Stillgelegtes Fahrzeug mit altem TÜV-Bericht zulassen?
Hi, mein Auto wurde bei einer Kontrolle Stillgelegt (BE erloschen).
Nun soll ich für die Wiederanmeldung einen aktuellen TÜV-Bericht vorlegen.
Der letzte ist erst 6 Monate alt. Kann ich diesen einfach bei der Zulassung vorlegen oder muss der Bericht jünger als die Stillegung sein?
Auto ist natürlich wieder in Ordnung gebracht, sonst fängt das Spiel bei der nächsten Kontrolle ja von vorne an.. 😉
Würd mir nur gern die TÜV-Kosten sparen.
Beste Antwort im Thema
Der Gutachter eines Überwachungsvereines ist der lange Arm der Verwaltung. Wenn also das Fahrzeug wegen einer fehlenden BE zwangsweise stillgelegt wurde, ist auf jeden Fall der Nachweis zu erbringen, dass der ordnungsgemäße Zustand wieder hergestellt wurde. Wenn dies die Verwaltung durch die Vorlage eines neuen HU Bericht verlangt, dann ist das eben so. Hier geführte Diskussion darüber sind also relativ sinnfrei und helfen dem TE auch nicht. Ansprechpartner ist seine zuständige Zulassungsstelle. @ TE was glaubst Du durch Deine Fragestellung hier zu erreichen.
45 Antworten
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 31. August 2018 um 16:27:16 Uhr:
Also es gab keinen Mängelbericht.
Es gab jedoch ein "Beschlagnahmungs-Protokoll".
Darauf steht jedoch nicht der genaue Grund, nur "wegen Verdachts auf erlöschen der BE".
Wie gesagt, die Polizei hat mich ganz normal kontrolliert, bei Auffälligkeiten ne ABE verlangt, gab es bei den 2 nicht, Fzg-Schein einkassiert, Kz so gelassen.
Deshalb ist es ja seltsam, dass die Zulassung ja garnicht weiss was nicht iO war.
Bzw müsste ich ein entsprechendes Dokument nicht unterschreiben alà "Geben sie den Verstoss zu"?
Man man man, warum schreiben hier Leute immer nur die Hälfe.
TE, wenn Du schon hier etwas wissen willst, dann schreibe gefälligst den kompletten Sachverhalt auf und nicht nur Brockenweise und dann auch noch falsch.
Hier sind Leute, die anderen gern helfen wollen. Nur so geht das nicht !
Immer dieses brockenweise bekannt geben und ändern des Eingangssachverhaltes.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. August 2018 um 17:01:20 Uhr:
Der Prüfer sieht kein Kennzeichen mit Siegel, hat keinen Fahrzeugschein, von daher wird er es in dem von dir geschilderten Fall als nicht zugelassen behandeln und den Bericht mitgeben.
Warum sieht der Prüfer kein Kennzeichen? Die sind noch immer am Auto dran.
@TE
derbeste meint,dass Du auch im ersten Post gleich alles zum Besten hättest geben können,nicht StückchenWeise. Ist dann ein etwas langer Eröffnungspost aber die Nachfragen fallen dann weg
Also das Fzg meldest Du nicht ab. Du baust den Schrott ab,was Du da angebastelt hast und kannst dann abwarten bis Post von der Zulassungsstelle kommt, weil die dann doch einen MängelBericht von der Rennleitung bekommen haben,oder Du rufst da mal an,ob schon was eingegangen ist.
Oberste Priorität ist,dass die Karre Mangelfrei ist. Das Dir kein MängelSchein ausgehändigt wurde, ist komisch,aber evtl hat der Beamte das einfach vergessen.
Wie hier schon erwähnt wurde, wie soll ein Halter wissen,welche Mängel zu beseitigen sind,wenn es keine Auflistung der Selbigen vorhanden ist.
Halter und Fahrzeugführer müssen ja nicht identisch sein. Und für den Nachweis der Vorschriftsmäßigkeit nach Paragraph 5 FZV gegenüber der Zulassungsstelle,ist der FahrzeugHalter verantwortlich.
Gruß M
@windelexpress Ich bezog mich damit auf den von DIR geschilderten Fall! Bitte richtig lesen und nun nicht beide Fälle durcheinander würfeln.
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Achso
Na auch da fährt der Halter noch mit einem Kennzeichen und dem Beschlagnahme Protokoll für's hintere durch die Gegend.
Gruß M
Die Polizei legt keine Fahrzeug, ohne eine vorangegangene Anordnung der Verwaltungsbehörde, zwangsweise still. Gehört nicht zu ihrem Aufgabenbereich.
Was sie durchaus machen kann, ist eine Untersagung der Weiterfahrt oder - falls der Fahrzeugführer sich nicht daran hält oder der Verdacht nahe liegt, er könne sich daran nicht halten, die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel bzw. des Fahrzeuges.
Also hier wurde lediglich die ZB 1 beschlagnahmt.
Von Untersagung der Weiterfahrt bzw Schlüssel einkassieren hat der TE nichts geschrieben.
Also ich gehe davon aus,dass der TE auch noch unterwegs ist mit dem Fahrzeug.
Gruß m
Na auf die Erklärung bin ich gespannt, wenn der TE bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein nicht vorlegen kann.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. August 2018 um 17:49:06 Uhr:
Also hier wurde lediglich die ZB 1 beschlagnahmt.Von Untersagung der Weiterfahrt bzw Schlüssel einkassieren hat der TE nichts geschrieben.
Also ich gehe davon aus,dass der TE auch noch unterwegs ist mit dem Fahrzeug.Gruß m
Sollte auch nur ein Hinweis sein, weil doch immer wieder einige der Meinung sind, dass die Polizei sowas macht.
Warum führt Uns Leser der TE auf eine völlig falsche Fährte.Er will ein Stillgelegtes Fahrzeug das gar nicht stillgelegt ist sondern nur die ZB1 beschlagnamt ist zulassen.
Na dann...
Ich führe niemand auf ne falsche Fährte sondern frage nach. War mir einfach nicht klar darüber was eigentlich Sache ist.
Dass evtl Einzelheiten soo wichtig sind, meine Güte.
Und dann mit der Keule schwingen "Warum dies und jenes nicht sofort und unverzüglich dargelegt wird!".
Von "helfen wollen" seh ich bei solchen Aussagen eher wenig.
Danke an den Rest, bin jetzt etwas schlauer! Werd am Montag halt nochmal bei der Zulassung nachfragen was die nun von mir wollen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 31. August 2018 um 17:50:43 Uhr:
Na auf die Erklärung bin ich gespannt, wenn der TE bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein nicht vorlegen kann.
Vergessen, keine Ahnung wo die ist oder einfach nichts sagen.
TBNR. 811100 oder 811106 macht 10.00 Euro, vorausgesetzt die technischen Mängel sind beseitigt.
Gruß M
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 31. August 2018 um 19:04:58 Uhr:
Na dann...
Ich führe niemand auf ne falsche Fährte sondern frage nach. War mir einfach nicht klar darüber was eigentlich Sache ist.
Dass evtl Einzelheiten soo wichtig sind, meine Güte.
Und dann mit der Keule schwingen "Warum dies und jenes nicht sofort und unverzüglich dargelegt wird!".
Von "helfen wollen" seh ich bei solchen Aussagen eher wenig.Danke an den Rest, bin jetzt etwas schlauer! Werd am Montag halt nochmal bei der Zulassung nachfragen was die nun von mir wollen.
Und eben diese Einzelheiten sind es die den Leser im Nebel tappen lassen!!!
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 31. August 2018 um 19:04:58 Uhr:
Na dann...
Ich führe niemand auf ne falsche Fährte sondern frage nach. War mir einfach nicht klar darüber was eigentlich Sache ist.
Dass evtl Einzelheiten soo wichtig sind, meine Güte.
Und dann mit der Keule schwingen "Warum dies und jenes nicht sofort und unverzüglich dargelegt wird!".
Von "helfen wollen" seh ich bei solchen Aussagen eher wenig.Danke an den Rest, bin jetzt etwas schlauer! Werd am Montag halt nochmal bei der Zulassung nachfragen was die nun von mir wollen.
Haha. wie einer der in der Kneipe ne Limo bestellt...
Bitteschön, ihre Limo..... Die ist ja gelb ! Ich will aber ne weisse!
Schön, hier eine weisse Limo.... Aber die ist ja so süss haben Sie keine Diätlimo?
Nerv, hier Diätlimo ohne Zucker.....Aber nicht soviel ! Ich wollte doch bloss ein kleines Glas!
Usw.usw.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Aug. 2018 um 19:7:09 Uhr:
@Schubbie schrieb am 31. August 2018 um 17:50:43 Uhr:
Na auf die Erklärung bin ich gespannt, wenn der TE bei einer Kontrolle den Fahrzeugschein nicht vorlegen kann.Vergessen, keine Ahnung wo die ist oder einfach nichts sagen.
TBNR. 811100 oder 811106 macht 10.00 Euro, vorausgesetzt die technischen Mängel sind beseitigt.
Gruß M
Und die Polizei erfährt bei Abfrage der Halterdaten nicht, dass die Zulassungsbescheinigung auf der Zulassungsstelle liegt?