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2 Felgen kaputtgefahren

Themenstarteram 29. März 2010 um 10:51

Hallo Gemeinde,

ich habe mir gerade wieder meine Winterräder aufziehen lassen weil ich mir zwei von den Alufelgen samt Reifen auf den runtergekommenen Straßen von Lübeck kaputtgefahren habe.

Kosten mich mal eben 800.- €

Was mich am meisten Ärgern, das die Stadt mal eben 5 neue Blitzer kauft aber kein Geld für dei Sarnierung der Straßen haben will.

Nun aber meine Frage: Zahlt eine Teilkasko solche Schäden?

Die VK wollte ich nicht nutzen wegen de rHöherstufung

Danke

Hobaum

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Zitat:

...Übrigens Lübeck schafft inzwischen auf die eigene Lübeck-typische Art Abhilfe.

Die Löcher bleiben. Dafür gibt es jetzt Tempo 30 Schilder und dahinter gleich die Blitzer.

Eine Opfergabe?

Gruß

Hobaum

Wie soll dir die Stadt denn sonst bei einem Schaden beweisen, daß du trotz Warnung zu schnell durch die Schlaglöcher gefahren bist?

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11 Antworten

TK ganz klar: Nein

steht in deinen Unterlagen aber das NEIN vom Vorschreiber kann ich nur bestätigen

Themenstarteram 29. März 2010 um 17:48

danke....

das hatte ich schon befürchtet.

In den Versicherungsbedingungen habe ich absolut nichts über kaputte Felgen gefunden - außer Diebstahl.

Aber gestohlen wurden sie ja nicht.

Ich glaube mein nächster Wagen wird wieder ein Gelänsdewagen.

Schließliich muss ich täglich nach Lübeck fahren und ich kann es mir nicht leisten jedes Jahr die teuren Reaparaturen zu zahlen.

Gruß

Hobaum

naja kaputt gefahrene Felgen sind nichts anderes als ein kaputt gefahrener Kotflügel, das ist eben in der TK nicht abgedeckt

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

danke....

das hatte ich schon befürchtet.

In den Versicherungsbedingungen habe ich absolut nichts über kaputte Felgen gefunden - außer Diebstahl.

Aber gestohlen wurden sie ja nicht.

Ich glaube mein nächster Wagen wird wieder ein Gelänsdewagen.

Schließliich muss ich täglich nach Lübeck fahren und ich kann es mir nicht leisten jedes Jahr die teuren Reaparaturen zu zahlen.

Gruß

Hobaum

extreme schlaglöcher kann man der stadt schon anlasten, sofern kein warnschild aufgestellt war bzw. die geschwindigkeit nicht reduziert wurde. allerdings ist die beweisführung da kniffelig....fotos und die rennleitung helfen da weiter. das kann man aber nicht im nachgang machen und ist sehr stark vom einzelfall abhängig.

übrigens finden es die alufelgen von nem geländewagen auch nicht sonderlich aufbauend, wenn man mit 50 oder 60 durch ein tiefes schlagloch brettert ;)

Themenstarteram 29. März 2010 um 18:29

Zitat:

Original geschrieben von heltino

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

danke....

das hatte ich schon befürchtet.

In den Versicherungsbedingungen habe ich absolut nichts über kaputte Felgen gefunden - außer Diebstahl.

Aber gestohlen wurden sie ja nicht.

Ich glaube mein nächster Wagen wird wieder ein Gelänsdewagen.

Schließliich muss ich täglich nach Lübeck fahren und ich kann es mir nicht leisten jedes Jahr die teuren Reaparaturen zu zahlen.

Gruß

Hobaum

extreme schlaglöcher kann man der stadt schon anlasten, sofern kein warnschild aufgestellt war bzw. die geschwindigkeit nicht reduziert wurde. allerdings ist die beweisführung da kniffelig....fotos und die rennleitung helfen da weiter. das kann man aber nicht im nachgang machen und ist sehr stark vom einzelfall abhängig.

übrigens finden es die alufelgen von nem geländewagen auch nicht sonderlich aufbauend, wenn man mit 50 oder 60 durch ein tiefes schlagloch brettert ;)

Das hatte ich schon überlegt - Mein Anwalt riet aber ab.

Das Problem - Ich kann nicht beweisen welches der vielen Löcher der gefahrenen Straße ( übrigens besonders langsam ) den Felgen das Ende bereitete. ( Es rumste leider häufiger)

Der Schaden wurde erst Wochen später auf der Hebebühne sichtbar. Ich ließ wegen Druckverlust den Reifen prüfen. die beiden Felgen VR und HR haben auf der Innennseite, und nur auf der Innenseite eine deutliche Verformung. Die Felge ist nicht mehr rund und da kommt die Undichtigkeit und Unwucht her.

In Vergleichsfällen urteilten die Richter zu Gunsten der Stadt, mit der Begründung:

"Wenn da schon so viele Löcher sind, müsse man damirt rechnen"

Natürlich mag auch die Alufelge eines Geländewagens derartige Schläge nicht, aber aufgrund der Reifendimensionenkönnen können diese Reifen mehr abfedern.

Man fährt auf einem Geländewagen eher 225/255 /70 ) Auf eiunm PKW eher 225 /255 /40

 

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

In Vergleichsfällen urteilten die Richter zu Gunsten der Stadt, mit der Begründung:

"Wenn da schon so viele Löcher sind, müsse man damirt rechnen"

wie ich finde auch zu Recht, denn wenn man schon solche Gräben vor sich sieht sollte man zum Selbstschutz/dem Schutz des Fahrzeuges dort nicht weiter einfahren - spätestens nach dem ersten "Einschlag" (es rumste leider häufiger) sollte man sich doch sehr überlegen weiter zu fahren oder zu wenden

Themenstarteram 29. März 2010 um 19:01

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

In Vergleichsfällen urteilten die Richter zu Gunsten der Stadt, mit der Begründung:

"Wenn da schon so viele Löcher sind, müsse man damirt rechnen"

wie ich finde auch zu Recht, denn wenn man schon solche Gräben vor sich sieht sollte man zum Selbstschutz/dem Schutz des Fahrzeuges dort nicht weiter einfahren - spätestens nach dem ersten "Einschlag" (es rumste leider häufiger) sollte man sich doch sehr überlegen weiter zu fahren oder zu wenden

Sorry das kann man nur beurteilen wenn man die örtlichen Gegebenheiten kennt.

Einbahnstrasse und Wenden aufgrund zugeparkter Seiten nicht möglich.

Und ich schrieb ja schon - ich fuhr langsam. Aber ob ein Rad langsam auf ein Loch zurollt oder schnell - das Loch wird daurch nicht flacher, sondern das Rad knallt rein.

Es ist auch nicht jeder Krater gleich zu erkennen. Einige waren 14cm tief.

Übrigens Lübeck schafft inzwischen auf die eigene Lübeck-typische Art Abhilfe.

Die Löcher bleiben. Dafür gibt es jetzt Tempo 30 Schilder und dahinter gleich die Blitzer.

Eine Opfergabe?

Gruß

Hobaum

nu komm, auch in Einbahnstraßen darf man rückwärts fahren um so sein Hab und Gut zu schützen, und wenns nicht weiter geht, gehts eben nicht weiter, den SchuPo will ich sehen, der mich nötigt mein Fahrzeug durch weiter fahren zu beschädigen damit der Verkehr wieder fließen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Zitat:

...Übrigens Lübeck schafft inzwischen auf die eigene Lübeck-typische Art Abhilfe.

Die Löcher bleiben. Dafür gibt es jetzt Tempo 30 Schilder und dahinter gleich die Blitzer.

Eine Opfergabe?

Gruß

Hobaum

Wie soll dir die Stadt denn sonst bei einem Schaden beweisen, daß du trotz Warnung zu schnell durch die Schlaglöcher gefahren bist?

Themenstarteram 30. März 2010 um 10:29

Zitat:

Original geschrieben von rolf39

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

 

Wie soll dir die Stadt denn sonst bei einem Schaden beweisen, daß du trotz Warnung zu schnell durch die Schlaglöcher gefahren bist?

Lol - das war gut.

Aber im Ernst Die Stadt muss nichts beweisen - Wenn ich Ansprüche stelle muss ich beweisen - was ja so gesehen auch richtig ist.

Da ich das nicht kann - wie auch - ich schrieb ja schon, der Schaden war nicht sofort bemerkbar, da die Felgen äusserlich noch Top waren, und nur auf der Innenseite beschädigt waren.

Übrigens, wo es mich erwischte gab es kein Tempolimit. ( Also Tempo 50 da geschl. Ortschaft )

Ist jetz auch egal ich werde die 800.- € für neue Räder zusamenkratzen

Also Danke für Eure Tipps, Anmerkungen und Kommentare.

Und falls Ihr mal nach Lübeck müsstund es sich absolut nicht vermeiden lässt, lasst Euer Auto am Standrand stehen. Die Busse haben größere Räder

Gruß

Hobaum

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