Strafanzeige

Moin allesamt,

ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.
An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.
Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.
In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.

Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.
Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?

Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?

Danke schon mal.

Neal

Beste Antwort im Thema

Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.

Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers
Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).

Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.

Entscheide weise!

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Zitat:

@jetsetjohn schrieb am 22. Dezember 2015 um 09:25:53 Uhr:


Und viele gucken beim Abbiegen ja doch auch nochmal über die Schulter oder so, sodass sie kurz abgelenkt sind, was den Vorausfahrenden anbelangt. Ich denke so ein Unfall ist einer der häufigsten überhaupt beim Abbiegen. Wäre es jetzt halt statt des Motorrads ein Auto gewesen, wäre hier nix dazu gekommen.
Verletzungen sind immer ärgerlich, aber in diesem Fall kam ja wohl direkt und mehrfach eine Entschuldigung. Da würde ich mal die Kirche im Dorf lassen. Er ist dir ja auch nicht vollpin ins Moped gehämmert.

Seh ich ganz genau so. Vor allem Dingen, weil ja beide an der Ampel angefahren sind. Der Typ hat in dem Moment einfach gepennt.

Dass nach der Entschuldigung gleich die Frage kommt, ob man ihn anzeigen will, sieht für mich aber schon nach einer "taktischen" Entschuldung aus. Trotzdem würde ich ihn nicht anzeigen. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, geht nun mal ein gewisses Risiko ein, und nach der Beschreibung des Unfalls liegt für mich persönlich hier im Leben keine Absicht vor.

Hallo, in diesen Beitrag haben sehr viele ihre Meinung geäußert. Da aber der Unfall erst vor zirka vier Wochen passiert ist und dem Geschädigten wurde Material in seinem Arm (Ellenbogengelenk) eingebaut. Wer bitteschön kann jetzt schon sagen ob der Geschädigte wieder gesundheitlich hundertprozentig hergestellt wird. Gerade bei Gelenke kann es zu Dauerschäden kommen. Es kann hinterher noch nach Jahren wieder zu Komplikationen kommen.
Eine Strafanzeige zu stellen hat mit Rache gegenüber dem Unfallverursacher nicht zu tun, auch dann nicht wenn er sich hundert mal entschuldigt und es ihm es sehr leid tut. Ich will hier nicht schwarz malen, aber es könnte ganz dumm kommen und ihm muß der Arm abgenommen werden. Wer soll dann für den materiellen Verlust des Geschädigten lebenslang aufkommen? Ist es dann nicht die Versicherung des Unfallverursachers? Er muß ob er will oder nicht eine Strafanzeige gegenüber dem Unfallverursacher stellen. Das muß in den Akten fest geschrieben stehen!
Ich weiß von was ich hier schreibe, bin nämlich selbst Verkehrsunfall Geschädigter und hatte nach zwanzig Jahren wieder Komplikationen (Kochenablösung) die auf den Unfall zurück zu führen waren.
MfG Peter

Und die Verletzungen heilen besser, wenn ein Strafantrag gestellt wurde?

Der Verletzte muss ggfls. eine Z i v i l k l a g e gegen den Schädiger und dessen Versicherung einreichen und hierbei auch einen Klageantrag bzgl. etwaiger Folgeschäden stellen. Aus dem Urteil kann dann 30 Jahre vollstreckt werden - nur muss man die vollstreckbare Ausfertigung gut aufheben.

Und wenn du (bzw. dein Anwalt) diesen Feststellungsantrag versäumt hast, nutzt dir auch ein vor 20 Jahren gestellter Strafantrag nichts.

Zitat:

@peterfranzpeter
Er muß ob er will oder nicht eine Strafanzeige gegenüber dem Unfallverursacher stellen....Ich weiß von was ich hier schreibe, bin nämlich selbst Verkehrsunfall Geschädigter und hatte nach zwanzig Jahren wieder Komplikationen (Kochenablösung) die auf den Unfall zurück zu führen waren.....
MfG Peter

.....offensichtlich nicht die einzigen Schäden die geblieben sind. Wie schon vielfach gesagt, Schadenregulierung ist Zivilsache, geht also über die Versicherung. Hier würde die Einschaltung eines guten Rechtsanwaltes angesagt sein der die zivilen Forderungen wie Schadensersatz, Schmerzensgeld etc. durchboxt. Die Stellung des Strafantrages ("Strafanzeige"😉 hat alleine Einfluss auf die Verfolgung der begangene Straftat. Dies macht der Staatsanwalt, was wiederrum mit der Schadenregulierung überhaupt nichts zu tun hat.

N.T.

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Hier einmal ein Urteil zum Abzug "neu für alt" bei Motorradkleidung. Das OLG hat in diesem Urteil auch einige gegenteilige Urteile erwähnt, allerdings aus niedrigeren Instanzen.

Klick

Nach dem jetztigen Sachstand würde ich keine Anzeige stellen, der Verursacher ist sicher schon genug gestraft.
Nur die wenigsten Leute machen nach so einem schlimmen Vorfall weiter wie bisher.

Auch wenn ich im ersten Moment immer sehr ruhig war haben Unfälle mich immer doch im späteren Fahren beeinflusst.

Von einer Anzeige habe ich mittlerweile abgesehen.
Seit Montag arbeite ich wieder, nach 8 Wochen Krankenschein. Für den Anfang mache ich nur leichte Tätigkeiten.
Physioth. läuft gut. Der arm wird wieder vollständig beweglich sein. Die kleinen Schrauben bleiben wohl drin, solange es keine Abwehrreaktion des Körpers gibt.

War wieder mal in der Werkstatt, nach der Maschine schauen. Die Schäden sind, trotz der hohen Schadenssumme nur "Blechschäden". Soll heißen die Kawa ist voll Funktionsfähig.
MUSS ich sie trotzdem reparieren lassen? Oder kann ich das Geld einstreichen und ohne Reparatur weiterfahren.
Wenn ich es nicht reparieren lasse, könnte die Werkstatt Standgebühren verlangen? Muss ICH die dann bezahlen?

Gruß

Hört sich gut an!
Danke für den aktuellen stand. oft bleiben die Freds am ende "offen".

Die Reparatur kannst du auch selbst machen und das Geld nehmen.

Die Werkstatt kann Geld verlangen, muss sie aber nicht!

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 29. Januar 2016 um 13:11:55 Uhr:


Die Reparatur kannst du auch selbst machen und das Geld nehmen.

Ja, aber ohne MwSt.

Ja genau, das ist der Beschiß, wenn man selbst repariert... exakt und genau aus diesem Grund würde ich einen Unfallschaden aus Prinzip immer von einem Rechtsanwalt regeln lassen und auch die teure Variante mit der fachgerechten Reparatur beim Vertragshändler durchziehen.

Wenn die Versicherer meinen wegen den paar Euros rummachen zu müssen, und für jemanden der sich hinsetzt, sich selbst kümmert nicht einmal so ein kleines Zuckerl drin ist, dann kann ich ganz schnell zum eingeschnappten Prinzipienreiter werden.

Beim letzen Haftpflichtschaden in der Familie an einem neuwertigen Audi A6, wo man als Geschädigter auch so blöd war das Ganze selbst zu regeln um der Versicherung die Kosten für den RA zu sparen, Mietwagen wurde auch nicht genommen, statt dessen sollte ein Nutzungsausfall von -ich weiß den Betrag X / Tag nicht mehr- bezahlt werden, selbst da haben sie hinterher noch versucht weniger zu bezahlen als anfangs zugesagt wurde.
Ergo, zukünftig würde ich immer die knallharte, für die Versicherung kostenintensivste Nummer durchziehen.

Rechtsanwalt gibt es bei einem eindeutigen Haftpflichtschaden quasi immer. Meine Anwältin hat es damit begründet, daß von einem Geschädigten nicht verlangt werden kann, daß er sich mit dieser Thematik auskennt. Das erscheint mir schlüssig.

Entspannt die Sache auch ungemein.

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:15:13 Uhr:



Zitat:

@Genie21 schrieb am 19. Dezember 2015 um 20:49:59 Uhr:


@towe96 Wo stand denn da vorhin mutwillig?!?
Ausversehen gegen ein stehendes Motorrad zu fahren ist schon eher unwahrscheinlich, nicht?

Aber ihr habt recht, ich hab Zivil- und Strafrecht vertauscht. Sorry.

Wenn ich dein Geschmarre lese tuts mir leid, dass der Daumen runter Button bei MT abgeschafft worden ist.

Hallo, Gast356,

Zitat:

@gast356 schrieb am 29. Januar 2016 um 20:14:43 Uhr:


Ja genau, das ist der Beschiß, wenn man selbst repariert...

das ist kein Beschiss, sondern geltendes Recht.

Die Versicherung darf bei einem fiktiv abgerechneten Unfall die Summe, die als Mehrwertsteuer mit angefallen wäre, nicht an den Geschädigten zahlen, denn dann würde dieser sich wegen einer Steuerhinterziehung strafbar machen, da er den Betrag nicht an das zuständige Finanzamt weiterleitet.

Die Mwst, die die Versicherung bei einer "normalen" Reparatur an die Werkstatt zahlt, kommt ja auch nicht der Werkstatt zugute, sondern beinhaltet lediglich den Betrag, den die Werkstatt an das Finanzamt weiterleiten muss.

Je nachdem, wie alt das Fahrzeug und wie groß der Schaden ist, kann es sich durchaus rechnen, fiktiv abzurechnen.

Man darf allerdings nicht erwarten, dass man nach einem Unfall finanziell besser gestellt ist als vorher, denn das wäre ja wohl nicht der Sinn der Sache, oder?

Viele Grüße,

Uhu110

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