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Steinschlag durch Schotterparkplatz

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 9:19

Servus liebe Gemeinde,

 

auch wenn das kein Jura-Portal ist, vielleicht hat jmd ähnliche Erfahrung gemacht.

Mir hat jemand etliche Steinschläge an Stoßstange und Motorhaube durch zu flottes wegfahren (Reifen sind ordentlich durchgedreht) auf einem Schotterparlplatz verpasst. Jetzt will ich gegen den vorgehen. Welche Chancen habe ich? Ich habe Zeugen jedoch keine Rechtsschutz, falls der sich quer stellt. Will nicht unnötig einen Rechtsanwalt zur Hand nehmen/bezahlen und dann nicht zum Erfolg kommen.

Würd mich über Meinungen freuen.

 

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema

Wenn die Wagen vis-a-vis Standen...durchaus vorstellbar.

In dem Zusammenhang @TE

Wie genau ließen sich eigentlich die Schäden am Fahrzeug kausal genau diesem Verursacher nachweisen? Gerade bei Stoßstange und Motorhaube dürfte das ein durchaus schwieriges Unterfangen werden, sind das doch genau die prädestinierten Bereiche für 08/15 Steinschläge im normalen Gebrauch.

Gibt es eine "Schadenaufnahme" vor und nach dem Ereignis, oder wurde jetzt aus einem korrelierenden Ereignis unterbewusst ein kausales Konstruiert? Ist nichtmal böse gemeint. Ich wüsste ad hoc auch nicht wieviele Steinschläge wo genau an meinem Wagen sind.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 25. Februar 2020 um 14:24:11 Uhr:

Wir wissen ja nicht WAS die Zeigen gesehen haben.

Ich gehe mal davon aus daß der TE hier keinen Thread auf macht wenn die Zeugen sagen "das war alles ganz normal".

Durchdrehende Reifen gibt's in Zeiten von Traktionskontrolle eigentlich gar nicht mehr (kommt natürlich aufs Auto an).

Gruß Metalhead

Klar, gerade auf Schotter drehen die Reifen auch mit der besten TC mal ganz gerne durch. Natürlich nicht dauerhaft, aber schon auf diese "ruckelige" Weise, ihre 10° (mal fiktiv gesagt, keine Ahnung wie weit genau). Jedenfalls genug um Schotter in Bewegung zu setzen.

Und generell ist der Schadenersatz in Situationen in denen vermehrt mit Schäden zu rechnen ist, eben nicht so leicht durchzusetzen.

Klar, ein bisschen Schlupf braucht es immer (gerade auf Schotter). Trotzdem fliegt da normalerweise nix mit nennenswerter Wurfweite.

Gruß Metalhead

Wenn die Wagen vis-a-vis Standen...durchaus vorstellbar.

In dem Zusammenhang @TE

Wie genau ließen sich eigentlich die Schäden am Fahrzeug kausal genau diesem Verursacher nachweisen? Gerade bei Stoßstange und Motorhaube dürfte das ein durchaus schwieriges Unterfangen werden, sind das doch genau die prädestinierten Bereiche für 08/15 Steinschläge im normalen Gebrauch.

Gibt es eine "Schadenaufnahme" vor und nach dem Ereignis, oder wurde jetzt aus einem korrelierenden Ereignis unterbewusst ein kausales Konstruiert? Ist nichtmal böse gemeint. Ich wüsste ad hoc auch nicht wieviele Steinschläge wo genau an meinem Wagen sind.

Zitat:

 

Was soll denn bitte eine Strafanzeige für den TE bringen? Hier liegt keine Straftat vor

Hier geht es um reines Zivilrecht. Ich halte das ganze aber nicht für erfolgversprechend. Du müsstest dem Verursacher ein Verschulden nachweisen.

Das kommt auf den Einzelfall an:

https://www.bussgeldkatalog.de/sachbeschaedigung/

https://www.bussgeldkatalog.de/fahrerflucht

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 16:07

Ich werde es über die Versicherung probieren, ansonsten gelitten.de und draus lernen auch wenn’s mich echt ärgert.

 

Ich Danke Euch! ;)

Wie willst du denn wissen das du keine Steine aufgewirbelt hast hinter dir?

Aber..

Zitat:

Bei Steinschlägen geht man meist von einem unabwendbaren Ereignis aus, wenn der Stein lediglich durch die Reifen des vorausfahrenden Fahrzeugs hochgeschleudert wurde, anstatt zum Beispiel von dessen Ladefläche zu fallen. Dies geht auch aus den beiden oben zitierten Gerichtsurteilen hervor, ebenso aus dem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 16. Juli 2012 (Az. 41 C 3509/11). Ein solcher Beweis kann zum Beispiel durch ein Gutachten geführt werden, nach dem der Stein bei seinem Flugwinkel nur von den Reifen und nicht von der Ladung kommen konnte (AG Brandenburg, Az. 31 C 147/12).

Themenstarteram 25. Februar 2020 um 16:24

... Boy, ist i. O. ;)

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 25. Februar 2020 um 13:59:04 Uhr:

 

Zwei Zeugen sollten da reichen.

Um die Anzahl der Zeugen geht's da denke ich nicht.

Es geht auch nicht darum ob der Verursacher der Verursacher war.

Es geht um die Einschätzung, ob der Verursacher den Schaden mit üblichem Verhalten verhindert hätte.

Diese Einschätzung traue ich "Mutti auf'm Beifahrersitz" eigentlich nicht zu.

Bei aufgewirbeltem Straßenschmutz (dazu zählen auch Steinchen) hat das "Opfer" oft schlicht Pech gehabt.

Es ist nicht am Beschuldigten, seine Unschuld zu beweisen.

Die Argumentation "Weil er da fuhr flog der Dreck, also hat er alleine Schuld" wird nicht zwingend zum Ziel führen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 28. Februar 2020 um 11:46:11 Uhr:

Diese Einschätzung traue ich "Mutti auf'm Beifahrersitz" eigentlich nicht zu.

Ab einem gewissen Maß schon, aber das muß letztendlich der Richter beurteilen.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Matsches schrieb am 28. Februar 2020 um 11:46:11 Uhr:

 

Bei aufgewirbeltem Straßenschmutz (dazu zählen auch Steinchen) hat das "Opfer" oft schlicht Pech gehabt.

Es ist nicht am Beschuldigten, seine Unschuld zu beweisen.

Die Argumentation "Weil er da fuhr flog der Dreck, also hat er alleine Schuld" wird nicht zwingend zum Ziel führen.

Grundsätzlich gilt ja, dass der Verursacher nur haftet, wenn der Stein z.B. im Reifen geklemmt oder von seiner Ladefläche gefallen ist. Für vom Boden aufgewirbelte Steine haftet der Verursacher grundsätzlich erst mal nicht.

Der TE müsste also beweisen, dass der Verursacher vorsätzlich mit durchdrehenden Rädern gestartet ist, um hier eine andere Bewertung zu erreichen. Der Beweis, dass die Räder nicht doch "aus versehen" durchgedreht sind, dürfte aber auch mit Zeugen schwierig sein. Die können ja auch nur aussagen, dass die Räder durchgedreht sind, nicht warum...

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 28. Februar 2020 um 13:13:18 Uhr:

Die können ja auch nur aussagen, dass die Räder durchgedreht sind, nicht warum...

Und wie lange bzw. wie stark (wenn die Steine da 10m weit geflogen sind, ist nix mehr mit "versehentlich").

Wissen wir aber nicht.

Gruß Metalhead

Der TE muss 2 Dinge gerichtsfest beweisen. Wer den Schaden verursacht hat und wie hoch der Schaden ist.

 

Klingt erstmal einfach, ist es aber sehr oft nicht.

 

Für mich müsste er nämlich erst mal beweisen welche Steinschläge genau an der Front vom Verursacher sind. Das Bedeutet dass der TE ein hochauflösendes Bild von der Fahrzeugfront kurz vor dem Schaden gemacht hat mit dem man vergleichen kann welche Steinschläge hinzugekommen sind.

Gibt es das nicht, wird es schwierig sein etwas vom Gegner zu bekommen, wenn dieser seine Versicherung regulieren lässt. Diese wird nämlich immer von Vorschäden ausgehen. Werden keine angegeben, steht auch mal schnell der Betrugsvorwurf im Raum.

 

Grüße

Steini

@steini111

 

Ganz so hart ist es nicht. Vorausgesetzt es vergehen nicht Wochen bis zur Besichtigung kann man anhand der Macken ganz gut abgrenzen, welche frisch und welche älter sind. Sind Steinschläge vorhanden, und der Gutachter behauptet dass diese alt sind, muss der Gutachter die belegen. Versicherungsbetrug ist das aber noch lange nicht.

Ich habe das genau so selbst erlebt, in meinem Fall wurden die Schäden sogar durch verlorene Ladung verursacht, der LKW wurde sogar durch die Polizei aufgehalten und es wurden Bilder von meiner Motorhaube gemacht.

 

Ergebnis: Ich bekam genau 0,00€ da ich eben nicht nachweisen konnte welche Schäden neu hinzugekommen waren.

 

Grüße

Steini

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