Stoßstange nachlackieren möglich?

Seat Leon 4 (KL)

Hallo zusammen,

leider ist mir vor ein paar Wochen in der Stadt ein Radfahrer mit seinen Pedalen ungünstig an meiner Heckstoßstange langgestriffen und einen ca. 30cm langen Kratzer hinterlassen.

Darauf hin bin ich zur Werkstatt gefahren und habe mir einen Kostenvoranschlag geben lassen, wo schließlich 1900€ bei rauskam. Die kommen daher, dass der Typ vom Autohaus mir sagte, dass aufgrund der Totwinkel Sensoren (nicht die PDC Sensoren) welche sich unter der Heckstoßstange befinden, darf man die Stoßstange nicht mehr ausbauen, abschleifen und überlackieren sondern es müsse direkt eine neue verbaut werden.

Vorgestern habe ich mit der gegnerischen Haftpflicht Versicherung telefoniert welche davon absolut garnicht überzeugt von war.

Wie seht ihr das, hat das Autohaus Recht, und aufgrund der Sensoren darf nicht nachlackiert werden?

Vielen Dank im voraus!

9 Antworten

Ich würde mir einen Anwalt holen und erst garnicht versuchen selbst zu argumentieren, das ist zwar schade, aber mittlerweile nicht mehr anders möglich. Die gegnerische Versicherung muss zum zahlen gedrängt werden und das geht eigentlich nur über einen Anwalt.

Bist du sicher, das den auch eine Privathaftpflicht zahlen muss?

Geh lieber mal in eine Lackiererei und frag dort wegen eine Reparaturlackierung nach. Ich denke, daß das Autohaus was von "Versicherungsschaden" gehört hat und sich bereichern will.

Zitat:

@seat_11445 schrieb am 19. Mai 2023 um 14:40:52 Uhr:



Wie seht ihr das, hat das Autohaus Recht, und aufgrund der Sensoren darf nicht nachlackiert werden?

Ich würde im ersten Schritt zum Autohaus gehen und sagen, dass ich die Herstellervorgabe schriftlich brauche, weil die Versicherung das sonst nicht akzeptiert.

Wenn Seat das tatsächlich so vorgibt würde ich das auch nicht ignorieren, auch wenn ein anderer Lackierer vielleicht sagt "Klar lackiere ich da drüber, kein Problem!".

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Also, ich nehme meine Aussage von oben zurück, eine Nachlackierung des Stoßfängers kann tatsächlich zu Funktionsbeeinträchtigungen des TWS führen:

https://schaden.news/.../...aenger-lackierung-bei-spurwechselassistent

Was ich davon halte, daß man u.U. nun einen Stoßfänger nicht einmal mehr nachlackieren kann, tue ich hier lieber nicht kund ... 😠 Jedenfalls bin ich heilfroh daß mein Auto so etwas nicht hat!

Als Versicherungsgesellschaft würde ich bei so einem hohen Schaden wegen eines Kratzer auch nachhaken.

Man benötigt dann tatsächlich ein Schriftstück des Herstellers oder Gutachters, der diesen Sachverhalt mit den Radarsensoren bestätigt. Dann sollte das passen. Man kann sich auch einen Anwalt nehmen, aber man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Zur Privathaftpflichtversicherung:
Natürlich muss sie diesen Schaden des Radfahrers zahlen. Und da kann man doch froh sein, dass diese Person eine Privathaftpflicht hat. Es laufen draußen genügend Menschen herum, die keine derartigen Versicherungen abgeschlossen haben und stets Pleite sind. Da wäre nichts zu holen.

Das war gar nicht meine Frage.

Meine Frage war, ob die Privathaftpflicht auch automatisch für einen Anwalt aufkommen muss wenn der Geschädigte einen beauftragt - immerhin wurde dazu direkt geraten um die VS zum zahlen zu drängen.

Zitat:

@svendrae schrieb am 22. Mai 2023 um 19:49:23 Uhr:



Meine Frage war, ob die Privathaftpflicht auch automatisch für einen Anwalt aufkommen muss wenn der Geschädigte einen beauftragt - immerhin wurde dazu direkt geraten um die VS zum zahlen zu drängen.

Deine Frage kann man hier wahrscheinlich besser beantworten.....

https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html

Zitat:

@das-markus schrieb am 22. Mai 2023 um 09:47:45 Uhr:


Als Versicherungsgesellschaft würde ich bei so einem hohen Schaden wegen eines Kratzer auch nachhaken.

Na da kann sich doch jeder Sachbearbeiter im eigenen Haus von den Gutachtern die Info holen.
Wenn wir in der Werkstatt einen Schaden kalkulieren wird im Programm ja auch gleich mal angezeigt was man wie zu reparieren hat.
Im Augenblick kenne ich es nur von BMW das man eine Heckverkleidung nicht nachlackieren darf, andere Hersteller sind da lockerer und sagen z.B. das man an der Stelle wo die Sensoren sind nicht spachteln darf.

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