Steinschlag im Sichtbereich: Gesetz dazu?

In welchem Gesetz bzw. welcher Richtlinie steht denn, dass ein Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich des Fahrers nicht repariert werden darf?

Beste Antwort im Thema

Es handelt sich nicht um ein Verbot, sondern um das Fehlen einer Erlaubnis zur Reparatur.

Ausgehend ist die StVZO und die darin für rechtswirksam erklärten EU-Bestimmungen, insbesondere die Bau- und Betriebsvorschriften von Kraftfahrzeugen:

Eine Frontscheibe ist ein typgeprüftes Bauteil und ein Defekt lässt die Typzulassung erlöschen. Damit hat dann ein Bauteil keine Typzulassung mehr, für das eine Typzulassung vorgeschrieben ist - Austauschpflicht aufgrund einer reinen Formalbestimmung.

Das hat nichts mit Blendung, Lichtbrechung oder Statik zu tun, das sind immer nur "ausgedachte" Argumente, weil viele Leute eine irgendwie technische Begründung benötigen, weil es um Fahrzeugtechnik geht. Mag sein, dass dies auch in manchen Fällen auftreten kann, hat aber nichts mit dem ursächlichen Hintergrund zu tun.

1986 wurde dann in der Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (4/1986 Nr.55 S.130) festgelegt, dass bei bestimmten Defekten in bestimmten Bereichen unter bestimmten Reparaturverfahren die Typzulassung der Scheibe nicht (mehr) erlischt.

Das sogenannte "Hauptsichtfeld" - 29cm breit, ausgehend von der Lenkradmitte (jeweils 14,5cm nach rechts und links), Ober- und Unterkante durch das Wischfeld begrenzt - gehört nicht zu den für zulässig erklärten Reparaturbereichen.

Man darf im Hauptsichtfeld Reparaturen ausführen, denn es gibt kein Verbot dies nicht zu machen - nur nutzt es nichts, weil es die Typzulassung der Scheibe nicht wieder herstellt. Die Scheibe bleibt trotz Reparatur weiterhin unzulässig.

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Ich möchte die "Wiedervorholer" auch mal in Schutz nehmen, dass sind nämlich die Leute, die die SuFu benutzen! Das wollt ihr doch immer.

Gruß jaro

... oder man schaut unter den Beitrag auf die Rubrik "Ähnliche Themen", wo jetzt beispielsweise wieder zwei Themen aus dem Jahr 2005 dabei sind. Vielleicht kann man das umbenennen in "Ähnlich alte Themen".

... ich hab da noch was gefunden ...

Hab ich aber schon 2010 auf meinem alten PC gespeichert 😰

... und das Fax scheint aus 2004 zu sein + DM - Werte tauchen auch noch auf rechten Seite auf 😁

= aber die Skizze finde ich heute nocht gut 🙂

Man muss meistens gar nicht graben, denn MT schlägt alte Artikel oft von sich aus vor, wenn sie (dem Algorithmus) thematisch verwandt erscheinen.

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Zitat:

Also nix mit Archiv!

Wieso? Ist das nicht die Funktion eines Archiv die dort hinterlegten Informationen zu Recherchezwecken zu nutzen und wie es Rockville schon sagte. Es gibt aktuellere Threads bei denen man, sollte man andere Aspekte erörtern wollen, zu weiteren Diskussion anregen kann.

Zitat:

Man muss meistens gar nicht graben, denn MT schlägt alte Artikel oft von sich aus vor, wenn sie (dem Algorithmus) thematisch verwandt erscheinen.

So ist die Funktion der SuFu. Man muss nur halt die Sortierung auf "Nach Datum absteigend" einstellen und schon bekommst du die aktuellsten Threads angezeigt.

Gesetzliche Vorschriften
Die gesetzlichen Grundlagen bestehen in erster Linie aus den „Bedingungen für die Reparatur von Verbundglas-Windschutzscheiben“. Diese Bedingungen sind im amtlichen Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums Heft 4- 1986 unter Nr. 55. veröffentlicht.

https://www.autoglaspoint24.de/gesetzliche-vorschriften/

Eine Steinschlag-Reparatur darf nicht vorgenommen werden wenn:
der Schaden im Fernsichtfeld des Fahrers liegt (29 cm breit, gemessen aus der Sitzmitte, oben und unten begrenzt durch das Scheibenwischerfeld
die Größe der Abplatzung an der Glasoberfläche darf 5 mm nicht überschreiten
die vom Einschlag ausgehenden Sprünge dürfen nicht länger als 5 cm sein
ein Sprung darf nicht in die Scheibendichtung eintreten
die Zwischenfolie darf nicht beschädigt sein

Selbst wenn es keine belastbare Rechtsgrundlage geben sollte, gibt es denn Betriebe die das überhaupt reparieren würden? Da ist doch Ärger mit dem Kunden vorprogrammiert wenn der TÜVer die Plakette ablehnt weil eine Sichtbehinderung im Sichtbereich vorliegt.

Werkstätten machen vieles was nicht durch den tüv gehen würde , fängt ja schon mit den Scheinwerfern an die ausgeblichen bzw. vergilbt sind. 😉

Aber die Werkstatt verdient mehr an einem Scheiben Tausch als an einer Reparatur

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