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Stilllegung amtsseitig

Themenstarteram 17. August 2019 um 5:32

Hi,

Dadurch das mein bisheriger Versicherer mich im Schadenfall gekündigt hat, musste ich mich neu orientieren.

Habe ich auch rechtzeitig getan und woanders unterschrieben.

Trotzdem ist vom Amt mein Fahrzeug stillgelegt worden.

Frage: - da ich woanders bereits nahtlos Versicherungsschutz habe, ist der Brief sozusagen ungültig ?

Beste Antwort im Thema

Ein ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug (für das auch die Steuer entrichtet ist) wird nicht stillgelegt.

Vorher kommen auch noch Schreiben. Nur wenn man alles ignoriert wird dann letztendlich stillgelegt.

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Hast Du nur unterschrieben oder wurde auch Versicherungsschein ausgestellt, für den Du die Erstprämie pünktlich bezahlt hast?

Ein ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug (für das auch die Steuer entrichtet ist) wird nicht stillgelegt.

Vorher kommen auch noch Schreiben. Nur wenn man alles ignoriert wird dann letztendlich stillgelegt.

am 17. August 2019 um 7:55

...ich hatte so einen Fall noch nicht, aber ich "vermute" es wird nicht reichen einfach bei einem (anderen) Versicherer einen Haftpflicht abzuschließend.

Meiner Vermutung nach wird man sich von dem Versicherer eine entsprechende EVB-Nummer geben lassen müssen, die man der Zulassungsstelle mitteilt... denn woher sollen die wissen, dass das Fahrzeug jetzt bei der Versicherung XY versichert ist.

Und so lange keine neue EVB-Nummer vorliegt bzw. im Datensatz zu dem Fahrzeug eingetragen wird steht da "nicht versichert" drin... was entsprechende Maßnahmen auslöst.

Zitat:

@gast356 schrieb am 17. August 2019 um 09:55:52 Uhr:

...

Meiner Vermutung nach wird man sich von dem Versicherer eine entsprechende EVB-Nummer geben lassen müssen, die man der Zulassungsstelle mitteilt... denn woher sollen die wissen, dass das Fahrzeug jetzt bei der Versicherung XY versichert ist.

...

Machen das die versicherungen nicht automatisch? Ich habe beim reinen Versicherungswechsel aus Kostengründen:D noch nie eine neue eVB zum Amt geschickt ...

Zum Te, da kann man nicht viel sagen, das Beste wird sein, du kontaktierst schnellstmöglich deine versicherung und fragst nach was da los ist .... von Versicherung abgelehnt bis zu einem Übermittlungsfehler kann alles möglich sein...;)

am 17. August 2019 um 8:19

...stimmt, damals als ich zur HDI gewechselt bin hat das direkt die Versicherung gemacht - aber da hat sich auch ein örtlich ansäßiger Betreuer mit dem ich mehrfach in Kontakt stand drum gekümmert.

Ob das auch funktioniert, wenn das wie im Fall des TE nicht so ganz geregelt abläuft... der eine Versicherer die aufgekündigte Haftpflicht meldet und guckt das Haftungsrisiko planlos so schnell wie möglich los zu werden und vielleicht noch eine neu abgeschlossene Versicherung -evtl. noch so ne Online-Billig-Version- nicht ganz so motiviert sich nicht gerade darum reißt die Haftung so schnell wie möglich zu übernehmen.

Also ich würde in do einem Fall nicht darauf vertrauen und lieber ein paar zusätzliche Telefonate mit Versicherung und v.a. der Zulassungsstelle führen um sicher zu sein, dass alles läuft.

Ein VersicherungsWechsel beim zugelassenen Fahrzeug läuft ohne eVB.

Die eVB wird ausschließlich zum Zulassen eines Fzg verwendet und stellt einen vorläufigen Versicherungsschutz dar.

Ohne vorherige Ankündigung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung wird kein Fzg Entstempelt.

Den vollständigen Werdegang sollte der TE nochmal aufzählen. Einiges zwischen Kündigung durch den Vorversicherer und dem Entfernen der Siegel fehlt hier.

Gruß M

am 17. August 2019 um 9:09

...ob das über eine EVB-Nummer oder wie auch immer ist vom Prinzip her egal... wäre ich betroffen, würde ich halt dafür sorgen, dass die Zulassungsstelle Kenntnis vom neu abgeschlossenen Haftpflichtversicherung erhält - Notfalls würde ich mit den Verischerungunterlagen unterm Arm hinfahren um klarzustellen, dass das Fahrzeug (haftpflicht)versichert ist.

Ggf. würde der Sachbearbeiter schon sagen, was er noch braucht oder ob jetzt alles seinen Gang geht... mit den Leuten reden und man erfährt was - ich hab noch keinen getroffen der keine Auskunft gegeben bzw. einem nicht weitergeholfen hätte... auch wenn ich auf den Behörden mit meinen Sachen (Betriebserlaubnis für Baumschinen, Sondergenehemigungen, etc.) bestimmt kein einfacher Kunde bin.

Kommt auf das Bundesland/Amt an ...

z.B. viel Spass mit deinen Unterlagen unterm Arm in Berlin ohne Termin, evtl hilft dir die Putzfrau die man da auf dem Flur trifft:D:D:D

Die Unterlagen unterm Arm weisen gegenüber der Zulassungsstelle nichts nach. Die Versicherung hat ausschließlich auf elektronischem Wegen eine Bestätigung zu übermitteln. ( eVB-Ü)

Ist im Handbuch des GdV zur eVB auch nachzulesen.

Die Zeiten.dass VersicherungsWechsel per Hand eingearbeitet werden,sind lange vorbei.

Gruß M

Zitat:

@hightower0173 schrieb am 17. August 2019 um 07:32:19 Uhr:

Dadurch das mein bisheriger Versicherer mich im Schadenfall gekündigt hat, musste ich mich neu orientieren.

Habe ich auch rechtzeitig getan und woanders unterschrieben.

Trotzdem ist vom Amt mein Fahrzeug stillgelegt worden.

Frage: - da ich woanders bereits nahtlos Versicherungsschutz habe, ist der Brief sozusagen ungültig ?

Um diese Frage beantworten zu können, müßtest du uns schon die Chronologie des gesamten Vorgangs verraten.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 17. August 2019 um 08:51:43 Uhr:

Ein ordnungsgemäß versichertes Fahrzeug (für das auch die Steuer entrichtet ist) wird nicht stillgelegt.

Vorher kommen auch noch Schreiben. Nur wenn man alles ignoriert wird dann letztendlich stillgelegt.

seh ich genauso, aber wie so oft erfahren wir wahrscheinlich nur die Hälfte und auch das nur aus der rein subjektiven Warte des TE. Da ist sicher mehr vorher gelaufen.

am 17. August 2019 um 17:18

Zitat:

@tartra schrieb am 17. August 2019 um 11:12:39 Uhr:

Kommt auf das Bundesland/Amt an ...

z.B. viel Spass mit deinen Unterlagen unterm Arm in Berlin ohne Termin, evtl hilft dir die Putzfrau die man da auf dem Flur trifft:D:D:D

Tja, wie war das noch "sexy" sein wollen, aber nicht einmal genügend Pulver um sich die Sachbearbeiter / Beamten leisten zu können um die einfachsten Geschäftsvorgänge in einer für den Bürger erträglichen Zeit abwickeln zu können.

Von den letzten 5 Besuchen bei einer unserer Zulassungsstellen hab ich ab Ziehen der Wartenummer weniger als 15 Minuten gewartet. Und mehr als 1 Stunde hab ich noch nie bei irgendeiner Behörde gewartet.

Und mit den Unterlagen unterm Arm... das würde ich nicht schreiben, wenn ich nicht wüßte, dass bei uns hier die Sachbearbeiter einem weiterhelfen würden, wenn man mit den Unterlagen dort aufschlägt... zur Not würden die selbst zum Telefon greifen und Kontakt zur jeweiligen Versicherung aufnehmen.

Wenn die bei euch ne knallharte Massenabfertigung durchziehen gut... aber hier bei uns läuft das anders, wer sich anständig benimmt, Eigeninitiative zeigt, aber trotzdem nicht klar kommt und freundlich fragt dem wird geholfen... natürlich immer im Rahmen des rechtlich möglichen.

Wenn einer seine Versichrungsangelegenheiten verdaddelt ist es ja kein einfacher Geschäftsvorgang mehr ... Mein Rekord in "Arm aber sexy" 5min warten und nach 20 min war alles erledigt, altmodische Wartemarken gibt es nicht mehr nur noch Termin bequem von Sofa aus online buchen ...

Ja, mit den persönlichen Hilfen klappt auf wenig frequentieren Ämtern, auf dem Land? sehr gut, das stimmt ...

Sowas geht einfach nicht in einer +4 Mio. Metropole, das muss man halt akzeptieren das die Massen einfach zu groß sind ... aber grundsätzlich wenn man bei einem Sachbearbeiter ist und nach dem Motto wie in den Wald, so .... dann helfen die natürlich auch..

am 17. August 2019 um 18:22

...wozu Termin buchen, hinfahren, direkt 2m neben der Eingangstür parken, reingehen, Zettelchen ziehen, ein paar Minuten warten und rein... is wie so eine Art Großraumbüro mit 5 Schreibtischen + 1x Kasse... letzte Woche hab ich in 10 Minuten inkl. 8x Plakette abfräsen 4 Autos abgemeldet, einzig die Betriebserlaubnis für nen zulassungsfreien Radlader hat ein paar Minuten zusätzlich aufgehalten, weil ich da immer warten muß bis die eine Dame, die sich damit auskennt ihre Kundschaft abgefertig hat und ich zu ihr an den Schreibtisch kann.

Die anderen Sachbearbeiter reagieren, wenn sie irgendwelche Papiere von Baumaschinen, etc. sehen schon immer so... geh weg, nicht ich, kenn mich damit nicht aus... :D

Dafür bin ich aber immer freundlich und bring ihr die benötigten Papiere (§70 Ausnahmegenehmigung, Gutachten, Konformitätserklärung des Herstellers, Versicherungbestätigung) zusätzlich in Kopie mit... die kann sie dann immer gleich für ihre Unterlagen behalten und muß nicht selbst kopieren. ;)

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