Stilllegung amtsseitig
Hi,
Dadurch das mein bisheriger Versicherer mich im Schadenfall gekündigt hat, musste ich mich neu orientieren.
Habe ich auch rechtzeitig getan und woanders unterschrieben.
Trotzdem ist vom Amt mein Fahrzeug stillgelegt worden.
Frage: - da ich woanders bereits nahtlos Versicherungsschutz habe, ist der Brief sozusagen ungültig ?
Beste Antwort im Thema
Ein ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug (für das auch die Steuer entrichtet ist) wird nicht stillgelegt.
Vorher kommen auch noch Schreiben. Nur wenn man alles ignoriert wird dann letztendlich stillgelegt.
30 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 17. August 2019 um 19:44:42 Uhr:
Wenn einer seine Versichrungsangelegenheiten verdaddelt ist es ja kein einfacher Geschäftsvorgang mehr ... Mein Rekord in "Arm aber sexy" 5min warten und nach 20 min war alles erledigt, altmodische Wartemarken gibt es nicht mehr nur noch Termin bequem von Sofa aus online buchen ...Ja, mit den persönlichen Hilfen klappt auf wenig frequentieren Ämtern, auf dem Land? sehr gut, das stimmt ...
Sowas geht einfach nicht in einer +4 Mio. Metropole, das muss man halt akzeptieren das die Massen einfach zu groß sind ... aber grundsätzlich wenn man bei einem Sachbearbeiter ist und nach dem Motto wie in den Wald, so .... dann helfen die natürlich auch..
+4Mio Metropole? Welche in D ist das?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 17. August 2019 um 10:45:15 Uhr:
Ein VersicherungsWechsel beim zugelassenen Fahrzeug läuft ohne eVB.
...
Das ist definitiv falsch.
Ohne neue evb erfährt die Zulassungsstelle nicht von der neuen Versicherung. Vorgesehen ist hierfür die evb zur Übermittlung, von der der Halter nichts mitbekommt.
Link: https://www.evb-nummer.com/was-ist-eine-evb-zur-uebermittlung/
Ich würde sofort am Montag das Amt anrufen und mich erkundigen was Sache ist.
Ich vermute, dass die neue Verunsicherung entweder die Zulassungsstelle nicht benachrichtigt hat oder die evb Fehler enthielt (Name, Adresse Halter usw) und damit das Amt die evb abweisen musste. Ergo: weiter keine Versicherung vorhanden.
In diesem Fall würde ich der neuen Versicherung alle entstehenden Kosten auferlegen.
Hier wird von der 7 stelligen eVB gesprochen,die zum zulassen verwendet wird.
Was du meinst ist eine eVB Ü und diese wird übers KBA an die Zulassungsstelle Übermittelt und nur die wird für den Nachweis eines bestehenden VersicherungsSchutzes akzeptiert.
Weder eine eVB A noch die Antrags-VertragsUnterlagenUnterlagen oder die telefonische Mitteilung eines VersicherungsVertreters/Maklers weisen im Fall einer Anzeige nach 25 FZV den VersicherungsSchutz nach.
Gruß M
Ähnliche Themen
Richtig, erst die vom Amt korrekt verarbeitete evb ändert die Versicherung.
Nur OHNE evb tut sich gar nichts und ein Wechsel der Versicherung eines zugelassenen Pkws ohne evb ist unmöglich.
Bei einem Versicherungswechsel schickt der neue Versicherer die eVB automatisch an das KBA. Der Versicherungsnehmer bekommt davon nichts mit.
Zitat:
@ampfer schrieb am 18. August 2019 um 10:49:57 Uhr:
Richtig, erst die vom Amt korrekt verarbeitete evb ändert die Versicherung.
Nur OHNE evb tut sich gar nichts und ein Wechsel der Versicherung eines zugelassenen Pkws ohne evb ist unmöglich.
Dann schreib doch bitte das Ü mit dazu.
Bei den meisten FahrzeugHaltern ist eine eVB immer die 7 stellige Buchstaben Zahlen Kombination,die sie zum zulassen eines Kfz bekommen. Und mit der möchten sie dann auch die 25er Anzeige erledigen.
Und wie NDL bekommt der Halter von einer eVB Ü nichts mit,diese wird ausschließlich elektronisch verarbeitet, wenn sie denn fehlerfrei ist.
Gruß wo
...und wenn keine oder nur eine fehlerhafte eVB angekommen ist?
Wenn man sieht welcher Murks heutzutage an allen Ecken und Enden fabriziert wird, dann tut man gut daran alles und jeden zu überprüfen, nachzufragen und nicht darauf zu vertrauen, dass das schon irgendwie läuft... gerade wenn man, wie der TE ein nicht versichertes Auto rumstehen hat und eine Zwangsabmeldung droht.
Zitat:
@gast356 schrieb am 18. August 2019 um 11:05:50 Uhr:
...und wenn keine oder nur eine fehlerhafte eVB angekommen ist?Wenn man sieht welcher Murks heutzutage an allen Ecken und Enden fabriziert wird, dann tut man gut daran alles und jeden zu überprüfen, nachzufragen und nicht darauf zu vertrauen, dass das schon irgendwie läuft... gerade wenn man, wie der TE ein nicht versichertes Auto rumstehen hat und eine Zwangsabmeldung droht.
Um dies beurteilen zu können, fehlen leider noch Angaben vom TE... das fängt mit meiner 1. Frage an ihn an. Auch der Ablauf ist noch unklar...
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. August 2019 um 11:05:32 Uhr:
Zitat:
@ampfer schrieb am 18. August 2019 um 10:49:57 Uhr:
Richtig, erst die vom Amt korrekt verarbeitete evb ändert die Versicherung.
Nur OHNE evb tut sich gar nichts und ein Wechsel der Versicherung eines zugelassenen Pkws ohne evb ist unmöglich.Dann schreib doch bitte das Ü mit dazu.
Bei den meisten FahrzeugHaltern ist eine eVB immer die 7 stellige Buchstaben Zahlen Kombination,die sie zum zulassen eines Kfz bekommen. Und mit der möchten sie dann auch die 25er Anzeige erledigen.
Und wie NDL bekommt der Halter von einer eVB Ü nichts mit,diese wird ausschließlich elektronisch verarbeitet, wenn sie denn fehlerfrei ist.
Gruß wo
... alles richtig aber wenn sie nicht fehlerfrei ist, bekommt er es auch nicht mit und da beginnt oft das Problem. Bzw. es kommt das Schreiben vom Amt 🙂.
Und wie gesagt ohne evb geht nichts, die Aussage war falsch.
Zitat:
@ampfer schrieb am 18. August 2019 um 12:07:00 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. August 2019 um 11:05:32 Uhr:
Dann schreib doch bitte das Ü mit dazu.
Bei den meisten FahrzeugHaltern ist eine eVB immer die 7 stellige Buchstaben Zahlen Kombination,die sie zum zulassen eines Kfz bekommen. Und mit der möchten sie dann auch die 25er Anzeige erledigen.
Und wie NDL bekommt der Halter von einer eVB Ü nichts mit,diese wird ausschließlich elektronisch verarbeitet, wenn sie denn fehlerfrei ist.
Gruß wo
... alles richtig aber wenn sie nicht fehlerfrei ist, bekommt er es auch nicht mit und da beginnt oft das Problem. Bzw. es kommt das Schreiben vom Amt 🙂.
Und wie gesagt ohne evb geht nichts, die Aussage war falsch.
Fehler eingestehen gehört nicht zu deinen Stärken, oder? 😉
Zitat:
@ampfer schrieb am 18. August 2019 um 13:14:24 Uhr:
Wo war ein Fehler 😉?
Lies nochmal windelexpress Post. Dann wird es schon klar!
Naja, ohne nähere Angaben vom TE zum tatsächlichen Geschehen in diesem konkreten Fall werden wir hier weiterhin nur Spekulationen anstellen können...
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 18. August 2019 um 13:19:24 Uhr:
Zitat:
@ampfer schrieb am 18. August 2019 um 13:14:24 Uhr:
Wo war ein Fehler 😉?Lies nochmal windelexpress Post. Dann wird es schon klar!
Es war doch von Beginn an von einer EVB-Ü die Rede? Diese war ja im Beitrag verlinkt.
Als Beschäftigter beim GDV hätte ich es nicht besser formulieren können als Ampfer.
Der gröbste Unfug hier im Thread war der Beitrag, dass man zum Wechsel der Versicherung eines zugelassenen Fahrzeuges keine eVB-Nummer benötigt. Selbstverständlich ist diese erforderlich, vorgesehen ist an sich die eVB zur Übermittlung für solche Fälle, um den Versicherungsschutz wieder herzustellen akzeptieren die meisten Ämter auch die für diese Fälle nicht vorgesehene eVB zum Abruf.
Schön wäre, wenn sich der Threadersteller nun nochmals melden würde, wie die Sache weiterging.