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Steuer für 50 ccm bis 125 ccm

Themenstarteram 4. Juli 2008 um 18:44

Hallo Leute, ende der 90er Jahre wurde eine Steuer für 50er (mit amtl. Kennzeichen) und 125er eingeführt. Damals soll der Preis für die 50er bei 3 Mark gelegen und bei der 125er bei 18 Mark/Jahr gelegen haben. Wie hoch sind die Preise heute?

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23 Antworten

Bis 11kW und 125ccm gibt es keine Steuer...

am 4. Juli 2008 um 20:15

...Es sei denn die 125er ist als "Kraftrad m. LB" eingetragen... Dann kostet es bei uns im Bezirk ganze 9 euro Kraftfahrzeugsteuer... ;) Selbst schon gesehen so ´nen Bescheid!!!

MfG Flo

Zitat:

Original geschrieben von angers86c

...Es sei denn die 125er ist als "Kraftrad m. LB" eingetragen... Dann kostet es bei uns im Bezirk ganze 9 euro Kraftfahrzeugsteuer... ;) Selbst schon gesehen so ´nen Bescheid!!!

So ein Bescheid ist _illegal_.

http://www.bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#3

am 5. Juli 2008 um 8:25

Die 125ccm Roller sind bis 15PS Steuerfrei!!!! Ne Aprilia RS 125 mit 125ccm und 30 PS z.b. kostet Steuern.

am 5. Juli 2008 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von tomS

So ein Bescheid ist _illegal_.

http://www.bundesrecht.juris.de/kraftstg/__3.html

http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm#3

Hmm okay... Also hab Deine beiden Links mal kurz durchflogen aber so schnell Nix Besonderes zu den 125ern finden können...

Naja, also durch meinen Bekanntenkreis und mich selbst weiß ich, dass bei 125ern bis 15PS die aber als "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung" eingetragen sind durchaus Steuerbescheide ausgegeben werden!

Hab hier noch einen liegen, kann den gern mal scannen...

Steht in der Zulassung "Leichtkraftrad" oder Ähnliches drin sind auch die 125er bis 15PS bei uns Steuerfrei...

Aprilia RS, Cagiva Mito, Honda NSR, etc. fallen da ja eh aus der Rolle, da offen mehr als 15PS ;)

Gruß,

Flo

am 5. Juli 2008 um 9:21

Ja, das passiert immer mal, weil natürlich auch Behörden (Finanzamt und Zulassungsstellen) pfuschen!

Dazu mal meine Geschichte:

Mein Zweirad, 150ccm-12 PS, baue ich wg. Versicherung auf 125ccm-10PS mit Originalteilen des Herstellers um. TÜV-Eintragung mit der Bescheinigung des Herstellers kein Problem. Eintragung dann bei der Zulassungsstelle - keine Problem.

Dann wurde die Steuerpflicht für 125ccm aufgehoben, von der ich aber nichts erfahren habe. Ich habe die Steuer bezahlt, bzw. auch mal vergessen zu bezahlen. Für die vergessenen Zahlungen erhalte ich Jahre später eine Mahnung vom Finanzamt. Mein Anruf dort ergab, dass aufgrund des niedrigen jährlichen Betrages dieser immer "durchgeruscht" sei und man erst jetzt das bemerkt habe. Mein Hinweis, dass doch schon seit längerem keine Steuerpflicht (ich hatte mich zwischenzeitlich informiert) mehr besteht, lies den Finanzamtsmenschen aufhorchen, aber er meinte, dass das nicht angehen könne, weil sie dann eine Mitteilung der Zulasungsstelle erhalten hätten....

Als ich dann bei der Zulassungsstelle anrief und das Problem klären wollte, sagte die "Tante" bei der Zulassungsstelle, dass ich beweise müsse, dass die Zulassungsstelle die Hubraumreduzierungseintragung vorgenommen habe! Mit standen die Haare zu Berge. Ich habe Kfz-Brief/Schein mit den Eintragungen der Behörde/Siegel p.p. und soll vierzig KM fahren um ihnen das zu beweisen - weil deren Unterlagen/EDV nicht in Ordnung sind?

Ich habe eine Kopie meines Kfz-Scheins mit den Eintragungen an den Amtsleiter der Behörde gesandt und um Klärung gebeten. Die erfolgte dann auch gleich und das Problem Finanzamt und Steuern war geklärt. Ich habe dann auch noch erfahren, dass der Pfusch bei der Umstellung auf EDV in der Zulassungsstelle passiert sei: man hatte die technischen Daten bei meiner Erstzulassung des Fahrzeugs eingetragen, aber nicht die der späteren Leistungsreduzierung.

Also: hin zum Finanzamt und auch die "Nicht-Steuerpflicht" hinweisen. Wenn die unbeweglich sind zur Zulassungsstelle und die bitten eine entsprechende Nachricht ans Finanzamt zu schicken...

am 5. Juli 2008 um 9:38

Hach ja, sehr interessanter Bericht... Sollte mir nochmal so etwas vor die Augen kommen werde ich auch mal beim Finanzamt vorstellig werden... Gut zu wissen...

In meinemm Bekanntenkreis werde ich das auch mal bekannt geben...

Ich danke Dir für die ausführliche Ausführung!

Also definitiv: Roller und Mopeds bis 125ccm und 11KW sind von der Steuerpflicht befreit, egal als was eingetragen...

Gruß,

Flo

am 15. August 2014 um 9:51

Die Besteuerung scheint auch etwas mit dem Alter zu tun zu haben. Allerdings kann ich keine Fundstellen beibringen, die das klar belegen.

Für eine Vespa 124ccm, Bj. 1994 muß ich Steuer berappen, für einen Honda Spacy 124ccm, Bj. 1997 nicht. Beide Fahrzeuge sind Leichtkrafträder ohne Leistungsbeschränkung, Vespa Zweitakter, Honda Viertakter. Das sollte aber unerheblich sein, da es bei Krafträdern generell keine Unterscheidung nach Schadstoffklassen gibt.

Bei der Zulassung der Vespa hat die freundliche Dame auf dem Amt bei der Ausfertigung des neuen Kfz.- Briefs, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2, die Fahrzeugklasse von "Leichtkraftrad mit Leistungsbeschränkung" auf "Leichtkraftrad" geändert und meinte noch, dass ich nun keine Steuern zahlen müsse.

Später kam ein Bescheid vom Zoll, der anstelle des Finanzamtes neuerdings die Kfz.- Steuer einzieht ein Bescheid. Da die Signorina ein Saisonkennzeichen hat und in 2014 nicht den vollen Zeitraum zugelassen ist, sollte ich € 3.- (i. W. drei Euro) bezahlen, in den Folgejahren € 9.-

Später kam ein neuer Bescheid, in dem der Zoll "wegen eines Systemfehleres" großzügig auf die € 3.- für 2014 verzichtet; in den Folgejahren muß ich dennoch € 9.- entrichten.

Da weint der Amtsschimmel, weil nach Abzug der Verwaltungskosten nicht mehr viel für Hafer übrigbleiben dürfte.

Moinsen,

auch wenn dieser Thread schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat: Leichtkrafträder sind, nach wie vor, nicht steuerpflichtig. Auch das Baujahr spielt keine Rolle

Siehe § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Zitat:

§ 3 Ausnahmen von der Besteuerung

Von der Steuer befreit ist das Halten von

1. Fahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind;

und nach der

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Zitat:

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) ...

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,

b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,

c) Leichtkrafträder,

d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,

...

http://www.motorroller-info.de/steuer_125.html

http://www.adac.de/.../default.aspx

http://community.motorradonline.de/.../...25ccm-leichtkraftrad_2458409

http://www.tarifcheck24.com/motorradversicherung/kfz-steuer/

http://www.finanzvergleich.de/.../die-bemessung-der-kfz-steuer.html

etc pp

am 18. August 2014 um 13:59

...auf eben diese Fundstellen / Gesetzestexte habe ich in dem Widerspruch angegeben. Ich gehe davon aus, dass die Leute beim Zoll nicht wirklich auf die neune Aufgaben vorbereitet wurden und es darum zu solchen Vorfällen kommt.

Frank

am 23. August 2014 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von SG_Frank

...auf eben diese Fundstellen / Gesetzestexte habe ich in dem Widerspruch angegeben. Ich gehe davon aus, dass die Leute beim Zoll nicht wirklich auf die neune Aufgaben vorbereitet wurden und es darum zu solchen Vorfällen kommt.

Frank

Moin,

ich habe seit Jahren eine Piaggio PK80 EZ 30.05.1983 mit von mir nachträglichem eingetragenen origina.Piaggio-Umbau auf 100ccm (um damals die 80km/h Grenze zu "knacken" und somit bei der Versicherung nicht in den teuren "80er"Tarif zu fallen.

Das Fahrzeug ist seit Beginn meiner Zulassung immer Steuerfrei gewesen. Eingetragen in der am 25.07.2001 neu erteilten Betriebserlaubnis (der alte Brief wurde mit nach Umbau des Motors entwertet) ist: KRAFTRAD, LEICHTKRAFTRAD. Leistung 4KW, höchstgeschwindgket 82km/h

Nochmal: Dieses Fahrzeug ist seit jeher Steuerfrei, es gab nie einen Bescheid.

 

Parallel dazu habe ich seit seit 18.10.2000 eine 1994er Piaggio SKR 125, dieses Fahrzeug hat einen "klassischen" Kfz-Brief, natürlich noch den alten, mit dem Vorbesitzern drin. Der Roller hat 124ccm, 10kW Leistung und ist im Brief & Schein als KRAD, ROLLER M. LEISTUNGSBESCHRAENK. eingetragen.

Ich werde Jahr führ Jahr dafür vom Finanzamt und nun vom Zoll zur Zahlung von Kfz-Steuer von ein ca. 18 EUR herangezogen.

Ist das Rechtens? Kann ich die evtl. nicht rechtens bezahlten Steuern zurückfordern?

viele Grüße

Neu-Ling

 

 

Moinsen,

Zitat:

Original geschrieben von neu-ling

...

Der Roller hat 124ccm, 10kW Leistung und ist im Brief & Schein als KRAD, ROLLER M. LEISTUNGSBESCHRAENK. eingetragen.

Ich werde Jahr führ Jahr dafür vom Finanzamt und nun vom Zoll zur Zahlung von Kfz-Steuer von ein ca. 18 EUR herangezogen.

Ist das Rechtens? Kann ich die evtl. nicht rechtens bezahlten Steuern zurückfordern?

...

ja, sicher! Ist ja kein Leichtkraftrad. Das wird es ja nicht automatisch, bloß weil die Leistungsdaten in den Grenzen liegen - muß auch so im Schein stehen!

Vielleicht mal auf der Zulassungsstelle nachfragen und ggf. umschlüsseln lassen. Vorab Kopien von Zulassungsbescheinigungen besorgen, in denen das Teil als Leichtkraftrad geführt ist.

Bonne chance

am 23. August 2014 um 16:04

Als ich die Vespa PX 125 zugelassen habe, hat die Dame auf der Zulassungsstelle den alten Kfz.- Brief, dem "Krad, Roller m. LB. " und 6 kw / 8 PS entwertet und im neuen Brief bzw. Zulassungsbescheinigung "Krad, Leichtkraftrad" eingetragen und meinte, nun wäre das mit der Steuer passé. Vielleicht hilft Dir das schon weiter.

Die Steuerbefreiung für die 125er wurde 1995 beschlossen. Das heißt, Deine SKR und mein Vespa waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung steuerpflichtig. Da Vater Staat bekanntlich ein einnehmendes Wesen hat, hat er die Steuer dann kommentarlos weiter kassiert. Obwohl ein Grund für die Steuerbefreiung gewesen sein soll, dass es sich nicht lohnt, Kleinbeträge einzuziehen.

Geld zurück gibt es wohl nicht. Soweit mir bekannt, muß man dazu innerhalb einer Frist (vier Wochen?)nach Erhalt des Bescheides Einspruch einlegen.

Verwechselst Du evtl. bei den genannten 18.- Geld Euro mit D- Mark? Bei einem Steuersatz von € 1,84 pro angefangene 25ccm macht das für einen 125er

5 x 1,84 = € 9,20, gerundet €9.-

Ich habe jedenfalls Widerspruch eingelegt und bin gespannt, was der Zoll antwortet.

am 25. August 2014 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von MicSan

 

ja, sicher! Ist ja kein Leichtkraftrad. Das wird es ja nicht automatisch, bloß weil die Leistungsdaten in den Grenzen liegen - muß auch so im Schein stehen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad

Das bedeuet ich muss die Papiere ändern?!

Neu-Ling

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