STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Zitat:

@WeissNicht schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:39:46 Uhr:


… Die Verantwortung, wer mit einem Wagen fährt liegt nunmal beim Halter (auch in Deutschland) …

Nein, das tut sie nicht.

Wenn ihr mit einem Leihwagen unterwegs seid: Rufst du jedes mal bei der Autovermietung an und gibst durch, wenn ihr einen Fahrerwechsel macht? Nein?

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:59:43 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:39:46 Uhr:


… Die Verantwortung, wer mit einem Wagen fährt liegt nunmal beim Halter (auch in Deutschland) …

Nein, das tut sie nicht.

Wenn ihr mit einem Leihwagen unterwegs seid: Rufst du jedes mal bei der Autovermietung an und gibst durch, wenn ihr einen Fahrerwechsel macht? Nein?

Aber die Autovermietung bucht eingehende Ordnungswiedrigkeiten stumpf von der Kreditkarte des Mieters ab. Dann kann der zusehen, wie er sein Geld vom tatsächlichen Fahrer wiederbekommt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:59:43 Uhr:



Zitat:

@WeissNicht schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:39:46 Uhr:


… Die Verantwortung, wer mit einem Wagen fährt liegt nunmal beim Halter (auch in Deutschland) …

Nein, das tut sie nicht.

Wenn ihr mit einem Leihwagen unterwegs seid: Rufst du jedes mal bei der Autovermietung an und gibst durch, wenn ihr einen Fahrerwechsel macht? Nein?

Nein. Ich bin mir aber sicher, dass Du gegenüber der Autovermietung ausdrücklich die Verantwortung und Haftung dafür übernimmst, dass der Wagen nicht in die falschen Hände kommt = zB Fahrer unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Fahrer ohne Führerschein, Fahrer außerhalb des vorgegebenen Alters.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 02. Dez. 2020 um 10:52:12 Uhr:


Nein. Ich bin mir aber sicher, dass Du gegenüber der Autovermietung ausdrücklich die Verantwortung und Haftung dafür übernimmst, dass der Wagen nicht in die falschen Hände kommt = zB Fahrer unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Fahrer ohne Führerschein, Fahrer außerhalb des vorgegebenen Alters.

Wie gesagt. Bei Schäden am Fahrzeug hält sich die Autovermietung an den Mieter als Vertragspartner. Owi-Gelder bucht sie direkt von dessen Kreditkarte ab. Bußgeldbescheide bzw. Fragebögen dazu werden unter Angabe des Mieters an die Ordnungsbehörde zurückgesandt.

Kurz:
Es ist der Autovermietung völlig egal, wer gefahren ist...

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Zitat:

@CivicTourer schrieb am 2. Dezember 2020 um 10:52:12 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 2. Dezember 2020 um 08:59:43 Uhr:


Nein, das tut sie nicht.

Wenn ihr mit einem Leihwagen unterwegs seid: Rufst du jedes mal bei der Autovermietung an und gibst durch, wenn ihr einen Fahrerwechsel macht? Nein?

Nein. Ich bin mir aber sicher, dass Du gegenüber der Autovermietung ausdrücklich die Verantwortung und Haftung dafür übernimmst, dass der Wagen nicht in die falschen Hände kommt = zB Fahrer unter Alkohol-/Drogeneinfluss, Fahrer ohne Führerschein, Fahrer außerhalb des vorgegebenen Alters.

Und warum soll der private Eigentümer eines privaten Autos gegenüber dem Staat auch nicht Verantwortung dafür tragen, wem er sein Auto gegeben hat? Die jetzige Regelung ist total beschießen. Wenn einer Mist macht und schafft zu flüchten (keine Fotos, keine Zeugen), dann redet sich der Eigentümer des Autos mit "ich war es nicht, keine Ahnung wer es war".

Ist zwar völlig OT, aber....
Wenn wir uns in der Firma Mietwagen holen, muss der Fahrer angegeben werden. Dieser muss vorher ein Profil bei der Autovermietung angelegt haben (Führerschein, Perso usw.)
OWIs werden nicht einfach abgebucht. Die Autovermietung gibt den Mieternamen raus, dieser erhält dann die OWI zugestellt und muss diese bezahlen oder eben Einspruch einlegen, wenn er nicht gefahren ist.

Zitat:

@netfriend schrieb am 2. Dezember 2020 um 11:26:42 Uhr:



OWIs werden nicht einfach abgebucht. Die Autovermietung gibt den Mieternamen raus, dieser erhält dann die OWI zugestellt und muss diese bezahlen oder eben Einspruch einlegen, wenn er nicht gefahren ist.

Genau, das wäre ja noch schöner....

In D gilt immer noch, daß man dafür bestraft wird, was man selber getan hat. Daher kommen ja all die Winkelzüge, auch der Anwälte, daß bei jedem Verstoß zweifelsfrei der Fahrer ermittelt werden muß.

Nur wenn der Halter sich beharrlich weigert, den betreffenden Fahrer zu benennen, kann es zur Fahrtenbuchauflage kommen.

Außerdem kann die Halterhaftung bei Parkverstößen zum Tragen kommen, oder wenn ein Fzg. mit falscher Umweltplakette in einer Zone parkt. Außerdem kann sich ein Halter (zusätzlich zum Fahrer!) strafbar machen, wenn er es zulässt, daß jemand unberechtigt/alkoholisiert etc. fährt.

Aber nochmal: prinzipiell gilt immer die Verantwortung des Fahrers.

Tatsache ist: in Deutschland gibt es immer riesen Eiertanz und Wischiwaschi, wenn es um Verkehrsdelitke geht. Dazu sind die Strafen einfach lächerlich. Schweiz ist wunderschönes Beispiel dafür, wie man es viel besser machen kann. Ich wünsche mir, dass so etwas auch nach Deutschland kommt. Und das fängt am besten mit Verbotenes Thema, gelöscht Moorteufelchen/MT-Moderation und adäquaten Strafen.

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