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Stau durchschlängeln

Harley-Davidson
Themenstarteram 24. September 2014 um 6:37

Hi Folks,

ich habe mal eine kleine Frage. Ein Bekannter meinte letztens, dass Motorräder sich bei einem Stau auf der Autobahn, ganz langsam durchschlängeln dürfen! Ich hatte das etwas anders in Erinnerung. Hat sich da etwas geändert?

Ist das nun erlaubt, oder nicht?

LG

dizzzi

Beste Antwort im Thema

Das "Durchschlängeln" im Stau stellt ein unzulässiges Rechtsüberholen da und ist somit rechtswidirig. Der Bundesgerichtshof hatte bereits über einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden, in dem der Biker innerhalb einer Überholverbotszone an einer vor einer Ampel wartende Autoschlange vorbei nach vorne gefahren ist. Der BGH sah hierin einen unzulässigen Überholvorgang.

Ein Überholvorgang liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf stets dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbei fährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält.

Dabei komme es weder darauf an, ob der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht, noch, dass er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorgangs zurückkehre. Insbesondere komme es auch nicht auf die Absicht des Überholenden an, einen Überholvorgang durchzuführen.

Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Diese setzen voraus, dass dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Das Rechtsüberholen durch Motorradfahrer zwischen langsam fahrenden oder auch wartenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen ist nach Ansicht des OLG daher verboten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt damit zugleich die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass eine ähnliche Auffassung zum Durchschlängeln im Stau vertritt.

Wer sich im Stau mit seinem Bike zwischen den wartenden Fahrzeugen hindurchschlängelt muss mit einem Bußgeld von EUR 100,00 und 1 Punkt rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung steigt die Busse auf 120,- Euro, bei einem Unfall auf 145,- Euro.

Die Nutzung des Seitenstreifen zum "schnelleren Vorwärtskommen" ist günstiger (75,- Euro), wird aber auch mit einem Pkt beahndet. Bei Gefährdung 90,- Euro und bei Unfall 110,- Euro.

Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen. Hier fehlt es aber meist am ausreichenden Platz.

Zu fahrenden Fahrzeugen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, dies wird bereits aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in den seltensten Fällen möglich sein.

Quelle für die Urteile:

BGH, Beschl. v. 13.02.1975, Az. 4 StR 508/74

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.1990, Az. 5 Ss (OWi) 151/90 - (OWi) 77/90 I

OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.04.1979, Az. 1 Ss (6) 1047/78

Hoffe, das hilft....

Gruß Brus

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Nur wenn die Mofette gelb ist und da ADAC-Stauberater drauf steht...!

-:)

Gruß

Nico

Gesetzlich vorgegebene Rücksicht auf, oder sogar Vorteile für Motorradfahrer, und das in Deutschland? Unvorstellbar!

Ist halt wie immer im Leben mit den grünen (oder blauen) Jungs - wenn man es nicht übertreibt und gemächlich durchzuckelt, wird keiner ein großes Aufhebens machen.

Wenn Du durchknatterst als gäbe es kein Morgen, wirds sicher eng - und da meine ich nicht nur den Abstand zwischen den Autos.

Soll bedeuten, es wird immer Ermessenssache des Beamten bleiben.

Meine Argumentation ist die:

Es Regnet wie Sau - Autofahrer sitzen im warmen, trockenen Auto - Du suchst eine Brücke zum Unterstellen.

Es ist Sommer und heiß wie Sau - Du sitzt "AUF" der Heizung und der leichte Luftstrom beim Fahren verhindert Überhitzung des Popo und anderer wärmeempfindlicher Teile!

Es ist Stau wie Sau - Du verhinderst, indem Du Dich nicht mit anstellst (genau wie andere Mopettentreiber), dass der Stau noch länger wird.

Alles Argumente, die Du freundlich anbringen könntest, wenn man Dich anhält und nach Deinen Beweggründen fragt. Fahr vorsichtig und gemächlich dazwischen durch, trete keinem Autofahrer die Tür ein, nur weil er meint, er müsste blockieren (ja, manche machen das) und Du wirst sicher recht wenige Proleme haben.

Ach ja, die ursprügliche Frage: Nein, ein generelles "Erlaubt" ist da nicht ....!

Nun, ob das wirklich rechtlich durchgeht sei dahingestellt, aber

1. Du kannst grundsätzlich links überholen (also die rechte Kolonne) , wenn es kein Überholverbot gibt und du keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdest/behinderst.

2. Du darfst nicht rechts überholen (also die linke Kolonne). Einzige Ausnahme: Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren sehr langsam (<60 km/h?). Überlicherweise also bei stockendem/stehendem Verkehr.

1.+2. zusammen würde also zumindest eine Argumentationsbasis für ein langsames Durchschlängeln bei Stau oder stockendem Verkehr ergeben. Im Falle eines Unfalls hast du aber wahrscheinlich das Nachsehen.

Bin aber kein Experte für Verkehrsrecht, also alles unter Vorbehalt.

Gruß Michel

Ich schlängel mich auch durch , ich habe auch schon den Standstreifen befahren. Mir ist das Risiko , gegen eine sich öffnende Tür zu fahren oder mal wieder erste Punkte zu kriegen , bewußt.

Mein Kenntnisstand ist:

In Deutschland wird´s toleriert (sofern man sich ordentlich aufführt)

In Österreich ist es angeblich sogar ausdrücklich erlaubt, ebenso wie das "Vordrängeln" an der Ampel; Einzelheiten sind mir aber nicht bekannt.

Stimmt Bei uns in Österreich ist es erlaubt. Es gibt sogar einen eigenen Begriff in der StVO dazu "Vorfahren"

Das "Durchschlängeln" im Stau stellt ein unzulässiges Rechtsüberholen da und ist somit rechtswidirig. Der Bundesgerichtshof hatte bereits über einen ähnlich gelagerten Fall zu entscheiden, in dem der Biker innerhalb einer Überholverbotszone an einer vor einer Ampel wartende Autoschlange vorbei nach vorne gefahren ist. Der BGH sah hierin einen unzulässigen Überholvorgang.

Ein Überholvorgang liegt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf stets dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbei fährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält.

Dabei komme es weder darauf an, ob der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht, noch, dass er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorgangs zurückkehre. Insbesondere komme es auch nicht auf die Absicht des Überholenden an, einen Überholvorgang durchzuführen.

Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Diese setzen voraus, dass dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Das Rechtsüberholen durch Motorradfahrer zwischen langsam fahrenden oder auch wartenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen ist nach Ansicht des OLG daher verboten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt damit zugleich die Rechtssprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass eine ähnliche Auffassung zum Durchschlängeln im Stau vertritt.

Wer sich im Stau mit seinem Bike zwischen den wartenden Fahrzeugen hindurchschlängelt muss mit einem Bußgeld von EUR 100,00 und 1 Punkt rechnen. Kommt es zu einer Gefährdung steigt die Busse auf 120,- Euro, bei einem Unfall auf 145,- Euro.

Die Nutzung des Seitenstreifen zum "schnelleren Vorwärtskommen" ist günstiger (75,- Euro), wird aber auch mit einem Pkt beahndet. Bei Gefährdung 90,- Euro und bei Unfall 110,- Euro.

Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen. Hier fehlt es aber meist am ausreichenden Platz.

Zu fahrenden Fahrzeugen ist ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten, dies wird bereits aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten in den seltensten Fällen möglich sein.

Quelle für die Urteile:

BGH, Beschl. v. 13.02.1975, Az. 4 StR 508/74

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.04.1990, Az. 5 Ss (OWi) 151/90 - (OWi) 77/90 I

OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.04.1979, Az. 1 Ss (6) 1047/78

Hoffe, das hilft....

Gruß Brus

Ist aber wohl meist so, wie D.Mon sagt und es wird toleriert. Wenn was passiert oder ein erboster Autofahrer zeigt einen an, hat man aber keine Chance.

Die Österreicher haben wohl vor 10 Jahren das Gesetz geändert und es legalisiert, wenn man "vorsichtig vorbeifährt".

Gruß Brus

Themenstarteram 24. September 2014 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Brus

Ist aber wohl meist so, wie D.Mon sagt und es wird toleriert. Wenn was passiert oder ein erboster Autofahrer zeigt einen an, hat man aber keine Chance.

Die Österreicher haben wohl vor 10 Jahren das Gesetz geändert und es legalisiert, wenn man "vorsichtig vorbeifährt".

Gruß Brus

Dann sind uns ja die Österreicher nicht nur in der Erhebung der Maut um Jahre voraus.:D

@All: Danke für eure Hinweise. So in etwa hatte ich das auch in Erinnerung. Ich war halt total überrascht, dass das angeblich in "D" legalisiert sein soll...

LG

Dizzzi

Zitat:

Original geschrieben von dizzzi

Dann sind uns ja die Österreicher nicht nur in der Erhebung der Maut um Jahre voraus.:D

Und nicht nur das; auch was die Einführung der "Rettungsgasse auf Autobahnen" betrifft.

Hierzulande fast unbekannt (einfach mal googlen....) und bringt einem in D schnell ein unverständliches Kopfschütteln ein, dort schon Alltag,.....auch dank empfindlicher Strafen bei Nichtbeachtung....

Was wohl die Biker in und um Paris zu dem Verbot des Durchschlängels sagen würden....?

Die brauchen da nicht mal einen Stau dazu, das ist gängige Praxis, einfach bei Tempo 100 und mehr zwischen zwei Pkw/Lkw durchzuschießen...... (Die rechtliche Situation in F kenne ich auch nicht, werde mich aber bei Gelegenheit mal erkundigen.)

Salue,

Jürgen W. aus P. :cool:

Hallo, genau es wird lediglich toleriert, wenn der Wachtmeister schlechte Laune hat dann läuft es unter rechts überholen. Das hatte ich schon einmal. Bin aber zu dem Zeitpunkt auch ziemlich zügig gefahren.

Seitdem ganz gemütlich und immer die Augen offen......und wenn ich die Kameraden sehe halte ich mich hinter ihnen.

Grüße

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