Stop bei Regen

BMW Z4 E89

Hallo Gemeinde,

heute ist es mir zum ersten Mal passiert, dass ich während der Fahrt (Verdeck offen) vom Regen überrascht wurde. Soweit so gut.

Am Ende der Auffahrt einer Kraftfahrstrasse, hab ich mich unter eine Brücke gerettet, den Warnblinker angemacht und gewartet bis das Dach zu war.

Es waren nicht wenige die gehupt hatten.

Weiss jemand wie die Rechtslage ist. Darf ich als Cabriofahrer anhalten um das Dach zu schliessen?

17 Antworten

Ich habe schon mehrere Fahrten auf der AB mit offenem Dach bei Regen erlebt. Beim ersten mal war ich mit meiner Frau unterwegs und wir hatten einen riesen Spaß, man muß nur schnell genug sein.
Beim E89 versauen die Seitenscheiben auch nicht so schnell wie beim E85!

Wenn jemand den Seitenstreifen auf der AB nutzt um sein Dach zu schließen (ohne den fließenden Verkehr zu behindern), hätte ich kein Problem damit. Was ist denn mit den Motorradfahrern, die bei einem Regenguß unter einer Brücke halten?

Bei Motorradfahrern sehe ich das anders ... wenn es stark regnet, dann finde ich das sehr gut, wenn die sich unterstellen, denn die Sichtverhältnisse sind für Motorradfahrer dann sauschlecht, die Fahrsicherheit ist fast nicht mehr gegeben und die Autofahrer sehen bei starkem Regen auch weniger und können Motorradfahrer leichter übersehen.

... da dürfte die Polizei auch alle Augen zudrücken.

Nicht so bei Roadsterfahrern, die ihr Dach zumachen wollen.

Gruß, Frank

Ich denke da ist die StVO sehr eindeutig und selbst ich als Roadster-Fahrer stehe auf der selben Seite.

Einfach mitten auf der Fahrbahn anhalten (wenn es denn tatsächlich so war) und den ganzen rückwärtigen Verkehr für 20 Sekunden zu blockieren nur weil man sein Dach jetzt genau dort schließen muss und sich dieses Recht herausnimmt... da hätte ich ganz ehrlich auch kein Verständnis für wenn ich in dem Rückstau stehen würde.

Vom Sicherheitsaspekt mal ganz zu schweigen!

Man stelle sich vor der rückwärtige Verkehr muss deswegen in einer Kurve stehen bleiben und es kommt zu einem Auffahrunfall, vielleicht sogar mit Verletzten.
Und wenn dann der Roadster-Fahrer selbst durch einen Auffahrunfall geschädigt wird, dann soll hier keiner glauben, er würde auch nur einen Cent von seiner Versicherung bekommen. So was würde unter die Klause "grob fahrlässiges Verhalten" fallen.

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