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Störsender im Auto betreiben

Hallo zusammen,
ich möchte nun mal ein Thread eröffnen, über die Frage, ob ein sogenannter Handyblocker im eigenen PKW betrieben werden darf. Es heißt so nach dem Gesetz, dass der Besitz erlaubt, jedoch die Anwendung verboten ist. Demnach wäre das ein Verstoß gegen das TKG und damit strafbar. Weiter ist es aber nicht konkretisiert, in welchen Fällen dies ausnahmsweise erlaubt sein könnte oder auch dann strafbar wäre, obwohl dadurch kein Schaden oder eine Behinderung entsteht. Die Begründung heiße, dass dadurch kein Notruf abgesetzt werden kann. Das ist aber schön und gut.
Ich kenne jemanden, der solch ein Gerät in einem Firmenwagen betreibt, um gezielt die GPS Standortbestimmung unkenntlich, um damit blau zu machen. Er schließt das Gerät zum Betrieb am Zigarettenanzünder an. Dabei ist es nur die Störung des GPS, nicht des Mobil- oder Polizeifunks. Damit stelle ich mir schwer vor, das das GPS mit dem Telekommunikationsgesetz was zu tun hat.
Jetzt die Frage:
Wird das Ganze genauso ähnlich gehandhabt, als wenn die Polizei bei einer Kontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner sichtet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Ich habe nur die Absicht, lästige Anrufe ab und zu zu unterdrücken.

Könnte man da nicht einfach mittels einer Subraumwelle einen Ionensturm verursachen, der widerum eine Sonnenerruption auslöst und damit die Kommunikation auf der gesamten Erde lahmlegt.

WTF: Mein Handy hat:
- Flugmodus
- Abschaltbares GSM
- Und, der absolute Hammer: Einen Auschaltknopf!!! 🙄

Gruß Metalhead

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Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Wird das Ganze genauso ähnlich gehandhabt, als wenn die Polizei bei einer Kontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner sichtet?

Nein! Du möchtest einen verbotenen Schwarzsender betreiben. Wehe, du störst damit jemand anderen. Da steht sogar Gefängnis drauf. Ein Radarwarner ist dagegen ein kleiner Fisch.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzsender

Grundsätzlich handelt es sich um einen Sender, für dessen Betrieb eine Genehmigung notwendig ist. Keine Genehmigung bedeutet Strafe. Schädigt man oder verfolgt andere, weitere nicht zulässige Zwecke, dann bedeutet das höhere Strafe.

Der Radarwarner gehört nicht da rein, da dies kein Sender sondern Empfänger ist. Dessen Nutzungsverbot steht in der StVO. Benutzt man allerdings einen sogenannten Jammer (Störsender), dann kommt u.a. auch wieder das TKG zum tragen.

Zitat:

Ich kenne jemanden, der solch ein Gerät in einem Firmenwagen betreibt, um gezielt die GPS Standortbestimmung unkenntlich, um damit blau zu machen.

Hier können neben dem TKG auch noch arbeitsrechtliche Fragen im Raum stehen.

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Ich kenne jemanden, der solch ein Gerät in einem Firmenwagen betreibt, um gezielt die GPS Standortbestimmung unkenntlich, um damit blau zu machen.

In diesem speziellen Fall greift der §263 StGB, wenn das 'raus kommt, unabhängig von der funktechnischen Rechtslage hinsichtlich des Störsenders.

Tja, so ein Gerät lässt sich per Knopfdruck blitzschnell ausschalten, sodass die Polizei keine Chance hat, den Betrieb nachzuweisen. Reicht dafür eigentlich aus, um den Fahrer zu belangen, wenn diese im Auto sowas findet, und es aber ausgeschaltet ist?

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Reicht dafür eigentlich aus, um den Fahrer zu belangen, wenn diese im Auto sowas findet, und es aber ausgeschaltet ist?

Das hängt davon ab, welchen Aufwand der Arbeitgeber betreibt, um seinem betrügerischen Angestellten die Taten nachzuweisen. Daß das Gerät im Fahrzeug verbaut ist, zählt dabei aber schon als ziemlich sicheres Indiz. Im Prinzip muß dann nur noch die konkrete Tat nachgewiesen werden.

Mit denen würde ich mich nicht anlegen. Die haben Dich schneller als Du Bundesnetzagentur schreiben kannst. Dann wird es teuer.

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen



Hier können neben dem TKG auch noch arbeitsrechtliche Fragen im Raum stehen.

Aber nicht wenn das Ganze mit der GPS-Überwachung nicht im Arbeitsvertrag ausgemacht war und der Arbeitgeber ohne dem Wissen des Arbeitnehmers (also heimlich) überwacht.

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Tja, so ein Gerät lässt sich per Knopfdruck blitzschnell ausschalten, sodass die Polizei keine Chance hat, den Betrieb nachzuweisen.

Sowas kontrolliert nicht die Polizei. Und die, die sich täglich mit solchen Störquellen beschäftigen, wissen sehr genau was sie da tun.

Auch wenn die Chance gering ist, dass dein Sender jemanden stört, sollte er es doch tun weil dein Plätzchen für den Mittagsschlaf unglücklich gewählt ist, dann sei dir gewiss, dass du das erst dann mitbekommst, wenn die bei dir an die Fensterscheibe klopfen. Da drückst du blitzschnell garkeine Knöpfchen mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Reicht dafür eigentlich aus, um den Fahrer zu belangen, wenn diese im Auto sowas findet, und es aber ausgeschaltet ist?
Das hängt davon ab, welchen Aufwand der Arbeitgeber betreibt, um seinem betrügerischen Angestellten die Taten nachzuweisen. Daß das Gerät im Fahrzeug verbaut ist, zählt dabei aber schon als ziemlich sicheres Indiz. Im Prinzip muß dann nur noch die konkrete Tat nachgewiesen werden.

Ich meine die Polizei, nicht den AG. Wenn der Fahrer privat sein eigenes Gerät mitnimmt.

Bei Radarwarnern muss der Betrieb gar nicht nachgewiesen werden, für die Strafverfolgung reicht aus, wenn die Ordnungshüter das Gerät im Handschuhfach finden.

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Aber nicht wenn das Ganze mit der GPS-Überwachung nicht im Arbeitsvertrag ausgemacht war und der Arbeitgeber ohne dem Wissen des Arbeitnehmers (also heimlich) überwacht.

Hä? 😕

Seit wann dürften Straftaten nach §263 StGB nur dann verfolgt werden, wenn sie im Arbeitsvertrag explizit erwähnt wurden?

Natürlich darf hier eine heimliche Überwachung stattfinden und das Ergebnis hat dann auch Bestand in einer Gerichtsverhandlung.

Zitat:

Original geschrieben von spyguy



Aber nicht wenn das Ganze mit der GPS-Überwachung nicht im Arbeitsvertrag ausgemacht war und der Arbeitgeber ohne dem Wissen des Arbeitnehmers (also heimlich) überwacht.

Ein Unrecht rechtfertigt noch lange kein anderes...

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


... keine Chance hat, den Betrieb nachzuweisen. Reicht dafür eigentlich aus, um den Fahrer zu belangen, wenn diese im Auto sowas findet, und es aber ausgeschaltet ist?

Vermutlich schon

Es muss zwar der tatsächliche Betrieb nachgewiesen werden und die Polizei wird nicht die Möglichkeit dazu haben. Die Jungs mit den vielen Antennen auf dem Auto allerdings schon, da jeder Störsender in seinem Signalbild schon etwas von einem anderen abweicht und darüber ein Betrieb zuzuordnen ist - vergleichbar mit einem Fingerabdruck.

Weiterhin dann noch offen, ob das Gerät überhaupt eine Zulassung hat. Sender müssen eine Zulassung haben - oder der Besitzer muss über eine entsprechende Lizenz verfügen (Amateurfunker) und das Ding in dem entsprechenden Frequenzbereich arbeiten.

Zitat:

... und der Arbeitgeber ohne dem Wissen des Arbeitnehmers (also heimlich) überwacht.

Der Arbeitnehmer hat zwar einen Störsender in Betrieb aber weiß nicht, warum er den in Betrieb hat?

Da würde ich dann doch gerne im Zuschauerraum sitzen, wenn das vor einem Richter näher erläutert wird.

Also ich wollte mal klarstellen, dass ich selbst einen Handyblocker besitze und im eigenen Auto mitführe. Ich habe nur die Absicht, lästige Anrufe ab und zu zu unterdrücken. Zudem prahle ich mit dem Gerät rum und fühle mich damit ein bisschen cool.

Das Gerät schließe ich hin und wieder zum Zigarettenanzünder an, um es Aufzuladen. Problematisch wird es, wenn man das Gerät betreibt, schnell zu heiß und damit kann man es im Auto nicht irgendwo verstecken, weil es sonst ausbrennt. Es muss sich also im Freien befinden, um viel Luft zu bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von spyguy


Zudem prahle ich mit dem Gerät rum und fühle mich damit ein bisschen cool.

Du bist dir aber auch hoffentlich darüber im Klaren, daß das auch mal schief gehen kann, wenn du an die "falschen" Leute gerätst, oder? 😰

Das kann dich am Ende deutlich mehr kosten, als du ursprünglich für das Gerät ausgegeben hast.

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