Strafanzeige

Moin allesamt,

ich hatte kürzlich einen Umfall mit meiner Kawa-ZR7.
An einer großen Kreuzung mit Ampelanlage stand ich an der Ampel.
Blinker nach rechts gesetzt wartete ich auf Grün.
Bei Grün bin ich rechts abgebogen, dabei Fußgänger gesehen, die die Straße überquerten und habe angehalten.
Kurz nachdem anhalten habe ich einen heftigen Ruck gespürt. Der PKW hinter mir hat mich am Hinterreifen und Nummernschild schräg erwischt. Ich konnte die Maschine nicht halten, bin gestürzt und mich dabei verletzt.
In der Notaufnahme wurde festgestellt, dass am Ellenbogen ein Stück abgebrochen war, dass operiert werden musste. Jetzt sind 2 kleine Schrauben drin, die wohl drin bleiben sollen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.
Die Unfallabwicklung habe ich einem Anwalt für Verkehrsrecht übergeben.
Sowohl die Polizei als auch der Anwalt haben gesagt, dass es mir überlassen sei ob ich Strafanzeige wegen Körperverletzung erstatten will. Auf die Schadensregulierung hätte es keinen Einfluss.

Ich hab gesagt, dass ich noch nicht weiß ob ich ihn anzeige.
Die Anzeige kann ich innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Was bedeutet eine Strafanzeige für den Unfallverursacher, womit muss er rechnen?

Wie würdet/habt Ihr euch verhalten?

Danke schon mal.

Neal

Beste Antwort im Thema

Die Strafanzeige hat nicht den geringsten Einfluss auf Deine Schadensregulierung oder das Schmerzensgeld. Du bekommst weder einen Cent mehr oder weniger, wenn Du Strafanzeige stellst oder nicht.

Bei Strafanzeige nein - es erfolgt keine Strafverfolgung des Ufallverursachers
Strafanzeige ja - es wird ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Je nach Entscheid des Gerichtes wird der UV frei gesprochen oder er wird zu einer Strafe verurteilt - je nach Schwere. Geldstrafe (an eine gemeinnützige Organisation oder Gefängnisstrafe (zur Bewährung).

Wie gesagt - Du selber hast von einer Verurteilung nichts materielles - nur die Gewissheit, ihn angeschissen zu haben.

Entscheide weise!

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In Hamburg.
Ob die Polizei von sich aus ein Verfahren einleitet weiß ich nicht, nur mir ist es selbst überlassen ob ich ihn anzeige oder nicht.
Dann hab ich ein Brief bekommen wo ich ankreuzen konnte, dass ich a) Anzeige erstatte. b) Keine Anzeige erstatte und c) Dass ich es (noch) nicht weiß und mich innerhalb von 3 Monaten entscheiden kann.
Außerdem noch, dass die Anzeige keine Wirkung auf die Schadensregulierung hat.

Zitat:

@Neal-750 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:07:03 Uhr:


Vorbei fahren wollte er nicht.
Meine Vermutung ist, dass er dachte, ich würde noch vor den Fußgängern durchrauschen.
Dann könnte er gleich hinterher. Er muss schon ziemlich dicht an mir dran gewesen sein, wenn er bei der geringen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig abbremsen konnte.
Er hat sich entschuldigt, vor Ort und am Telefon. Hat mich am Telefon nach meinem Gesundheitszustand erkundigt, und gefragt ob ich Ihn anzeigen will?
Ich hätte schon Lust dem eine Lektion zu erteilen, gleichzeitig frage ich mich was "Rache" mir bringt.

Wenn Du Rache willst, mach einfach gar nichts, Rache hat nichts im Straßenverkehr zu suchen.

Normale Menschen hätten nach solch einem Erlebnis ihre Lektion gelernt, die Pflegefälle interessiert es einen Scheiß ob sie Dich nun verletzt haben oder nicht. Die werden sich nicht davon abbringen lassen ihren Weg den sie für richtig halten zu gehen. Sie brauchen dann in der Tat eine extra Lektion.

Hier kann leider keiner entscheiden zu welcher Kategorie der Mitbürger gehört der Dich umgefahren hat.

Entscheide Du selber !

Interessant, danke. Finde ich zwar seltsam, dass ein solcher Sachverhalt im Norden so gehandhabt wird, aber gut. Andere (Bundes-)Länder, andere Sitten.

Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen, hängt eben davon ab, ob du meinst, dass hier ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt oder nicht. Das hat mit Rache nicht das geringste zu tun. Aber nur am Rand: selbst wenn Anklage erhoben werden sollte, bedeutet dass nicht, dass auch verurteilt wird...meiner Erfahrung nach erfolgt bei sowas mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Strafbefehl, wenn überhaupt.

Zitat:

@towe96 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:15:13 Uhr:


Ausversehen gegen ein stehendes Motorrad zu fahren ist schon eher unwahrscheinlich, nicht?

Egal was du nimmst, nimm weniger.

Wie man hier sofort Mutwilligkeit unterstellen kann kapier ich nicht? Unfallhergang wie er 1000x am Tag passiert.

Ich würde keine Anzeige machen. Der hat halt gepennt wie 1000 andere auch. Was anderes wäre es, wenn er sich aufgeregt hätte warum ich gebremst habe anstatt sich zu entschuldigen, oder ähnliches, aber so. Was hättest du davon?

Ich habe auch mal 'ne Verletzung bei einem VU davongetragen, da wurde auch nix von amtswegen angezeigt (Bayern).

Gruß Metalhead

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:35:26 Uhr:


Der hat halt gepennt wie 1000 andere auch.

Gruß Metalhead

Zu dichtes auffahren ist kein pennen.

Ich schätze einfach mal das das Verhältnis von "pennen" zu "zu dicht auffahren" 50 zu 50 ist.

Also bestünde auch noch die Möglichkeit das er den Unfall billigend in Kauf genommen hat.

Hä? Ich dachte der ist erst 3m gefahren beim abbiegen?
Das wäre übrigens auch ein fall wo ich Anzeig erstatten würde (wenn mir einer reinfährt der vorher viel zu dicht war).
Hier wird das aber IMHO bloß wieder reininterpretiert.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:47:29 Uhr:


Hä? Ich dachte der ist erst 3m gefahren beim abbiegen?
Das wäre übrigens auch ein fall wo ich Anzeig erstatten würde (wenn mir einer reinfährt der vorher viel zu dicht war).
Hier wird das aber IMHO bloß wieder reininterpretiert.

Gruß Metalhead

Ich bin hier von ausgegangen:

Zitat:

Er muss schon ziemlich dicht an mir dran gewesen sein, wenn er bei der geringen Geschwindigkeit nicht rechtzeitig abbremsen konnte.

@cornerback
Fahrlässige KV ist überall ein Antragsdelikt. Bei uns in NRW wird der Geschädigte durch die Sachbearbeitung gefragt ob Strafantrag oder nicht. Das Formular wird dem Geschädigten mit seinem Äusserungsbogen zugesandt.

Zitat:

@AS60 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:58:43 Uhr:


@cornerback
Fahrlässige KV ist überall ein Antragsdelikt. Bei uns in NRW wird der Geschädigte durch die Sachbearbeitung gefragt ob Strafantrag oder nicht. Das Formular wird dem Geschädigten mit seinem Äusserungsbogen zugesandt.

Wenn der Geschädigte im RTW in die Klinik geht und dort ambulant oder stationär behandelt wird auch?

Ist bei uns nicht so, hier wird -wie gesagt- eingeleitet. Aber bei uns ist bei allen VU-Sachen (ausser DOI) auch die aufnehmende Streife für die Endsachbearbeitung zuständig.

Andere Länder andere Sitten

@cornerback
Ja. Bei jedem VU mit ist das so. Nachdem dann alle Aussagen gesammelt wurden, wird die Sache an die StA weitergeleitet. Bei uns nimmt die Streife nur auf und schreibt die Anzeige. Was ist DOI?

Wenn ich es richtig verstanden habe, seid ihr beide an der Ampel angefahren. Sicherheitsabstand beim Anfahren wohl eher selten. Seine Fehleinschätzung: Du fährst vor den Fußgängern durch. Mal ehrlich, ein Unfall, wie er jedem von uns passieren kann. Hat er sich nach dem Unfall korrekt verhalten? Warum also noch eine Strafanzeige von dir? Das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung hat er ohnehin am Hals. Da ist es für ihn besser, wenn der Geschädigte keinen Wert auf Strafverfolgung legt. Dann hat er gute Chancen, dass das Verfahren mit einer Geldauflage eingestellt wird.

Dir noch gute Besserung, insbesondere ohne Dauerfolgen.

Kleiner Spaß noch am Rande: In jungen Jahren bat ich nach einem mitverursachtem Frontaufprall im Krankenhaus den Sheriff ums Knöllchen. Seine Antwort: Wir warten erst, ob Sie verletzt sind. Dann gibt's eine Anzeige wegen Körperverletzung - dabei ist Selbstverletzung meistens nicht strafbar.

Schon ziemlich übel gerade an einem Zweirad beim Anfahren an der Kreuzung zu kleben, trotzdem für mich ein Unfall, der jeden Tag passiert, bei der kleinsten Unaufmerksamkeit. Mir wird auch immer ganz übel, wie dicht die Autos an den Radfahrern vorbeifahren und umgekehrt ist es noch schlimmer. Irgendwann wird mein Auto noch von einem Radfahrer überfahren. Wenn du dich soooo geschädigt fühlst, was ich nachvollziehen kann, dann kannst du auf Schadensersatz klagen, es sollte für dich ein Ausgleich sein, der dir zusteht, aber nicht um den anderen zu bestrafen. In der Tiefgarage sollte man beim Ausparken niemanden zu Tode übergahren, weil dann wird es richtig teuer.

Zitat:

@Neal-750 schrieb am 19. Dezember 2015 um 21:07:03 Uhr:


Er hat sich entschuldigt, vor Ort und am Telefon. Hat mich am Telefon nach meinem Gesundheitszustand erkundigt, und gefragt ob ich Ihn anzeigen will?
Ich hätte schon Lust dem eine Lektion zu erteilen, gleichzeitig frage ich mich was "Rache" mir bringt.

Er hat einen Fehler begangen, vermutlich aus Unachtsamkeit. Wenn du noch NIE einen Fehler begangen hast, dann kannst du ja entsprechend handeln...begehe dabei aber dann nicht deinen ersten Fehler...

Der Schaden wird ja reguliert, dein Rad wird repariert, und der Ellenbogen wurde ja auch "repariert". Mir hat es auch sehr wehgetan, als mein Auto ordentlich beschädigt worden ist, aber der Schaden wurde repariert und mein seelischer Schmerz lässt zwar sehr langsam nach, aber er lässt nach.

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