STRAFANZEIGE: Autohändler ließ uns mit nicht versicherten Kennzeichen nach Hause fahren.

Ich fange mal die Geschichte ganz von vorne an:

Ich habe im Internet bei www.mobile.de ein gebrauchtes Auto bei einem Autohändler gefunden, was mir zugesagt hat.
Also nahm ich telefonischen Kontakt zu ihm auf, und fragte auch gleich, ob er Überführungskennzeichen mitgeben könne, was er bejahte, da es ja wegen Corona immer zu langen Wartezeiten kommt, und man nicht sofort am selben Tag 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen von der KFZ Zulassungsstelle bekommen kann.

Ich bin also mit meinem Bekannten zum Händler gefahren, wir haben Probefahrt gemacht, und dann das Auto gekauft.
Der Händler ist dann sogar noch 400 € mit dem Preis runtergegangen und hatte im Auftrag eines Privatmannes verkauft.

Zwecks Nachhausefahrt gab der Händler uns die alten Kennzeichen mit, die im Kofferraum lagen, diese waren noch mit Plaketten, und wir haben die Kennzeichen mit den Fahrzeugpapieren verglichen und alles passte.

Mein Bekannter hatte dann das Auto gefahren, was ich eigentlich gekauft hatte, denn er wollte schon immer mal ein solches Auto fahren, und ich gewährte ihm die Fahrt mit dem gekauften Auto, da er mir den Gefallen getan hatte, mitzukommen.

Gleich nach wenigen Kilometern bei Giessen sah ich dann einen roten Blitz, und er war geblitzt worden. Ich selbst konnte im anderen dahinterfahrenden Auto noch rechtzeitig bremsen, und wurde nicht beblitzt.

Abends rief uns dann noch der Händler an, und fragte, ob wir gut nach Hause angekommen sind, was ich bejahte.
Ach ja, er habe vergessen zu sagen, dass das gekaufte Auto nicht mehr versichert sei, und ich damit nicht weiter fahren soll, bis ich es auf meinen Namen angemeldet habe.

Nach ca. 3 Wochen Wartezeit hatte ich dann Termin, um das Auto auf meinen Namen anzumelden, was auch ohne Probleme klappte.

Jetzt nach Wochen bekam ich eine Vorladung von der Polizei als Beschuldigter wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Ich also hin zur Polizei, und dort zeigte man mir das Blitzerfoto, was meinen Bekannten am Steuer zeigt.

Die Bußgeldstelle hatte den Vorbesitzer und letzten Halter angeschrieben, und ihm den Bußgeldbescheid zugestellt, dieser legte Einspruch ein mit der Begründung, er habe das Auto an einen Händler verkauft, und das Auto soll dann wohl vom Händler abgemeldet worden sein.
Der Händler wiederum habe das Auto an einen Privatmann verkauft, und der Privatmann habe das Auto auch wieder weiterverkauft, wisse aber nicht mehr, an wen und er habe den Kaufvertrag verbusselt.

Nun frage ich mich, wenn die Kette da abgerissen ist, wieso die Ermittlungsbehörden auf mich gekommen sind?

Jedenfalls wandelte der Polizist die Beschuldigtenvernehmung sofort in eine Zeugenvernehmung um, da auf dem Blitzerfoto eindeutig zu erkennen war, das ich nicht gefahren bin.

Ich solle den Namen des Fahrers benennen, was ich aber nicht getan habe, und nur den Vornamen nannte mit der Begründung, dass der Fahrer auch ein Bekannter von einem Bekannten von mir sei, und ich den Nachnamen nicht kenne.

Die Polizei hatte mir jetzt Zeit gegeben, den Namen herauszufinden, und diesen soll ich dann noch binnen einer Woche mitteilen, da es wohl um eine Verjährung gehen würde.

Frage:
1.) wie soll ich mich jetzt verhalten?
2.) was kann evtl. mir und meinem Bekannten Strafrechtlich passieren?

Der Autohändler meinte nur, er habe angeblich beim Autoverkauf mitgeteilt, dass das Auto abgemeldet und nicht mehr versichert sei, und wir hätten uns angeblich die alten Kennzeichen selbst aus dem Kofferraum rausgenommen und selbst angesteckt an die Plastikhalterungen.
Er, der Autohändler, habe damit nichts zu tun.
Eine freche Lüge ist das

Beste Antwort im Thema

Jeder reitet sich selber so gut rein, wie er kann. Und damit meine ich nicht den Händler.

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Man kann einen Scan des Fahrzeugscheins auch Anonymisieren, da gibt es keine Datenschutzprobleme mehr. Allerdings ist dann der Zusammenhang mit dem Fahrzeug um das es hier geht auch flöten (man kann einen x-beliebigen Fzg-Schein nehmen; anonymisiert liesse er sich nicht zuordnen)

Jede Firma, jeder Geschäftsmann wird sich einen laufenden Verfahren nicht genau zur Sache äußern, und schon gar nicht Dokumente öffentlich hochladen.

Das hat selbst VW seit 2015 so getan, im sog. "Diesel Skandal"

also, warum sollte ich mich da anders verhalten?

was ist denn nun mit dem schreiben und den vorwürfen?
selbst davon gabs bis jetzt nix
007 lässt grüßen

sonst hättest du dir diesen ganzen fred auch sparen können, wenn du jetzt mit datenschutz und laufenden verfahren kommst

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 26. September 2020 um 18:06:18 Uhr:


was ist denn nun mit dem schreiben und den vorwürfen?
selbst davon gabs bis jetzt nix
007 lässt grüßen

sonst hättest du dir diesen ganzen fred auch sparen können, wenn du jetzt mit datenschutz und laufenden verfahren kommst

Wahrscheinlich wird alles eingestellt, und dann kann und werde ich auch Dokumente hochladen.

Das jetzt hochzuladen, könnte verfrüht sein, und möglicher den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin verärgern, jetzt schon einen Sieg zu feiern, wo noch gar keine offizielle Entscheidung vorliegt.

Vielleicht fühlt sich dann der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin auch "auf den Schlipps Getreten", wenn man schon jetzt jubelt, und sich das ganze dann evtl. ins Gegenteil wandeln?

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Zitat:

@Magru88 schrieb am 26. September 2020 um 18:51:30 Uhr:



Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 26. September 2020 um 18:06:18 Uhr:


was ist denn nun mit dem schreiben und den vorwürfen?
selbst davon gabs bis jetzt nix
007 lässt grüßen

sonst hättest du dir diesen ganzen fred auch sparen können, wenn du jetzt mit datenschutz und laufenden verfahren kommst

Wahrscheinlich wird alles eingestellt, und dann kann und werde ich auch Dokumente hochladen.

Das jetzt hochzuladen, könnte verfrüht sein, und möglicher den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin verärgern, jetzt schon einen Sieg zu feiern, wo noch gar keine offizielle Entscheidung vorliegt.

Vielleicht fühlt sich dann der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin auch "auf den Schlipps Getreten", wenn man schon jetzt jubelt, und sich das ganze dann evtl. ins Gegenteil wandeln?

-Datenschutz
-laufende Verfahren
-Staatsanwaltschäft könnte verärgert sein
-Staatsanwaltschaft fühlt sich auf den Schlipps getreten und brechen und Wandeln deshalb Recht in Unrecht um(der gefällt mir am besten)

Dokumente zu anonymisieren(alle Personenbezogenen Daten unkenntlich machen, auch von der Staatsanwaltschaft!) egalisieren deine Ausreden...

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