Stornierungskosten?
Hallo Gemeinde!
Habe mir vor 2 Wochen einen A5 bestellt und als Liefertermin wurde 3. Quartal 2008 angegeben.
Da mein Bekannter sich jetzt einen neuen M3 zulegt würde sich die Möglichkeit ergeben sein 330er Coupe billig zu erwerben.
Meine Frage: Was würde eine Stornierung kosten, ich habe noch keine AB erhalten.
Gruss & Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Klabacherus
Hallo Gemeinde!Habe mir vor 2 Wochen einen A5 bestellt und als Liefertermin wurde 3. Quartal 2008 angegeben.
Da mein Bekannter sich jetzt einen neuen M3 zulegt würde sich die Möglichkeit ergeben sein 330er Coupe billig zu erwerben.
Meine Frage: Was würde eine Stornierung kosten, ich habe noch keine AB erhalten.
Gruss & Danke
hm...mal abgesehen von der eigentl. Frage:
willst du wirklich ein stilvolles und elegantes Fahrzeug für einen billigen 3er stornieren - nur um ein paar euro zu sparen😕??? NIEEEEEEEMAAAAAALS! 😰
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Ich denke, dass es überall gleich ist...bei mir waren es 10% die vereinbart wurden, wenn ich mich richtig erinnere.Wenn Du finanziert hast, kannst du noch 14 Tage nach der Unterschrift zurücktreten, ohne Konsequenzen...😉
Schreib doch bitte nicht solch haltlosen Blödsinn in ein Forum und noch dazu ohne jegliche Begründung!
Deine Aussage ist nicht richtig. Ein Kaufvertrag ist gültig sobald die Unterschriften getätigt wurden, zählen die
AGB´s des Verkäufers!
Die Finanzierung ist ganz alleine Dein Problem! Wenn Deine Aussage zutreffen soll, dann müsstest Du einen Kaufvertrag abschliessen in dem Du das Zustandekommen einer Finanzierungszusage in die Sondervereinbarungen schriftlich aufnimmst.
LG
Audianer1973
Man unterschreibt bei Abschluss eine Widerrufsbelehrung. Damit hat man 14 Tage das Recht, ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Das ist, und da bin ich mir ganz sicher, zumindest beim Leasing so! Man kauft ja auch nicht, sondern man mietet. Es gibt soweit ich weiß, beim Leasing auch keine AB ...
Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Schreib doch bitte nicht solch haltlosen Blödsinn in ein Forum und noch dazu ohne jegliche Begründung!Zitat:
Original geschrieben von AQTDI
Ich denke, dass es überall gleich ist...bei mir waren es 10% die vereinbart wurden, wenn ich mich richtig erinnere.Wenn Du finanziert hast, kannst du noch 14 Tage nach der Unterschrift zurücktreten, ohne Konsequenzen...😉
Deine Aussage ist nicht richtig. Ein Kaufvertrag ist gültig sobald die Unterschriften getätigt wurden, zählen die
AGB´s des Verkäufers!Die Finanzierung ist ganz alleine Dein Problem! Wenn Deine Aussage zutreffen soll, dann müsstest Du einen Kaufvertrag abschliessen in dem Du das Zustandekommen einer Finanzierungszusage in die Sondervereinbarungen schriftlich aufnimmst.
LG
Audianer1973
Audianer1973,
ich mache es kurz. AQTDI hat recht! Allerdings nur wenn die Finanzierung beim Autohaus bzw. dessen einbegriffener Bank gemacht wurde und direkt in Verbindung mit dem bestellten Fahrzeug steht. Es funktioniert also nicht wenn Du beim Autohaus ein Fahrzeug bar kaufst und woanders finanzierst, dann ist es tatsächlich nicht Problem des Verkäufers.
Allerdings wird in der Regel der Verkäufer Dein Fahrzeug auch erst bestellen wenn die 14 Tage um sind, ich hab zum Beispiel zusätzlich nen normalen Kaufvertrag unterschrieben damit er sofort bestellen konnte, da er ja auf der sicheren Seite war.
Zitat:
Original geschrieben von memberx
ich mache es kurz. AQTDI hat recht! Alelrdings nur wenn die Finanzierung beim Autohaus bzw. dessen einbegriffener Bank gemacht wurde...
Genau so ist es. Genannt: Wirtschaftliche Einheit.
Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Selten soviel Halbwissen gelesen.Du hast einen Kaufvertrag unterzeichnet.
Dito. Vielleicht hättest du dein Jurastudium doch nicht nach einer Woche abbrechen sollen.
Es wird eine Bestellung unterschrieben, für welche der Verkäufer 4 Wochen Zeit hat diese anzunehmen. Für nun genau für diese 4 Wochen ist der Besteller an seine Bestellung gebunden. Wird die Bestellung angenommen, kommt ein Kaufvertrag zu Stande. Wenn nicht, kann der Besteller von seiner Bestellung zurücktreten.
Zitat:
Original geschrieben von bigaxl
Dito. Vielleicht hättest du dein Jurastudium doch nicht nach einer Woche abbrechen sollen.Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Selten soviel Halbwissen gelesen.Du hast einen Kaufvertrag unterzeichnet.
Es wird eine Bestellung unterschrieben, für welche der Verkäufer 4 Wochen Zeit hat diese anzunehmen. Für nun genau für diese 4 Wochen ist der Besteller an seine Bestellung gebunden. Wird die Bestellung angenommen, kommt ein Kaufvertrag zu Stande. Wenn nicht, kann der Besteller von seiner Bestellung zurücktreten.
Sorry, kein Jurastudium.
Nur seit nun fast 14 Jahren im Autohandel, muss aber betonen in Österreich. Kann es sein das es zwischen österreichischer und deutscher Rechtssprechung Unterschiede gibt?
Eine "Bestellung" gibt es bei uns nicht. Kunde kommt ins Autohaus, Kaufvertrag wird unterzeichnet, AGB´s werden akzeptiert, Fahrzeug wird bestellt.
Ein Rücktrittsrecht gibts nur,wenn einer der Geschäftspartner seinen Teil nicht erfüllt. Die Finanzierung muss unter Sondervereinbarungen im KV erwähnt werden, falls nur dadurch die Gültigkeit des Vertrages zustandekommen soll.
Ansonsten wäre ja ein Kaufvertrag ein sinnloses und wertloses Papier.
Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Nur seit nun fast 14 Jahren im Autohandel, muss aber betonen in Österreich. Kann es sein das es zwischen österreichischer und deutscher Rechtssprechung Unterschiede gibt?
Sorry, aber mit internationalem Recht kenne ich mich nicht aus. Ist aber durchaus vorstellbar, dass das bei euch da völlig anders ist.
Zitat:
Original geschrieben von bigaxl
Sorry, aber mit internationalem Recht kenne ich mich nicht aus. Ist aber durchaus vorstellbar, dass das bei euch da völlig anders ist.Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Nur seit nun fast 14 Jahren im Autohandel, muss aber betonen in Österreich. Kann es sein das es zwischen österreichischer und deutscher Rechtssprechung Unterschiede gibt?
Das wird der Grund sein. Sorry, hatte vergessen zu erwähnen das ich meine Aussage rein auf Österreich beziehen kann. Werde mich aber morgen diesbezüglich nochmals kurz bei unserem Firmenanwalt schlau machen.
Den Ablauf bei Euch in Deutschland verstehe ich aber noch immer nicht. Wieso bitte zuerst eine "Bestellung" und erst nach Rückmeldung einen Kaufvertrag??? Da steig ich nicht ganz durch....Schluchtenscheisser halt ;-))
Zitat:
Original geschrieben von bigaxl
Sorry, aber mit internationalem Recht kenne ich mich nicht aus. Ist aber durchaus vorstellbar, dass das bei euch da völlig anders ist.Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Nur seit nun fast 14 Jahren im Autohandel, muss aber betonen in Österreich. Kann es sein das es zwischen österreichischer und deutscher Rechtssprechung Unterschiede gibt?
Die Frage für mich wäre, inwieweit "Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) AT" und das BGB differieren.
Der Ursprung müsste identisch sein.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Das wird der Grund sein. Sorry, hatte vergessen zu erwähnen das ich meine Aussage rein auf Österreich beziehen kann. Werde mich aber morgen diesbezüglich nochmals kurz bei unserem Firmenanwalt schlau machen.
Super, das ist sehr interessant.
Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
Den Ablauf bei Euch in Deutschland verstehe ich aber noch immer nicht. Wieso bitte zuerst eine "Bestellung" und erst nach Rückmeldung einen Kaufvertrag??? Da steig ich nicht ganz durch....Schluchtenscheisser halt ;-))
Warum das so ist kann ich dir auch nicht sagen. Vielleicht, weil das Verkaufspersonal nur Erfüllungsgehilfen sind und das Unternehmen sich somit für Fehlerfälle einen Freiraum schafft.
Zitat:
Original geschrieben von Audianer1973
...Den Ablauf bei Euch in Deutschland verstehe ich aber noch immer nicht. Wieso bitte zuerst eine "Bestellung" und erst nach Rückmeldung einen Kaufvertrag??? Da steig ich nicht ganz durch....Schluchtenscheisser halt ;-))
Zumindest bei uns in D ist es so, dass ein Kaufvertrag immer von beiden Vertragsparteien abgeschlossen werden muss. Mit der verbindlichen Bestellung (so heißt der Wisch, den der Käufer im AH unterschreibt tatsächlich) geht der Käufer den Vertrag ein. Mit der Auftragsbestätigung geht Audi den Vertrag ein.
MfG
roughneck
Zitat:
Original geschrieben von glasgaul
also ich kann ,,einmal,, im Jahr kostenlos vom Vertrag zurücktreten..ehrlich!
Toni
Glückwunsch......