Steinschlag in der Windschutzscheibe

Mercedes C-Klasse W203

Ein Hallo in die Runde,
könnt Ihr mir Eure Erfahrungsberichte mit dem Austausch der Windschutzscheibe berichten.
Ich hatte heute die Bekanntschaft mit einem Stein der mir auf der Autobahn bei Tempo 140 in die Scheibe schlug.
Nun befindet sich eine ca. 2 Cent großes Absplitterung sowie ein drei Zentimeter Riss direkt im Sichtfeld der Scheibe.
Reparatur zwecklos.

Kann ich problemlos Firmen ansteuern die sich Reparaturen der Scheiben (wird ja immer Reklame im Radio gemacht, will die genannte Fa. nicht benennen)?

Kann mir vorstellen das diese Firmen keine originalen MB Scheiben einbauen, oder? Möchte eigentlich wieder eine Qualitätsscheibe eingebaut haben.

Ist der Einbau bei DC empfehlenswerter?

Die Selbstbeteiligung bei der Versicherung muss ich eh bezahlen.

Schon mal besten Dank für Eure Berichte

24 Antworten

Re: Re: Steinschlag in Windschutzscheibe

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Das ist Versicherungsbetrug - Du verletzt damit Deine Schadenminderungspflicht... 🙄

Der Rabatt steht in diesem Fall nicht Dir, sondern der Versicherung zu!
Die Selbstbeteiligung ist grundsätzlich voll zu entrichten - Rabatt hin oder her... 😉

Dies ist soweit richtig - mit einer kleinen Einschränkung :

Gewährt die Versicherung vertragsbedingt auf einen Teil der SB dann hat das seine Richtigkeit und ist erlaubt, da es dann entsprechend den Versicherungsbedingungen ist.

Es gibt vereinzelt Versicherungen hier zum Beispiel die DEVK oder HUK-Coburg, die mit "Partner-Betrieben" eine solche Abmachung getroffen haben.

Man munkelt in Insiderkreisen von millionenschweren Kick-Backs von Unternehmen an die Versicherung, am Schadenspool und somit am Versicherungsnehmer vorbei.

Daher ist es auch nicht sonderlich verwunderlich, dass ein bestimmtes Unternehmen von diesen Versicherungen als besonderer Premium-Partner empfohlen und den Kunden wehement ans Herz gelegt wird, obwohl zum Beispiel die Kosten für eine Steinschlagreparatur bei freien Autoglasern im Bundesdurchschnitt bei 75 Euro liegt, wärend dieses Unternehmen für die gleiche Arbeit 95 Euro verlangt.
Diese Mehrbelastung geht zu Lasten aller Versicherungsnehmen.

Diese Angelegenhaeit wird auch momentan vom Bundeskartellamt geprüft.

Re: Re: Re: Steinschlag in Windschutzscheibe

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Dies ist soweit richtig - mit einer kleinen Einschränkung :

Daher schrieb ich "in diesem Fall". Und in dem genannten Fall (Werkstatt-Rabatt kommt dem Kunden und nicht der Versicherung zugute) gibt es keine Einschränkung - das ist eindeutig. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister


Gewährt die Versicherung vertragsbedingt auf einen Teil der SB dann hat das seine Richtigkeit und ist erlaubt, da es dann entsprechend den Versicherungsbedingungen ist.

Die halbierte Selbstbeteiligung in dem anderen genannten Fall ("Partnerwerkstatt"😉 wird ja von der Versicherung gewährt und nicht vom Autoglaser.

Das ist genauso wie mit dem - freiwilligen - Entfall der SB bei Reparatur der Scheibe statt Austausch.

Re: Re: Steinschlag in Windschutzscheibe

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Daher schrieb ich "in diesem Fall". Und in dem genannten Fall (Werkstatt-Rabatt kommt dem Kunden und nicht der Versicherung zugute) gibt es keine Einschränkung - das ist eindeutig. 😉

Ich stimme hier 100% zu.

Zitat:

Original geschrieben von boborola


Die Selbstbeteiligung ist grundsätzlich voll zu entrichten - Rabatt hin oder her... 😉

Ich hatte die Einschränkung auf das "grundsätzlich" bezogen und wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass es auch die Möglichkeit gibt, dass die Versicherung tatsächlich darauf Einfluss haben kann.

Ja, nettes Thema. Eine der großen Firmen hat doch in den letzten Jahren bei solchen Teilkaskoschäden den Kunden einen Gutschein in Höhe von € 150,00 ausgestellt. Müsste inzwischen von den Gerichten als Betrug eingestuft worden sein.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Müsste inzwischen von den Gerichten als Betrug eingestuft worden sein.

Jepp.

Servus boborola, hast du konkretere Infos, vielleicht sogar einen Link?

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Servus boborola, hast du konkretere Infos, vielleicht sogar einen Link?

Nein, keinen Link griffbereit.

Aber es dürfte eindeutig sein - die Gutschrift ist im Bezug auf die Rechnung erstellt worden, stellt also eine Entgeltminderung da (= Rabatt). Und der Rabatt steht nun mal dem Versicherer zu, da der Versicherungsnehmer eine Schadenminderspflicht hat.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Servus boborola, hast du konkretere Infos, vielleicht sogar einen Link?

Hier einmal ein der Link dazu auf der M-T-Seite

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Die entsprechenden Gerichts-Urteile kann man auch unter http://www.autoglasservicecenter.de in der Rubrik "Aktuell" oder auf der Homepage des ZDA ( Zentralverband Deutscher Autoglaser ) im Forum unter Versicherungsbetrug / Unlauterer Wettbeberb nachlesen.

Oder einfach einmal googeln nach "Autoglas Versicherungsbetrug".

EDIT:
Ich habe den das entsprechede Urteil der grossen Kette einmal herausgesucht, damit nicht jeder sich durch alle Beiträge durchwühlen muss.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Vielen Dank, Autoglasmeister.

Gibt es schon Neuigkeiten zu den strafrechtlichen Sanktionen?
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Gerry71


Gibt es schon Neuigkeiten zu den strafrechtlichen Sanktionen?
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Leider habe ich diesen Fall nicht speziell weiterverfolgt und habe daher hierzu keine näheren neuesten Erkenntnisse.

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