Stausitaution und Überholen auf dem Standstreifen

Einer weiträumigen Baustelle sei Dank, bin ich heute mal wieder für längere Zeit in einem Stau gestanden.

An sich finde ich sowas nicht weiter tragisch und lehne mich in der Regel einfach entspannt zurück oder geniesse eine Hörspiel am Radio.

Heute war dem nicht so! Es fing damit an, dass verschiedene Lenker versuchten mittels Ausweichen auf eine Rastätte sich auf frechste Art und Weise vorzudrängeln.
"Gut", sagte ich mir, "derartige Ignoranten muss es wohl einfach geben..." 😉
20 Minuten (resp. 500 m) später fingen viele Fahrer besonders sportlicher Fahrzeuge an, auf den Standstreifen auszuweichen und, als wäre nichts dabei, so die stehenden Fahrzeuge rechts zu überholen.
Jedenfalls wollte ich mir da nicht länger mitansehen und blockierte nach reiflicher Überlegung den Standstreifen zur Hälfte (selbstverständlich weiss ich, dass es sich hierbei im juristischen Sinne um Nötigung handelt) , indem ich meinen Wagen nach rechts rüberzog.
Schon nach wenigen Sekunden tauchte dann auch ein, wild blinkender, 5er BMW hinter mir auf. Ich jedoch blieb konsequent und liess ihn nicht vorbei, vorest zumindest. Denn schon nach Kurzem stieg der Fahrer - ein junger, zwielichtger, in meinen Augen betrunkener, junger Mann - aus seinem BMW aus und lief nach vorne auf meinen Wagen zu.
Ich reagierte umsichtig und aktivierte den "Dead Lock" (Verriegelung). Um sicher zu gehen, dass es sich bei dem Mann um keinen Arzt o.ä. handelt, liess ich das Fenster auf der Beifahrerseite einen Spalt hinunter.

Der junge Herr erschien mir äusserst aggressiv, sodass ich mich entschied vorerst nichts zu sagen. Er jedenfalls drohte mir auch zugleich mit Gewaltanwendung, sofern ich ihn nicht passieren liesse. Schliesslich sagte er zu seiner eigenen Verteidigung, dass seinem BMW angeblich der Sprit ausginge (in meinen Auge ein Ausrede, da ja nur 500m vorher eine Rastätte/Tankstelle an der Autobahn lag).

Jedenfalls liess ich ihn, um die Situation zu entschärfen, kurzerhand passieren. Anschliessend zog ein Volvo S60, der hinter war, rechts rüber und "übernahm meinen Job".

Meine Frage: Wie hättet Ihr Euch verhalten?

94 Antworten

Dann darf ich ja mit 20 km/h mehr über den Parkplatz fahren.

Bei dem Unfall den ich hatte sind auch einige auf der Standspur an uns vorbei gefahren... die Polizei hat aber dummerweise den beteiligten Fahrern genau diese Spur auf Aufenthaltsort angegeben, damit die Bergungsunternehmen ihre Arbeit aufnehmen können... ich finde ein solches Verhalten von den Fahrern der Autos mehr als unangebracht! Nur weil sie es eilig haben können die nicht einfach mit dem Leben von Fussgängern spielen (wir waren ohne Schutz auf einer Brücke, da konnte man nicht hinter eine Leitplanke gehen)

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Die Durchfahrt einer Rastanlage parallel zu einem Stau wird von der Rennleitung schon IMMER als rechts überholen ausgelegt und geahndet.

Das ist mir bekannt. Ebenso soll es ein Rotlichtverstoß sein, wenn man sich als Rechts- oder Linksabbieger über einen Parkplatz o.ä. an einer roten Ampel "vorbeimogelt".

Mich interessiert lediglich die Rechtsgrundlage dafür. Wenn die Polizei "das so sagt", dann will das nicht viel heißen --- schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, nicht in einem Polizeistaat.

Zitat:

Wer erwischt wird dem wünsche ich viel Spaß beim Diskutieren der warum-Frage

Mit Polizisten zu diskutieren ist in der Tat recht zwecklos. So etwas wird dann ggf. vor Gericht geklärt.

Zitat:

Original geschrieben von ubc


Mit Polizisten zu diskutieren ist in der Tat recht zwecklos. So etwas wird dann ggf. vor Gericht geklärt.

Vielleicht mal mit ripper kurzschließen 😁

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Zitat:

Original geschrieben von ubc


Mich interessiert lediglich die Rechtsgrundlage dafür.

Mißbräuchliche Benutzung von Sonder-Verkehrsflächen.

auslegungssache und spielraum der beamten vor ort!

ansonsten gillt eindeutig:

Zitat:

Mich interessiert lediglich die Rechtsgrundlage dafür. Wenn die Polizei "das so sagt", dann will das nicht viel heißen --- schließlich leben wir in einem Rechtsstaat, nicht in einem Polizeistaat.

naja, du hast erstmal im verkehr auf das zu hören was dir von bos angehörigen gesagt wird, alles andere, jede zuwiederhandlung kann zur anzeige gebracht werden egal ob du die anweisung für unsinnig, dumm, unnötig etc. hälst....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Mißbräuchliche Benutzung von Sonder-Verkehrsflächen.

Wo steht denn das? Konnte in der StVO leider nichts finden. Erst recht nichts im Bußgeldkatalog.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


naja, du hast erstmal im verkehr auf das zu hören was dir von bos angehörigen gesagt wird, alles andere, jede zuwiederhandlung kann zur anzeige gebracht werden egal ob du die anweisung für unsinnig, dumm, unnötig etc. hälst....

Auch Polizisten müssen sich an geltendes Recht halten, Spielraum hin oder her. Man kann damit natürlich auch vor Gericht gehen, was dann hoffentlich auch Konsequenzen für die Polizisten hat.

Zitat:

Original geschrieben von razor23


Auch Polizisten müssen sich an geltendes Recht halten, Spielraum hin oder her. Man kann damit natürlich auch vor Gericht gehen, was dann hoffentlich auch Konsequenzen für die Polizisten hat.

soweit klar, mein post bezog sich darauf, das wenn einer von bos-diensten sagt, "du fährst rechts!" (wo man normal nur links fahren dürfte z.b. weil dort eine einbahnstraße ist) und du fährst trotzdem links, weil du das "rechtsfahren" für unnütz bzw. der situation angemessen (...) findest, dann hast du mit den rechtlichen konsequenzen zu rechnen.

Dazu gehört z.b. das fahren auf dem standstreifen. wobei der polizist dort rechtlichen spielraum hat, solange kein video gedreht wurde....

*ot*
ist nach rastplätzen, nicht immer ein halbdurchgezogene linie sowie (meist) ein vorfahrt achten schild? also muss man die leute die sich dann wiedereinfädeln wollen garnicht vorlassen...

Die Polizei kann dir selbstverständlich rechtlich verbindliche Anweisungen geben. Sie kann jedoch nicht ohne Vorwarnung und rechtliche Grundlage Bußgelder verteilen. Selbst wenn das Umfahren eines Staus über Rastplätze vom Fahrer mit einem unguten "das-ist-vielleicht-verboten"-Bauchgefühl durchgeführt wird, gibt es keine Regelung in der StVO, die dies untersagt. Die Polizei agiert hier also in einer Grauzone zwischen falscher Auslegung des Rechtsfahrgebots und Durchsetzung von Ausnahmeregelungen.

tja

so kann man sich irren

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU


ich hätte dir die scheibe eingeschlagen und dich aus dem auto gezerrt, hast glück gehabt!

dem ist nichts hinzuzufügen

Zitat:

Original geschrieben von ThaFUBU


ich hätte dir die scheibe eingeschlagen und dich aus dem auto gezerrt, hast glück gehabt!

Und ICH hätte DIR dann erstmal das Gesicht mit CS-Gas vollgesprüht und dich anschließend mit Anzeigen eingedeckt, dass dir schwarz wird. Genug Zeugen gibt's schließlich im Stau.

Im Alltag nichts leisten können, dann aber im Auto groß einen auf Dicken machen, um seine Komplexe zu kompensieren.

Jegliche Gewaltanwendung gegen Sachen oder Personen sollte man im Straßenverkehr tunlichst unterlassen. Wenn sich bei Streitigkeiten beide Parteien an die örtlichen Polizeibehörden wenden, lassen sich verfahrene Situationen viel harmonischer klären.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Jegliche Gewaltanwendung gegen Sachen oder Personen sollte man im Straßenverkehr tunlichst unterlassen.

Richtig, Gewalt hat auf der Straße nichts zu suchen (woanders auch nicht), es sollte auch nicht wiederholt in „Ursache/Wirkung-verdrehender“ Weise mit menschlichem Verständnis dafür geworben werden.

Q

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