bzw. Verkäufer dies Nachweisen kann.
Nun hab ich angerufen und die wollen von mir 15% haben. Ist das denn legitim?
Oder was kann ich möglicherweise tun dass er auf die 5% verzichtet und ich ihm
nur die 2299€ zahlen muss.
Ausserdem ist die BMW -Bank so unflexibel dass ich den Kauf nicht über eine
Finanzierung abwickeln kann. Der Verkäufer meinte es wäre schon als Barzahlung
im System hinterlegt und das liesse sich nicht mehr ändern. Ist sowas normal oder
zulässig?
Wäre euch für eine Einschätzung dankbar.
Gruß,
Mark
178 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von JNR
Also, die Rechtsauffassung hier im Forum treibt mir langsam aber sicher die Nackenhaare hoch.Zitat:
Original geschrieben von FE 64
@ ThorstenP1, Hallo,eine Kaufvertragskopie eben ist genau nicht übergeben worden, sondern die Kopie einer verbindlichen Bestellung, also des Angebots des Kunden, das dem Händler gehörende Fahrzeug für die Summe x zu erwerben.
Solange der Händler dem nicht ausdrücklich zustimmt, gibt es überhaupt keinen Kaufvertrag, der kommt nämlich nur durch die Bestellung in Verbindung mit der Bestätigung zustande.
Ob es sich um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt, ist hierbei unerheblich, lediglich die Fristen sind andere, aber das weiß der zu fragende Anwalt sicherlich genau.Gruß Frank
Was glaubt ihr denn wie die Annahme der verbindlichen Bestellung zu erfolgen hat ? Durch ein formelles, handunterschriebenes Schreiben daß im Nachgang an das Unterschreiben der verbindlichen Bestellng per Einschreibenrückschein direkt an den Besteller versendet wird ?Es reicht in jedem Fall eine einfache Willenserklärung, die noch nicht einmal zwingend der Schriftform bedarf. Im Rahmen der Unterschrift die der TE auf der verbindlichen Bestellung geleistet hat, reichte also bereits ein gesprochenes Wort des Verkäufers, um diese Willenserklärung auszudrücken.
Zudem wird bereits das Aushändigen des Formulares zur Verbindlichen Bestellung bereits als Willenserklärung seitens des Autohauses interpretiert werden. Hätten Sie ihm das Auto nicht verkaufen wollen, hätten Sie das Formular wohl kaum aus der Schublade gezogen. Es kann somit ü-ber-haupt kein Zweifel vorliegen, daß hier ein Vertrag zustande gekommen ist.Der TE wird in diesem Fall also unvermeidlich seinen Vertrag erfüllen müssen.
So ist das nun einmal, wenn man voll geschäftsfähig ist.JNR
@ JNR,
sogar lt. der AGB`s des Händlers bedarf die Auftragsbestätigung eben doch zwingend der Schriftform. Ausnahme ist einzig und allein die Lieferung des Fahrzeugs innerhalb der genannten Frist.
Gruß Frank
... und noch im Nachgang :
Die Fristen, die hier im Thread für die Annahme seitens des Autohauses immer wieder genannt werden, gelten für Neuwagenbestellungen !!! und schützen das Autohaus vor der Situation, daß seitens des Herstellers ein bestelltes Fahrzeug nicht geliefert werden kann. Situation : Käufer bestellt ein Neufahrzeug mit Sonderaustattung - Willenserklärung (Bestellung) wird dem Autohaus "übergeben" - Autohaus reicht Bestellung beim Hersteller ein - erst wenn DIESER dem Autohaus gegenüber die Lieferung bestätigt, wird das Autohaus die Bestellung gegenüber dem Käufer bestätigen.
Wäre es nicht so, hätte der Käufer bereits mit Abgabe der Bestellung einen wirksamen Kaufvertrag mit dem Autohaus abgeschlossen. Wenn der Hersteller nun die z.B. besondere Sonderausstattung nicht mehr baut/liefert, könnte der Käufer gegenüber dem Autohaus auf Erfüllung bestehen ... mit allen rechtlichen Konsequenzen. DESHALB immer die verzögerte Annahme durch das Autohaus.
Für einen Karren, der jedoch bereits auf dem Hof steht, ist dieses Procedere nicht notwendig. Die Willenserklärung kann vom Autohaus sofort abgegeben werden.
JNR
Jetzt muss ich FE64 schon wieder recht geben. Hier der Auszug, den der TE gepostet hat:
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
An diese Bestellung ist der Käufer (vorbehaltlich
der Möglichkeit des Widerrufes bei Teilzahlungsgeschäften)
10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn
der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb der
Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Sämtliche Vereinbarungen, z.B. Nebenabreden, Zusicherungen,
nachträgliche Vertragsänderungen, sind schriftlich
niederzulegen
Die Bestätigung muss also schriftlich erfolgen. Außerdem wäre interessant, wie der Händler denn beweisen wollte, dass er mündlich angenommen hat (vorausgesetzt, dies wäre möglich).
Die Aushändigung einer Bestellung sagt überhaupt nichts aus über die Annahme.
Zitat:
Original geschrieben von JNR
... und noch im Nachgang :Die Fristen, die hier im Thread für die Annahme seitens des Autohauses immer wieder genannt werden, gelten für Neuwagenbestellungen !!!
Nein, die gelten auch für Gebrauchtwagen. Wie Deiner Signatur zu entnehmen ist, fährst du BMW. Schau mal in die Bedingungen rein. Dort ist eine Frist von 4 Wochen für die Annahme einer Neuwagenbestellung sowie eine Frist von 10 Tagen für die Annahme der Bestellung eines Neuwagens, der beim Händler steht, geregelt. Laut dem Auszug des TE scheint es für Gebrauchtwagen die gleiche Frist von 10 Tage zu geben (was ja auch Sinn macht, da die Situation vergleichbar zum Lagerneufahrzeug ist).
Im Übrigen ist der häufigere Fall wohl, dass der Besteller eines Gebrauchtwagens das Auto nicht bekommt, da das Autohaus noch nicht gebunden ist und an einen Anderen zu einem höheren Preis verkauft.
Grüße, south
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@ JNR
die Frist von 10 Tagen gilt ausschliesslich für Gebrauchtfahrzeuge und Neufahrzeuge, die auf dem Hof de Händlers stehen, für beim Hersteller zu ordernde Fahrzeuge gilt allgemein eine Frist von 4 Wochen.
In keinem Fall ist mit der Unterschrift der Bestellung ein Kaufvertrag zustandegekommen.
Gruß Frank
.. und genau so wird es hier sein ... vielleicht sollte der TE sein unterschriebenes Formular noch einmal genau danach absuchen :
http://www.123recht.net/Autokauf---Verbindliche-Bestellung__f7354.html
...wenn dem nicht so ist, stimme ich euren Ausführungen zu.
JNR
In den Bestimmungen steht noch folgendes:
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen
bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kauf-
gegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt
oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den
Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag
bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers
Hallo JNR,
wenn der Käufer zurücktritt sieht die Sache so aus, wie von Dir geschrieben.
Wenn das Bestellformular ein Feld hat, in welchem der Händler die Annahme der Bestellung sofort bestätigt, hat er gemäß seinen AGB gehandelt, er hat schriftlich innerhalb von 10 Tagen bestätigt, auch dann hast Du recht.
lt. TE ist das jedoch nicht der Fall, und somit hätte ihm die Auftragsbestätigung schriftlich innerhalb 10 Tagen zugegangen sein müssen.
Ob, und wenn ja wieweit sich die Äusserung des TE gegenüber dem Autohaus, dass er zurücktreten möchte, auswirkt, kann meines Erachtens hier nur ein Rechtsanwalt feststellen.
Gruß Frank
Zitat:
>Autokauf - Verbindliche Bestellung
Es sind sicher Vertragsfeste Verträge eines Nahmhaften Anbieters solcher Formulare.
Es ist unten ein recht großes Feld vorgesehen für diesen Zweck. Unterschrift des Verkäufers und der Stempel bescheinigen dieses.
Das Orginal des Vertrages bekommt der Kunde ja ausgehändigt. Eine Manipulation nachträglich ist dann ja ausgeschlossen.
Ist doch klar, wenn man ein Auto verkauft hat, will man ja auch sicher gehen, dass man weiteren Kunden absagen kann und nicht 3 Leute wegschickt, um sich nach Tagen eine Absage zu holen.
Oft wird ja auch umgehend ausgeliefert, d.h. Vollmacht, Pers.Ausweis und das Auto wird umgehend zugelassen und ausgeliefert.
Dann ist der Rücktritt eh nicht mehr möglich.
Wir machen aber schon länger keine Bestellungen mehr, sondern machen einen Kaufvertrag mit dem Käufer.
Das mit den Bestellungen ist eh eine Unsitte. Entweder will man was kaufen oder nicht. Überlegen muss man halt vorher.
Außerdem sagt aber schon : VERBINDLICHE !! Bestellung einiges aus.
Sonst könnte man es Unverbindliche Bestellung nennen.
So wie ich das sehe habe ich eine unverbindliche Bestellung unterschrieben und keinen Kaufvertrag. Steht auch nirgends was von "Verbindliche Bestellung" auf dem Formular
Zitat:
Original geschrieben von mark5378
So wie ich das sehe habe ich eine unverbindliche Bestellung unterschrieben und keinen Kaufvertrag. Steht auch nirgends was von "Verbindliche Bestellung" auf dem FormularZitat:
>Autokauf - Verbindliche Bestellung
Es sind sicher Vertragsfeste Verträge eines Nahmhaften Anbieters solcher Formulare.
Es ist unten ein recht großes Feld vorgesehen für diesen Zweck. Unterschrift des Verkäufers und der Stempel bescheinigen dieses.
Das Orginal des Vertrages bekommt der Kunde ja ausgehändigt. Eine Manipulation nachträglich ist dann ja ausgeschlossen.
Ist doch klar, wenn man ein Auto verkauft hat, will man ja auch sicher gehen, dass man weiteren Kunden absagen kann und nicht 3 Leute wegschickt, um sich nach Tagen eine Absage zu holen.
Oft wird ja auch umgehend ausgeliefert, d.h. Vollmacht, Pers.Ausweis und das Auto wird umgehend zugelassen und ausgeliefert.
Dann ist der Rücktritt eh nicht mehr möglich.
Wir machen aber schon länger keine Bestellungen mehr, sondern machen einen Kaufvertrag mit dem Käufer.
Das mit den Bestellungen ist eh eine Unsitte. Entweder will man was kaufen oder nicht. Überlegen muss man halt vorher.
Außerdem sagt aber schon : VERBINDLICHE !! Bestellung einiges aus.
Sonst könnte man es Unverbindliche Bestellung nennen.
Lass Dich nicht irritieren. Natürlich war deine Bestellung verbindlich, da ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, sofern der Händler innerhalb von 10 Tagen bestätigt hätte.
Grüße, south
Zitat:
Original geschrieben von southlight
Lass Dich nicht irritieren. Natürlich war deine Bestellung verbindlich, da ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre, sofern der Händler innerhalb von 10 Tagen bestätigt hätte.Zitat:
Original geschrieben von mark5378
So wie ich das sehe habe ich eine unverbindliche Bestellung unterschrieben und keinen Kaufvertrag. Steht auch nirgends was von "Verbindliche Bestellung" auf dem Formular
Grüße, south
Ist halt die Frage in welcher Form und in welchem Umfang diese Bestätigung zu erfolgen hat...
ich versteh nicht so ganz, was hier einige mit dem Wort BESTÄTIGUNG meinen?
Ein händler, der das auto, das du kaufst bereits auf seinem Hof stehen hat und das du dir bereits angeschaut hast, muss dir doch nicht erneut bestätigen, dass das Auto da ist.
Diese Bestätigung gilt mE nur für Fahrzeuge, die bestellt werden.
@ Toni, Hallo,
die Verbindliche Bestellung ist die Willenserklärung des Käufers an den Händler, ihm ein bestimmtes Fahrzeug abzukaufen, also ein Angebot an den Händler.
Dieses Angebot bedarf der Zustimmung des Verkäufers um ein Vertrag zu werden, egal, ob das Auto am Hof steht oder nicht.
Der Händler bestätigt somit nicht das Vorhandensein des Autos, sondern seine Bereitschaft, das Ding auch an den betreffenden Kunden veräussern zu wollen.
Wichtig ist hierbei meines Erachtens der richtige Umgang mit den Begriffen Verkäufer ( Erfüllungsgehilfe des Händlers ) und Händler ( Eigentümer der zu verkaufenden Ware )
Gruß Frank
Käufer: Schönes Auto da draußen
Verkäufer: in der Tat, haben Sie Interesse?
Käufer: Ja
Verkäufer: also, es handelt sich um xyz....blabla...machen Sie mal eine Probefahrt...blabla....
Käufer: Super Auto, allerdings ist mir das ein wenig teuer
h
a
n
d
e
l
n
Verkäufer: Letztes angebot, summe x
Käufer: Abgemacht
Käufer: ja, ich kann das auto erst in einem Monat entgegennehmen
Verkäufer: kein problem, aber bitte nicht später!
K A U F V E R T R A G
H A N D S C H L A G
Soll dann der Verkäufer einige tage bzw. Wochen Später erneut anrufen:
Verkäufer: Das Angebot war kein Scherz, Sie können dieses Auto wirklich kaufen
Käufer: Wirklich?
Verkäufer: Ja, wirklich!
Käufer: Das ist ja großartig, ich komme in 10 Tagen vorbei
Verstehst du worauf ich hinauswill? 😉