Steinschlag durch Schotterparkplatz

Servus liebe Gemeinde,

auch wenn das kein Jura-Portal ist, vielleicht hat jmd ähnliche Erfahrung gemacht.
Mir hat jemand etliche Steinschläge an Stoßstange und Motorhaube durch zu flottes wegfahren (Reifen sind ordentlich durchgedreht) auf einem Schotterparlplatz verpasst. Jetzt will ich gegen den vorgehen. Welche Chancen habe ich? Ich habe Zeugen jedoch keine Rechtsschutz, falls der sich quer stellt. Will nicht unnötig einen Rechtsanwalt zur Hand nehmen/bezahlen und dann nicht zum Erfolg kommen.
Würd mich über Meinungen freuen.

Danke Euch!

Beste Antwort im Thema

Wenn die Wagen vis-a-vis Standen...durchaus vorstellbar.

In dem Zusammenhang @TE
Wie genau ließen sich eigentlich die Schäden am Fahrzeug kausal genau diesem Verursacher nachweisen? Gerade bei Stoßstange und Motorhaube dürfte das ein durchaus schwieriges Unterfangen werden, sind das doch genau die prädestinierten Bereiche für 08/15 Steinschläge im normalen Gebrauch.
Gibt es eine "Schadenaufnahme" vor und nach dem Ereignis, oder wurde jetzt aus einem korrelierenden Ereignis unterbewusst ein kausales Konstruiert? Ist nichtmal böse gemeint. Ich wüsste ad hoc auch nicht wieviele Steinschläge wo genau an meinem Wagen sind.

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Man kann das schon feststellen, welche Schäden alt sind und welche dazugekommen sind.

Dazu benötigt man natürlich vernünftiges "Werkzeug" wie -zum Beispiel- eine Leuchtlupe von Heine oder eine DigMirco Kamera von dnt.

Damit kann man in einer ordentlichen Auflösung die Einschläge aufnehmen und darstellen.

Man sieht dann auch wunderbar ob sich Schmutz und Rost in den Enschlägen befindet.

Ist natürlich etwas aufwendig führt aber zum Erfolg, hab ich schon ein paar mal gemacht.

Zitat:

@steini111 schrieb am 29. Februar 2020 um 12:21:43 Uhr:


Ergebnis: Ich bekam genau 0,00€ da ich eben nicht nachweisen konnte welche Schäden neu hinzugekommen waren.

Als Ergebnis eines Prozesses, oder von der Versicherung direkt so verordnet?

Gruß Metalhead

Kein Prozess, aber nach Rücksprache mit einem Fachanwalt und der Aussage der gegnerischen Versicherung wurde mir das Kostenrisiko einfach zu hoch, die Motorhaube hatte aber auch Altschäden durch die ca 200.000 KM. Für mich kamen aber so einige Steinschläge durch den LKW dazu.

Grüße
Steini

Zitat:

@steini111 schrieb am 2. März 2020 um 07:34:47 Uhr:


... die Motorhaube hatte aber auch Altschäden durch die ca 200.000 KM. Für mich kamen aber so einige Steinschläge durch den LKW dazu.

Ok, das wäre dann vermutlich unter "keine Schadenserweiterung" verbucht worden.

Die Front hätte so oder so lackiert werden müssen und ein paar weitere Steinschläge ändern nichts an der Sache.

Gruß Metalhead

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Eben, wenn der TE den Stand vorher nicht dokumentiert hat (was ja eher selten ist) wird es schwierig für ihn.

Zitat:

@steini111 schrieb am 2. März 2020 um 13:00:06 Uhr:


Eben, wenn der TE den Stand vorher nicht dokumentiert hat (was ja eher selten ist) wird es schwierig für ihn.

Naja, da wird wahrscheinlich schon Fahrzeugalter und Laufleistung berücksichtigt werden.

Wir wissen halt nicht um was es sich hier handelt.

Gruß Metalhead

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