Steinschlag was nun?

Hallo,
ich habe einen kleinen Steinschlag an der Frontscheibe, daneben gleich einen leichten langgezogenen Kratzer durch Steinchen im Scheibenwischer.
Die Stelle ist etwas ungünstig etwa im Sichtfeld des Fahrers. In der Werkstatt hat man mir gesagt das an der Stelle nichts repariert werden darf!
Müsste eine neue eingebaut werden!

Und es würde mich auch noch einiges kosten da ich Teilkasko mit 150€ Selbstbeiteiligung habe.

Er hat zwar gemeint das er weiter fahren würde erstmal ohne was zu machen, da die Schäden nicht tief sondern nur oberflächlich sind. TÜV ist im Dezember bei mir dran, er hat gemeint ich kanns versuchen darauf ankommen zu lassen.

Was meint ihr dazu, was wäre am besten?
Danke!

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Er hat zwar gemeint das er weiter fahren würde erstmal ohne was zu machen, da die Schäden nicht tief sondern nur oberflächlich sind.

Wenn der Schaden nur oberflächlich ist, dann ist es auch kein Teilkaskoschaden, da dort Glasbruch versichert ist.

Auch können solche kleinen Macken an der Oberfläche, also Oberflächenkrater nicht instandgesetzt werden, da das Harz an der reinen Glasoberfläche keinen Halt findet.

Anderst sieht es bei einem "echten" Steinschlag aus, denn dort ist immer die äussere Scheibe durchgänig gebrochen (also Glasbruch) und das Harz kann ordnungsgemäß eingepresst werden.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


Pssst, ein Tip von mir.
Bei manchen Glasern braucht man die TK nicht bezahlen, man bekommt eine neue Scheibe umsonst, sogar mit Einbau.

Pssst, ein Tip von mir:

Du sollst hier niemanden zum Versicherungsbetrug anstiften !!!!
Ausserdem heisst es SB und nicht TK denn den Teilkasko-Prämie bezahlst Du an die Versicherung.

Immer das leidige Thema Selbstbeteiligung.

Viele von Euch kennen schon was jetzt kommt, aber es muss dennoch sein, denn wir wollen hier ja niemanden zum VERSICHERUNGSBETRUG anstiften.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


schau noch mal nach ob der Steinschlag wirklich im Sichtfeld liegt,das Sichtfeld beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .Ich hatte auch grenzwertigen Steinschlag da hat meine Werkstatt den gerade zufällig anwesenden Tüv-Prüfer hinzugezogen der hat mir das so erklärt( nochmal Glück gehabt es denn es war eine zentimeter Endscheidung).
Desweiteren dürfen laut seiner Aussage Steinschläge nur repariert werden wenn sie mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt sind.

Steinschlagreparatur

Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Vehrkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

Äusserungen wie Randzone oder 2-Euro-Münze sind selbsterfundener Humbug und entsprechen KEINER gesetzlichen Vorgabe.

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TÜV wird natürlich meckern. Wirst sie wohl austauschen lassen müssen.

P.S. Sieh es positiv, dann hast du ne niegelnagelneue Scheibe. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Shedon



Was meint ihr dazu, was wäre am besten?

Wenn er wirklich sehr klein ist, würde ich erst mal abwarten. Bei meinem alten Wagen hatte ich 10 Jahre lang einen kleinen Schlag im Sichtfeld (bzw. weit unten) und keinen hat es gejuckt.

WEnn du 150 € SB als "einiges an Kosten" siehst dann sei mal froh dass du nicht eine beheizte und infrarotreflektierende aus eigener Tasche zahlen musst.
Bleibt doch nur so lassen oder neue rein !?

Zitat:

Original geschrieben von Shedon


Hallo,
ich habe einen kleinen Steinschlag an der Frontscheibe, daneben gleich einen leichten langgezogenen Kratzer durch Steinchen im Scheibenwischer.
Die Stelle ist etwas ungünstig etwa im Sichtfeld des Fahrers. In der Werkstatt hat man mir gesagt das an der Stelle nichts repariert werden darf!
Müsste eine neue eingebaut werden!

Und es würde mich auch noch einiges kosten da ich Teilkasko mit 150€ Selbstbeiteiligung habe.

Er hat zwar gemeint das er weiter fahren würde erstmal ohne was zu machen, da die Schäden nicht tief sondern nur oberflächlich sind. TÜV ist im Dezember bei mir dran, er hat gemeint ich kanns versuchen darauf ankommen zu lassen.

Was meint ihr dazu, was wäre am besten?
Danke!

schau noch mal nach ob der Steinschlag wirklich im Sichtfeld liegt,das Sichtfeld

beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .Ich hatte

auch grenzwertigen Steinschlag da hat meine Werkstatt den gerade zufällig

anwesenden Tüv-Prüfer hinzugezogen der hat mir das so erklärt( nochmal

Glück gehabt es denn es war eine zentimeter Endscheidung).

Desweiteren dürfen laut seiner Aussage Steinschläge nur repariert werden

wenn sie mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt sind.

Ich würde den Steinschlag so oder so erstmal lassen da er nur oberflächlich

ist und wenn dann der Tüv-Termin ansteht würde Ich vorab mit dem Prüfer

abklären,ob er den Steinschlag durchgehen lässt oder nicht.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001



schau noch mal nach ob der Steinschlag wirklich im Sichtfeld liegt,das Sichtfeld
beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .

???

Was hat der Innenspiegel damit zutun?

Schau mal hier!

Zitat:

Original geschrieben von Tanea



Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001



schau noch mal nach ob der Steinschlag wirklich im Sichtfeld liegt,das Sichtfeld
beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .
???

Was hat der Innenspiegel damit zutun?

Schau mal hier!

Das hat der Tüv-Prüfer mir halt so gesagt und auserdem kommt das ja in etwa

hin wenn Ich seine Aussage mit deinem Bild vergleiche.Der Innenspiegel ist

ja auch nur ein Richtwert,wenn mans genau wissen will muß man natürlich

nach messen,aber alles was rechts von der linken Innenspiegelkannte

ist darf auf jedenfall repariert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Tanea



Zitat:

Original geschrieben von meggi 2001


beginnt nähmlich erst ab der linken Außenkante des Innenspiegels .

???

Was hat der Innenspiegel damit zutun?

Schau mal hier!

Wollt ich auch gerade schreiben, habe aber gesehen daß Du meinen Beitrag schon verlinkt hast.

@ TE: Ich würde sie tauschen und zwar sofort: was hast Du denn gespart, wenn Du keine Plakette bekommst, einen Nachtermin brauchst und nur die "erheblichen Kosten" auf Dez. verlegst.
Mich würde der Kratzer auch stören.
Habe gestern eine neue Scheibe einsetzen lassen, die alte Scheibe war wie mit Glasperlen gestrahlt (viel BAB-Langstrecke) und ich hatte zwei minimale Steinschläge direkt auf Augenhöhe.
Der Unterschied ist gewaltig!
Und wenn Dir 150 Eier als erheblich scheinen, frage ich mich, wie Du sonst Deine Fahrzeugkosten bestreitest.

Was gehtn mit euch ab, Bonzenforum hier oder was?
150€ sind nix weswegen man Bankrott geht, aber ob ich 150€ mehr oder weniger in der Tasche hab würd mich auch interessieren.

Zum Thema: wenns beim fahren nicht stört lass drin bis sie endgültig kaputt geht oder der TÜV meckert. Und wenns wirklich nur n ganz kleines oberflächliches Ding ist würd ichs auch da einfach mal probieren, entweder klappts oder die HU kost dich im schlimmsten Fall neben der Selbstbeteiligung für die Scheibe halt ~20€ + den Weg zum TÜV mehr.

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear


@ TE: Ich würde sie tauschen und zwar sofort:

Genau!! Im Herbst liegt wieder Streusalz mit Kies auf der Bahn. Dann hast Du nagelneu Steinschläge auf der neuen Scheibe und ärgerst Du dich schwarz. Also ich würde auf jeden Fall weiterfahren und sogar zum Tüv gehen. An einem verregneten Tag kann der Prüfer die Stelle übersehen. Spreche aus eigener Erfahrung.

Kann man eigentlich auch eine Fronscheibe vom Schrottplatz einsetzen lassen ?

ja

//EDIT: sofern man einen findet der einem sowas verkauft, für halbwegs gängige Modelle kann ich mir nicht vorstellen dass es sich für den lohnt sich den Aufwand zu geben die Dinger beschädigungsfrei auszubauen.

Theor. kann man eine Scheibe vom Schrotti nehmen, allerdings sind die meistens auch voller Steinschläge.
Dazu kommt der Einbau und der ist nicht billig, und erst mal einen finden der sowas einbaut. Selber machen ist meistens nicht drin, weil man dazu die richtigen Geräte nicht hat.

Also ich bin Student und 150€ sind viel Geld für mich!!! Klar wenns sein muss, muss mans bezahlen!
Hatte ja jetzt auch erst die Inspektion die mir 210€ gekostet hat und das Geld und da ist es schon etwas knapp.

Stören tut mich der Steinschlag nicht, sieht vielleicht etwas unschön aus, aber stören nicht. Und bis Dezember ist ja noch ne Weile hin, was wenn in der Zeit nochmal etwas auf die Scheibe bekomme, kann jeden Tag passieren... dann brauch ich wieder ne neue Scheibe...

Ich mache morgen mal ein Bild von!

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