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STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Themenstarteram 13. August 2020 um 13:17

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.

Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.

Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.

Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.

Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:

1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?

2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.

Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.

Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2020 um 11:50

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Danke Peter.

Kann sich also dann nur um den Händler handeln, da der TE(=Käufer) ja schreibt, dass er ja „noch nichts von den Behörden [bekommen habe], dass das Verfahren gegen mich eingestellt ist / wird“.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 15:15

Zitat:

@Teksaz schrieb am 15. Oktober 2020 um 13:05:25 Uhr:

Oder das Blitzerfoto wird nicht weiter verfolgt, weil das Fahren mit den Kennzeichen schlimmer ist.

Die Sache mit dem Blitzerfoto ist / war schon nach 3 Monaten verjährt, und der Geschwindigkeitsverstoß ansich ist erledigt.

Themenstarteram 19. Oktober 2020 um 15:18

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Oktober 2020 um 16:54:35 Uhr:

Geschwindigkeitsverstoß wäre eine Owi, hab noch nie erlebt, dass die nach 154 StPO eingestellt würde.

@Martin P. H. : Richtig, der, gegen den sich das Ermittlungsverfahren richtet (Händler oder Käufer?) hat noch mehr Dreck am Stecken und bei einer Verurteilung deswegen würde das mit dem Kennzeichen nicht ins Gewicht fallen.

Also mein Kumpel und ich selbst bislang noch nichts mit der Polizei zu tun gehabt, außer Falschparken und Geschwindigkeitsverstöße.

Absolut sauberes Führungszeugnis.:):)

Gibts hierzu Neuigkeiten?

Sinnloses gelöscht

Moorteufelchen/MT-Moderation

In Deutschland hat der Threadersteller noch Wahlmöglichkeiten.

Bei einer Fahrt in der Schweiz wäre er sofort geliefert gewesen. Wer das Auto besitzt ist bei Blitzern und allem anderen im diesem Zusammenhang strafbar, ausser er kann beweisen, dass jemand anderer schuld ist oder keine Gesetzesverletzung stattgefunden hat. Es würde ihm keinesfalls helfen, den Namen des Fahrers zu verschweigen.

War früher auch so, wie in Deutschland. Der Gesetzgeber hat dem einen Riegel geschoben.

Warum klappt das hier nicht?

Weil unser Rechtssystem zum Glück so gestrickt ist, dass man nicht für Taten Dritter bestraft werden kann.

Wird man in CH und auch in AT sicher nicht.

urspeter, wohl Schweizer, sagt aber genau jenes, er hat damit ja auch Recht.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im unteren Bereich (innerorts 0 bis 15 km/h, ausserorts 0 bis 20 km/h, Autobahn 0 bis 25 km/h) gilt in der Schweiz seit 2014 eine Halterhaftung für Ordnungsbussen – im Gegensatz zu der in Deutschland im fließenden Verkehr bestehenden Fahrerhaftung.

Nunja, das Schweizer System animiert zumindest dazu sich zu merken, wer gefahren ist um sich die Ordnungsbußen vom Fahrer wieder zu holen. Und warum sollen sich die Ordnungsbehörden diese Arbeit machen... "Keine Ahnung, wer an dem Tag gefahren ist" ist dann keine typische Antwort mehr.

Die Verantwortung, wer mit einem Wagen fährt liegt nunmal beim Halter (auch in Deutschland), daher sehe ich die Regelung eher in der Schweiz, dass der Fahrer bestraft wird, oder aber der Halter dafür bestraft wird, dass er nicht dafür Sorge trägt genau zu wissen, wer sein KfZ fährt. Im entfernten Sinne würde ich letzteres mit einem Verstoß gegen eine Fahrtenbuchauflage vegleichen (ganz entfernt).

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