Steinschlag-Reparatur mit Folgen...
Hallo!
vor einiger Zeit hatte ich einen Schaden durch Steinschlag an der Frontscheibe meines Fahrzeugs. Neben einem kleinen Einschlag entstand in etwas Abstand noch ein kleiner Riss/Kratzer. Im Rahmen meiner Kasko-Versicherung wurde der Steinschlagschaden durch die Firma "Carglass" repariert. Der "Riss/Kratzer" wurde als nicht schlimm angesehen. Nun hat sich das Spezialharz aus der reparierten Stelle teilweise herausgelöst. Der Riss ist größer geworden, er hat sich bis zur Stelle der reparierten Stelle verlängert.
Meine Frage ist nun: wie sieht die rechtliche Situation aus?
Da es sich um einen Versicherungschaden handelte, ist sicherlich durch die Firma Carglass genau dokumentiert worden, oder? Somit ist nachweisbar, dass die Firma damals die offensichtlich nicht erfolgreiche Reparatur zu verantworten hat? Wie sollte nun mein weiteres Vorgehen aussehen? Kann ich die Firma zur Ausbesserung heranziehen? Was, wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss? Zahlt die Firma? Ich sehe nicht ein, dass meine Versicherung (bzw. ich durch die Selbstbeteiligung bei Scheibentausch) zahlen soll...
Vielen Dank im Voraus,
Gruß,
aedificans
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du wirst von der Firma Carglass eine neue Scheibe bekommen und deine TK- Versicherung wird die dann wohl bezahlen.Da es sich hier um einen Erfolglosen Reparaturversuch handelt, wird die Versicherung alledings mit der Reparatur verrechnen.
Die SB wird allerdings an dir hängen bleiben, bei einem ersten Scheibentausch hättest die du ja auch bezahlen müssen.
Der Ausführung von Dellenzaehler ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Die Aussagen des "ADAC-Menschen" sehe ich in diesem Fall als doch sehr "fragwürdig" an, da ich aus dem Dargestellten die Meinung erlangt habe, dass es sich um eine Person ohne jedlichen Bezug zum Thema Autoglas handelt.
Glas kann tatsächlich "spontan reissen". Besonders wenn äussere Faktoren wie auch bei der Steinschlagreparatur selbst hinzukommen. Bei der Reparatur wird Harz mit einem gewissen Druck in die Schadstelle gepresst, wobei sich der Riss sprunghaft ( im wahrsten Sinne des Wortes ) erweitern kann. Hier sind mehrere Zentimeter im Bruchteil einer Sekunde möglich und dies kann man wohl als "spontan" bezeichnen. Allerdings irritiert mich immer wieder die Häufigkeit, in der dies bei Carglass passiert. Dies liegt aber auch am angewanden Reparaturverfahren, welches es nicht zulässt den Druck feinfühlig zu regulieren.
Das Zweite, aber Wichtigere ist, dass es sich bei der Steinschlagreparatur immer um einen Reparaturversuch handelt und dass der Riss kein tatsächlicher "Folgeschaden" ist, denn der Riss hätte sich auch ohne vorherigen Reparaturversuch bilden können. Wichtig hierbei ist auch zu wissen, dass das Glas ja vor der vermeintlichen Instandsetzung ja bereits defekt war und das Glas nicht erst bei der Reparatur selbst beschädigt wurde. Dies ist auch die Meinung der Mehrheit (ca. 75% ) der Juristen. Allerdings gibt es hierzu noch keinen Präzidenzfall, der mir bekannt wäre, der eine Entscheidung für oder gegen eine Gewährleistungspflicht mit voller Kostenübernahme zu Grunde legt.
Kleines Beispiel für eine nicht erfolgreiche Reparatur :
Das Fahrzeug bleibt auf der Autobahn liegen, weil der Motor nicht mehr ausreichend mit Kraftstoff versorgt wurde. Es wurde der Kraftstoffilter ersetzt und das Fahrzeug läuft wieder. Nach 50km bleibt das Fahrzeug wieder stehen, weil nicht eigentlich der verschmutzte Kraftstoffilter die Kraftstoffzufuhr lahmlegte, sondern der Rost im Tank. Nun hat man auch keinen Anspruch darazf, dass einem die komplette Kraftstoffanlage kostenfrei erneuert wird.
Oder ein besseres Beispiel :
Im Reifen steckt eine Schraube. Diese Loch kann durch eine Reifenraparatur geflickt werden. Nach einer Woche bemerkt man, dass der Reifen nun an der gleichen Stelle, wo die Schraube war, Luft verliert. Da es sich um eine erfolglose Reparatur handelt und nicht um einen Folgeschaden muss man den Reifen auch selbst bezahlen, obwohl vor dem Entfernen der Schraube aus dem Reifen dieser keinen Luftverlust hatte, da die Schraube das Loch perfekt abdichtete.
Ein Folgeschaden wäre zum Beispiel, wenn die Bremsbeläge falschherum montiert wären und dadurch die Bremsscheiben nun Riefen hätten, oder der Zahniemen falsch montiert wurde und nun der Motor einen Schaden dadurch erleidet.
Wenn allerdings die ADAC-Rechtsabteilung, meiner Auffassung und meinem Kenntnisstand nach fälschlicherweise, der Meinung ist, dass eine volle Kostenübernahme hier geschehen müsste, dann würde ich es, bei bestehender Rechtsschutzversicherung darauf ankommen lassen und eine Gerichtsverhandlung anstreben. ( Urteil dann bitte mir zukommen lassen )
36 Antworten
Noch ein Tipp:
Wer ADAC-Mitglied ist, bekommt beim Scheibentausch einen Atlas oder einen Satz Bosch-Scheibenwischer geschenkt!
Ich habe die BOSCH Aerotwin Wischer am Auto, so ein Satz kostet rund 35 Euro. Da lohnt sich doch das Angebot bei Carglass 🙂🙂
Zitat:
Original geschrieben von aedificans
Ich habe den ADAC in dieser Rechtsangelegenheit kontaktiert. Die sagen ganz klar:
Die Reparatur war nicht erfolgreich. Es entstand ein Folgeschaden, den ich nicht zu verantworten habe.
ich werde dann wohl wieder zu Carglass fahren und Stress machen... Wie kann es sein, dass mir dort gesagt wurde, ich müsse nun SB zahlen.....aedificans
Woher will der Jurist vom ADAC das denn Wissen ? Der kann doch nicht einfach so ewas ins Blaue behaupten ohne die den Schaden und die Scheibe gesehen zu haben ! Deine Scheibe war durch den ersten Steinschlag beschädigt und wärst du damit weitergefahren, dann hätte es auch einen Folgeschaden gegeben.
da bin ich aber mal gespannt, was dabei rauskommt.
Mal sehen, was unser Autoglasermeister dazu sagt. Den werde ich mal um seine Meinung bitten. Der hat Ahnung wird uns hier sicher aufklären können.
Ich kann das nicht so Recht glauben, lasse mich aber gerne eines besseren belehren....🙂
Gruß
Delle
Ich habe, ehrlich gesagt, auch keine Ahnung, was nun korrekt ist.... aber natürlich tue ich alles, um die 150 EUR SB zu sparen....
Eine Ernüchterung brachten die AGB von Carglass:
"9. CARGLASS gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende ordnungsgemäße Ausführung der Reparaturen. CARGLASS weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Reparatur von Fahrzeugverglasung nach der „Glass-Medic“-Methode die Möglichkeit besteht, dass die Reparatur sichtbar bleibt und/oder während oder nach der Reparatur das beschädigte Glas spontan weiter reißt. Gewährleistungsansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Beauftragt der Kunde infolgedessen CARGLASS mit dem Austausch der Scheibe, so erfolgt dieser auf Kosten des Kunden. CARGLASS erstattet in diesem Fall etwaige vorab gezahlte Kosten der „Glass-Medic“ Reparatur an denjenigen, der die „Glass-Medic“ Reparatur bezahlt hat."
Dazu sagt der ADAC:
Die Firma kann/darf solche Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht ausschließen, wenn der Schaden eine direkte Folge der Leistung der Firma (also der Reparatur) ist. Ein solcher Paragraph ist unzulässig!
Etwas belustigt zeigte sich der ADAC-Mensch bei der Formulierung von Carglass "...das beschädigte Glas spontan weiter reißt.". Das sehe ich ähnlich: "spontan" reißt das Glas sicherlich nicht!
Meine Meinung:
Klar, vielleicht wäre aus dem Steinschlagschaden ohne die Reparatur auch ein größerer Schaden (Riss) entstanden.... vielleicht aber auch nicht. Ob der Riss nun wirklich ein Folgeschaden der Reparatur ist, muss wohl gegebenenfalls ein Gutachter sagen. Es kann doch nicht sein, dass Carglass jegliche Haftung für deren "Produkte" ausschließte im Sinne von "wenn´s klappt, dann gut.... wenn nicht, dann eben nicht...."...
aedificans
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Du wirst von der Firma Carglass eine neue Scheibe bekommen und deine TK- Versicherung wird die dann wohl bezahlen.Da es sich hier um einen Erfolglosen Reparaturversuch handelt, wird die Versicherung alledings mit der Reparatur verrechnen.
Die SB wird allerdings an dir hängen bleiben, bei einem ersten Scheibentausch hättest die du ja auch bezahlen müssen.
Der Ausführung von Dellenzaehler ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Die Aussagen des "ADAC-Menschen" sehe ich in diesem Fall als doch sehr "fragwürdig" an, da ich aus dem Dargestellten die Meinung erlangt habe, dass es sich um eine Person ohne jedlichen Bezug zum Thema Autoglas handelt.
Glas kann tatsächlich "spontan reissen". Besonders wenn äussere Faktoren wie auch bei der Steinschlagreparatur selbst hinzukommen. Bei der Reparatur wird Harz mit einem gewissen Druck in die Schadstelle gepresst, wobei sich der Riss sprunghaft ( im wahrsten Sinne des Wortes ) erweitern kann. Hier sind mehrere Zentimeter im Bruchteil einer Sekunde möglich und dies kann man wohl als "spontan" bezeichnen. Allerdings irritiert mich immer wieder die Häufigkeit, in der dies bei Carglass passiert. Dies liegt aber auch am angewanden Reparaturverfahren, welches es nicht zulässt den Druck feinfühlig zu regulieren.
Das Zweite, aber Wichtigere ist, dass es sich bei der Steinschlagreparatur immer um einen Reparaturversuch handelt und dass der Riss kein tatsächlicher "Folgeschaden" ist, denn der Riss hätte sich auch ohne vorherigen Reparaturversuch bilden können. Wichtig hierbei ist auch zu wissen, dass das Glas ja vor der vermeintlichen Instandsetzung ja bereits defekt war und das Glas nicht erst bei der Reparatur selbst beschädigt wurde. Dies ist auch die Meinung der Mehrheit (ca. 75% ) der Juristen. Allerdings gibt es hierzu noch keinen Präzidenzfall, der mir bekannt wäre, der eine Entscheidung für oder gegen eine Gewährleistungspflicht mit voller Kostenübernahme zu Grunde legt.
Kleines Beispiel für eine nicht erfolgreiche Reparatur :
Das Fahrzeug bleibt auf der Autobahn liegen, weil der Motor nicht mehr ausreichend mit Kraftstoff versorgt wurde. Es wurde der Kraftstoffilter ersetzt und das Fahrzeug läuft wieder. Nach 50km bleibt das Fahrzeug wieder stehen, weil nicht eigentlich der verschmutzte Kraftstoffilter die Kraftstoffzufuhr lahmlegte, sondern der Rost im Tank. Nun hat man auch keinen Anspruch darazf, dass einem die komplette Kraftstoffanlage kostenfrei erneuert wird.
Oder ein besseres Beispiel :
Im Reifen steckt eine Schraube. Diese Loch kann durch eine Reifenraparatur geflickt werden. Nach einer Woche bemerkt man, dass der Reifen nun an der gleichen Stelle, wo die Schraube war, Luft verliert. Da es sich um eine erfolglose Reparatur handelt und nicht um einen Folgeschaden muss man den Reifen auch selbst bezahlen, obwohl vor dem Entfernen der Schraube aus dem Reifen dieser keinen Luftverlust hatte, da die Schraube das Loch perfekt abdichtete.
Ein Folgeschaden wäre zum Beispiel, wenn die Bremsbeläge falschherum montiert wären und dadurch die Bremsscheiben nun Riefen hätten, oder der Zahniemen falsch montiert wurde und nun der Motor einen Schaden dadurch erleidet.
Wenn allerdings die ADAC-Rechtsabteilung, meiner Auffassung und meinem Kenntnisstand nach fälschlicherweise, der Meinung ist, dass eine volle Kostenübernahme hier geschehen müsste, dann würde ich es, bei bestehender Rechtsschutzversicherung darauf ankommen lassen und eine Gerichtsverhandlung anstreben. ( Urteil dann bitte mir zukommen lassen )
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Ich habe nun neue Erkenntnisse:
Ich habe meine Rechtschutzversicherung kontaktiert. Deren Aussage ist, dass es sich bei der Steinschlagreparatur um einen normalen Werkvertrag handelt. In Rahmen dessen muss in diesem Fall die Firma Carglass kostenlos (!) den Schaden (also die nicht geglückte Reparatur) ausbessern (Frist 2 Jahre). Eine Klausel in den AGB, in der Carglass solche kostenlose Nachbesserung ausschliesst, ist schlichtweg nicht erlaubt. So die generelle Aussage. Und das bestätigt die Aussage des ADAC...
Nun muß aber in diesem Einzelfall geklärt werden, wie die genaue Rechtsprechung ist. Dazu müßte ich einen Rechtsanwalt einschalten, der die genaue Gesetzeslage anhan von vergangenen Urteilen untersucht. Dies würde mich, wie viele andere auch, brennend interessieren... Aber in Hinsicht auf die Selbstbeteiligung für das Hinzuziehen eines Anwalts in Höhe von ebenfalls 150 EUR kann ich ebensogut den SB für den Scheibenwechsel zahlen...
Es bleibt also die Ungewissheit, wie die genaue Rechtslage ist... :-(
aedificans
schön.... dennoch vermag ich nicht zu glauben, dass du hier ein Anrecht auf eine neue Scheibe auf Kosten von Carglass hast.
Der Mangel an deiner Scheibe lag zum Zeitpunkt der Reparatur ja bereit vor, dass heißt der Mangel war schon angelegt.
Ursächlich für den Riss (Mangel) dürfte hier der Steinschlag sein und nicht der Reparaturversuch.
In der Tat ein sehr interessanter Fall......
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von aedificans
Ich habe meine Rechtschutzversicherung kontaktiert. Deren Aussage ist, dass es sich bei der Steinschlagreparatur um einen normalen Werkvertrag handelt. In Rahmen dessen muss in diesem Fall die Firma Carglass kostenlos (!) den Schaden (also die nicht geglückte Reparatur) ausbessern (Frist 2 Jahre).
....
. Aber in Hinsicht auf die Selbstbeteiligung für das Hinzuziehen eines Anwalts in Höhe von ebenfalls 150 EUR kann ich ebensogut den SB für den Scheibenwechsel zahlen...
Die Kosten für den RA bleiben nur auf Dir sitzen, wenn Du den Prozess verlieren würdest. Wenn Du Ihn gewinnst, dann zahlt alles der Prozessgegner.
Es handelt sich ganz klar um einen Werksvertrag, bei dem eine Gewährleistung der Fall ist. ABER der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Gewährleistung den Mangel zu beseitigen oder entweder die Kosten zurückzuerstatten und eventuell die Ware in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Deinem Fall war die Scheibe DEFEKT und nach der Reparatur ist sie immer noch DEFEKT.
Aber wenn Deine Versicherung, wie es den Anschein hat, so possitiv tendiert, dann verlass Dich doch auf die Aussagen, der Versicherung, denn wenn sie Recht hätten, dann würden Dir werder Kosten für den RA noch für den Austausch der Scheibe entstehen.
Um Dich allerdings nicht zu verleiten :
Ich sehe KEINE Chance, dass Du einen richtigen Prozess gewinnen würdest.
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Es handelt sich ganz klar um einen Werksvertrag, bei dem eine Gewährleistung der Fall ist. ABER der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Gewährleistung den Mangel zu beseitigen oder entweder die Kosten zurückzuerstatten und eventuell die Ware in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Deinem Fall war die Scheibe DEFEKT und nach der Reparatur ist sie immer noch DEFEKT.Aber wenn Deine Versicherung, wie es den Anschein hat, so possitiv tendiert, dann verlass Dich doch auf die Aussagen, der Versicherung, denn wenn sie Recht hätten, dann würden Dir werder Kosten für den RA noch für den Austausch der Scheibe entstehen.
... oder, im anderen Fall, die doppelten Kosten.
Sehr verzwickt, das alles... Mir geht es ja nicht darum, auf jeden Fall nichts zahlen zu müssen. Mir geht es in erster Linie um die Klärung der Rechtsfrage. Solche Dinge geschehen doch sicher öfters, oder!? Wie kann es sein, dass trotzdem scheinbar niemand die genaue Rechtslage kennt... Ich könnte es darauf ankommen lassen und eine Entscheidung erzwingen. Aber die Aussagen von "Autoglasmeister" machen schon Sinn, und die Chancen, einen Prozess zu gewinnen, sehe ich nicht so hoch, als dass ich mich sofort dafür entscheiden würde...
aedificans
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Es handelt sich ganz klar um einen Werksvertrag, bei dem eine Gewährleistung der Fall ist. ABER der Auftragnehmer ist verpflichtet bei der Gewährleistung den Mangel zu beseitigen oder entweder die Kosten zurückzuerstatten und eventuell die Ware in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In Deinem Fall war die Scheibe DEFEKT und nach der Reparatur ist sie immer noch DEFEKT.
Aber DEFEKT ist nicht gleich DEFEKT, denn ein "Einschlagskrater" ist nicht gleich ein Riss... Und in diesem Fall lässt sich die Scheibe wohl kaum in den ursprünglichen Zustand vor der Reparatur zurückversetzen. Stattdessen wurde der Schaden durch die mißglückte Reparatur ja noch größer. Diese Argumentation setzt natürlich voraus, dass der Riss tatsächlich eine Folge der Reparatur ist. Dies müsste wohl gegebenfalls von einem Sachverständigen geprüft werden...
Schwierig macht alles eben die Tatsache, dass es um einen Steinschlagschaden geht. Wäre es ein anderer Schaden, wäre die Sachlage sicher eindeutiger...
Habe gerade noch folgendes Zitat auf der Internetseite einer Autoglas-Firma gefunden:
"Eine Reparatur gilt als erfolgreich, wenn 70% der Schadstelle optisch behoben sind."
...na, das eröffnet einem ja ganz andere Argumentationen ;-))
Desweiteren habe ich gelesen, dass man bei ATU einen 150 EUR-Gutschein bekommt, wenn man sich dort die Scheibe wechseln lässt (bei 150 SB natürlich). Stimmt das?
Andere meinen, manche Autohäuser und Werkstätten übernehmen sogar die ganze SB! Kann ich mir kaum vorstellen... Oder hat jemand von Euch schon solche Erfahrungen gemacht?
OK... zu dem, was ich gerade geschrieben habe, habe ich auch schon einen interessanten Artikel gefunden:
"Autofahrer aufgepasst: Vorsicht, wenn die Werkstatt bei
der Regulierung von Glasbruchschäden über die Versicherung den Erlass der
Selbstbeteiligung anbietet. Wer das annimmt, könnte einen Versicherungsbetrug
begehen. Der Grund: Wenn für einen Scheibenwechsel beispielsweise 450 Euro
berechnet werden, wobei ein Nachlass in Höhe von zum Beispiel 150 Euro
vereinbart wird, kostet der Scheibenwechsel tatsächlich nur 300 Euro. Natürlich
muss die Teilkaskoversicherung in diesem Fall dem Versicherungsnehmer nur die
echten Kosten abzüglich der Selbstbeteiligung erstatten.
Bei so einer Rechnungsstellung wird der Versicherung ein höherer Schadensbetrag
als der tatsächlich entstandene vorgegaukelt. Damit soll erreicht werden, dass die
Versicherung den hohen Betrag abzüglich der Selbstbeteiligung bezahlt. Das trägt
Züge einer strafrechtlich relevanten Betrugshandlung zu Lasten der Versicherung
und ist daher unzulässig (LG Mannheim, Urteil vom 13.8.2004, Az: 7 O 19/04, Nr.
060424). "
aedificans
Ich werde mich ´mal bei meiner Autoversicherung erkundigen, was mich die Teilkasko ohne SB kosten würde. Denn Steinschläge passieren ja immer wieder...
Blöd gefragt: wenn ich meinen Tarif zu einer Teilkasko ohne SB ändere und den neuen Schaden erst dann melde, wäre es Versicherungsbetrug, oder? ;-)
aedificans
Zitat:
Original geschrieben von aedificans
Aber DEFEKT ist nicht gleich DEFEKT, denn ein "Einschlagskrater" ist nicht gleich ein Riss... Und in diesem Fall lässt sich die Scheibe wohl kaum in den ursprünglichen Zustand vor der Reparatur zurückversetzen. Stattdessen wurde der Schaden durch die mißglückte Reparatur ja noch größer. Diese Argumentation setzt natürlich voraus, dass der Riss tatsächlich eine Folge der Reparatur ist. Dies müsste wohl gegebenfalls von einem Sachverständigen geprüft werden...
Eben, durch den "Einschlagskrater" entsteht im
weiterender Riss. Nicht die Reparatur des Kraters führt zu dem Riss. Durch die Reparatur wurde der Schaden nicht größer, er wäre auch ohne die Reparatur enstanden.
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von aedificans
Blöd gefragt: wenn ich meinen Tarif zu einer Teilkasko ohne SB ändere und den neuen Schaden erst dann melde, wäre es Versicherungsbetrug, oder? ;-)
Dies ist einfach mit ja zu beantworten, da der Schaden ja bereits vor Vertragsabschluss vorhanden war.
Zitat:
Original geschrieben von aedificans
Andere meinen, manche Autohäuser und Werkstätten übernehmen sogar die ganze SB! Kann ich mir kaum vorstellen..
Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.
Hier einmal der Link dazu auf der M-T-Seite
http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html
Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder im Autoglas-Infoportal nachlesen.
Im letzteren Link ist auch das aktuellste Urteil des BGH gepostet.
Hallo Leute,
hab auch was für die Seite.
Bin mit meinem Auto zu Carglas,
habe seit Wochen drei Steinschläge, keine sichtbaren Risse, nur ausgeschlagenes Glas.
Hat mich irgend wann genervt und bin zu Carglas.
Alle drei Steinschläge wurden repariert.
Bin denn mit meinem Auto nach Hause gefahren, Auto abgestellt und hat das ganze Weekend gestanden.
Montag früh komme ich raus, gehe zum Auto und was sehe ich, die Scheibe ist gerissen.
Sie ist genau von einer der Reparierten Stellen in beide Richtungen gerissen.
Also meine Meinung dazu ist, das die Reparatur soweit erfolgreich war und vorher war auch nichts.
Also bin ich der Meinung das Carglass Gewährleistung hat und die Scheibe ersetzen muß.
Konnte aber erst ne Woche später hin da ich die Woche arbeiten muste.
Zu Carglas hin und mir wird gesagt, wir erstatten der Versicherung die Kosten für die Reparatur und bauen ihnen eine neue ein und Sie müssen 150 SB zahlen.
Das sehe ich ja nun garnicht ein und werde mich dagegen wehren.
Mal schauen was ich da erreichen werde.
Gruß Micha
Zitat:
Wie sollte nun mein weiteres Vorgehen aussehen? Kann ich die Firma zur Ausbesserung heranziehen? Was, wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss? Zahlt die Firma? Ich sehe nicht ein, dass meine Versicherung (bzw. ich durch die Selbstbeteiligung bei Scheibentausch) zahlen soll...
Auch wenn ich sonst immer auf Seiten des Kunden bin, kann ich das großartige rumgepupe hier absolut nicht verstehen.
Fakt ist ich habe auch schon einmal einen Steinschlag kostenlos über die Versicherung bei Carglass ausbessern lassen und mir wurde ganz konkret vorher gesagt (und ich glaube ich musste es sogar unterschreiben) nach Begutachtung des Schadens, dass es IMMER passieren kann dass durch die Carglass-Methode bei der mit Druck das Spezialharz eingefüllt wird die Scheibe dabei auch kaputt gehen kann und dann ggfs. getauscht werden muss!
Das ist eben kein Geheimnis, normalerweise Begutachten die Carglass-Leute den Schaden und geben dann eine Einschätzung ob es klappen sollte oder die Scheibe beim Verfahren sogar weiter beschädigt werden könnte.
Die Nachbesserung wird wohl ohne Zweifel erfolgen - bloss wenn die Scheibe komplett kaputt geht weil sie einfach zu brüchig war, dann wird eben eine neue reinmüssen und dann wird auch die TK zu entrichten sein und das ist auch "normal" so.
Das ist dann wieder diese Mitnahme-Mentalität - erst schön 100€ einsparen die ja die Versicherung zahlt für die Reparatur, dann die Fakten ausblenden das je nach Schadensfall die Scheibe eben trotzdem nicht ewig weiterhält, und DANN möchte man alles umsonst haben und siehts nicht ein irgendwas zu bezahlen "die anderen sind ja Schuld".
Meinetwegen solche kostenlosen Leistungen für den Versicherungsnehmer abschaffen und grundsätzlich nur noch Scheibenaustausch, dann kann auch keine meckern!
Hey,
ich verstehe das Problem auch nicht ganz, genau wi eim Beitrag vor mir: Carglass Mitarbeiter schaute sich die SCheibe an, meinte "sieht gut aus, können wir Reparieren, es kann aber während oder auch nach der Reperatur ein Schaden auftreten weil (keine Ahnung was es für Gründe gab), dann müssen wir die Scheibe tauschen und es kostet die Selbstbeteiligung.