Steinschlag im Sichtbereich: Gesetz dazu?
In welchem Gesetz bzw. welcher Richtlinie steht denn, dass ein Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich des Fahrers nicht repariert werden darf?
Beste Antwort im Thema
Es handelt sich nicht um ein Verbot, sondern um das Fehlen einer Erlaubnis zur Reparatur.
Ausgehend ist die StVZO und die darin für rechtswirksam erklärten EU-Bestimmungen, insbesondere die Bau- und Betriebsvorschriften von Kraftfahrzeugen:
Eine Frontscheibe ist ein typgeprüftes Bauteil und ein Defekt lässt die Typzulassung erlöschen. Damit hat dann ein Bauteil keine Typzulassung mehr, für das eine Typzulassung vorgeschrieben ist - Austauschpflicht aufgrund einer reinen Formalbestimmung.
Das hat nichts mit Blendung, Lichtbrechung oder Statik zu tun, das sind immer nur "ausgedachte" Argumente, weil viele Leute eine irgendwie technische Begründung benötigen, weil es um Fahrzeugtechnik geht. Mag sein, dass dies auch in manchen Fällen auftreten kann, hat aber nichts mit dem ursächlichen Hintergrund zu tun.
1986 wurde dann in der Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (4/1986 Nr.55 S.130) festgelegt, dass bei bestimmten Defekten in bestimmten Bereichen unter bestimmten Reparaturverfahren die Typzulassung der Scheibe nicht (mehr) erlischt.
Das sogenannte "Hauptsichtfeld" - 29cm breit, ausgehend von der Lenkradmitte (jeweils 14,5cm nach rechts und links), Ober- und Unterkante durch das Wischfeld begrenzt - gehört nicht zu den für zulässig erklärten Reparaturbereichen.
Man darf im Hauptsichtfeld Reparaturen ausführen, denn es gibt kein Verbot dies nicht zu machen - nur nutzt es nichts, weil es die Typzulassung der Scheibe nicht wieder herstellt. Die Scheibe bleibt trotz Reparatur weiterhin unzulässig.
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22 Antworten
Das Zauberwort heißt Verkehrssicherheit!
Die Frontscheibe gehört zu den tragenden Teilen eines KFZ. Reparaturen im Sichtbereich sind grundsätzlich untersagt, wegen der erhöhten Blendgefahren des Fahrers bei Gegenverkehr oder Beleuchtungen etc. ...😉
Nope - das ist nicht bei allen Fahrzeugen der Fall.
Wo das mit dem Sichtbereich steht, kann ich aber spontan auch nicht sagen.
Ich weiß nicht ob das inzwischen in einem Gesetz oder in einer Richtlinie steht, festgelegt (1984 oder 1985) hat es jedenfalls die MPA Dortmund, dort haben wir das Reparaturverfahren (Novus) prüfen lassen.
Das haben wir damals so hingenommen, hinterfragt wurde das nie - es macht ja auch Sinn, einige Reparaturen sind ja schon noch zu sehen.
Dass das Schtfeld nur etwa ein 30 cm breiter Streifen über dem Lenkrad ist und oben durch den Wischbereich begrenzt wird, ist aber auch klar?
Es handelt sich nicht um ein Verbot, sondern um das Fehlen einer Erlaubnis zur Reparatur.
Ausgehend ist die StVZO und die darin für rechtswirksam erklärten EU-Bestimmungen, insbesondere die Bau- und Betriebsvorschriften von Kraftfahrzeugen:
Eine Frontscheibe ist ein typgeprüftes Bauteil und ein Defekt lässt die Typzulassung erlöschen. Damit hat dann ein Bauteil keine Typzulassung mehr, für das eine Typzulassung vorgeschrieben ist - Austauschpflicht aufgrund einer reinen Formalbestimmung.
Das hat nichts mit Blendung, Lichtbrechung oder Statik zu tun, das sind immer nur "ausgedachte" Argumente, weil viele Leute eine irgendwie technische Begründung benötigen, weil es um Fahrzeugtechnik geht. Mag sein, dass dies auch in manchen Fällen auftreten kann, hat aber nichts mit dem ursächlichen Hintergrund zu tun.
1986 wurde dann in der Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (4/1986 Nr.55 S.130) festgelegt, dass bei bestimmten Defekten in bestimmten Bereichen unter bestimmten Reparaturverfahren die Typzulassung der Scheibe nicht (mehr) erlischt.
Das sogenannte "Hauptsichtfeld" - 29cm breit, ausgehend von der Lenkradmitte (jeweils 14,5cm nach rechts und links), Ober- und Unterkante durch das Wischfeld begrenzt - gehört nicht zu den für zulässig erklärten Reparaturbereichen.
Man darf im Hauptsichtfeld Reparaturen ausführen, denn es gibt kein Verbot dies nicht zu machen - nur nutzt es nichts, weil es die Typzulassung der Scheibe nicht wieder herstellt. Die Scheibe bleibt trotz Reparatur weiterhin unzulässig.
Danke für diese präzise Erläuterung
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von j.m.s
In welchem Gesetz bzw. welcher Richtlinie steht denn, dass ein Steinschlag in der Frontscheibe im Sichtbereich des Fahrers nicht repariert werden darf?
Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ( 4/1986 Nr. 55 S. 130 ).
Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :
1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.
Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite
2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentlichen Steinschlages ist dabei nicht entscheidend.
3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.
4. ein Riss an der Scheibenkante endet.
5. die innere Scheibe beschädigt ist.
6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.
Ich glaube nicht, dass diese Veröffentlichung im Verkehrsblatt irgendeine juristische Wirkung hat.
http://www.autoglas-center.com/.../bundesverkehrsamt.pdf
@ Plaumenkuchen hat es doch klasse erklärt. Auch mein DANKE dafür.
Wenn der TE das nun anzweifelt, kann er ja versuchen einen Glaser zu finden, der den Schaden repariert, muss dafür wahrscheinlich weit fahren. 😁 VIEL SPASS und GLÜCK.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
@ Plaumenkuchen hat es doch klasse erklärt. Auch mein DANKE dafür.
Wenn der TE das nun anzweifelt, kann er ja versuchen einen Glaser zu finden, der den Schaden repariert, muss dafür wahrscheinlich weit fahren. 😁 VIEL SPASS und GLÜCK.
...und bei der nächsten Hauptuntersuchung wird der Wagen dann sowieso stillgelegt... Denn, durch eine Scheibenreparatur hat man an der reparierten Stelle immer eine Lichtbrechung. Man sieht auch die reparierte Stelle sehr deutlich.
siehe: http://www.focus.de/.../...icht-immer-repariert-werden_aid_502495.html
Der wird nicht stillgelegt, man muss zur Nachprüfung mit neuer Scheibe.
... und das direkt nach nur 11 Jahreen.
Sportlich ist, dass man so tief gräbt um zu Themen die eigentlich schon lange im Archiv liegen, einen Kommentar abzugeben.😁
Die Frage ist immer noch aktuell und es dürfte immer wieder Leute geben, die darauf eine Antwort suchen und auf diesen Thread stossen. Leider kann ich die Abrufzahlen nicht sehen aber ich würde wetten dieser Thread wird jede Woche gelesen. Also nix mit Archiv!