Stau auf Autobahn

Jeder kennt den deutschen Alltag auf der Autobahn. Stau wohin das Auge reicht.

Jetzt meine Frage:

Wenn ich mit dem Motorrad auf der Autobahn in einen Stau gerate, ist es dann verboten langsam in er Mitte zwischen den Autos durchzufahren? Bei den heutigen Temperaturen ist es ja nicht sehr angenehm im Stau zu stehen und dem Motor bekommt es auch nicht gut, da Fahrtwind gekühlt.

39 Antworten

soweit ich weis, brauch man keinen eigenen fahrstreifen, solange man die 1,5m abstand hält.

Hallo, möchte auch wieder einmal meinen Senf dazu geben.
zu:
Ein weites Problem ist sicher, dass Autofahrer sich nicht an die Stelle von Motorradfahren denken können, andersrum schon.
finde: Viele Motorradfahrer vergessen wenn sie auf dem Mopped sitzen das sie eigendlich auch Autofahrer sind.Also auch Motorradfahrer haben heftige Probleme damit.
zu:
Rechtlich nach der StVO ist das Vorbeifahren ein "Überholen".
Zum Überholen benötigt man (bzw. das Mopped)
- einen eigenen Fahrstreifen
- einen Mindestabstand von ca. 1,2 bis 1,5 m nach beiden Seiten
- Fahrbahnkennzeichen wie eine durchgezogene Linie oder eine gesperrte Verkehrsfläche dürfen nicht überfahren werden
finde-
wenn man die STVO zitiert sollte man sie auch keinen. In der STVO wird unter § 6 das Vorbeifahren und unter § 5 das Überholen abgehandelt.
Überholen ist ein Vorbeifahren von hinten nach vorne an einem Verkehrsteilnehmer, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur mit Rücksicht auf die Verkehrslage anhält (BGHSt 25 293 und andere).
An Teilnehmern des Fahrbahnverkehrs, die sich in der gleichen Richtung weiterbewegen wollen, aber warten müssen, wird nicht vorbeigefahren; sie werden überholt. Wer durch die Verkehrslage oder durch eine Anordnung aufgehalten ist, wartet."
Eine Erhöhung der Geschwindigkeit setzt der Begriff des Überholens ebensowenig voraus wie einen Fahrstreifenwechsel (OLG Düsseldorf NZV 90 319).
Vorbeifahren (§ 6 StVO) ist Änderung der Fortbewegungsrichtung bedingt durch ein stehendes Hindernis, z.B. parkendes Kraftfahrzeug, abgestellter Container (s.a. VwV-StVO zu §§ 5, 6 StVO).
zu:
Für Österreich gelten die gleichen Bestimmungen (entgegen anderslautenden Meinungen): die Gendarmerie sagt solange nichts, bis ein Unfall passiert.
Finde:
Auch dieses stimmt so nicht
Fassung der österr.Vorschrift:
Müssen Fahrzeuge vor Kreuzungen, Straßenengen, schienengleichen Eisenbahnübergängen und dergleichen angehalten werden, so dürfen Lenker einspuriger, später ankommender Fahrzeuge nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist und die Lenker von Fahrzeugen, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, dadurch beim Einbiegen nicht behindert werden. (Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen)
Der Gesetzesbegriff "und dergleichen" bezieht sich auf Schutzwege, Radfahrerüberfahrten, geregelte Baustellen, Staus etc., aber nicht auf Autobahnen.
Das Vorfahren - nicht im Sinne von Überholen oder Vorbeifahren zu verstehen - mit einem einspurigen Fahrzeug ist auch dann erlaubt, wenn dieses einen mehrspurigen Anhänger zieht, da diese Sonderregelung nur auf die Lenker einspuriger Fahrzeuge abstellt.
Das Einhalten eines seitlichen Sicherheitsabstandes oder das Anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung ist nicht vorgeschrieben, da beim Vorbeischlängeln in Schrittgeschwindigkeit auch quer zwischen bereits angehaltenen, ein- und mehrspurigen Fahrzeugen durchgefahren werden darf; ebenso ist ein bogenartiges Ausscheren auf Fahrstreifen für Busse etc. möglich, zumal dort nur das Befahren der Spur in Längsrichtung verboten ist.
Sperrlinien und Sperrflächen sind zu beachten, nicht aber andere Bodenmarkierungen wie Richtungspfeile, Randstreifen etc.
Beim Vorfahren ist darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge nicht beschädigt werden. (Quergehaltener Lenker)

Das heißt Rechtlich auf der Autobahn das Durchschlängeln nicht erlaubt (nicht erlaubtes rechts Überholen der linken Kolonne) wird zum Teil von manchen Polizisten geduldet wenn es im Schrittempobereich gefahren wird.(Kann aber auch teuer werden)
REchts vorbei auf der Standspur wird im Regelfall immer bestraft.
Habe auch schon Motorradfahrer gesehen die ganz links vorbei sind, wäre rechtlich nicht ganz verkehrt aber von der Sicherheit weit entfernt. Also wenn mir mein Leben nichts wert ist fahre ich ganz links vorbei.
Persönlich fahre ich immer in der Mitte mit Schritttempo durch hatte damt noch nie Probleme auch nicht mit Autofahrer auf die hier so hingepikt wird.
Gruß Tourenas

Naja da habt ihr es doch 😁.

Rechtlich gesehen ist es verboten wie schon gepostet aber pracktisch wird sich halt durchgeschlängelt das ist nun mal so.
Von der polizei wird das auch bestraft wenn man erwischt wird.
Ich schlängle mich nicht durch und bleibe in der kolonne, aber gut so oft bin ich mit dem motorrad nun weißgott nicht selbst auf der autobahn.

Jetzt komme ich mal zum fahren auf dem standstreifen:
Das ist erlaubt, WENN es demhingehend beschildert ist, ja dafür gibt es exta schilder 😉.

Und jetzt zum rechts überholen.
Auf der fahrleherschule haben die uns das so beigebracht das man nur bei stau oder stockendem verkehr rechts überholen darf, ich will jetzt nicht auf die sonderfälle eingehn (wenn sich fahrbahnen teilen, beschleunigungsstreifen....).
Wenn z.b. auf der linken spur mit 40km/h gefahren wird darf ich rechts mit max 60km/h überholen, also immer mit max 20km/h mehr, fährt man links schon 80 darf man rechts nicht mehr überholen.

Gruss
Maik

Hallo Maik, auf der Autobahn darf nur dann rechts überholt werden wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, erst dann ist das von Dir vorgegebene zutreffend. Als alleiniges Kraftfahrzeug darf ich an anderen langsamen linksfahrenden Kraftfahrzeugen nicht rechts überholen.
Gruß Tourenas

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@Maik, Das fahren auf der Standspur ist aber nur dann erlaubt, wie es von Dir angegeben, ist aber relativ selten der Fall.
Warum fährst Du selten auf der Autobahn als Fahrlehrer mußt Du doch mit allen Motorradfahrschüler auf die Autobahn. Bei Stau und 30° bleibst Du mit Deinen Fahrschülern im Stau, Respekt Respekt. Gruß Tourenas.

Zitat:

Original geschrieben von Tourenas


Hallo Maik, auf der Autobahn darf nur dann rechts überholt werden wenn sich Fahrzeugschlangen gebildet haben, erst dann ist das von Dir vorgegebene zutreffend. Als alleiniges Kraftfahrzeug darf ich an anderen langsamen linksfahrenden Kraftfahrzeugen nicht rechts überholen.
Gruß Tourenas

Hab ich doch geschrieben 😉

Zitat:

...nur bei stau oder stockendem verkehr...

und daraus schlußfolgere ich das es da eigendlich schon fahrzeugschlangen gibt 😉.

Die schilder mit dem fahren auf der standspur kenne ich auch nur aus dem unterricht, selbst gesehen hab ich das bei uns hier im umkreis von 100km noch nicht.

Das ich mit den motorradfahrschülern auf die BAB ist klar nur ich habe dieses jahr noch keine motorradfahrschüler ausgeblidet das macht alles mein chef persönlich ich mache vorerst nur die PKW leute und das ist teilweise schon aufregend genug 😰.
Und selbst wenn ich mit dem schüler und motorrad auf der BAB bin gibt es so was nicht, auf keine fall, der schüler soll ja lernen sich an die regeln im straßenverkehr zu halten.
Ich halte auch an jedem STOP schild an selbst wenn ich privat unterwegs bin, denn was ich selbst nicht (richtig) mache kann ich auch nicht richtig lehren 🙂.

Gruss
Maik

Hallo Maik, wenn auf der linken Spur eine Schlange ist, heißt es noch lange nicht das rechts auch eine Schlange (meine Natürlich Autoschlange und keine falsche Schlange oder Natter) ist.
Aber noch zu dem ausgesagten Fahrschüler und in der Mitte durchfahren. War auch zwanzig Jahre Fahrlehrer und dann die letzten 5Jahre bevor ich es beendete nur noch Motorradfahrschüler ausgebildet.
Bei den Autobahnfahrten sah ich es immer wieder wie viele in der Mitte mit relativ hoher Geschwindigkeit mit den Motorrädern durchfuhren.
Das gab mir dann zuerst mit bedenken dann aber auch aus Überzeugung, den Fahrschülern zu zeigen wenn ich mich schon in diese Richtung verleiten lasse, dann wenigsten so, das kaum etwas passieren kann. Wichtig ist natürlich die anschließende Diskussion darüber. Es darf auch niemals eine Aggression gegenüber Autofahrer auch nur andeutungshalber entstehen.
Gruß Tourenas

naja wenns sein muss fahr ich auch aufm standstreiffen vorbei und ueberhol manchmal sogar dort... mir ist das relativ schnuppe :P und was das gesetz angeht ist mir schon zwei mal egal sonst muesste ich auch mit 70 durch den odenwald fahren...

BIKER DARF

DER BIKER DARF AUF DEM SEITENSTREIFEN VORBEIFAHREN,ABER NICHT RASEN. IST GESETZLICH SO GEREGELT UND DU BEKOMMST AUCH KEIN ÄRGER.

Hallo Rayman,
und wo steht das in der STVO, lasse mich gerne belehren. Welcher §, welcher Absatz?
Gruß Tourenas

Zitat:

Original geschrieben von Tourenas


Hallo Rayman,
und wo steht das in der STVO, lasse mich gerne belehren. Welcher §, welcher Absatz?
Gruß Tourenas

Das möchte ich aber gerne mal wissen.

Da gibt es nämlich keinen paragraphen drüber und über den standstreifen fahren und überholen ist und bleibt VERBOTEN es sei denn es ist extra ausgeschildert.

Gruss
Maik

er verwechselt das wohl mit ersatzstreifen auf landstrasse... da ist es glaub ich naemlich erlaubt...

Mal ne andere Frage - wann darf ich an Ampeln an stehenden Fahrzeugen links, bzw. rechts vorbeifahren?

Mit dem Fahrrad darf man ja rechts an den stehenden Autos vorbei. Wie steht es mit motorisierten Zweirädern?

Letztens habe ich bei dem vor mir fahrenden PKW bemerkt, dass eine Radkappe lose war - darum hielt ich viel Abstand. An der nächsten Ampel, deren Schaltung ich kenne und daher wusste, dass ich genug Zeit hatte, fuhr ich links an das Auto, klopfte an der Scheibe, öffnete meinen Klapphelm und wies die etwas ältere Fahrerin, welche wohl mit ihrem Mann unterwegs war, darauf hin, dass die Radkappe lose war.

Sie dankte mir und - wir wollten beide links abbiegen - ich fuhr als es grün wurde wie gewohnt zügig weg, um sie nicht zu behindern.

Im Rückspiegel sah ich dann, dass sie nach dem Abbiegen auf einer Bushaltestelle gehalten hatte.

Folglich hat sie die Radkappe wieder richtig befestigt.

Meine Frage dazu: War es in dem Fall erlaubt, links neben das Fahrzeug zu rollen?

Mit Motorrädern musst du dich in die Schlange stellen, darft also nicht vorbei fahren. Wie das am unteren Ende der Nahrungskette (Mofa) aussieht, weiß ich nicht genau.

Zitat:

Meine Frage dazu: War es in dem Fall erlaubt, links neben das Fahrzeug zu rollen?

IMHO nicht, aber in dem Fall hätte wohl jeder Polizist/Richter etc. Verständenis dafür gehabt.

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