Strafanzeige

Moin allesamt,

ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.
An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.
Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.
In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.

Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.
Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?

Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?

Danke schon mal.

Neal

Beste Antwort im Thema

Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.

Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers
Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).

Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.

Entscheide weise!

87 weitere Antworten
87 Antworten

Hallo TE

Lies nochmal genau was die Polizei von Dir wissen will. Die Frage lautet wohl, ob Du einen "Strafantrag" gegen den Unfallverursacher stellen möchtest.
Die Strafanzeige wegen einer fahrlässigen Körperverletzung wurde bereits mit dem Schreiben der Unfallanzeige durch die Polizei erstattet.
Lass Dir von Deinem Anwalt den Unterschied zwischen "Strafanzeige" und "Strafantrag" und dessen Konsequenzen für den Unfallverursacher erklären.

Mfg Mario

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:35:43 Uhr:


Also, ich würde hier schon klagen.
Er hat dich mutwillig verletzt, als er trotz seiner Unfähigkeit versucht hat, an dir vorbei zu fahren.

Da sollte einiges an Schmerzensgeld rausspringen, was dann von seiner Versicherung getragen werden wird.

Wozu bedarf es einer Strafanzeige um Schmerzensgeld geltend zu machen? Woher willst Du wissen

das es mutwillig war🙄 Mutwillig heißt ja so gut wie "vorsätzlich" Wenn wir das jetzt noch etwas

weiter ausschlachten sind wir schon beim Mordversuch🙄😉

Was dem Unfallgegner passiert ist kann jeden von uns morgen treffen. Für eine angemessene
Bestrafung sorgt schon das Gericht.

Mein Mitgefühl bezüglich Deiner erlittenen Verletzung und gute Besserung!

Sich im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen bedeutet Gefahren. Fehlverhalten zu ahnden obliegt den öffentlichen Stellen (Polizei, Bußgeldstellen, Staatsanwaltschaft und Gerichten).

Vertraue einfach mal auf die Urteilsfähigkeit der Beteiligten öffentlichen Stellen. Wenn die Polizei sich in Deinem Fall nicht veranlaßt sieht von Amtswegen Strafanzeige der Staatsanwaltschaft vorzulegen, sollte Dein Verkehrsunfall nicht als strafbewehrter Vorgang eingeschätzt worden sein. Natürlich gibt man Dir als Geschädigten die Möglichkeit dies selbst zu tun. Wenn ich nicht den Eindruck hätte, dass mich der beteiligte Verkehrsteilnehmer vorsätzlich (also mit Absicht) "abgeschossen" hat, er wie von Dir geschildert sich um Dein Befinden erkundigt hat (normales menschliches Verhalten und damit Bedauern seiner wohl hier unabsichtlich verursachter Schädigung Deiner Person), würde ich persönlich großzügig darüber hinwegsehen einen Strafantrag zu stellen. Wie schnell könnte man selbst mal der Verursacher einer Körperverletztung duch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sein?

Falls Du Arbeitnehmer bist, gibt Deinem Arbeitgeber die Daten über Schädiger, dessen Versicherung und aufnehmende Polizeitdienststelle weiter (Protokoll der Polizei bezüglich Unfallaufnahme wird Dir vermutlich nicht vorliegen). Der Arbeitgeber hat damit dann ebenfalls die Möglichkeit bei der gegnerischen Versicherung seine Kosten für die Entgeltfortzahlung einzufordern (und wird Sie sehr wahrscheinlich auch erstattet bekommen, da die Verursacherfrage wohl eindeutig sein sollte).
Damit sollte der Arbeitgeber zu Teil das Fehlen Deiner Arbeitskraft verschmerzen können.
Für den Fall der selbständigen Tätigkeit gilt natürlich Gleiches. Höhe des entgangenen Einkommens ist dann ggf. etwas schwieriger geltend zu machen bzw. auch anerkannt und erstattet zu bekommen.
Auch die vorstehenden Schadenersatzansprüche sind natürlich rein zivilrechtlich und haben mit einer Strafverfolgung rein nichts zu tun.

Wir sind alle Verkehrsteilnehmer von denen eine gewisse Gefahr ausgeht. Wir koennen alle jederzeit einen Fehler machen. Wenn mir das bewusst ist, ich mich beim Geschaedigten entschuldige, ihn anrufe und mir sorgen mache, dann wuerde mich wie jeden anderen eine Anzeige ankotzen. Ich wuerde denjenigen fuer ein riesiges A....loch halten. Selber wuerde ich nichtmal auf die Idee kommen jemanden wie im beschrieben Fall eine rein zu wuergen.
Bei Absicht, draengeln und aggresiven Verhalten, klar, kein Thema. Aber hier?

Ähnliche Themen

Zitat:

@Neal-750 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:07:03 Uhr:



Er hat sich entschuldigt, vor Ort und am Telefon. Hat mich am Telefon nach meinem Gesundheitszustand erkundigt, und gefragt ob ich Ihn anzeigen will?
Ich hätte schon Lust dem eine Lektion zu erteilen, gleichzeitig frage ich mich was "Rache" mir bringt.

Dann sag ihm, dass Deine Kombi ziemlichen Schaden genommen hat und frage ihn, ob er sich vorstellen könnte, sich am Neukauf zu beteiligen. 😉

Ganz ernsthaft: Was bringt dir eine Strafanzeige?
Wenn Du dich dadurch besser fühlst, dann musst Du es es machen aber erwarte dir bitte keine Absolution - das musst Du ganz alleine entscheiden.

@TE:

Wozu Strafanzeige?

So eine Situation kommt immer mal wieder vor.
Der ist Dir sicherlich nicht absichtlich draufgefahren, sonst sähen Du und Deine Maschine anders aus.
Zumindest ist eine Absicht nicht nachweisbar.
Sowas kommt nun mal vor, auch ohne Absicht. Vielleicht war er gerade mit Umgucken beschäftigt.
Ich hatte das auch schon, dass ich nicht mit einem haltenden Bock vor mir gerechnet habe, weil meine A-Säule den verdeckt hat und ich erst im letzten Moment auf die Bremse gehen konnte.

Sowas ist einfach "dumm gelaufen", Absicht ist da fast nie im Spiel, und das weiss auch ein Richter und der Staatsanwalt.
Ich würde mit Einstellung des Strafverfahrens rechnen, weil vermutlich Vorsatz nicht nachweisbar ist. Und grobe Fahrlässigkeit muss auch nachgewiesen werden, was ebenfalls schwierig werden könnte.

Er wird vermutlich schuld sein, klar. Er ist ja Dir draufgefahren. Und wird eh zahlen, nämlich Schmerzensgeld, wobei das ja in D bekanntermaßen nicht sehr hoch ausfällt...

Shit happens.

Ich würde eine Strafanzeige von seinem Verhalten abhängig machen:
Wenn er sich gekümmert hat oder es ihm wenigstens nicht scheissegal war, hätte ich keine "Rachegedanken".

So einfach sehe ich das.

Nicht vergessen:
Die Schäden deckt seine Haftpflicht. Auch die an Deiner Kombi. Alles geltend machen.

k-hm

@traumtänzer - Rate mal wer für Schäden an der Kombi (meinst wohl die Motorradkleidung) aufkommt. Tolle Anregung, auch wenn Sie vermutlich nicht ernstgemeint war (verstehte ich zumindest so). Alles Andere wäre ja (fast) schon eine Aufforderung zum Betrug (doppelte Geltenmachung von Schadenersatzansprüchen). Somit kein wirklich guter Post.

Sorry, Doppelpost.

Zitat:

cornerbackX24
Bist du dir sicher, dass die Kollegen das wirklich so gesagt haben? Wundert mich ein wenig, denn wenn wir hier ( Hessen) einen Unfall mit Verletzten aufnehmen, leiten wir von Amts wegen ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (229 StGB) gegen den Unfallverantwortlichen ein. Aus persönlichen Interesse, in welchem Bundesland wird das denn als Antragsdelikt behandelt?
Ansonsten hat @twindance eigentlich alles schon gesagt 🙂

Fahrlässige Körperverletzung ist ein relatives Antragsdelikt, es kann daher sowohl auf Antrag als auch beim Vorliegen von öffentlichem Interesse verfolgt werden. Auch in Bayern wird bei einem VU mit Verletzten von Haus aus eine Anschuldigung nach § 229 StGB vorgenommen. Letztendlich ist die STA Herrin des Verfahrens und bejaht in vielen Fällen das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Straftat bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten. Lediglich bei leichten Owi`s (Auffahrer, Spurwechsler) mit geringen Verletzungen (HWS) wird kein öffentliches Interesse bejaht - zumindest bei uns in Bayern.

Die Entscheidung des Geschädigten über seinen Strafantrag bzw. Verzicht kann dem STA seine Entscheidung in die eine oder andere Richtung vielleicht etwas abnehmen bzw. unterstützen.

N.T.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:55:56 Uhr:


Ich bin hier von ausgegangen:

Zitat:

Er muss schon ziemlich dicht an mir dran gewesen sein, wenn er bei der geringen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig abbremsen konnte.

Aber das ist doch auch schon nur eine Unterstellung.

Der TE schrieb doch folgendes:

Zitat:

An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.

Feld-Wald-Wiesen-Unfall, passiert IMHO ständig.

Gruß Metalhead

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 20. Dezember 2015 um 14:28:16 Uhr:


Dann sag ihm, dass Deine Kombi ziemlichen Schaden genommen hat und frage ihn, ob er sich vorstellen könnte, sich am Neukauf zu beteiligen. 😉

Zahlt die Versicherung doch eh den Neupreis.

Gruß Metalhead

Nee, die Versicherung muss leider nur den Zeitwert ersetzen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. Dezember 2015 um 16:57:56 Uhr:


Nee, die Versicherung muss leider nur den Zeitwert ersetzen.

Ist glaub ich bei Schutzausrüstung anders.

Gibt's zumindest Urteile zu (hab ich hier mal irgendwo gelesen).

Ist jetzt aber nur Info aus 2. Hand.

Gruß Metalhead

Hab ich so noch nicht gehabt. Kenne es nur mit dem Zeitwert.

Das hier dürfte der Thead gewesen sein, den ich meine:
http://www.motor-talk.de/.../...ekleidung-nach-unfall-t280853.html?...

Gruß Metalhead

Deine Antwort
Ähnliche Themen