Strafanzeige

Moin allesamt,

ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.
An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.
Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.
In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.

Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.
Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?

Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?

Danke schon mal.

Neal

Beste Antwort im Thema

Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.

Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers
Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).

Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.

Entscheide weise!

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aah, danke. Das dort zitierte Amtsgerichtsurteil findet zwar meine Zustimmung. Das Thema Abzug neu-für-alt ist aber ein absolut ätzendes Thema. Da gibt es wenig Greifbares für solche Schutzsachen. Normalerweise geht es beim Abzug neu-für-alt um die Frage, ob man durch die Neuanschaffung von Bestandteilen einer Sache eine längere Nutzbarkeit der Sache als solche insgesamt (Wertverbesserung durch Reparatur bzw. längere Nutzbarkeit) erzielt. Das ist bei einer neuen Kombi+Helm eigentlich schon der Fall, weil ja die alte Kombi+Helm nicht nur durch Unfälle verschleisst, sondern auch durch das Tragen an sich (Sonneneinwirkung, Materialermüdung u.ä.). Da kann man zumindest verschiedene Standpunkte dazu vertreten. Hab dann mal gerade auf der Seite vom BGH nachgesehen, ob es dort etwas dazu gibt. Leider nicht der Fall. Es gibt also leider keine klärende BGH-Rechtsprechung für sowas. Schon ärgerlich. Am ehesten kann man es vielleicht daran festmachen, ob es unbeschädigte Kombi+Helm auf dem Gebrauchtwarenmarkt zu kaufen gibt. Das wird wohl so sein. Aber will man sowas ....

Bei Helm gibt es keinerlei Zweifel - NEU. Nach jedem Unfall auszutauschen. Schutzkleidung gibt es unterschiedliche Urteile - in den allermeisten Fällen aber Neuwert.

Kann man sich die Kohle nicht auszahlen lassen und was von der Kleinanzeige nehmen?

Zitat:

@downforze84 schrieb am 20. Dezember 2015 um 18:31:57 Uhr:


Kann man sich die Kohle nicht auszahlen lassen und was von der Kleinanzeige nehmen?

Ja

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Fehler macht jeder und wenn sich wer aufrichtig entschuldigt dem sollte man auch
verzeihen können.

Und viele gucken beim Abbiegen ja doch auch nochmal über die Schulter oder so, sodass sie kurz abgelenkt sind, was den Vorausfahrenden anbelangt. Ich denke so ein Unfall ist einer der häufigsten überhaupt beim Abbiegen. Wäre es jetzt halt statt des Motorrads ein Auto gewesen, wäre hier nix dazu gekommen.
Verletzungen sind immer ärgerlich, aber in diesem Fall kam ja wohl direkt und mehrfach eine Entschuldigung. Da würde ich mal die Kirche im Dorf lassen. Er ist dir ja auch nicht vollpin ins Moped gehämmert.

Bewundernswert wie intensiv der TE seinen Thread hier verfolgt🙄😉

Zitat:

@Enterich2003 schrieb am 20. Dezember 2015 um 16:06:35 Uhr:



Zitat:

cornerbackX24
Bist du dir sicher, dass die Kollegen das wirklich so gesagt haben? Wundert mich ein wenig, denn wenn wir hier ( Hessen) einen Unfall mit Verletzten aufnehmen, leiten wir von Amts wegen ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (229 StGB) gegen den Unfallverantwortlichen ein. Aus persönlichen Interesse, in welchem Bundesland wird das denn als Antragsdelikt behandelt?
Ansonsten hat @twindance eigentlich alles schon gesagt 🙂

Fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt, es kann daher sowohl auf Antrag als auch beim Vorliegen von öffentlichem Interesse verfolgt werden. Auch in Bayern wird bei einem VU mit Verletzten von Haus aus eine Anschuldigung nach § 229 StGB vorgenommen. Letztendlich ist die STA Herrin des Verfahrens und bejaht in vielen Fällen das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten. Lediglich bei leichten Owi`s (Auffahrer, Spurwechsler) mit geringen Verletzungen (HWS) wird kein öffentliches Interesse bejaht - zumindest bei uns in Bayern.

Die Entscheidung des Geschädigten über seinen Strafantrag bzw. Verzicht kann dem STA seine Entscheidung in die eine oder andere Richtung vielleicht etwas abnehmen bzw. unterstützen.

N.T.

Danke dir, das wusste ich (dank an meine Dozenten an der Hochschule für Polizei und Verwaltung an dieser Stelle 😉 ). Ich kannte es nur nicht, das bei diesen Delikten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen der Geschädigte gefragt wird, ob er Anzeige erstatten möchte, da wir, wie gesagt, hier direkt einleiten. Wie man an diesem Thread sieht, macht es auch wenig Sinn meiner Meinung nach, auch wenn ich den Gedanken dahinter verstehe.

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Dezember 2015 um 22:28:24 Uhr:


@cornerback
Ja. Bei jedem VU mit ist das so. Nachdem dann alle Aussagen gesammelt wurden, wird die Sache an die StA weitergeleitet. Bei uns nimmt die Streife nur auf und schreibt die Anzeige. Was ist DOI?

DOI heisst dead on impact, VU mit Toten war da gemeint. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass grade die Kollegen aus anderen PD´s mit "VU-Kat5" nix anfangen können 🙂

Zitat:

@xydieter schrieb am 20. Dezember 2015 um 18:50:49 Uhr:


Fehler macht jeder und wenn sich wer aufrichtig entschuldigt dem sollte man auch
verzeihen können.

Halte ich jetzt nicht so viel davon, wenn ich ehrlich bin. Meine ganz persönliche Meinung (gut, die ist mit Sicherheit stark durch meine Berufserfahrung geprägt) dazu ist, dass die weitaus meisten Körperverletzer sich nicht entschuldigen, weil sie ihren Fehler eingesehen haben, sondern weil der Rechtsbeistand dazu ausdrücklich geraten hat. Und warum auch nicht, gibt genügend Gerichte, die solche Einlassungen nicht genügend in Frage stellen.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 22. Dezember 2015 um 18:54:40 Uhr:


DOI heisst dead on impact, VU mit Toten war da gemeint. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass grade die Kollegen aus anderen PD´s mit "VU-Kat5" nix anfangen können 🙂

Mit diesem Ausdruck hätte ich mehr anfangen können. Allerdings wäre dann DOI = VU Kat 1🙂

Aber wir kommen vom Thema ab.

@AS60 schrieb am 22. Dezember 2015 um 19:22:15 Uhr:

Zitat:

Mit diesem Ausdruck hätte ich mehr anfangen können. Allerdings wäre dann DOI = VU Kat 1🙂
Aber wir kommen vom Thema ab.

Du hast natürlich recht. Ich muss wirklich schlafen gehen, Tagdienste schaffen mich 🙁

Ich würde ihn in diesem Fall nicht Anzeigen.
Er hat sich Entschuldigt und sich im Nachgang noch um dein Wohlbefinden erkundigt.
Ich persönlich denke dass ihm das ganze bereits eine Lehre war und er in Zukunft vorsichtiger fahren wird.

Abgesehen davon hat er ja auch schon einen finanziellen Schaden durch die Reparatur bzw. hochstufung der VS und ein Bußgeld und Punkte wird es vermutlich auch noch geben.

Und bedenke: Auch die könnte eines Tages aufgrund von Unaufmerksamkeit oder Augenblickversagen ein Unfall passieren... dann bist du auch froh wenn du nicht noch zusätzlich Angezeigt hast - denn eine Lehre wird er dir vermutlich auch so sein.

Wünsch dem Kerl doch einfach frohe Weihnachten und gib ihm Bescheid das du ihn nicht anzeigen möchtest - scheinbar macht er sich ja wirklich Gedanken darum.

Es wird, bei M.-Bekleidung nur der Zeitwert ersetzt, so die Anwälte am Tel.
Nach dem Helm habe ich leider nicht gefragt. Ich hab von allen Sachen Fotos gemacht und an die Kanzlei gesendet. Da es ein Sturz, mehr oder weniger im Stand war, gibt es auch keine Schleifspuren oder der gleichen.
An der Jacke, im Ellenbogenbereich ist nach dem wegwischen des schmutzes praktisch nichts zu sehen. Nur am Helm ist eine Delle sichtbar.

Ich bin sehr gespannt was die Kanzlei mit der gegn. Versicherung diesbzgl. vereinbart.
Viel erwarte ich allerdings nicht.

Frohe Weihnachten euch allen und guten Start ins nächste Jahr.

Helm ist aber Wichtig.
Es reicht wenn ein Helm z. B. nur auf den Boden fällt oder sonst anschlägt. Da kann er schon hin sein.
Stellt sich dann raus wenn man ihn einmal braucht und er versagt.

Gruß Frank,
Dinge können kaputt sein ohne das man etwas sieht.

Der Helm sollte ich jedem Fall auch getauscht werden - dies sagen auch die Hersteller.
Die Versicherungen kommen da nicht aus - hierzu gab es auch mal ein Gerichtsurteil das auch hier irgendwo auf MT verlinkt ist wenn ich mich recht erinnere.

Hallo, cornerbackX24,

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 22. Dezember 2015 um 18:54:40 Uhr:


Ich kannte es nur nicht, das bei diesen Delikten im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen der Geschädigte gefragt wird, ob er Anzeige erstatten möchte, da wir, wie gesagt, hier direkt einleiten.

der Geschädigte wird nicht gefragt, ob er eine Anzeige erstatten will, sondern ob er einen Strafantrag stellt, ob er darauf verzichtet oder ob er sich diesen vorbehält.

Auf die Anzeige selber hat der Geschädigte keinerlei Einfluss.

Selbst, wenn er keinen Strafantrag stellt und keine Anzeige erstatten möchte, weil es sich beim Unfallverursacher z. B. um ein Familienmitglied handelt, wird immer eine Anzeige nach §§ 229, 230 StGB erstattet.

Der Strafantrag ist, wie schon beschrieben wurde, lediglich ein Hilfsmittel für die Entscheidung des Staatsanwaltes, das Verfahren weiter zu verfolgen.

Viele Grüße,

Uhu110

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