Steuer für 50 ccm bis 125 ccm
Hallo Leute, ende der 90er Jahre wurde eine Steuer für 50er (mit amtl. Kennzeichen) und 125er eingeführt. Damals soll der Preis für die 50er bei 3 Mark gelegen und bei der 125er bei 18 Mark/Jahr gelegen haben. Wie hoch sind die Preise heute?
23 Antworten
Moin,
das ist sicherlich kostenpflicht - für mich?
Habe ich eine Chance die offensichtlich unrechtmäßig eingezogenen Steuern zurück zu bekommen? Offensichtlich hat ja ein Sachbearbeiter bei Zulassung des Fahrzeuges seine Sorgfaltspflicht grob verletzt.
Neu-Ling
Du hast die gebotene Sorgfalt ausser Acht gelassen.
Der Sachbearbeiter wird von der Stadt bezahlt und soll Geld in deren Kasse spülen. Das hat er auch gemacht. 😉
Keine Chance.
Es fehlt schon an der Unrechtmäßigkeit, die Zulassung ist so legal.
Und wenn sie es nicht wäre, wärest auch Du in der Verantwortung!
Moin,
Stimmt, ich hätte mich vorab darüber informieren müssen, ob das Fahrzeug Steuerpflichtig ist oder nicht. Der Sachbearbeiter hat aber einen Fehler gemacht, das ist unbestreitbar.
Neu-Ling
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Zitat:
Original geschrieben von neu-ling
...
Das bedeuet ich muss die Papiere ändern?!
...
Jep, das meinte ich oben mit
umschlüsselnZitat:
Original geschrieben von neu-ling
...
Der Sachbearbeiter hat aber einen Fehler gemacht, das ist unbestreitbar.
...
Nein, der Bearbeiter ist nach Sachlage vorgegangen. In den Papieren stand nichts von "Leichtkraftrad" - da gibt es grundsätzlich nichts dran rumzudeuten. Und diese Kategorisierung erfolgt erstmalig vom Hersteller.
Wenn Du etwas anderes willst, musst Du Belege beibringen, die eine Umschreibung auf eine andere FZ-Klasse rechtfertigen. Darauf bezieht sich mein Hinweis auf das Gespräch mit der Zulassungsstelle und den Briefkopien in meinem früheren Post.
Und jetzt auf der Zulassungsstelle rumzupoltern macht die Sache nicht einfacher. Das regelt man unter zivilisierten Menschen freundlich sachlich.
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Hier -auf der Zulassungsstelle Solingen- wurde die Änderung / Umschlüsselung ohne Papierkram durchgeführt.
Unter 125 ccm, weniger als 11 kw/ 15 PS = Leichtkraftrad!
Das wurde auch nicht extra berechnet, vermutlich weil ein neuer Brief bzw. die Zulassungsbestätigungen I & II wegen Halterwechsel gebührenpflichtig ausgefertigt wurden.
Und Mischa hat meiner Meinung nach völlig Recht: Der Beamte hat richtig gehandelt. Er hat sich nach den Papieren gerichtet, und die sind "amtlich".
Ich habe seinerzeit die Sachbearbeiterin gefragt, warum die Vespa steuerpflichtig ist und mein anderer 125er Roller nicht. Daraufhin hat sie die Eintragung geändert. Hätte ich nichts gesagt, wäre vermutlich die Umschlüsselung / Änderung nicht erfolgt.
Zitat:
Nein, der Bearbeiter ist nach Sachlage vorgegangen. In den Papieren stand nichts von "Leichtkraftrad" - da gibt es grundsätzlich nichts dran rumzudeuten. Und diese Kategorisierung erfolgt erstmalig vom Hersteller.Zitat:
Original geschrieben von neu-ling
...
Der Sachbearbeiter hat aber einen Fehler gemacht, das ist unbestreitbar.
...Wenn Du etwas anderes willst, musst Du Belege beibringen, die eine Umschreibung auf eine andere FZ-Klasse rechtfertigen. Darauf bezieht sich mein Hinweis auf das Gespräch mit der Zulassungsstelle und den Briefkopien in meinem früheren Post.
Und jetzt auf der Zulassungsstelle rumzupoltern macht die Sache nicht einfacher. Das regelt man unter zivilisierten Menschen freundlich sachlich.
Moin,
von herumpoltern war, soviel ich hier lesen kann, überhaupt keine Rede, vielmehr geht es um die Klärung der Sachlage, bevor ich vielleicht bei der Behörde vorstellig werde. Ein freundlicher Anruf bei der KFZ-Zulassungsstelle hat ergeben daß da "wohl grundsätzlich etwas schief gelaufen sei" und ich mit den Unterlagen umgehend einen Termin vereinbaren sollte. "Fahrzeuge bis 125cm³ und max. 10kW sind grundsätzlich von der KFZ-Steuer befreit, unabhäng davon wie das Fahrzeug vom Hersteller betitelt wird. Quad, Roller, KRAD, Leichtkraftrad, LKRAD, mit oder ohne Leistungsbeschränkung seien völlig irrelevante Angaben, es zählten lediglich die technischen Daten."
Ich möchte "nichts anderes", keine Extrawurst. Ich möchte nur nicht durch den Fehler eines Anderen, in diesem Falle eines Beamten einer Behörde, unrechtmäßig benachteiligt werden.
Neu-Ling
Update:
Ein weiterer Anruf bei der Zulassungsstelle bei einem darauf spezialisierten Sachbearbeiter hat ergeben daß die Zulasung falsch vorgenommen wurde und das Zoll-Amt hierüber benachrichtigt wurde, die "überzahlten" Steuern zurück zu überweisen.
Es gab nun ein Schreiben von der Zulassungsstelle an mich mit der Bitte dem Zoll schriftlich meine IBAN mitzuteilen. Mal sehen was dabei raus kommt. Das Schreiben hatte fast entschuldigenden Charakter ;-) Ein weiteres Schreiben ging an den Zoll.
Neu-Ling