Stoßstange und Felge touchiert, wie versicherungstechnisch vorgehen?
Hallo,
gestern ist ein anderes Fahrzeug aus einer Parkplatzausfahrt vorwärts herausfahrend seitlich gegen mein Fahrzeug gefahren, und hat mit seinem Kotflügel meine hintere Stoßstange (lackiert), sowie die Felge berührt. Lackspuren sind an der Stoßstange sowie der Felge zu sehen, sie Bild.
Der Unfallverursacher war sofort einsichtig, und wird den Schaden seiner Versicherung melden. Ich hätte von euch gerne die Auskunft, welche Optionen ich habe:
- kann ich den Schaden einfach irgendwo reparieren lassen, und die Rechnung der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen? Ist es egal, wo ich reparieren lasse?
- kann ich den Schaden auch auf Gutachterbasis bestimmen lassen, und mir das Geld von der gegnerischen Versicherung ausbezahlen lassen? Da mein Fahrezug bereits älter ist wäre das eine Option. Muß ich dazu einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren, oder kann ich selbst einen aufsuchen?
Wie würdet ihr vorgehen?
Danke
Beste Antwort im Thema
@Jackie78
falls du hier noch mitliest, keiner könnte es dir wirklich verübeln wenn nicht- insbesondere sicher aufgrund des Sinnfreien und völlig neben der Sache liegenden Geschreibsel von unserem passionierten Rennrodler hier, versuche ich das für dich nochmal im Bezug auf deine Fragen zu ordnen, damit dieser Dummfug hier ein Ende hat.
Wo kann ich reparieren lassen?
Du kannst den Schaden natürlich dort reparieren lassen wo du möchtest. Es ist dir freigestellt in welcher Werkstatt du das machen möchtest. Du kannst die Werkstatt frei wählen, du kannst aber auch bei der Versicherung anrufen und dir von denen eine Partnerwerkatt vermitteln lassen.
Deine freie Entscheidung.
Du solltest aber vorher unbedingt zur Beweisicherung extern Feststellungen zur Schadenhöhe treffen lassen.
Aufgrund des Fahrzeugalter von deinem BMW sind hier folgende Parameter von Bedeutung:
- Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall)
- Reparaturkosten
- Restwert (Wert deines Auto nach dem Unfall)
- Reparaturdauer
kann ich den Schaden auf Gutachtenbasis bestimmen lassen?
Ja, dass kannst du.
Bei der Gutachtenerstellung hast du ebenfall zwei Möglichkeiten
Du lässt dir einen Sachverständigen von der Versicherung vermitttlen, dass ist für dich ohne Kostenrisiko da du nicht der Auftraggeber bist.
Du beauftragst selber einen Sachverständigen deiner Wahl und unterzeichnest bei diesem eine Abtretungserklärung. Dieser rechnet dann bei geklärter Schuldfrage sein Honorar mit der Versicherung direkt ab und du musst nicht in Vorkasse treten.
Wenn das Gutachten vorliegt kanst du entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die Zahlen dann gegenüber gestellt, hier sind auch noch einige Fallstricke bezüglich der Stundenverrechnungssätze, der Ersatzteilaufschläge usw. zu beachten.
Darüber sollte man sich aber erst dann unterhalten, wenn alle Zahlen ermittelt wurden.
Wen du reparieren lässt und benötigst einen Leihwagen, lass dir den bitte von der Versicherung vermitteln und nicht von der Werkstatt. Auch hier gibt es Fallstricke und du könntest Nachteile erleiden.
Das mit dem KVA vergiss bitte ganz schnell wieder. Das ist zumindest hier in deinem Fall verlorene Zeit und Mühe. Warum das so ist, wurde hier ja schon ausgeführt. Auch die glorreiche Idee, dass du dich damit besser stellt ist einfach nur Dummfug und wird auf keinen Fall funktionieren.
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53 Antworten
@Jackie78
falls du hier noch mitliest, keiner könnte es dir wirklich verübeln wenn nicht- insbesondere sicher aufgrund des Sinnfreien und völlig neben der Sache liegenden Geschreibsel von unserem passionierten Rennrodler hier, versuche ich das für dich nochmal im Bezug auf deine Fragen zu ordnen, damit dieser Dummfug hier ein Ende hat.
Wo kann ich reparieren lassen?
Du kannst den Schaden natürlich dort reparieren lassen wo du möchtest. Es ist dir freigestellt in welcher Werkstatt du das machen möchtest. Du kannst die Werkstatt frei wählen, du kannst aber auch bei der Versicherung anrufen und dir von denen eine Partnerwerkatt vermitteln lassen.
Deine freie Entscheidung.
Du solltest aber vorher unbedingt zur Beweisicherung extern Feststellungen zur Schadenhöhe treffen lassen.
Aufgrund des Fahrzeugalter von deinem BMW sind hier folgende Parameter von Bedeutung:
- Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall)
- Reparaturkosten
- Restwert (Wert deines Auto nach dem Unfall)
- Reparaturdauer
kann ich den Schaden auf Gutachtenbasis bestimmen lassen?
Ja, dass kannst du.
Bei der Gutachtenerstellung hast du ebenfall zwei Möglichkeiten
Du lässt dir einen Sachverständigen von der Versicherung vermitttlen, dass ist für dich ohne Kostenrisiko da du nicht der Auftraggeber bist.
Du beauftragst selber einen Sachverständigen deiner Wahl und unterzeichnest bei diesem eine Abtretungserklärung. Dieser rechnet dann bei geklärter Schuldfrage sein Honorar mit der Versicherung direkt ab und du musst nicht in Vorkasse treten.
Wenn das Gutachten vorliegt kanst du entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.
Bei der fiktiven Abrechnung werden die Zahlen dann gegenüber gestellt, hier sind auch noch einige Fallstricke bezüglich der Stundenverrechnungssätze, der Ersatzteilaufschläge usw. zu beachten.
Darüber sollte man sich aber erst dann unterhalten, wenn alle Zahlen ermittelt wurden.
Wen du reparieren lässt und benötigst einen Leihwagen, lass dir den bitte von der Versicherung vermitteln und nicht von der Werkstatt. Auch hier gibt es Fallstricke und du könntest Nachteile erleiden.
Das mit dem KVA vergiss bitte ganz schnell wieder. Das ist zumindest hier in deinem Fall verlorene Zeit und Mühe. Warum das so ist, wurde hier ja schon ausgeführt. Auch die glorreiche Idee, dass du dich damit besser stellt ist einfach nur Dummfug und wird auf keinen Fall funktionieren.
@ TE
Du könntest auch, wie schon mehrfach vorgeschlagen, Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen.
Die werden dir dann bestätigen, dass bei dieser Schadenhöhe Fotos vom Schaden und ein Kostenvoranschlag vollkommen ausreichen.
Die werden sich bei dir sogar bedanken, dass sie nicht völlig unnötigerweise 500,- € an einen komplett überflüssigen Gutachter überweisen müssen.
Deine Werkstatt wird dann den Kostenvoranschlag großzügig kalkulieren und die Versicherung wird den anstandslos bezahlen, da alles andere bei diesem Kleinschaden vollkommen überzogen wäre.
...und zu guterletzt könntest Du auch noch den Wagen in die Werkstatt deiner Wahl bringen, reparieren lassen, der Versicherung mitteilen, dass du Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale möchtest und die Rechnung an die Werktatt bezahlt werden soll und die ganze Sache ist erledigt.
Und damit dürfte dann hier aber auch alles erklärt sein, oder?
Jup. Die Möglichkeit gibts auch noch.
Aber hier gibts scheinbar größenwahnsinnige Gutachter, die meinen, ohne sie kann kein Schaden von der Versicherung abgewickelt werden.
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Jup. Die Möglichkeit gibts auch noch.Aber hier gibts scheinbar größenwahnsinnige Gutachter, die meinen, ohne sie kann kein Schaden von der Versicherung abgewickelt werden.
Diesen Link hier hat mir vorhin die geheime Forumsglaskugel angezeigt ....
(Ne quatsch, ist gelogen, war lediglich der erste Link, denn mir die Forensuche bei "Kostenvoranschlag" ausgespuckt hat)
Hex hex ... 😁
und weiter?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
... versuche ich das für dich nochmal im Bezug auf deine Fragen zu ordnen, damit dieser Dummfug hier ein Ende hat.
Danke.
Und eh irgendwelches Geheule einsetzt: Nein das war nicht der Versuch aus dem Bagatellschaden ein Schadensgroßereignis zu machen sondern nach immerhin 4 Seiten die erste exakte Antwort auf die Fragen des TO.
Bitte gern.
Ab und an tauchen hier halt in Versicherungsforum Leute auf, deren Gescheibsel man einfach ignorieren sollte.
Die sind dann teilweise so schmerzrfei, dass Sie nicht einmal merken, wenn Sie sich hier zum Kasper machen und
so ziemlich alle über Ihre Kommentare den Kopf schütteln.
Ich muss aber eigestehen, dass mir das manchnmal schwer fällt soviel Dämlichkeit unkommentiert zu lassen. Und vor allen Dingen dann, wenn diese User über null-niente-nix- Fachwissen verfügen und dann auch noch falsche Ratschläge geben die dem Fragesteller nicht weiter helfen, sondern Ihm sogar Schaden zufügen können.
Dieser Selbstdarsteller hier scheut nicht mal davor zurück Anstiftung zu Betrugsversuchen zu geben, wie man hier in anderen Themenbeiträgen im Versicherungsforum lesen kann.
Ist das nun die volkommene Blödheit, oder was steckt dahinter?
Ich weiß es leider nicht, aber egal. Spätestens Wenn diese Trolle dann merken, das sich mit Ihnen keiner beschäftigt dann hauen die auch bald wieder von ganz alleine ab.
Das wir in diesem Fall hier sicher auch so sein.
Also, wohl kein Grund sich darüber aufzuregen, dass ist es einfach nicht Wert....🙂
Warum kommt am Jahresende die Prämienerhöhung für meine Police?
Ach ja, irgendwie müssen ja die völlig überzogenen, völlig überflüssigen Gebühren für die selbtherrlichen Gutachter bezahlt werden.
Die meinen doch tatsächlich, sie sind die einzigen, die eine Schadenhöhe am Fahrzeug feststellen können.
In Wirklichkeit gibts oft nur Ärger, weil Gutachten falsch gemacht werden, oder der Gutachter nicht zutut.
Nun ja. Manche scheinen hier während dem Hagel schon mit dem Dellenzählen angefangen zu haben. Mit sichtbaren folgen. 😁
Ging es nicht darum, das beste für den TE zu finden?
Das ist in diesem Falle der KVA. Da kann die Werkstatt vernünftig abrechnen und die Versicherung spart sich 500,- € für irgendeinen Schlauberger, den es in diesem Fall überhaupt nicht braucht.