STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.
Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:
Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.
Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.
Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.
Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.
Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.
Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.
Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.
Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.
Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.
Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?
Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.
Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.
Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.
Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?
Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das
Beste Antwort im Thema
Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.
563 Antworten
Nun gut, dass wir beide BMW mögen in allen Ehren, und das macht Dich @E97 auch symphatisch
aber....
Zitat:
@E97 schrieb am 26. September 2020 um 18:56:03 Uhr:
-Staatsanwaltschaft fühlt sich auf den Schlipps getreten und brechen und Wandeln deshalb Recht in Unrecht um(der gefällt mir am besten)
Ich werde den Rat meines Rechtsanwaltes befolgen, und solange keine Dokumente einstellen, bis das Verfahren endgültig gem. § 170 eingestellt ist.
Was bitte recht sehr, ist daran nicht verständlich??
Wir können Themenersteller immer nur so weit helfen soweit wir die Informationen bekommen jeden ist sich doch bewusst das wenn er hier nur die Hälfte reinschreibt ein anderen Ausgang bekommt als danach im echten Leben.
Warum sollte mal überspitzt jemand hier reinstellen bin gestern bei grün geblitzt worden, dann schreiben alle fehlmessung aber wenn er doch bei rot ist bekommt er trotzdem die Strafe auch wenn wir hier nein geschrieben haben.
Da müssen wir hier nicht immer sagen das ist nicht die ganze Wahrheit oder Märchen oder Beweise.
Wir geben unser Wissen weiter auf Grundlagen welche wir bekommen und jeden ist bewusst wenn er nicht alles schreibt das es in echt anderes ausgehen kann
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 6. Oktober 2020 um 08:21:42 Uhr:
Ich frag mal wieder nach ob es Neuigkeiten gibt.
Ja, Verfahren wird gem. § 154 eingestellt, was immer das auch heißen mag
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§ 154 ist "Teileinstellung bei mehreren Taten". Das passt nicht so recht zum bisherigen Wissensstand.
Danke für die Antworten.
Also bekommen habe ich noch nichts von den Behörden, dass das Verfahren gegen mich eingestellt ist / wird
(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
Hier mal das Wichtigste aus § 154 StPO:
1. wenn die Strafe oder die Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2. darüber hinaus, wenn ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint.
Oder anders ausgedrückt, es sind mehrere Strafverfahren anhängig und die Strafe wegen dieser Kleinigkeit fällt gegenüber der zu erwartenden Strafe in dem anderen Verfahren nicht ins Gewicht. So nach dem Motto "wegen Mord gibt es lebenslänglich, wegen der anderen Kleinigkeit nur 6 Monate auf Bewährung."
Zitat:
@PeterBH schrieb am 14. Oktober 2020 um 16:53:06 Uhr:
Oder anders ausgedrückt, es sind mehrere Strafverfahren anhängig und die Strafe wegen dieser Kleinigkeit fällt gegenüber der zu erwartenden Strafe in dem anderen Verfahren nicht ins Gewicht. So nach dem Motto "wegen Mord gibt es lebenslänglich, wegen der anderen Kleinigkeit nur 6 Monate auf Bewährung."
Also auf deutsch gesagt, der Händler hat dermaßen viel Dreck am Stecken, daß diese Kleinigkeit mit dem gefakten Kennzeichen auch nicht mehr zählt, oder wie darf man das verstehen?
Geschwindigkeitsverstoß wäre eine Owi, hab noch nie erlebt, dass die nach 154 StPO eingestellt würde.
@Martin P. H. : Richtig, der, gegen den sich das Ermittlungsverfahren richtet (Händler oder Käufer?) hat noch mehr Dreck am Stecken und bei einer Verurteilung deswegen würde das mit dem Kennzeichen nicht ins Gewicht fallen. Also macht man (Staatsanwaltschaft) sich nicht unnötig Arbeit und stellt das Kennzeichenverfahren ein. Wenn wegen des anderen Drecks es keine Verurteilung geben sollte, kann das mit dem Kennzeichen weiter verfolgt werden.