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Steuern

Themenstarteram 19. Juli 2005 um 9:19

Hi,

auch wenn es nichts mit der Versicherung zu tun hat:

 

Ich glaube das es nun bald ein Jahr her ist, dass ich für meinen Wagen steuern gezahlt habe.

 

Ich frage mich jetzt, ob ich das nach einem Jahr automatisch überweisen muss, oder ob ich wieder einen Bescheid bekomme? Ich hab nämlich echt keine Ahnung mehr wann die dran waren.

Wie kann ich das raus bekommen? Wann genau ich das Fahrzeug angemeldet habe weiß ich nichtmehr, da das auch nicht im KFZ Schein steht, denn der wurde mittlerweile geändert, da der Halter verzogen war.

 

mfg

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35 Antworten
Themenstarteram 19. Juli 2005 um 16:46

@Bleman:

Naja ich warte jetzt einfach bis die mir was schicken, ne Mahnung oder so ...

 

mfg Sven

am 19. Juli 2005 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Torian

Auf meiner Abmeldebescheinigung steht, ich solle die Kontonummer zwecks Rückerstattung angeben.

Ist das notwendig? Der Staat wird ja eins und eins zusammenzählen können, und das Geld dorthin überweisen können, wo er es auch abgebucht hat, oder?

Nein, eigenartigerweise geht das nicht.

Ich habe es auch angegeben - gleich mit der Lastschrifteinzugsermächtigung.

Sonst kriegste nen Scheck - aber es geht so schneller :)

@svendrea:

Warum freiwillig extra Gebühren zahlen wenn du doch weißt, das Zahltermin ist?

Im Übrigen mal so:

Es scheint tatsächlich länderspezifische Eigenarten zu geben.

Hier in Sachsen wird nicht mehr vorher erinnert. Wer nicht zahlt, kriegt nen Mahnbescheid.

Oder es wird mit der Einkommenssteuerrückerstattung verrechnet.

Daher mein Einwand - ich werde nicht erinnert sondern muss selber dafür sorgen, dass jährlich zum Zeiptunkt das Geld da ist.

Stört mich nicht weiter da Einzugsermächtigung erteilt.

Dieses Vorgehen gilt bei uns hier übrigens für fast alle Steuerarten: Hundersteuer, Grundsteuer und was nicht so alles anfällt.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Im Übrigen mal so:

Es scheint tatsächlich länderspezifische Eigenarten zu geben.

Jepp, ich habe nun 3 Bundesländer durch. Thüringen hat mich damals nicht erinnert. Hessen erinnert und jetzt NRW auch.

Themenstarteram 19. Juli 2005 um 18:09

@Schreddi:

Aus 2 Gründen:

1. Ich weiß die Daten wo es hin überwiesen werden muss gar nicht

2. Ich habe frühstens nächsten Monat mit der Fälligkeit gerechnet und auch erst in 2 Wochen dann Geld dafür

 

Also warte ich den Bescheid ab und überweise dann innerhalb der gesetzten Frist.

 

mfg

am 21. Juli 2005 um 8:45

ichkenn es so, dass grundsätzlich keine rechnung verschickt wird, ausser nach der zulassung.

darin steht dann auch, dass man künfitg den betrag rechtzeitig überweisen soll.

es folgt dann keine rechnung mehr, sondern der zettel der dannn kommt, ist schon sowas wie ne zahlungserinnerung...

am 21. Juli 2005 um 10:00

Also ich meine dass das von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehändelt wird.

Bei manchen Finanzämtern kann man sogar nur noch das Lastschriftverfahren wählen.

Bei uns in NRW kommt jedes Jahr nen Bescheid. Ich weiss das weil für den Wagen meiner Frau gerade vor 2 Wochen der Bescheid gekommen ist, dasss die Steuer bis zum 31.07. fällig ist,

MfG

Motoele

Zitat:

Original geschrieben von motoele

Bei manchen Finanzämtern kann man sogar nur noch das Lastschriftverfahren wählen.

KANN ist gut. In Hessen ist es Pflicht daran teilzunehmen, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

am 21. Juli 2005 um 11:59

Deswegen sage ich ja dass das überall unterschiedlich ist.

In NRW kanst du wählen ob per Überweisung oder per Bankeinzug.

MfG

Motoele

Bei mir - auch NRW (Bonn) - kann man zwar wählen, ob Lastschrift oder nicht, aber wie gesagt gibt es keinen jährlichen Bescheid.

Da die Bundesländer für die Finanzangelegenheiten zuständig sind, hängt es vom Bundesland ab, ob es nur noch mit Einzugsermächtigung geht oder ob es jährlich einen Bescheid gibt.

am 21. Juli 2005 um 15:00

Sag ich ja die ganze Zeit

Seit Ihr sicher das es jedes Jahr einen Bescheid gibt?

Meines Wissens wird die Kfz-Steuer nur einmal festgesetzt (=Bescheid) und nur bei Änderungen wird ein neuer Bescheid erstellt.

Die jährlichen Schreiben sind m.E. nur freiwillige Erinnerungen an die bevorstehenden Zahlungen aber kein neuer Bescheid.

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Seit Ihr sicher das es jedes Jahr einen Bescheid gibt?

Meines Wissens wird die Kfz-Steuer nur einmal festgesetzt (=Bescheid) und nur bei Änderungen wird ein neuer Bescheid erstellt.

Die jährlichen Schreiben sind m.E. nur freiwillige Erinnerungen an die bevorstehenden Zahlungen aber kein neuer Bescheid.

siehe 3 Beiträge weiter oben :D

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

KANN ist gut. In Hessen ist es Pflicht daran teilzunehmen, sonst wird das Fahrzeug nicht zugelassen.

Ist aber easy zu umgehen.

Bei der Anmeldung irgendeine Phantasie-Kontonummer angeben (hatte damals die eines Sparkontos genommen, das ich irgendwann mal bei einer anderen Bank hatte, mit der ich jetzt nichts mehr zu tun habe)

Die Abbuchung geht dann in die Wurst, und man bekommt eine Zahlungserinnerung. Den Betrag dann gleich überweisen (oder besser noch per Bareinzahlung, die 3 Euro mehr ist mir das wert), und das dann halt auch im nächsten Jahr usw. nicht vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von dabrifa

Ist aber easy zu umgehen.

Bei der Anmeldung irgendeine Phantasie-Kontonummer angeben (hatte damals die eines Sparkontos genommen, das ich irgendwann mal bei einer anderen Bank hatte, mit der ich jetzt nichts mehr zu tun habe)

Die Abbuchung geht dann in die Wurst, und man bekommt eine Zahlungserinnerung. Den Betrag dann gleich überweisen (oder besser noch per Bareinzahlung, die 3 Euro mehr ist mir das wert), und das dann halt auch im nächsten Jahr usw. nicht vergessen.

Aha, und was bringt der Terz aus höheren Kosten für Dich?

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