Stoßstange und Felge touchiert, wie versicherungstechnisch vorgehen?
Hallo,
gestern ist ein anderes Fahrzeug aus einer Parkplatzausfahrt vorwärts herausfahrend seitlich gegen mein Fahrzeug gefahren, und hat mit seinem Kotflügel meine hintere Stoßstange (lackiert), sowie die Felge berührt. Lackspuren sind an der Stoßstange sowie der Felge zu sehen, sie Bild.
Der Unfallverursacher war sofort einsichtig, und wird den Schaden seiner Versicherung melden. Ich hätte von euch gerne die Auskunft, welche Optionen ich habe:
- kann ich den Schaden einfach irgendwo reparieren lassen, und die Rechnung der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen? Ist es egal, wo ich reparieren lasse?
- kann ich den Schaden auch auf Gutachterbasis bestimmen lassen, und mir das Geld von der gegnerischen Versicherung ausbezahlen lassen? Da mein Fahrezug bereits älter ist wäre das eine Option. Muß ich dazu einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren, oder kann ich selbst einen aufsuchen?
Wie würdet ihr vorgehen?
Danke
Beste Antwort im Thema
@Jackie78
falls du hier noch mitliest, keiner könnte es dir wirklich verübeln wenn nicht- insbesondere sicher aufgrund des Sinnfreien und völlig neben der Sache liegenden Geschreibsel von unserem passionierten Rennrodler hier, versuche ich das für dich nochmal im Bezug auf deine Fragen zu ordnen, damit dieser Dummfug hier ein Ende hat.
Wo kann ich reparieren lassen?
Du kannst den Schaden natürlich dort reparieren lassen wo du möchtest. Es ist dir freigestellt in welcher Werkstatt du das machen möchtest. Du kannst die Werkstatt frei wählen, du kannst aber auch bei der Versicherung anrufen und dir von denen eine Partnerwerkatt vermitteln lassen.
Deine freie Entscheidung.
Du solltest aber vorher unbedingt zur Beweisicherung extern Feststellungen zur Schadenhöhe treffen lassen.
Aufgrund des Fahrzeugalter von deinem BMW sind hier folgende Parameter von Bedeutung:
- Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall)
- Reparaturkosten
- Restwert (Wert deines Auto nach dem Unfall)
- Reparaturdauer
kann ich den Schaden auf Gutachtenbasis bestimmen lassen?
Ja, dass kannst du.
Bei der Gutachtenerstellung hast du ebenfall zwei Möglichkeiten
Du lässt dir einen Sachverständigen von der Versicherung vermitttlen, dass ist für dich ohne Kostenrisiko da du nicht der Auftraggeber bist.
Du beauftragst selber einen Sachverständigen deiner Wahl und unterzeichnest bei diesem eine Abtretungserklärung. Dieser rechnet dann bei geklärter Schuldfrage sein Honorar mit der Versicherung direkt ab und du musst nicht in Vorkasse treten.
Wenn das Gutachten vorliegt kanst du entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die Zahlen dann gegenüber gestellt, hier sind auch noch einige Fallstricke bezüglich der Stundenverrechnungssätze, der Ersatzteilaufschläge usw. zu beachten.
Darüber sollte man sich aber erst dann unterhalten, wenn alle Zahlen ermittelt wurden.
Wen du reparieren lässt und benötigst einen Leihwagen, lass dir den bitte von der Versicherung vermitteln und nicht von der Werkstatt. Auch hier gibt es Fallstricke und du könntest Nachteile erleiden.
Das mit dem KVA vergiss bitte ganz schnell wieder. Das ist zumindest hier in deinem Fall verlorene Zeit und Mühe. Warum das so ist, wurde hier ja schon ausgeführt. Auch die glorreiche Idee, dass du dich damit besser stellt ist einfach nur Dummfug und wird auf keinen Fall funktionieren.
53 Antworten
Ich finde gerade nicht, dass gerade in diesem Fred hier jemand dem Gschädigten nach dem Maul redet.
Er hat gefragt, welche Möglichkeiten er hier hat und die wurden Ihm aufgezeigt.
Das es natürlich dem einen oder anderen nicht passt, dass hier das Wort Sachverständiger erscheint ist eben so klar und im übigen auch völlig egal......😁
Aber viel nerviger ist es, wen hier hier User einfach nur dumm rumsabbeln, Ihr Fähnchen in den Wind halten, wenn Sie gemerkt haben, dass Sie Bullshit geschrieben haben.
User, die von nix eine Menge Ahnung haben und einfach nur einen auf Dicke Hose machen.
Das hier ein ganz normaler Fall, welcher hunderfach am Tage in Deutschland passiert.
Eine Unfallschaden, welcher aufgrund des Schadenbildes und des Fahrzugalters ein Gutachten erforderlich macht (egal von wem es in Auftrag gegeben wird), damit der TE und auch die Versicherung wissen, was hier auf Sie zukommt.
Und man muss Ihm hier keine Angst einreden, dass die Versicherung so ein Gutachten nicht bezahlen würde, das ist einfach nur absurd !
Und diese -meine Meinung- basiert aufgrund meiner langjährigen persönlichen Erfahrung als öffentlich bestellter und vereidigter KFZ- Sachverständiger, der jeden Tag solche Gutachten erstellt und ziemlich genau weiß wie man sich in so einem Fall verhalten soll.
Und diesen Blödsinn, dass hier mit einem KVA "mehr rausgeholt werden kann", sollten wir einfach mal ganz schnell vergessen.
Ganz so blöd, wie manche hier glauben sind Versicherer ja nun doch nicht..........🙄
Hase, bei meinen Beiträgen ging es ausnahmsweise mal nicht um dich und deine Kollegen. Ich hab geschrieben, wann hier ein Gutachten sinnvoll ist und wann nicht. Dass es manchen nicht passt, wenn man hier gelegentlich daran erinnert, dass man eine Werkstatt auch ohne SV beauftragen kann, ist klar, aber auch egal... 😁
Dann nur mal so als Frage:
Warum geben die Versicherungen viel Geld für die Gutachter aus, wenn ein Kostenvoranschlag dem Geschädigten nicht mehr Geld bringen würde?
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hase, bei meinen Beiträgen ging es ausnahmsweise mal nicht um dich und deine Kollegen. Ich hab geschrieben, wann hier ein Gutachten sinnvoll ist und wann nicht. Dass es manchen nicht passt, wenn man hier gelegentlich daran erinnert, dass man eine Werkstatt auch ohne SV beauftragen kann, ist klar, aber auch egal... 😁
ich hab dich schon verstanden Schnucki.....😮😁
Und du mich sicher auch..😉
See you later Alligator...😁
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Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Dann nur mal so als Frage:
Warum geben die Versicherungen viel Geld für die Gutachter aus, wenn ein Kostenvoranschlag dem Geschädigten nicht mehr Geld bringen würde?
ich glaub du bist jetzt ein bisschen verwirrt Schorsch..........😁
Du brauchst es nicht ins lächerliche ziehen, wenn dir die Argumente ausgehen.
Meine Frage an dich lautet:
Warum geben die Versicherungen Geld für Gutachter aus?
Laut deiner Aussage ist ein Gutachten für den Geschädigten nicht schlechter, als ein KVA.
Warum also die Mehrkosten für den Gutachter? Ist doch dann Geldverschwendung für die Versicherung?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Du brauchst es nicht ins lächerliche ziehen, wenn dir die Argumente ausgehen.
Schorschi, bei dir gehen mir die Argumente sicher nie aus. Ganz sicher nicht....🙂
Aber auch wenn du jetzt wieder ein wenig Böse wirst.
Bei dir ist das mit Erklärungen so, als wenn man Perlen vor die Säue wirft.
Dir fehlt offensitlich einfach der Horizont das Geschriebene zu verstehen.
Tut mir echt leid, aber so ist es.
Und nun lass einfach gut ein, deine Kommentare hier werden langsam wirklich lächerlich......🙁
Beantworte doch nur diese einfache Frage:
Warum überhaupt ein Gutachter?
Den Schaden kann ein Werkstattmeister doch viel besser veststellen, wenn die das Auto zum reparieren eh zerlegen müssen.
Warum also diese unnötigen Kosten für den Gutachter, wenn, laut deiner Aussage, es keine Kostenersparnis für die Versicherung bringt?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Beantworte doch nur diese einfache Frage:
Warum überhaupt ein Gutachter?
Den Schaden kann ein Werkstattmeister doch viel besser veststellen, wenn die das Auto zum reparieren eh zerlegen müssen.
Warum also diese unnötigen Kosten für den Gutachter, wenn, laut deiner Aussage, es keine Kostenersparnis für die Versicherung bringt?
eigentlich wollte ich dir ja nicht mehr Antworten.
Aber ok, ein letzes mal, wenn du dann endlich Ruhe gibst.
Ein Gutachen deshalb, weil:
1.0
der TE noch nicht weiß, was er machen möchte (Reparieren oder fiktiv abrechnen)
2.0
Ein KVA keine Angaben zum Wiederbeschaffungswert, dem Restwert, und der Reparaturdauer, der Wertminderung
(auch wenn die hier anfallen sollte) sowie weiteren Schadenersatzrelevanten Positionen enthält, die nur in einem Gutachten zu finden sind.
3.0
weil der TE hier seinen Schaden ersetzt bekommen soll und nicht das das "bestmögliche"
Hast du es nun endlich verstanden?
Jetzt kommen wir der Sache schon näher.
Zu 1.0
Fikitv kann selbstverständlich auch nach KVA abgerechnet werden.
Dazu muss nicht extra ein teures Gutachten gemacht werden.
Zu 2.0
Spielt ja laut deiner Aussage in diesem Fall keine Rolle
Zu 3.0
Genau das ist der springende Punkt.
Der TE hätte aber gerne als Antwort, was für ihn am besten ist.
Nicht für den Gutachter, der bei KVA kein Geld bekommt.
Bei der Schadenhöhe ist es sowohl für den TE, als auch für die Versicherung besser, per KVA abzurechnen, als einem Gutachter noch 500,- € hinter her zu werfen.
Lieber ist der KVA 300,- € zu hoch.
Dann hat sowohl immer noch der TE, wie auch die Versicherung einen Vorteil.
Nur der Gutachter geht leer aus.
Dass dir das schwer fällt und dass man von Dir so einen neutralen Tipp nicht erwarten kann, war eingentlich klar 😁
@ Schorsch
du schreibst hier wirklich nur Bullshit.
In jedem Forum gibt es einen Clown.
herzlichen Glückwunsch 🙂
Mach du dich nur mal nur weiter zum Horst.
Einen Tipp habe ich noch für dich:
im V&S Forum werden noch so echte Spzialisten -wie du einer bist- gebraucht.
Schau doch mal rein, die freuen sicher sicher, wenn du da was schreibst, wäre für alle von Vorteil.....😁
Wenn einem die Argumente ausgehen, kann man ja immer noch den Diskussionspartner persönlich beleidigen, nicht wahr?
Merkwürdigerweise sind aber auch eben jene recht schnell beleidigt wen ihnen die Argumente ausgehen. Nicht wahr 😉
Leute, es ist doch müßig hier über KVA, Kurzgutachen und Gutachten zu diskutieren. Es wird immer mehrere Wege zum Ziel geben, nicht immer ist der günstige der schnellste oder eben umgekehrt.
Die Versicherer lassen beides zu und damit ist's dann auch gut.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass die Schäden an welchen Gutachter beteiligt waren immer unproblematischer abgewickelt wurden als nur mit KVA.
Grüße
Steini
Darum gehts ja.
Es ist beides Möglich.
Also ist es für den TE in diesem Fall doch interessant, welche Variante ihm am meisten Geld bringt.
Dass ein Gutachten schneller durchgeht, liegt eben auch daran, dass es schlechter kakluliert ist, als ein KVA.
In unserem speziellen Fall hier, würde ich versuchen, dass Ganze per KVA abwickeln zu lassen, da dieses mir vorraussichtlich am meisten Geld in die Tasche bringen wird.
Also ehrlich....
wie du auf das schmale Brett kommst das ein Gutachten "schlechter" Kalkuliert sei ist ja echt schon fast nicht mehr zu glauben. Eher das Gegenteil ist der Fall und ein Gutachter lässt sich auch noch möglichkeiten der Schadenserweiterung offen, welche bei einem KVA öfter noch nachträglich einen Gutachter nötig machen.
Nee, lass mal lieber gut sein, du machst dich hier gerade selbst sehr unglaubwürdig mit deinen Aussagen. Da scheint es wohl ein generelles Problem von dir mit Gutachter zu geben, das kommt leider vor. Deswegen aber alle über einen Kamm zu scheren macht keinen Sinn.
Grüße
Steini