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Steinschlag Kaskoschaden
Hallo zusammen,
wir haben uns auf dem Weg in den Urlaub auf der Bahn leider ein paar fiese Steinschläge eingefangen. Bei der Begutachtung in der Werkstatt ist dabei aufgefallen, dass der linke Scheinwerfer ( LED ) ebenfalls einen sehr großen Steinschlag hat. Die Versicherung würde das mit übernehmen, so lang es wohl TÜV relevant werden könnte. Der rechte Scheinwerfer, hat viele kleine Steinschläge abbekommen, die man aber auch nur erkennt, wenn man nah dran geht. Ob die jetzt in diesem Zuge entstanden sind ist fraglich. Wie ist eure Erfahrung? Ich vermute, dass die Scheinwerfer nur dann ersetzt werden, wenn ein größerer Schaden auf der Scheibe erkennbar ist oder?
Generelle Frage noch zu Versicherungsschäden: was passiert eigentlich mit den Alt-Teilen? Darf man die als Ersatz mitnehmen? Das bezieht sich jetzt nicht nur auf dein Scheinwerfertausch, sondern generell auf den Tausch bei Teilen über den Versicherer.
VG
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6 Antworten
Der Versicherer repariert nicht sondern die Werkstatt - und von der darf man jederzeit die ausgebauten Teile abfordern und mitnehmen. Ob die dann nach Zahlung der Versicherer übergeben haben will - wage ich zu bezweifeln :-)
Beim letzten Versicherungsfall hab ich das alte Schlusslicht, das nur leicht gerissen war, von der Werkstatt ohne Diskussion bekommen.
Bei denen wandern alle Altteile in den Schrott. Die Versicherung interessiert sich nicht für Altteile.
Danke für eure Antworten :-)
Es ist grundsätzlich(!) keine schlechte Idee, sich vorher schon zu wünschen, dass die Werkstatt getauschte Altteile im Kofferraum läßt. Ich sage das immer sehr früh bei den Absprachen, was gemacht werden soll. Das reduziert die Tauschfreudigkeit mancher Werkstätten, unnötiges zu tauschen.
Hat nichts mit Versicherungsschäden zu tun.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 14. Mai 2024 um 11:10:30 Uhr:
Es ist grundsätzlich(!) keine schlechte Idee, sich vorher schon zu wünschen, dass die Werkstatt getauschte Altteile im Kofferraum läßt. Ich sage das immer sehr früh bei den Absprachen, was gemacht werden soll. Das reduziert die Tauschfreudigkeit mancher Werkstätten, unnötiges zu tauschen.
Hat nichts mit Versicherungsschäden zu tun.
Ein Schelm, wer böses denkt.
in der TK ist grundsätzlich Glasbruch versichert. Kleine Kratzer gehören nicht dazu.