Stoßstange und Felge touchiert, wie versicherungstechnisch vorgehen?

Hallo,

gestern ist ein anderes Fahrzeug aus einer Parkplatzausfahrt vorwärts herausfahrend seitlich gegen mein Fahrzeug gefahren, und hat mit seinem Kotflügel meine hintere Stoßstange (lackiert), sowie die Felge berührt. Lackspuren sind an der Stoßstange sowie der Felge zu sehen, sie Bild.

Der Unfallverursacher war sofort einsichtig, und wird den Schaden seiner Versicherung melden. Ich hätte von euch gerne die Auskunft, welche Optionen ich habe:

- kann ich den Schaden einfach irgendwo reparieren lassen, und die Rechnung der Versicherung des Unfallverursachers in Rechnung stellen? Ist es egal, wo ich reparieren lasse?

- kann ich den Schaden auch auf Gutachterbasis bestimmen lassen, und mir das Geld von der gegnerischen Versicherung ausbezahlen lassen? Da mein Fahrezug bereits älter ist wäre das eine Option. Muß ich dazu einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren, oder kann ich selbst einen aufsuchen?

Wie würdet ihr vorgehen?

Danke

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Beste Antwort im Thema

@Jackie78

falls du hier noch mitliest, keiner könnte es dir wirklich verübeln wenn nicht- insbesondere sicher aufgrund des Sinnfreien und völlig neben der Sache liegenden Geschreibsel von unserem passionierten Rennrodler hier, versuche ich das für dich nochmal im Bezug auf deine Fragen zu ordnen, damit dieser Dummfug hier ein Ende hat. 

Wo kann ich reparieren lassen?

Du kannst den Schaden natürlich dort reparieren lassen wo du möchtest. Es ist dir freigestellt in welcher Werkstatt du das machen möchtest. Du kannst die Werkstatt frei wählen, du kannst aber auch bei der Versicherung anrufen und dir von denen eine Partnerwerkatt vermitteln lassen.

Deine freie Entscheidung.  

Du solltest aber vorher unbedingt zur Beweisicherung extern Feststellungen zur Schadenhöhe treffen lassen. 
Aufgrund des Fahrzeugalter von deinem BMW sind hier folgende Parameter von Bedeutung: 

- Wiederbeschaffungswert (Wert deines Autos vor dem Unfall)
- Reparaturkosten
- Restwert (Wert deines Auto nach dem Unfall)
- Reparaturdauer

kann ich den Schaden auf Gutachtenbasis bestimmen lassen?

Ja, dass kannst du.

Bei der Gutachtenerstellung hast du ebenfall zwei Möglichkeiten

Du lässt dir einen Sachverständigen von der Versicherung vermitttlen, dass ist für dich ohne Kostenrisiko da du nicht der Auftraggeber bist. 

Du beauftragst selber einen Sachverständigen deiner Wahl und unterzeichnest bei diesem eine Abtretungserklärung. Dieser rechnet dann bei geklärter Schuldfrage sein Honorar mit der Versicherung direkt ab und du musst nicht in Vorkasse treten.

Wenn das Gutachten vorliegt kanst du entscheiden, welchen Weg du einschlagen möchtest.

Bei der fiktiven Abrechnung werden die Zahlen dann gegenüber gestellt, hier sind auch noch einige Fallstricke bezüglich der Stundenverrechnungssätze, der Ersatzteilaufschläge usw. zu beachten.

Darüber sollte man sich aber erst dann unterhalten, wenn alle Zahlen ermittelt wurden.

Wen du reparieren lässt und benötigst einen Leihwagen, lass dir den bitte von der Versicherung vermitteln und nicht von der Werkstatt. Auch hier gibt es Fallstricke und du könntest Nachteile erleiden. 

Das mit dem KVA vergiss bitte ganz schnell wieder. Das ist  zumindest hier in deinem Fall verlorene Zeit und Mühe. Warum das so ist, wurde hier ja schon ausgeführt. Auch die glorreiche Idee, dass du dich damit besser stellt ist einfach nur Dummfug und wird auf keinen Fall funktionieren.  

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Hier ist Thema:

- neue Rad/-Reifenkombination

- Kotrollvermessung der Achsgeometrie mir Reparaturrisiko einstellen oder ggf. Neuersatz von Achsteilen

- neuer Stoßfänger mit Lackierung

Die Reparaturkosten liegt hier mit Sicherheit über 750 Euro und somit über der Bagatellschadengrenze.

Weiteres mögliches Vorgehen:

einen qualifizierten Sachverständigen kontaktieren, Gutachten erstellen lassen und bei der Versicherung einreichen.

Danach entscheiden ob man reparieren möchte oder ob man den Schadensfall fiktiv abrechnen will. 

Eigentlich ganz einfach oder ?

Andere Möglichkeit:

- den Mülllmann
- den Friseur
- den Postboten
- den Nachbarn fragen

alle Meinungen auswerten und genau so schlau wie vorher sein.

Ist auch einfach, aber nicht zielführend.

Sind noch Fragen offen?

Für Bagatellschäden gibt es ein Kurzgutachten, welcher um die 100€ kostet, welche von den Versicherungen voll übernommen werden. Ob ein Bagatellfall vorliegt wird dir der zuständige Gutachter ebenfalls sagen.

Beim Kostenvoranschlag besteht die Gefahr, dass dieser nicht bezahlt wird wenn man fiktiv abrechnen lässt, weil die Voranschläge i.d.R. bei Auftragserteilung verrechnet werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will kann bei der gegnerischen Versicherung vorsichtshalber nochmal nachfragen.

Zu deinen weiteren Fragen gibt's genug Infomaterial im Internet.. einfach mal nach "Unverschuldeter Unfall Rechte" googlen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Die Reparaturkosten liegt hier mit Sicherheit über 750 Euro und somit über der Bagatellschadengrenze.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Sind noch Fragen offen?

Ja. Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert vom Auto?

Der TE schreibt, dass es ein älteres Auto ist.

Was ist, wenn der unter deinen 750,- € liegt?
Zahlst du dann den Gutachter?

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1 



Ja. Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert vom Auto?
Der TE schreibt, dass es ein älteres Auto ist.
Was ist, wenn der unter deinen 750,- € liegt?
Zahlst du dann den Gutachter?

Wenn der WBW unter 750 Euro liegen würde, dann wäre erst Recht ein Gutachten erforderlich, da dann ein Totalschaden vorliegen würde und somit der WBW, die Reparaturkosten und ein Restwert ermittelt werden müssten.

Hättest du hier mal sorgfältig mitgelesen, dann wäre dir aufgefallen das wir hier von einem BMW 320i sprechen, der so um die 8 Jahre alt ist.

Wie hoch der Wiederbeschaffungswert ein solchen Fahrzeuges ist, kann ich sehr wohl abschätzen.

Wenn ich hier etwas zum Thema schreibe, kann sich der Fragesteller ganz sicher auf meine Aussage verlassen.

Du brauchst dir also keine Sorgen machen ob die Fragesteller hier vernünftige und sinnvolle Antworten von mir bekommen.

Von mir hat hier im Versicherungsforum noch keine falschen Informationen oder Ratschläge bekommen.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Von mir hat hier im Versicherungsforum noch keine falschen Informationen oder Ratschläge bekommen.

Naja, zumindest gibt es ja auch ein, zwei User, die die nötige Qualitätssicherung betreiben und zur Not eingreifen.....

🙂😁😎

Ich bin noch am Zweifeln, ob ich diesen Beitrag bergrünen soll..........

😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Von mir hat hier im Versicherungsforum noch keine falschen Informationen oder Ratschläge bekommen.

Ich finde den Tipp "zum Gutachter rennen" nicht gut.

Wenn er die gegnerische Versicherung anruft und die einem Kostenvoranschlag zustimmen, so kann das durchaus zum Vorteil vom TE sein.

Die Versicherungen wollen ja nur deshalb ein Gutachten, weil die Werkstätten beim Kostenvoranschlag gerne gut kalkulieren.

"falsch" mag dein Vorschlag also nicht sein.
Aber ob es das Beste ist, darüber lässt sich streiten.

Zitat:

Original geschrieben von e30lion


Eigentlich stellt sich nur die Frage ob er es Reparieren lassen will oder nur eine fiktive Abrechnung möchte. Dann kann man diese Frage erst richtig beantworten.
Solange die Schadenshöhe nicht wenigstens schätzungsweise feststeht kann man dazu nichts sagen, und dies kann nur eine Werkstatt oder ein Gutachter.

Um 11.40 war doch eigentlich schon alles gesagt. Wenn uns der TE nochmal beehrt, wird er diese Frage sicher beantworten.

Es ist sicher kein Totalschaden und es wird sicher keine Wertminderung geben. Die Haftung ist auch klar. Wenn der Wagen repariert werden soll, ist hier kein Gutachten erforderlich. Wenn man den Schaden selbst bezahlen müsste, würde man wohl auch keines beauftragen.

Wenn fiktiv abgerechnet werden soll, ist ein Gutachten angebracht.

Wer das Kostenrisiko minimieren will, fragt in der Werkstatt des Vertrauens erstmal grob nach der Schadenhöhe. 500 oder 5000 kann der Meister im Vorbeilaufen unterscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Ich finde den Tipp "zum Gutachter rennen" nicht gut.
 
Wenn er die gegnerische Versicherung anruft und die einem Kostenvoranschlag zustimmen, so kann das durchaus zum Vorteil vom TE sein.
 
Die Versicherungen wollen ja nur deshalb ein Gutachten, weil die Werkstätten beim Kostenvoranschlag gerne gut kalkulieren.
 
"falsch" mag dein Vorschlag also nicht sein.
Aber ob es das Beste ist, darüber lässt sich streiten.

ob du meinen Ratschlag nun gut findest oder nicht ist ist sowas von unwichtig.

Ich antworte ja dem TE auf seine Fragen und nicht dir. 

Und das mein Vorschlag hier nicht falsch ist, darüber muss man auch nicht weiter lamentieren.

Hier geht es auch nicht darum was -ausgerechnet du- nun gut findest oder nicht. 

Auch gibt es hier nichts zu "streiten"

Hier geht es darum welche Möglichkeiten der TE hat. Und diese sind und waren Ihm aufzuzeigen.

Was er dann macht, dass ist sicher seine Sache.

Einerseits spielst du hier den Moralapostel und warnst mit erhobenen Zeigefinger davor, dass der TE die Gutachterkosten nicht bezahlt bekommt.

Und jetzt schreibst du, dass er mit einem KVA wohl besser fährt, weil die Werkstätten ja gerne "gut" kalkulieren, also tendenziell.

Bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug mit diesem Schaden wird keine Versicherung einen KVA so einfach durchwinken (das weiß auch Hafi)

Spätestens wenn der KVA vorliegt, wird ein Gutachten in Aufrag gegeben. 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug mit diesem Schaden wird keine Versicherung einen KVA so einfach durchwinken (das weiß auch Hafi)

Spätestens wenn der KVA vorliegt, wird ein Gutachten in Aufrag gegeben. 

Ganz bestimmt nicht.

Wenn die dem Kostenvoranschlag zustimmen, so wird der intern noch einem Sachverständigen vorgelegt.

Aber grundsätzlich ist mit einem KVA die Chance höher, dass er mehr Geld rausbekommt, als wenn er einen Gutachter beauftragt.

Also ich rate dem TE sich an Dellenzähler zu halten (bei Hafi bin ich mir nicht ganz sicher in wie weit er unterm Pantoffel seines Arbeitgebers steht).

Dieser ist hier für seine Kompetenz bekannt und weis wovon er redet.

Den Ausführungen von dem Anderen der hier Anfang des Jahres plötzlich aus der Versenkung aufgetaucht ist, und dessen Fachwissen, vorsichtig ausgedrückt, "überschaubar" ist würde ich keine Bedeutung beimessen.

Ja, mein Arbeitgeber überwacht, welche Tipps ich hier gebe 😁

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1


Ja, mein Arbeitgeber überwacht, welche Tipps ich hier gebe 😁

Wer hat denn von dir geredet?

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1



Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug mit diesem Schaden wird keine Versicherung einen KVA so einfach durchwinken (das weiß auch Hafi)
 
Spätestens wenn der KVA vorliegt, wird ein Gutachten in Aufrag gegeben. 
Ganz bestimmt nicht.
 
Wenn die dem Kostenvoranschlag zustimmen, so wird der intern noch einem Sachverständigen vorgelegt.
 
Aber grundsätzlich ist mit einem KVA die Chance höher, dass er mehr Geld rausbekommt, als wenn er einen Gutachter beauftragt.

Janee.......ist schon klar.

Du weist natürlich wie das in einem KH Schaden so gehandhabt wird.

du hast wirklich keine Ahnung, davon aber eine ganze Menge.

Dieses Posting passt zu deinem Fachwissen.

Als wenn du wüssest, wie die Abläufe bei einem Versicherer sind.

LOL !!

Du bist das leuchtende Beispiel für einen echten Stammtischexperten.

Einfach nur gruselig, was du hier so postest. 

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher



(bei Hafi bin ich mir nicht ganz sicher in wie weit er unterm Pantoffel seines Arbeitgebers steht).

😁 😁 😁

Gröööööhl....
Der ist gut. Aber mach Dich deswegen mal nicht nass, meinen AG interessiert nichts weniger, als was ich hier in meiner Freizeit so von mir gebe.

Das basiert auf meiner langjährigen persönlichen Erfahrung und Meinung als Jurist.

Dass das manchem nicht passt, weil ich nicht den Geschädigten nach dem Maul rede, sondern auch sage, wenn sie neben der Spur fahren, ist ebenso klar wie mir egal.

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