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Steinschlag-Reparatur mit Folgen...

Themenstarteram 8. September 2008 um 16:06

Hallo!

vor einiger Zeit hatte ich einen Schaden durch Steinschlag an der Frontscheibe meines Fahrzeugs. Neben einem kleinen Einschlag entstand in etwas Abstand noch ein kleiner Riss/Kratzer. Im Rahmen meiner Kasko-Versicherung wurde der Steinschlagschaden durch die Firma "Carglass" repariert. Der "Riss/Kratzer" wurde als nicht schlimm angesehen. Nun hat sich das Spezialharz aus der reparierten Stelle teilweise herausgelöst. Der Riss ist größer geworden, er hat sich bis zur Stelle der reparierten Stelle verlängert.

Meine Frage ist nun: wie sieht die rechtliche Situation aus?

Da es sich um einen Versicherungschaden handelte, ist sicherlich durch die Firma Carglass genau dokumentiert worden, oder? Somit ist nachweisbar, dass die Firma damals die offensichtlich nicht erfolgreiche Reparatur zu verantworten hat? Wie sollte nun mein weiteres Vorgehen aussehen? Kann ich die Firma zur Ausbesserung heranziehen? Was, wenn die Scheibe ausgetauscht werden muss? Zahlt die Firma? Ich sehe nicht ein, dass meine Versicherung (bzw. ich durch die Selbstbeteiligung bei Scheibentausch) zahlen soll...

Vielen Dank im Voraus,

Gruß,

aedificans

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Du wirst von der Firma Carglass eine neue Scheibe bekommen und deine TK- Versicherung wird die dann wohl bezahlen.

Da es sich hier um einen Erfolglosen Reparaturversuch handelt, wird die Versicherung alledings mit der Reparatur verrechnen.

Die SB wird allerdings an dir hängen bleiben, bei einem ersten Scheibentausch hättest die du ja auch bezahlen müssen.

Der Ausführung von Dellenzaehler ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

 

Die Aussagen des "ADAC-Menschen" sehe ich in diesem Fall als doch sehr "fragwürdig" an, da ich aus dem Dargestellten die Meinung erlangt habe, dass es sich um eine Person ohne jedlichen Bezug zum Thema Autoglas handelt.

Glas kann tatsächlich "spontan reissen". Besonders wenn äussere Faktoren wie auch bei der Steinschlagreparatur selbst hinzukommen. Bei der Reparatur wird Harz mit einem gewissen Druck in die Schadstelle gepresst, wobei sich der Riss sprunghaft ( im wahrsten Sinne des Wortes ) erweitern kann. Hier sind mehrere Zentimeter im Bruchteil einer Sekunde möglich und dies kann man wohl als "spontan" bezeichnen. Allerdings irritiert mich immer wieder die Häufigkeit, in der dies bei Carglass passiert. Dies liegt aber auch am angewanden Reparaturverfahren, welches es nicht zulässt den Druck feinfühlig zu regulieren.

Das Zweite, aber Wichtigere ist, dass es sich bei der Steinschlagreparatur immer um einen Reparaturversuch handelt und dass der Riss kein tatsächlicher "Folgeschaden" ist, denn der Riss hätte sich auch ohne vorherigen Reparaturversuch bilden können. Wichtig hierbei ist auch zu wissen, dass das Glas ja vor der vermeintlichen Instandsetzung ja bereits defekt war und das Glas nicht erst bei der Reparatur selbst beschädigt wurde. Dies ist auch die Meinung der Mehrheit (ca. 75% ) der Juristen. Allerdings gibt es hierzu noch keinen Präzidenzfall, der mir bekannt wäre, der eine Entscheidung für oder gegen eine Gewährleistungspflicht mit voller Kostenübernahme zu Grunde legt.

Kleines Beispiel für eine nicht erfolgreiche Reparatur :

Das Fahrzeug bleibt auf der Autobahn liegen, weil der Motor nicht mehr ausreichend mit Kraftstoff versorgt wurde. Es wurde der Kraftstoffilter ersetzt und das Fahrzeug läuft wieder. Nach 50km bleibt das Fahrzeug wieder stehen, weil nicht eigentlich der verschmutzte Kraftstoffilter die Kraftstoffzufuhr lahmlegte, sondern der Rost im Tank. Nun hat man auch keinen Anspruch darazf, dass einem die komplette Kraftstoffanlage kostenfrei erneuert wird.

Oder ein besseres Beispiel :

Im Reifen steckt eine Schraube. Diese Loch kann durch eine Reifenraparatur geflickt werden. Nach einer Woche bemerkt man, dass der Reifen nun an der gleichen Stelle, wo die Schraube war, Luft verliert. Da es sich um eine erfolglose Reparatur handelt und nicht um einen Folgeschaden muss man den Reifen auch selbst bezahlen, obwohl vor dem Entfernen der Schraube aus dem Reifen dieser keinen Luftverlust hatte, da die Schraube das Loch perfekt abdichtete.

Ein Folgeschaden wäre zum Beispiel, wenn die Bremsbeläge falschherum montiert wären und dadurch die Bremsscheiben nun Riefen hätten, oder der Zahniemen falsch montiert wurde und nun der Motor einen Schaden dadurch erleidet.

Wenn allerdings die ADAC-Rechtsabteilung, meiner Auffassung und meinem Kenntnisstand nach fälschlicherweise, der Meinung ist, dass eine volle Kostenübernahme hier geschehen müsste, dann würde ich es, bei bestehender Rechtsschutzversicherung darauf ankommen lassen und eine Gerichtsverhandlung anstreben. ( Urteil dann bitte mir zukommen lassen )

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am 8. Juli 2010 um 11:06

Zitat:

Desweiteren habe ich gelesen, dass man bei ATU einen 150 EUR-Gutschein bekommt, wenn man sich dort die Scheibe wechseln lässt (bei 150 SB natürlich). Stimmt das?

Andere meinen, manche Autohäuser und Werkstätten übernehmen sogar die ganze SB! Kann ich mir kaum vorstellen... Oder hat jemand von Euch schon solche Erfahrungen gemacht?

Da zeigt sich doch die wahre Mentalität des TE!

 

Fakt ist: Eine Windschutzscheibe musste  früher bei einem Steinschlagschaden früher oder später ausgetauscht werden (wegen TÜV-Relevant, und weil je nach Steinschlaggröße jede Autobahnfahrt zur Gefahr werden kann) und jeder brauchte dafür mindestens TK und musste dann die entsprechende SB zahlen um die Scheibe einfach ersetzt zu bekommen.

 

Für jeden der die "Geiz-ist-Geil"-Mentalität lebt und die SB versuchen möchte zu sparen haben die Versicherung in Zusammenarbeit mit Carglass nun das Angebot die Scheibe erstmal ohne Austausch, für den Versicherten kostenfrei, zu versuchen zu reparieren.

 

Man unterschreibt hierbei dass a) bei der Reparatur aufgrund des Verfahrens die Scheibe weiter reißen kann und b) auch nach der Reparatur die Scheibe wieder reissen kann.

 

In dem Falle muss man eben die Scheibe doch austauschen und die 150SB bezahlen - was man ohne das Angebot der Versicherungen, nämlich kostenfrei zu versuchen die Scheibe erst einmal zu reparieren ohnehin hätte tun müssen!

 

Das Anspruchsdenken des TE nun alles kostenlos haben zu wollen zeigt ja sehr schön wie man tickt, man WEIß man hat eine Versicherung mit 150SB abgeschlossen und möchte sich nun darum auch noch drücken.

 

Das Angebote von wegen 150€ Gutschein - SB zurück von Autoglasern u. Werkstätten illegal sind, wird hier auf MT ja in einem anderen Thread bereits behandelt. Denn: Jegliche Ersparnis steht allein der Versicherung zu, alles andere ist Versicherungsbetrug!

am 12. Juli 2010 um 11:50

Soweit so gut,

aber wenn die Reparatur erfolgreich war und erst ein paar Tage später reist, denn hat Carglas Gewährleistung zu übernehmen und die Scheibe zu ersetzen.

Währe die Scheibe bei der Reparatur kaput gegangen, denn hätte ich es verstanden und gesagt pech gehabt.

Bei mir war es nicht die erste Reparatur eines Steinschlages.

Vorher hatte ich nie ein Problem.

Ich habe mit anderen Werkstätten gesprochen die auch Scheiben reparieren. Die Auskunft dieser Werkstätten ist, das wenn die Reparatur erfolgreich war und ein paar Tage später reißt die Scheibe denn wird die Scheibe immer auf Kulanz getauscht und läuft über die Haus eigene Haftpflicht Versicherung und kostet dem Kunden keinen Pfennig.

Es kann nicht sein das ein Dienstleister sich von allen eventualitäten Befreien läst und alles von sich schiebt. Wenn Carglas sagt Sie können das reparieren kein Problem und paar Tage später reist es denn haben Sie Haftung und Gewährleistung zu tragen.

Würde jemand ein Dach raparieren und macht dabei etwas falsch, ein paar Tage späte stürzt das Dach ein, läst sich vorher von allen eventualitäten Befreien, denke ich nicht das der Dienstleister vor Gericht damit durch kommen wird. Denn jeder Dienstleister muß für seine Dienstleistung die Haftung und Gewährleistung von 2 Jahren tragen.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Micass

aber wenn die Reparatur erfolgreich war und erst ein paar Tage später reist, denn hat Carglas Gewährleistung zu übernehmen und die Scheibe zu ersetzen.

Die Reparatur war ja nicht erfolgreich, denn sonst wäre die Scheibe ja nicht an der Stelle gerissen.

Eine Steinschlagreparatur ist immer nur ein Instandsetzungsversuch. Ist die Reparatur erfolgreich und die Scheibe bildet keinen Riss mehr, dann ist der Versuch geglückt. Anderenfall ist der Versuch gescheitert.

Allerdings kenne ich persönlich keinen Fall, bei dem ein von mir reparierter Steinschlag nachträglich gerissen wäre. Und bei der Reparatur selbst entstand in 16 Jahren bislang nur ein einziger Riss.

am 12. Juli 2010 um 13:06

Ja da das ist doch das was ich sage, wenn es bei der Reparatur passiert währe, denn ist der Sachverhalt auch klar.

Der Versuch zählt vor Gericht als erfolgreich wenn es nach der Reparatur keine weiteren Schäden aufzeigt und am schadenpunkt keine veränderungen aufgetreten sind.

/i Desweiteren wirb Carglas für ettliche Millionen Euro, wir geben darauf 30 Jahre Garantie. Sie sagen auf die Reparatur und man soll kommen bevor die Scheibe reist was Sie vorher nicht war und das Wochenlang nicht. Von Carglas repariert und das Auto stand und die Scheibe war 5 Tage später gerissen ohne einwirkung.

Da ich auch für meine Versicherung tätig bin, sind wir da auch schon im Schriftverkehr. Denn laut Versicherung zählt die reparatur als erfolg wenn die Scheibe nicht bei der Reparatur und am selben Tag reist.

Die Versicherer sind nicht an den Kosten die durch unsachgemäßes Reparieren entstehen interessiert sind.

Da es sich nicht um einen einzel Fall handelt sondern es sich viele Fälle davon finden lassen, wird dieser Sachverhalt geprüft und gegebenfalls die Bedingungen für die Reparaturwerkstätten geändert.

Die Versicherer möchten das die entstandenen Zusatzkosten von den Haftpflichtversicherungen der Werkstätten zu tragen ist, da es eine Dienstleistung ist und die Gesetze für Haftung und Gewährleistung auch für Carglas gelten.

Wo kommen wir da hin wenn jeder anfängt und sich vor dem Gesetz drückt.

Hallo zusammen,

wenn ich dies so lese, dann kommt mir der Verdacht auf, dass es sich ja nur um die HUK handeln kann. Aber ich kann mich da auch täuschen.

Gehen wir einmal logisch vor:

Wenn die Bedingungen geändert würden, welche die Versicherungen gewissen Partnerbetrieben vorschreiben, dann würde kein Betrieb mehr Steinschlagreparaturen ausführen, sondern nur noch Scheiben tauschen. Dies wäre wiederum wesentlich teuerer für die Versicherungen bzw. für die Versicherten.

Wenn ein nachträgliches Reissen der Scheibe durch die Haftpflichtversicherung des Betriebes abgedeckt werden müsste, dann wäre es für die Gesamtwirtschaft der Versicherungen auch teuerer, da ja dann auch der Eigenanteil (SB) des Fahrzeughalters von der Haftplicht des Betriebes übernommen werden müsste. Also unlogisch, ausser es wäre eine Versicherung, welche zum grössten Teil nur KFZ-Versicherungen hat (siehe Verdacht ganz oben).

Die Garantie von Carglass betrifft die Steinschlagreparatur selbst. Das heist, wenn die reparierte Stelle ausbröckelt, dann tritt diese in Kraft.

 

Ich bin ja kein Freund von Carglass, wie hier auf MT die meisten wissen, aber hier muss ich sie in Schutz nehmen. 5 Tage ist nichts passiert, also ist doch der Schaden eindeutig NICHT durch den Reparaturversuch entstanden. Der Riss wurde nur durch einen ERFOLGLOSEN REPARATURVERSUCH nicht verhindert. Und daraus kann man keinen Anspruch auf ein Neuteil ableiten, vor allem wenn man berücksichtigt, dass die Scheibe ohne Reparatur auch jederzeit reissen kann.

Was natürlich geht, das ist, dass man die Reparaturkosten wieder zurückverlangen kann.

am 12. Juli 2010 um 14:58

Zitat:

Was natürlich geht, das ist, dass man die Reparaturkosten wieder zurückverlangen kann.

Das ist doch der reinste Unfug!

 

Erstens hat die Reparaturkosten ja offensichtlich die Versicherung gezahlt -> Ergo ist der einzige der die Reparaturkosten zurückholen könnte ja erst einmal nur die Versicherung.

 

Zweitens ist die Frage ja auf welcher rechtlichen Grundlage basierend du hier behauptest die Reparaturkosten könnten zurückgeholt werden?

 

Angenommen es wäre doch ein Fall der Sachmängelhaftung (was es ja nicht ist) dann stünden Carglass in der Tat erst einmal zwei Nachbesserungsversuche zu, also nix mit Geld zurück!

 

Sofern es kein Fall der Sachmängelhaftung ist, gäbe es nur noch die freiwillige(!) Garantie von Carglass, die an Bedingungen geknüpft ist, die hier offensichtlich nicht erfüllt sein werden.

 

Ergo: Keine Grundlage für "Geld zurück"!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Das ist doch der reinste Unfug!

Wie kommst Du denn auf diesen Trichter???

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Erstens hat die Reparaturkosten ja offensichtlich die Versicherung gezahlt -> Ergo ist der einzige der die Reparaturkosten zurückholen könnte ja erst einmal nur die Versicherung.

Es versteht sich ja von selbst, dass nur derjenige Geld zurückerstattet bekommt, der es auch ausgegeben hat.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Zweitens ist die Frage ja auf welcher rechtlichen Grundlage basierend du hier behauptest die Reparaturkosten könnten zurückgeholt werden?

Unerfüllter Werksvertrag. Reparatur in Auftrag gegeben, aber nicht erfolgreich ausgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Angenommen es wäre doch ein Fall der Sachmängelhaftung (was es ja nicht ist) dann stünden Carglass in der Tat erst einmal zwei Nachbesserungsversuche zu, also nix mit Geld zurück!

Nachbessern geht nicht mehr, da ja in die Schadstelle bereits Harz eingepresst wurde, daher keine Neuversuche relevant.

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Ergo: Keine Grundlage für "Geld zurück"!

Also: Geld zurück !!!

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