Steuerkette muss direkt nach Kauf von Gebrauchtwagen erneuert werden, wer zahlt und wie?
Ich habe mir vor einer Woche einen Polo 1.2l, EZ 2004 mit einer bisherigen Laufleistung von 106.000km bei einem Händler gekauft, dieser ist in einem grundsätzlich gepflegten Zustand, da ich selbst aber wenig Ahnung vom technischen Apsekt von Autos habe, habe ich ihn zum Durchchecken noch einmal in eine Werkstatt geschickt. Dort wurde mir gesagt, das Auto sei soweit in Ordnung, nur muss die Steuerkette dringend ausgetauscht werden, da sie sicher keine 5.000 Kilometer mehr übersteht und dann im schlimmsten Fall ein Motorschaden ansteht.
Ich habe daraufhin den Kaufvertrag kontrolliert, dort war die Steuerkette nicht als defekt vergleichbares gelistet! Die Aussage der Werkstatt werde ich natürlich noch einmal von einer anderen bestätigen lassen, da es sicher nicht die erste wäre, die versucht nur irgendwie Geld zu machen.
Nur ist hier die Frage, bin ich jetzt der Dumme und muss für die Reparatur aufkommen oder fällt die Steuerkette unter die Gewährleistung und wenn ja, wie mache ich meinen Anspruch hier geltend, ohne das sich der Händler doch irgendwie herauswindet und ich auf den Kosten sitzen bleibe? Ich habe mir so etwas leider noch wenig Erfahrung und etwas Angst, über den Tisch gezogen zu werden!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@romanusko schrieb am 10. August 2016 um 00:21:30 Uhr:
Sehe ich genau so. Besser hätte man es nicht schreiben können. Der Verkäufer haftet volle 6 Monate nach Verkauf. Danach erlischt der Anspruch ersatzlos.
Das ist natürlich Unsinn.
Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos, muss der Händler generell zwei Jahre für Mängel aufkommen. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden. Hat eine Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf einen Mangel, muss nicht der Kunde den zumeist mühsamen Beweis erbringen, dass der Mangel schon beim Kauf existiert hat. Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, muss der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist.
Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Ob der Verkäufer für den Mangel an einer Ware haften muss, hängt einzig und allein davon ab, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser Fehler/Defekt schon existiert hat oder
im Keim bereits angelegt war, als das Produkt dem Käufer übergeben wurde.
Für die normale Abnutzung von Teilen, die einem Verschleiß unterliegen, muss der Verkäufer jedoch nicht aufkommen. In der Praxis kann dies natürlich zu Streit führen, denn die Abgrenzung zwischen "Verschleiß" und einem Sachmangel ist oft alles andere als einfach. Laut Gesetz ist eine Sache dann frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Es kommt bei der Frage, ob ein Sachmangel oder nur "Verschleiß" vorliegt, also auch immer darauf an, was ein Durchschnittskäufer in der konkreten Situation von der Sache erwarten durfte. Hier sind dann die genauen Umstände im jeweiligen Fall zu berücksichtigen, so zum Beispiel auch der Kaufpreis
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Der händler haftet dafür, wenn es defekt geht. Nur ist es ja nur nicht defekt.. da weiss ich nicht wie es damit aussieht.
Würde da mal aufjedenfall beim händler aufschlagen, zumal wenn er es nun repariert , günstiger wird, als wenn der motor in den ersten 6monaten hoips geht..
Es kommt bei dieser Rechtsfrage allein darauf an, ob in rechtlicher Hinsicht ein Fehler vorliegt. Das ist der Fall, wenn ein vom Hersteller vorgegebenes Wechselintervall überschritten ist. Ob der Motor nun schon im Eimer ist oder nicht, das ist einfach nur total Bockwurst.
Auch wenn ich mich wiederhole:
Es gibt keinen vorgesehenen Wechselintervall für die Steuerkette!
Die ist ursprünglich von VW so konstruiert worden, dass sie das ganze Motorenleben lang halten soll.
Dass dies nicht der Fall ist, hat sich erst mit der Zeit rausgestellt.
So doof kann man eigentlich nicht sein. Oder man ist trollig drauf. Christian, Christian ... diese Dummdudelei hält schon mehrere accountlebenlang.
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Wie hoch sind den die Kosten? Wäre für dich ein 50:50 Regelung möglich. Könnte man dem Händler mal anbieten.
Wenn der Motor im nächsten Jahr hops geht, dann wird er den ganzen Motor zahlen müssen, jetzt nur die Steuerkette.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 10. August 2016 um 22:19:14 Uhr:
So doof kann man eigentlich nicht sein. Oder man ist trollig drauf. Christian, Christian ... diese Dummdudelei hält schon mehrere accountlebenlang.
Grundsätzlich gebe ich Dir recht was unseren geliebten Accounttänzer angeht, aber in diesem Fall hat tatsächlich er recht. Es gibt keinen festen Wechselintervall von der Steuerkette. Diese ist grundsätzlich nur im Schadensfall, sprich wenn sie rasselt, zu tauschen.
Ich würde fast drauf wetten, dass sein Totenschein in Arbeit ist. 😉
Beim tsi wurde mir vom Freundlichen gesagt, dass der Hersteller die Steuerkette wegen der häufigen Motorschäden auf ein festes Wechselintervall von 60 tkm gesetzt hat. Der Vorteil gegenüber dem Zahnriemen ist dann der, dass es nicht unter 1k€ zu machen ist 🙂. Halt eine Frage des Blickwinkels. Da sollen mehrere Motoren betroffen sein. Das mit dem Wechsel beim Rasseln habe ich für den 1.2 tfsi auch gehört. Alles Scheixmotoren, was die da für 150 tkm Soll-Lebensdauer auf den Markt schmeißen 🙂
Bei meinem Lieblingsauto stand auch mal 120 tkm für den ZR im Serviceheft. Später ging's auf 90 tkm runter. Schließlich landete das feste ZR-Intervall bei 60 tkm und/oder 4 Jahre und wurde vom FOH dann auch so vermerkt.
Das Fahrzeug des Te ist Baujahr 2004. Damals gab es noch keinen 1,2 TSI Motor!! Ersten TSI - Motor gab es erst 2005/2006 (?), aber zunächst nur als 1,4 TSI.
Te hat vermutlich den 3-Zylinder Otto Motor, der seinerzeit als einziger mit Steuerkette ausgestattet wurde.
Auch diese Steuerkette machte viele Probleme, war aber von VW als wartungsfrei eingestuft worden.
O.
Ja, deshalb sollte der TE ja auch mal direkt bei VW nachfragen. Die Einstufung bei Werksauslieferung ohne Wechselintervall ist es nicht unbedingt. Das wird ja auch gerne während der "Entwicklung am Kunden" nachträglich geändert. Wenn der Motor darunter fällt, dann kann er den Wechsel vom Händler sofort verlangen.
@ berlin-paul: Da wurde Dir aber ein gewaltiger Bären aufgebunden. Bei einer Beanstandung der Kette wird diese zuerst gemessen und bei zu großem Spiel gegen einen Reparatursatz ersetzt.
*Eigenwerbung an*
Und es kostet auch keine 1.000,- €. Zumindest bei uns.
*Eigenwerbung aus*
Aber Du kannst Dir ja den Spaß machen, den netten "Kollegen" mal um eine schriftliche Bestätigung oder ein offizielles Schriftstück der VW AG über den festen Wechselintervall bitten. Aber bitte das Hochladen nicht vergessen 😉
Du siehst doch, dass ich ein Rüsselsheimer Wohnzimmer bewege und am Leben halte 🙂.
Bei dem tsi ging es um den Golf eines Freundes. Der hatte bei 37tkm einen größeren Motorschaden. Nach einigem Stress und dem Besuch von Technikern der Motorenabteilung aus WOB hatte VW aus "Kulanz" einen neuen Motor hingestellt. In dem Zusammenhang wurde das mit dem 60 tkm Intervall gesagt. Ist keine Erfindung von mir.
Wenn Du nun aber direkt an der Quelle sitzt ... 🙂
Auch wenn es OT ist. Darf man Fragen in wie weit Stress? Immerhin ist es mehr als unüblich, dass jemand von WOB (oder auch ING) zu einem ins Haus kommt.
Zitat:
@J_Novi schrieb am 12. August 2016 um 21:23:18 Uhr:
Auch wenn es OT ist. Darf man Fragen in wie weit Stress? Immerhin ist es mehr als unüblich, dass jemand von WOB (oder auch ING) zu einem ins Haus kommt.
Ich schätze, dass Du die Spitze mit dem Wohnzimmer, ziemlich missverstanden hast. 🙂
Klar. Ich spreche auch ein klein wenig benzinerisch 🙂
Unrunder Lauf, starker Leistungsverlust, variierend aussetzende Zylinder, ein untypisch chemischer Abgasgeruch und eine viel zu niedrige Kompression. Die wirkliche Ursache war nicht herauszufinden. Der Vertragshändler war an dem Teil verzweifelt und hatte die Werkstechniker um Unterstützung gebeten (aus welchem Werk die jetzt kamen, das weiß ich nicht). Als dann der neue Motor mit allem Schnickschnack drin war, lief der auch nicht ruhig. Da haben sie ihn sofort wieder abgestellt und letztlich eine Spritprobe im Labor untersuchen lassen. Da fanden sich irgendwelche Esther im Sprit, die so wohl nicht rein gehören und auch nirgends in der Kette zwischen der Raffinerie bis zum Zapfhahn eingesetzt werden dürfen. Es war total kurios und was es letztlich gewesen ist, das wurde nicht ausermittelt. Wäre wohl auch zu teuer geworden.
Die letzte Betankung hatte er im Urlaubsort gemacht. Nach 5 km war der Motor dann ausgegangen und der Wagen wurde zur nächsten Werke im Ort gebracht. Die hatten keine Idee zu dem Problem. Dann gings huckepack in die Heimat zum dortigen Vertragshändler. Andere "Tankopfer" konnte er nicht mehr auftreiben. Bei seinem Golf wurden der Tank und Leitungen gespült, KSP, Filter, Gummichläuche und die EV's kamen vorsorglich auch noch neu.
Da die Garantiezeit damals 2 Monate rum war, war er froh, dass VW den Motor und die Peripherie gesponsert hat und er nur 1,5 k€ bei den Arbeitskosten dazu legen musste.
Meine Vermutung war, dass die Verbrennung von dem Zeug ein sehr aggressives Abgas erzeugt haben könnte, das Folgen in der Mechanik hatte und über die ggf. aus dem Tritt gekommene Abgasregelung den unrunden Lauf verursachte. Das ist allerdings nur ein halbwegs plausibles Denkmodell. Was es wirklich war, das weiß keiner.
Norbert, jetzt hast Du mich missverstanden. Mit ins Haus ging ich von meiner Seite aus. Ins Haus -> Werkstatt.
@ berlin-paul. Ok, dass war wirklich eine sehr spezieller Fall.