Standlichtpenner
kaum daß die Tage kürzer werden, sieht man sie wieder en masse: Autos, deren Fahrer offenbar unter massivem Muskelschwund leiden und nicht mehr in der Lage sind, den Scheinwerferschalter auf die zweite Raste zu drehen.
Zum Beträtigen des Nebelscheinwerderschalters reicht es dann aber doch oft noch.
doppelplusungut!
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von therealHeretic
Das ist ganz einfach ...ist die Fahrbahn gleichmäßig ausgeleuchtet darf nicht mit Fernlich gefahren werden. Sind hingegen sog. Dunkelfelder zwischen der Beleuchtung zu sehen darf mit Fernlicht gefahren werden.
Wenn du schon so anfängst...
Es darf auch nur dann mit Fernlich gefahren werden wenn niemand geblendet wird. Und damit sind nicht andere AUtofahrer gemeint sonder auch Radfahrer sogar Fußgänger. Sogar einen entgegenkommenden Zug darf man nicht blenden !!!!!
Es ist einfach, es hört sich nicht nur einfach an ...
Jede beleuchtung hat einen Leuchtkegel, überschneiden sich die Leuchtkegel so, das die Fahrbahn gleichmäßig ausgeleuchtet ist, kein Fernlicht. Gibt es aber hell/dunkel abschnitte ist das Fernlicht erlaubt. Ganz einfach
Richtig. So kenne ich das auch aus der Fahrschule. Nur bei durchgängiger Beleuchtung der Fahrbahn. Habe ich einen Dunkelbereich innerhalb der Laternen, ist das nicht ausreichend ausgeleuchtet und Fernlicht darf eingeschaltet sein.
Zu dem Rest: das ist eindeutig festgelegt. Standlicht, wenn ich stehe. Und wenn ich fahre, vorschriftsmäßige Beleuchtung. D.h. Abblendlicht.
Regnet es stark oder ist es neblig, kommen NSW dazu. Liegt die Sichtweite unter 50 m zum Hintermann, NSL an und max. 50 km/h.
Das ist nicht spießig, sondern umgekehrt einfach nur albern. Abblendlicht sticht mehr ins Auge als Standlicht alleine genommen. Und NSW sind ja eh nur bei starkem Regen oder Nebel erlaubt.
Ich bin auch niemand, der sich von Papi Staat den A**** abwischen lassen will, aber beim Licht ist es doch einfach nur albern, hier den Alternativen zu machen und andere als spießige Gutmenschen hinzustellen...
Aber macht nur... immer noch besser als die Idioten, die einem morgens um 5 im Nebel in Leipzig ohne (!!) Licht entgegenkommen...
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
Richtig. So kenne ich das auch aus der Fahrschule. Nur bei durchgängiger Beleuchtung der Fahrbahn. Habe ich einen Dunkelbereich innerhalb der Laternen, ist das nicht ausreichend ausgeleuchtet und Fernlicht darf eingeschaltet sein.Zu dem Rest: das ist eindeutig festgelegt. Standlicht, wenn ich stehe. Und wenn ich fahre, vorschriftsmäßige Beleuchtung. D.h. Abblendlicht.
Regnet es stark oder ist es neblig, kommen NSW dazu. Liegt die Sichtweite unter 50 m zum Hintermann, NSL an und max. 50 km/h.Das ist nicht spießig, sondern umgekehrt einfach nur albern. Abblendlicht sticht mehr ins Auge als Standlicht alleine genommen. Und NSW sind ja eh nur bei starkem Regen oder Nebel erlaubt.
Ich bin auch niemand, der sich von Papi Staat den A**** abwischen lassen will, aber beim Licht ist es doch einfach nur albern, hier den Alternativen zu machen und andere als spießige Gutmenschen hinzustellen...
Aber macht nur... immer noch besser als die Idioten, die einem morgens um 5 im Nebel in Leipzig ohne (!!) Licht entgegenkommen...cheerio
aha, schaut mal weiter! Es ist sogar vorgesehen, zum Beispiel bei defekten Abblendlicht die NSW mit dem Standlicht zu kombinieren. Handelt es sich auch noch um den linken Scheinwerfer, wäre praktisch gesehen eine Weiterfahrt bei Dunkelheit ohne NSW nicht mehr erlaubt!!!
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Zitat:
Original geschrieben von DuffMcKagan
Es darf auch nur dann mit Fernlich gefahren werden wenn niemand geblendet wird. Und damit sind nicht andere AUtofahrer gemeint sonder auch Radfahrer sogar Fußgänger. Sogar einen entgegenkommenden Zug darf man nicht blenden !!!!!
Ach was! Und jetzt erzähl mir was neues! ... was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Zitat:
Original geschrieben von passat32
Es ist sogar vorgesehen, zum Beispiel bei defekten Abblendlicht die NSW mit dem Standlicht zu kombinieren. Handelt es sich auch noch um den linken Scheinwerfer, wäre praktisch gesehen eine Weiterfahrt bei Dunkelheit ohne NSW nicht mehr erlaubt!!!
Das ist nicht vorgesehen, sondern eine legitime Notfall-Lösung (ein Notfall ist es hingegen nicht, wenn man es tage- oder gar wochenlang versäumt, das defekte Leuchtmittel auszutauschen). Offiziell ist dafür das Standlicht vorgesehen - nicht umsonst ist es gleichzeitig mit dem Abblendlicht eingeschaltet.
Zitat:
Original geschrieben von venschla
Mir reicht in diesem Thread schon der erste Post.
Oberlehrer, mehr braucht man dazu nicht sagen !
Wo ist Dein Problem ?
Das hat nichts mit Oberlehrer, sondern mit aktiver Verkehrssicherheit zu tun. Egal ob es verboten oder nicht verboten ist.
Wenn mich andere nicht oder nur schwer sehen, muß ich Licht anmachen. Da Standlicht nicht erlaubt ist, muß ich eben eine andere zulässige Lichtquelle aktivieren. So einfach ist das.
Vollkommen richtig. Nur ich rege mich über solche Idioten nicht mehr auf, dafür ist mir meine Zeit zu schade !
Und die Wortwahl vom Threadsteller...... naja.......
Mal eine Frage an euch:
Warum habe ich die Möglichkeit Standlicht + Nebelscheinwerfer einzuschalten wenn es vorboten ist, bzw. Nebler nur leuchten dürften wenn auch Abblendlicht leuchtet (bei schlechter Sicht)?
mfg
Chris
Zitat:
Original geschrieben von venschla
Vollkommen richtig. Nur ich rege mich über solche Idioten nicht mehr auf, dafür ist mir meine Zeit zu schade !
Und die Wortwahl vom Threadsteller...... naja.......
Das ist natürlich ein anderer Aspekt....
Zitat:
Warum habe ich die Möglichkeit Standlicht + Nebelscheinwerfer einzuschalten wenn es vorboten ist, bzw. Nebler nur leuchten dürften wenn auch Abblendlicht leuchtet (bei schlechter Sicht)?
Wo steht, daß es verboten ist, mit Nebel- UND Standlicht zu fahren ?
Du mußt schon richtig lesen, es steht nämlich im Gesetz folgendes:
3Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.Alles klar ?
Hallo,
lesen bildet.
Schaut doch mal in die StVO und sucht dort den § 17 Abs. 3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. !!!!!!!!!!!!!
Der Vorteil beim Fahren mit "Standlicht" in der Verbindung mit den Nebelscheinwerfern:
Geringe Eigenblendung und dadurch bessere Sicht.
Gruß
DGS_52
Zitat:
Original geschrieben von DGS_52
Hallo,lesen bildet.
Schaut doch mal in die StVO und sucht dort den § 17 Abs. 3
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. !!!!!!!!!!!!!Der Vorteil beim Fahren mit "Standlicht" in der Verbindung mit den Nebelscheinwerfern:
Geringe Eigenblendung und dadurch bessere Sicht.Gruß
DGS_52
... dafür aber keine Weitsicht ....
im Übrigen wird man damit wohl die Aufmerksamkeit der Dorfsherrifs an sich ziehen.
Weitsicht bei Nebel oder Regen erreicht man weder durch Nebel-, Abblend- oder Standlicht, sondern nur durch geeignete Geräte. Diese sind aber in der Regel dem Militär vorbehalten 😉