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Stau durchschlängeln

Harley-Davidson
Themenstarteram 24. September 2014 um 6:37

Hi Folks,

ich habe mal eine kleine Frage. Ein Bekannter meinte letztens, dass Motorräder sich bei einem Stau auf der Autobahn, ganz langsam durchschlängeln dürfen! Ich hatte das etwas anders in Erinnerung. Hat sich da etwas geändert?

Ist das nun erlaubt, oder nicht?

LG

dizzzi

Beste Antwort im Thema

Das "Durchschlängeln" im Stau stellt ein unzulässiges Rechtsüberholen da und ist somit rechtswidirig. Der Bundesgerichtshof hatte bereits über einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden, in dem der Biker innerhalb einer Überholverbotszone an einer vor einer Ampel wartende Autoschlange vorbei nach vorne gefahren ist. Der BGH sah hierin einen unzulässigen Überholvorgang.

Ein Überholvorgang liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf stets dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbei fährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält.

Dabei komme es weder darauf an, ob der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht, noch, dass er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorgangs zurückkehre. Insbesondere komme es auch nicht auf die Absicht des Überholenden an, einen Überholvorgang durchzuführen.

Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Diese setzen voraus, dass dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Das Rechtsüberholen durch Motorradfahrer zwischen langsam fahrenden oder auch wartenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen ist nach Ansicht des OLG daher verboten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt damit zugleich die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass eine ähnliche Auffassung zum Durchschlängeln im Stau vertritt.

Wer sich im Stau mit seinem Bike zwischen den wartenden Fahrzeugen hindurchschlängelt muss mit einem Bußgeld von EUR 100,00 und 1 Punkt rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung steigt die Busse auf 120,- Euro, bei einem Unfall auf 145,- Euro.

Die Nutzung des Seitenstreifen zum "schnelleren Vorwärtskommen" ist günstiger (75,- Euro), wird aber auch mit einem Pkt beahndet. Bei Gefährdung 90,- Euro und bei Unfall 110,- Euro.

Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen. Hier fehlt es aber meist am ausreichenden Platz.

Zu fahrenden Fahrzeugen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, dies wird bereits aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in den seltensten Fällen möglich sein.

Quelle für die Urteile:

BGH, Beschl. v. 13.02.1975, Az. 4 StR 508/74

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.1990, Az. 5 Ss (OWi) 151/90 - (OWi) 77/90 I

OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.04.1979, Az. 1 Ss (6) 1047/78

Hoffe, das hilft....

Gruß Brus

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24 Antworten
am 6. Dezember 2014 um 12:45

Oh, Zensur. Da lag ich mit meiner Vermutung ja garnicht so falsch.

Moin,

lt MOTORRAD Ausgabe 26 S.31 möchte Dieter Balboa eine Gesetzesänderung herbeiführen und hat eine Petition formuliert. Er benötigt 120.000 Unterschriften.

Wer mitmachen möchte:

https://www.openpetition.de/.../staudurchfahrung-fuer-motorraeder

 

PS: wen's interessiert: Ich fahre auch vorsichtig durch...

Gruß

Heihen

am 6. Dezember 2014 um 16:47

Zitat:

mellitus2

 

Oh, Zensur. Da lag ich mit meiner Vermutung ja garnicht so falsch.

.

 

Mal sehen wie lange der neue Link stehen bleibt.....

Moin!

Da könnt Ihr dann bei open petition auch gleich für die Unabhängigkeit Bayerns von der BRD stimmen!

Im Stau fahre ich selbstverständlich dann vorbei, wenn Platz ist. Ich mache mir doch nicht meine schönen, luftgekühlten S&S-Köpfe kaputt!

M. D.

Weil es so gut passt....

http://instagram.com/p/wdF3qSJ7YF/

Gruß Brus

Na, der schlängelt aber nicht.

Treffer

Ist ja auch nicht Stau, nur langsamer Verkehr. ;)

Die gesetzliche Regelung ist 'leider' eindeutig und bedarf hier keiner weiteren Erörterung.

Wir hinken halt auch in diesem Bereich Meilen hinter unseren europäischen Nachbarn her. Da ich pro Jahr immer mehrere Monate im Ausland verbringe, habe ich mich an die dortigen Gepflogenheiten gewöhnt, wende sie auch (natürlich illegal) hier in DE an und fahre nach dem Motto: 'Wo ich bin ist Vorne'. Das Ganze umsichtig, vorsichtig und nie (zu) schnell......hat noch nie zu Problemen mit der Rennleitung geführt.

Ich habe natürlich auch die Petition unterschrieben.........mal sehen, ob sich irgendwann irgendwas ändert.

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