Strafanzeige
Moin allesamt,
ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.
An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.
Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.
In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.
Die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.
Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.
Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?
Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?
Danke schon mal.
Neal
Beste Antwort im Thema
Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.
Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers
Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).
Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.
Entscheide weise!
87 Antworten
...ergo, nach einem Schaden ab zum RA... der soll das regeln, denn warum sollte ich kostenlos meine Zeit investieren? Dann zu nem vernünftigen Gutachter... keinen solchen dahergelaufenen von der Versicherung und anschließend in die Vertragswerkstatt zur fachgerechten Reparatur.
So wie das läuft ist es nicht rentabel sich erstens hinzusetzen um den Papierkram selbst zu erledigen, zweitens sich hinzustellen und selbst zu reparieren lohnt sich auch nicht.
Und einen Leihwagen würde ich auch in jedem Fall nehmen... selbst wenn der die ganze Zeit nur nutzlos aufm Hof rumsteht.
Wenn du dann den Leihwagen mit 0 gefahrenen Kilometern zurück gibst, freut sich auch die Versicherung.
Man nimmt ja auch nicht den Leihwagen, sondern den Pauschalsatz pro Tag. Davon bekommt man locker einen billigen Leihwagen, wenn es wirklich sein muß. Den Rest spart man.
Stimmt. Nur Gast356 würde in jedem Fall einen Leihwagen nehmen.
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Zitat:
@uhu110 schrieb am 30. Januar 2016 um 13:20:28 Uhr:
Hallo, Gast356,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 30. Januar 2016 um 13:20:28 Uhr:
das ist kein Beschiss, sondern geltendes Recht.Zitat:
@gast356 schrieb am 29. Januar 2016 um 20:14:43 Uhr:
Ja genau, das ist der Beschiß, wenn man selbst repariert...
Wenn man als Selbstreparierer Teile verbaut, für die logischerweise Mehrwertsteuer bezahlt wurde, bekommt man diese natürlich auch von der Versicherung erstattet.
Gruß Metalhead
Zitat:
@PeterBH schrieb am 30. Januar 2016 um 20:16:32 Uhr:
Wenn du dann den Leihwagen mit 0 gefahrenen Kilometern zurück gibst, freut sich auch die Versicherung.
Yep, den darfst du dann nämlich selber zahlen. 😉
Gruß Metalhead
Hallo Leute
brauche bitte mal eure Meinung!!
Heute vor meinem Haus war ein Unfall ca.100m entfernt und dadurch standen alle (auch der Gegenverkehr) im Stau. Ich hatte nur mehr 4-5 Autos vor meiner Parkplatz Einfahrt aber da ich nicht noch ewig warten wollte setzte ich den Linken Blinker und überholte alle, plötzlich scherte ohne zu blinken eine nette Dame nach links in eine Einbahn mit ihrem Auto aus, natürlich musste ich voll ins Eisen steigen und hupen. 😰
Dann fing sie gleich an mit "Ich werde sie anzeigen, sie dürfen mich nicht überholen und ich habe mich gerade verschluckt weil ich gerade gegessen habe" darauf sagte ich ihr ob sie nicht gelernt hat zu blinken und in den Rückspiegel zu schauen, es könnte genau so gut ein Radfahrer vorbei fahren..... usw usw.... sie notierte sich mein Kennzeichen und fuhr geschockt weiter.
Es kam zu keinem Schaden, sie hat am Steuer gegessen, nicht blinken und nicht in den Rückspiegel schauen.
Jetzt wollte ich mal eure Meinung wissen ob sie mit einer Anzeige überhaupt durch kommt?
Kleine Skizze vom geschehen hab ich auch gleich gemacht. 😉
Abwarten und Tee trinken. Es ist nichts passiert. Du warst bereits am Überholen als sie verkehrswidrig nach links ohne Blinker abbog. Wenn sie eine wahrheitsgemäße Anzeige macht, dann kann sie gleich dabei ihre eigene Verwarnung bezahlen. Mehr kommt unterm Strich nicht bei raus.
Zitat:
@Neal-750 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:31:20 Uhr:
Moin allesamt,ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.
An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.
Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.
In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.Die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.
Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?
Danke schon mal.
Neal
wieso anzeigen? sowas kann vorkommen
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 15. Februar 2016 um 21:22:18 Uhr:
Abwarten und Tee trinken. Es ist nichts passiert. Du warst bereits am Überholen als sie verkehrswidrig nach links ohne Blinker abbog. Wenn sie eine wahrheitsgemäße Anzeige macht, dann kann sie gleich dabei ihre eigene Verwarnung bezahlen. Mehr kommt unterm Strich nicht bei raus.
Da hapert es meistens. 😁
Außerdem ist es schwierig zu Blinken, zu Lenken und zu Schauen wenn man gerade ißt.
Gruß Frank,
Nötigung zum Verschlucken von Essen ist doch fahrlässige Körperverletzung oder nicht? 😕
Ich könnte mir vorstellen, dass da noch ein "Eifön" mit im Spiel war ... aber ich war ja nicht dabei 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 16. Februar 2016 um 01:11:39 Uhr:
Ich könnte mir vorstellen, dass da noch ein "Eifön" mit im Spiel war ... aber ich war ja nicht dabei 🙂
Nö, ein Eipod für's gekochte Ei.
Ich sehe die Wahrscheinlichkeit daß du nie wieder was davon höhrst bei 99,9% falls doch sehe ich die Wahrscheinlichkeit daß es eingestellt wird wieder bei 99,9%.
Die Wahrscheinlichkeit daß dir was blüht liegt somit bei 1*10^-6. 😉
Mir 'nen Kopf über solche Vollhonks (was hat man nochmal zu machen wenn man die andere Fahrspur kreuzt?) zu machen, hab ich mittlerweile aufgegeben.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 16. Februar 2016 um 11:10:45 Uhr:
Ich sehe die Wahrscheinlichkeit daß du nie wieder was davon höhrst bei 99,9% falls doch sehe ich die Wahrscheinlichkeit daß es eingestellt wird wieder bei 99,9%.
Die Wahrscheinlichkeit daß dir was blüht liegt somit bei 1*10^-6. 😉
Mir 'nen Kopf über solche Vollhonks (was hat man nochmal zu machen wenn man die andere Fahrspur kreuzt?) zu machen, hab ich mittlerweile aufgegeben.Gruß Metalhead
Ja genau der Meinung bin ich auch.
Da es ja zu keinen Schaden gekommen ist, wird der Polizei das recht wenig interessieren! (Die haben andere Probleme) 😉